Produktionsmitarbeiter an automatisierter NiCd-Akku-Fertigungslinie mit P3-Halbmaske, Schutzbrille und Handschuhen in deutscher Akku-Produktionshalle

Cadmium-Vorsorge nach DGUV-Empfehlung E CAD

Dr. Johannes Angerer · 10. Dezember 2024 · Aktualisiert: 22. März 2026 · Lesezeit: 14 Minuten

Auf einen Blick: Cadmium ist ein krebserzeugendes Schwermetall der Kategorie 1B mit Lunge und Niere als Hauptzielorganen und einer biologischen Halbwertszeit von 10–30 Jahren. Wer bei NiCd-Akku-Fertigung, Galvanik oder Pigmentproduktion exponiert ist, unterliegt der Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV in Verbindung mit TRGS 561 und 910 — nach Ausscheiden besteht Pflicht zur nachgehenden Vorsorge über das DGUV-Meldeportal.

1. Was ist die Cadmium-Vorsorge?

Die Cadmium-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber Cadmium oder Cadmiumverbindungen exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E CAD geregelt (Fassung Januar 2022, Grenzwerte aktualisiert 2024) und in die ArbMedVV-Systematik aus Pflicht-, Angebots-, nachgehender und Wunschvorsorge eingebettet. Schutzziel ist die Früherkennung cadmiumassoziierter Erkrankungen — primär Lungen- und Nierenkarzinom (BK 1104), tubuläre Nephropathie, Lungenemphysem und Osteomalazie.

Cadmium (Cd, CAS 7440-43-9) ist ein silberweißes, weiches Schwermetall mit einem Schmelzpunkt von 321 °C. In der Hitze verbrennt es zu braunem Cadmiumoxidrauch (CdO), der besonders inhalationstoxisch wirkt. Cadmium und nahezu alle seine Verbindungen sind nach TRGS 905 und CLP-Verordnung als krebserzeugend Kategorie 1B (oberhalb 0,01 %) eingestuft — die IARC führt Cadmium seit 1993 in der Humankanzerogen-Gruppe 1. Die Cadmium-Vorsorge verfolgt zwei Ziele: erstens die individuelle Beratung zu Gefährdung, Schutzmaßnahmen, Tabakkonsum und Hygiene, zweitens die Früherkennung berufsbedingter Nieren-, Lungen- und Knochenerkrankungen — und das auch lange nach Ende der Exposition durch die nachgehende Vorsorge.

Aufgenommen wird Cadmium fast ausschließlich inhalativ — kleine Partikel der A-Staub-Fraktion gelangen über die Lunge ins Blut, wo sie an Metallothionein gebunden in die Niere transportiert werden. Die dermale Aufnahme spielt eine untergeordnete Rolle. Kritisch ist die enorme biologische Halbwertszeit von 10–30 Jahren im Gewebe: Wer einmal exponiert war, akkumuliert Cadmium ein Leben lang in der Nierenrinde — daher die Pflicht zur nachgehenden Vorsorge.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

Die Cadmium-Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt — konkret in Anhang Teil 1 Nr. 2 (Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Gefahrstoffen) sowie in Verbindung mit § 11 GefStoffV für krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A/1B. Die DGUV Empfehlung „Cadmium und Cadmiumverbindungen“ (E CAD) konkretisiert die fachärztliche Durchführung in der 2. Auflage der DGUV Empfehlungen (September 2024).

Relevante Rechtsgrundlagen (Stand April 2026):

RegelwerkInhalt / Bedeutung
ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Anhang Teil 1 Nr. 2
GefStoffVGefahrstoffverordnung mit EU-CMR-Anpassungen
TRGS 561Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen — zentrale Schutzmaßnahmen-TRGS
TRGS 900Arbeitsplatzgrenzwert Cadmium: 2 µg/m³ E-Staub
TRGS 903Biologische Grenzwerte (Stand 2024)
TRGS 910Akzeptanzkonzentration 0,9 µg/m³, Toleranzkonz. 2 µg/m³ (A-Staub)
TRGS 905Verzeichnis CMR-Stoffe: Cadmium Kat. 1B
TRGS 528Schweißtechnische Arbeiten an Cd-beschichteten Werkstücken
BKVBK 1104 „Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen“
REACH Anh. XVIIVerwendungsbeschränkungen seit 2011
Wichtig: Cadmiumchlorid ist in einatembarer Form nach GefStoffV als besonders gefährlicher krebserzeugender Stoff eingestuft und darf nur in geschlossenen Anlagen hergestellt oder verwendet werden.

3. Vorsorgeanlässe — wann ist welche Vorsorge fällig?

Die ArbMedVV unterscheidet drei Vorsorgearten plus die für Cadmium zwingend erforderliche nachgehende Vorsorge:

3.1 Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorge ist nach AMR 11.1 zu veranlassen bei Tätigkeiten mit Cadmium und Cadmiumverbindungen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (2 µg/m³ E-Staub) nicht eingehalten wird, eine wiederholte Exposition gegenüber krebserzeugenden Cadmiumverbindungen der Kategorie 1A/1B nicht ausgeschlossen werden kann, oder die Cadmiumverbindung hautresorptiv ist und Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. In der Praxis betrifft dies praktisch alle Cadmium-Verarbeitungsbetriebe.

3.2 Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten mit Cadmium, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat — etwa bei einmaligen, gut gekapselten oder nur kurzzeitigen Arbeiten.

3.3 Nachgehende Vorsorge

Nach dem Ausscheiden aus der Tätigkeit ist eine nachgehende Vorsorge anzubieten. Wegen der Halbwertszeit von 10–30 Jahren kann ein cadmiumbedingter Tubulusschaden, ein Lungenemphysem oder ein Karzinom Jahrzehnte nach der letzten Exposition manifest werden. Der Unternehmer meldet alle gefährdeten Beschäftigten über das Portal DGUV Vorsorge an.

3.4 Wunschvorsorge

Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen. Bei krebserzeugenden Cadmiumverbindungen bleibt das Recht auf Wunschvorsorge stets erhalten.

3.5 Fristen

VorsorgeartErstvorsorgeErste NachvorsorgeFolgevorsorgen
Pflichtvorsorgevor Aufnahme der Tätigkeitnach 12 Monatenalle 24–36 Monate
Angebotsvorsorgevor Aufnahme12–24 Monate24–36 Monate
Nachgehende Vorsorgeinnerhalb 12 Monate nach Ausscheiden36 Monatei. d. R. alle 3 Jahre
Praxistipp: Der häufigste Fehler: Beim Ausscheiden eines Cadmium-exponierten Mitarbeiters wird die Anmeldung beim DGUV-Vorsorgeportal vergessen. Ein fester Anmelde-Workflow beim Austritt ist Pflicht.
MTLA bedient Immunoassay-Analysator zur ß2-Mikroglobulin-Bestimmung im Urin – Tubulus-Marker bei Cadmium-Vorsorge im klinisch-chemischen Labor

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

4.1 Tätigkeiten mit höherer Exposition

Herstellen von Cadmium oder seinen Legierungen (Rösten, Schmelzen, Gießen, Glühen), Herstellen von Cadmiumverbindungen und Cadmiumpigmenten, Verhütten von Blei-, Zink- und Kupfererzen, Herstellen von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, Recycling cadmiumhaltiger Abfall- und Altmaterialien, Abbrucharbeiten an Cd-Produktionsanlagen, Halbleiter- und Solarzellenproduktion (CdTe-Dünnschichtzellen), Verwendung cadmiumhaltiger Pigmente bei Restauration, Herstellen und Verarbeiten cadmiumhaltiger Emaillen, keramischer Farben und Glasuren, Schweißen, Löten und thermisches Schneiden cadmiumbeschichteter Werkstoffe (Cadmiumoxidrauch!), Hartlöten in Luft- und Raumfahrt.

4.2 Tätigkeiten mit geringer Exposition

Lagerung und Transport in dicht geschlossenen Gebinden, Tätigkeiten in räumlich abgetrennten Messwarten, Herstellen und Verarbeiten in geschlossenen Systemen (außer Wartung/Reinigung), Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen unter TRGS 526.

4.3 Krankheitsbild — was steht auf dem Spiel?

Nichtmaligne Erkrankungen: Chronisch-obstruktive Atemwegserkrankungen, entzündliche Reizzustände der oberen Atemwege, Lungenemphysem, toxische Tubulopathie mit ß2-Mikroglobulinurie und Proteinurie, Osteomalazie (Itai-Itai-Krankheit als historischer Schwerverlauf).

Maligne Erkrankungen: Lungenkarzinom, Nierenzellkarzinom.

Akut führt das Einatmen von Cadmiumdampf nach mehrstündiger Latenz zu Reizung der Schleimhäute, Husten, Atemnot, Brustschmerzen, Metalldampffieber und im Extremfall zu Lungenödem und akutem Nierenversagen.

4.4 Top-3-Branchen aus der IAAI-Kundenbasis

Akkuhersteller (NiCd): NiCd-Akkus sind im Konsumbereich seit 2016 verboten, dürfen aber für Spezialanwendungen weiterhin produziert werden. Mitarbeiter an Pasten-, Sinter- und Plattenfertigung haben hohe inhalative Exposition.
Galvanik / Hartverchromung: Cadmierte Oberflächen sind seit REACH stark eingeschränkt, in der Hartverchromung kommen jedoch cadmiumhaltige Salzbäder weiterhin im Defense- und Aerospace-Bereich zum Einsatz.
Pigment- und Farbstoffproduktion: Cadmiumsulfid, -selenid und -sulfoselenid bilden die Grundlage für brillante Gelb-, Orange- und Rottöne. Pulverhandling, Mahl- und Mischschritte sind die kritischen Expositionspfade.

5. Untersuchungsumfang — was passiert bei der Vorsorge?

5.1 Beratung

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beginnt zwingend mit einem Beratungsgespräch: Anlass und Zweck der Vorsorge, krebserzeugende Wirkung von Cadmium, synergistisches Risiko Tabakrauch + Cadmium, Akzeptanz- und Toleranzkonzentration nach TRGS 910, Hygiene am Arbeitsplatz, PSA-Beratung und Information zur nachgehenden Vorsorge.

5.2 Anamnese und Arbeitsanamnese

Diabetes mellitus, Nierenschäden, Atemwegserkrankungen, Berufskrankheiten-Vorgeschichte, detailliertes Rauchverhalten in Packungsjahren, frühere Tätigkeiten mit vergleichbarer Gefährdung, Beschwerden wie Geruchssinnstörung, Gewichtsabnahme, Husten oder Atemnot.

5.3 Körperliche Untersuchung

Klinische Untersuchung mit Schwerpunkt Atemwege, Niere, Leber und Geruchssinn. Ergänzend bei hohen Expositionen: Geruchssinnprüfung (z. B. Sniffin’ Sticks), Nasenspiegelung und Funktionstest der Nasenatmung.

5.4 Labordiagnostik / Biomonitoring

ParameterMaterialBewertungBeurteilungswert
CadmiumVollblutaktuelle BelastungBAR 1 µg/l (Nichtrauchende)
CadmiumUrinkumulative LangzeitbelastungBLW 1 µg/g Kreatinin
ß2-MikroglobulinUrinFrühindikator Tubulus-Schaden< 300 µg/g Krea.
Kreatinin im SerumSerumglomeruläre Funktionaltersnormiert
UrinstatusUrinStreifentestqualitativ
LeberenzymeSerumHepatotoxizitätSGOT, SGPT, γ-GT

5.5 Funktionsdiagnostik

Spirometrie nach Anhang 1 der DGUV-Empfehlungen (FVC, FEV1, Tiffeneau, MEF). Bei langjähriger Exposition: Nierensonographie (Größe, Parenchym, Ausschluss Raumforderung). Bildgebende Thorax-Diagnostik bei nachgehender Vorsorge nur bei Auffälligkeiten (rechtfertigende Indikation nach § 83 StrlSchG).

Galvaniseur in Säure-Schutzanzug mit Vollvisierhelm und Frischluftzufuhr am Hartverchromungsbecken in deutscher Galvanik-Halle

6. Beurteilung und Bescheinigung

6.1 Beurteilungskriterien

Relevant für die Beurteilung sind: Erkrankungen der oberen und tieferen Atemwege, Erkrankungen der Nieren (Tubulopathien, diabetische Nephropathie), Erkrankungen der Leber, Alkoholabhängigkeit und erheblicher Nikotinabusus.

Die DGUV-Empfehlung gliedert die Beurteilung in vier Stufen: (1) Keine Erkenntnisse, die Maßnahmen erfordern, (2) Erkenntnisse, bei denen Maßnahmen empfohlen werden, (3) Erkenntnisse, bei denen verkürzte Fristen empfohlen werden, (4) Tätigkeitswechsel zu erwägen.

6.2 Vorsorgebescheinigung

Gemäß AMR 6.3 erhalten versicherte Person und Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — KEINE Diagnose, KEINE Befunde, kein Eignungsurteil.

6.3 Rückmeldung an das Unternehmen

Ergeben sich Anhaltspunkte, dass Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, ist dies dem Unternehmen mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV) — als anonymisierte, betriebliche Empfehlung.

7. Praxistipps für Unternehmen

1. Gefährdungsbeurteilung als Anker: Die Cadmium-Vorsorgepflicht entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400/402/561 — nicht aus dem Bauchgefühl.
2. Substitutionsprüfung ernst nehmen: Wo möglich Cadmium durch Lithium-Ionen-Akkus, Zink-/Zink-Nickel-Beschichtung oder Cd-freie Pigmente ersetzen.
3. Akzeptanzkonzentration einhalten: Ziel ist 0,9 µg/m³ A-Staub (TRGS 910) — Toleranzkonzentration 2 µg/m³ ist Maximum.
4. DGUV-Vorsorgeportal bei jedem Austritt: Pflicht-Workflow im HR/Personal: Beim Ausscheiden umgehend Anmeldung bei www.dguv-vorsorge.de.
5. Hygiene-Regime durchsetzen: Kein Essen/Trinken/Rauchen am Arbeitsplatz. Getrennte Schwarz-/Weißbereiche, Wäschewechsel, Hand- und Gesichtsreinigung vor jeder Pause.
6. Vorsorgekartei und Expositionsverzeichnis: Lückenlos führen — Verstöße sind ordnungswidrig (§ 11 ArbMedVV) mit bis zu 5.000 Euro je Fall.
7. Schweigepflicht respektieren: Als Arbeitgeber erhalten Sie nur die Bescheinigung, keinen Befund und keine Biomonitoring-Werte.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

Vor der Vorsorge: Aktuelle Gefährdungsbeurteilung mit Expositions- und Messdaten anfordern (§ 6 ArbMedVV). Arbeitsplatzbegehung, soweit möglich. Anlass klären: Pflicht, Angebot, nachgehend, Wunsch.

Eingangsberatung: Tabakrauch-Anamnese in Packungsjahren — entscheidend für Lebenszeit-Risiko und Cd-Werte-Interpretation. Aufklärung über synergistisches Lungenkrebsrisiko Cadmium + Tabak. Information zur lebenslangen nachgehenden Vorsorge.

Untersuchungsdurchführung: Spirometrie nach Anhang-1-Standard. Cadmiumfreie Probengefäße für Sammelurin verwenden. Probenahme-Zeitpunkt für Blut-Cd standardisieren (vor Schicht oder Schichtende-Wochenmitte). Bei Erstvorsorge Cd im Urin zur Feststellung der Vorbelastung.

Beurteilungsfallen: Niedrige Cd-Werte schließen Nierenschaden bei Langzeit-Akkumulierern nicht aus. ß2-Mikroglobulin ist sensibel, aber unspezifisch. Lungenemphysem auch ohne starke Cd-Symptomatik möglich. Bei Itai-Itai-Verdacht: Nierenfunktion + Calcium-Phosphat-Stoffwechsel + Knochendichte erwägen.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten der Cadmium-Vorsorge?

Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Die nachgehende Vorsorge nach Ausscheiden organisieren die zuständigen Unfallversicherungsträger über das DGUV-Vorsorgeportal.

Darf der Beschäftigte die Untersuchung ablehnen?

Ja — die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Vorsorge nicht anbietet?

Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Bei CMR-Tätigkeiten zusätzlich Verstoß gegen GefStoffV/TRGS 561. Im BK-Fall droht Regress des UV-Trägers.

Welcher Arzt darf die Cadmium-Vorsorge durchführen?

Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV).

Was bedeutet BLW 1 µg/g Kreatinin im Urin praktisch?

Der Biologische Leitwert markiert die Grenze, oberhalb derer von einer arbeitsbedingten Belastung ausgegangen wird. Werte darüber lösen Maßnahmen-Prüfung aus.

Welche Berufskrankheit-Nummer ist relevant?

BK 1104 — Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen. Erfasst nichtmaligne (Tubulopathie, COPD, Emphysem, Osteomalazie) und maligne Erkrankungen (Lungen- und Nierenzellkarzinom).

Was ist die Itai-Itai-Krankheit?

Schwerverlauf einer chronischen Cadmium-Vergiftung mit Osteomalazie, Knochenschmerzen und Pseudofrakturen — historisch gehäuft in der japanischen Provinz Toyama. In Deutschland heute praktisch nur in Form milder Knochenstoffwechselstörungen relevant.

Reicht eine Routine-Lungenröntgenaufnahme aus?

Nein — eine generelle Indikation gibt es nicht. Im Rahmen der nachgehenden Vorsorge kann bildgebende Thorax-Diagnostik bei Auffälligkeiten gerechtfertigt sein; Routine-Röntgen ist obsolet.

10. Quellen, Literatur und DGUV-Zitation

Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Cadmium und Cadmiumverbindungen“ (E CAD), Fassung Januar 2022 mit Grenzwert-Aktualisierung 2024, S. 181–206.

Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV i. d. F. vom 18.10.2013, zuletzt geändert 30.06.2023. GefStoffV, CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, REACH-Verordnung Anhang XVII, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.

Weiterführend: AMR 2.1, 6.2, 6.3, 11.1 · TRGS 561, 900, 903, 905, 910, 528 · AWMF-Leitlinie 002-002 · BK-Report Cadmium · DFG MAK-/BAT-Werte-Liste · GESTIS-Stoffdatenbank · DGUV-Vorsorgeportal: www.dguv-vorsorge.de

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Stand: 22. März 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.