Friseurin in modernem Salon trägt Einmalhandschuhe beim Färben, vor ihr liegt ein Stapel frischer Handtücher zum Wäschewechsel

Hautvorsorge G24 nach DGUV-Empfehlung „Gefährdung der Haut“ (E GHA)

Dr. Johannes Angerer · Aktualisiert: 1. März 2026 · Lesezeit: 14 Minuten

Auf einen Blick: Die Hautvorsorge G24 ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten mit Feuchtarbeit, hautresorptiven oder sensibilisierenden Stoffen. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E GHA geregelt und stützt sich rechtlich auf die ArbMedVV in Verbindung mit TRGS 401. Pflichtvorsorge greift insbesondere bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag. Schutzziel: Verhinderung und Früherkennung berufsbedingter Hauterkrankungen — insbesondere des Kontaktekzems der Hände, der häufigsten Berufskrankheit nach BK-Nr. 5101.

1. Was ist die Hautvorsorge G24?

Die Hautvorsorge G24 ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, deren Tätigkeit mit hautbelastenden Expositionen verbunden ist. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E GHA („Gefährdung der Haut“) geregelt — Fassung Januar 2022 — und in die Systematik der ArbMedVV aus Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge eingebettet. Schutzziel ist die Verhinderung und Früherkennung berufsbedingter Hauterkrankungen, insbesondere des Kontaktekzems der Hände.

Zwei Begriffsklarstellungen vorab: Die ArbMedVV-Vorsorge umfasst ausdrücklich KEINE Eignungsbeurteilung — die G24-Vorsorge ist rein präventiv und beratend. Hautkrebsverursachende Belastungen (z.B. natürliche UV-Exposition) werden nicht durch die DGUV-Empfehlung E GHA abgedeckt — dafür gelten die separaten Empfehlungen zu optischer Strahlung.

Die Hautvorsorge verfolgt zwei Ziele: erstens die individuelle Beratung zu hautbelastenden Tätigkeiten, Hautschutzplan und PSA; zweitens die Früherkennung berufsbedingter Hauterkrankungen, bevor sie sich zur schweren oder wiederholt rückfälligen Hauterkrankung im Sinne der BK-Nr. 5101 entwickeln.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

Die G24-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — konkret im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) und Teil 2 (biologische Arbeitsstoffe), ergänzt um die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“. Die DGUV Empfehlung E GHA konkretisiert die fachärztliche Durchführung.

RegelwerkInhalt
ArbMedVVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge i.d.F. 18.10.2013, zuletzt geändert 30.06.2023
GefStoffVGefahrstoffverordnung in der aktuellen Fassung 2024
TRGS 401Gefährdung durch Hautkontakt — zentrale Lese-Pflicht für Gefährdungsbeurteilung Haut
DGUV Regel 112-195Benutzung von Schutzhandschuhen
DGUV Info 212-007 / 212-017Chemikalienschutzhandschuhe / Berufliche Hautmittel
DGUV Info 250-005Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen
AMR 2.1 / 6.3Fristen / Vorsorgebescheinigung
BKVBK 5101 (Hauterkrankungen), BK 3101/3102 (Infektionen)

Wichtig: Die DGUV-Empfehlung ist „best practice“. Rechtsverbindlich sind ArbMedVV, GefStoffV und TRGS 401. Die TRGS 401 enthält die maßgebliche Definition der Feuchtarbeit sowie das Stufenkonzept der Schutzmaßnahmen.

3. Vorsorgeanlässe — wann ist welche Vorsorge fällig?

3.1 Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei: Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag (zentrale Schwelle nach TRGS 401), Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten bei regelmäßigem Hautkontakt, Tätigkeiten mit Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 µg Protein/g Handschuhmaterial, sowie Tätigkeiten mit unausgehärteten Epoxidharzen.

3.2 Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorge bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag (unterhalb der Pflicht-Schwelle), bei Isocyanat-Exposition mit eingehaltenem Grenzwert sowie bei sonstigen hautsensibilisierend wirkenden Stoffen.

3.3 Wunschvorsorge

Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen. Nachgehende Vorsorge gibt es bei Hautgefährdung ausdrücklich NICHT — sie ist krebserzeugenden Stoffen vorbehalten.

VorsorgeartErstvorsorgeErste FolgevorsorgeWeitere
PflichtvorsorgeVor Aufnahme der TätigkeitNach 12 MonatenAlle 24–36 Monate
AngebotsvorsorgeVor Aufnahme12–36 Monate36 Monate
WunschvorsorgeNach individuellem WunschKeine festen FristenKeine festen Fristen

Praxisrelevanz: Häufigster Fehler: Die Vier-Stunden-Schwelle Feuchtarbeit wird falsch eingeschätzt. Bereits das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe zählt anteilig zur Feuchtarbeitszeit (TRGS 401). Bei Pflegekräften und Friseurinnen ist die Pflichtschwelle praktisch immer erreicht.

Dermatologe inspiziert mit Lupe das Handekzem einer Patientin im Rahmen der berufsdermatologischen Hautstatus-Untersuchung

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

4.1 Hautgefährdung — die vier Wirkmechanismen

Irritative Einwirkungen — Arbeiten im feuchten Milieu, Reinigungslösungen, Desinfektionsmittel, wassergemischte Kühlschmierstoffe, entfettende Lösemittel. Sensibilisierende Einwirkungen — Kunstharze (Acrylate, Epoxide), Gummiinhaltsstoffe, Biozide, Friseurchemikalien, Metallionen (Chrom, Kobalt, Nickel). Physikalische Einwirkungen — Fasern, Metallspäne, Abrasivpartikel, Hitze und Kälte. Mikrobiologische Einwirkungen — hautpathogene Mikroorganismen (BK 3101/3102).

4.2 Krankheitsbild — Kontaktekzem

Mehr als 95 % aller berufsbedingten Dermatosen sind Ekzeme. Drei Formen: Subtoxisch-kumulatives (irritatives) Kontaktekzem — die häufigste Form mit Rötungen, Rissen, Rhagaden an Händen. Allergisches (Typ-IV-)Kontaktekzem — prognostisch ungünstiger, Auslöser muss lebenslang gemieden werden, Diagnostik per Epikutantest. Atopisches (Hand-)Ekzem — anlagebedingt, durch Feuchtarbeit getriggert. Wichtig: Auf dem Boden eines irritativen Ekzems entstehen vermehrt Sensibilisierungen.

4.3 Top-3-Branchen aus der IAAI-Kundenbasis

Branche 1: Friseurhandwerk — Wasch-, Färbe- und Tönvorgänge bedeuten Dauerfeuchte. Friseurchemikalien (Persulfate, Paraphenylendiamin, Glycerylthioglycolat) sind starke Sensibilisatoren. Die Vier-Stunden-Schwelle ist im Salonalltag praktisch immer erreicht.

Branche 2: Pflegeberufe — Häufiges Händewaschen, Händedesinfektion, Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe. Goldregel: Alkoholische Händedesinfektion ist hautfreundlicher als tensidisches Waschen.

Branche 3: Reinigungsdienste / Lebensmittelverarbeitung — Tenside, Desinfektionsmittel, alkalische Reiniger, schweißbedingte Okklusion unter Handschuhen. In der Lebensmittelverarbeitung kommen Sensibilisatoren wie Mehlstaub und Nahrungsmittelproteine hinzu.

5. Untersuchungsumfang — was passiert bei der Vorsorge?

5.1 Eingangsberatung

Beratungsgespräch auf Grundlage aktueller Gefährdungsbeurteilung. Inhalte: Anlass und Zweck, mögliche Gefahren durch hautbelastende Tätigkeiten, Information über den 3-Stufen-Hautschutzplan (Hautschutz — Hautreinigung — Hautpflege), Information über mögliche körperliche Untersuchungen.

5.2 Anamnese und Arbeitsanamnese

Atopische Hautdiathese (Atopie-Score nach Diepgen), vorbestehende Allergien und Hauterkrankungen (Psoriasis, Ichthyosis), Medikamente (Retinoide, Steroide). Arbeitsanamnese: Art, Dauer und Häufigkeit der Feuchtarbeit; Stoffliste mit Sensibilisatoren; PSA-Tragezeiten. Beschwerden: Handekzeme, Dyshidrose, Pruritus.

5.3 Körperliche Untersuchung — Hautstatus

Inspektion der exponierten Hautareale — Hände, Unterarme, Gesicht. Fingerzwischenräume und Nagelfalze als bevorzugte Erst-Lokalisation. Bei aerogen exponierten Tätigkeiten zusätzlich Gesicht, Hals, Ohren und Augenlider. Bei Verdacht: gezielte dermatologische Diagnostik mit Patch-Test.

5.4 Allergie-Patch-Test

Der Epikutantest (Patch-Test) ist die Schlüsseluntersuchung bei klinischem Verdacht auf allergisches Kontaktekzem. Durchführung beim Dermatologen mit DKG-Standardreihen plus berufsspezifischen Reihen. Ablesung nach 24, 48 und 72 Stunden. Der Patch-Test ist kein Screening, sondern Diagnostikum bei manifestem Verdacht.

Keine „prophetischen“ Allergietestungen: Vor der Exposition lassen sich die für eine Sensibilisierung prädisponierten Personen NICHT zuverlässig identifizieren. Der Patch-Test gehört nicht in die Routine-Eingangsvorsorge.

Pflegekraft in deutscher Senioreneinrichtung versorgt Bewohner mit Schutzhandschuhen, daneben Spender für Händedesinfektion

6. Beurteilung und Bescheinigung

6.1 Beurteilungskriterien

Die DGUV-Empfehlung gliedert die Beurteilung in vier Stufen:

StufeErgebnisMaßnahme
1Keine Erkenntnisse, die Maßnahmen erfordernTätigkeit fortsetzbar
2Erkenntnisse, bei denen Maßnahmen empfohlen werdenSubstitution, technische/organisatorische/persönliche Schutzmaßnahmen, PSA-Anpassung
3Erkenntnisse, bei denen verkürzte Fristen empfohlen werdenAbheilung abwarten, Verlaufskontrolle, dermatologische Mitbetreuung
4Erkenntnisse, bei denen ein Tätigkeitswechsel zu erwägen istWenn Maßnahmen aus Stufe 2 und 3 keine Aussicht auf Erfolg haben

6.2 Vorsorgebescheinigung

Gemäß AMR 6.3: Bescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — keine Diagnose, keine Befunde, kein Eignungsurteil.

6.3 Hautarztverfahren

Bei Verdacht auf berufsbedingte Hauterkrankung läuft parallel das Hautarztverfahren nach DGUV Information 250-005: Hautarztbericht an den Unfallversicherungsträger. Frühzeitig greifen Stufenverfahren-Maßnahmen der BG (Hautschutzseminare, ergänzende Therapie) — bevor die Erkrankung zur BK 5101 eskaliert.

7. Praxistipps für Unternehmen — der 3-Stufen-Hautschutzplan

Stufe 1: Hautschutz vor der Belastung. Hautschutzcreme vor Arbeitsbeginn und nach Pausen auftragen. Auswahl arbeitsplatzspezifisch: wasserabweisend bei Feuchtarbeit, fettlöslich bei Lösemittelkontakt.

Stufe 2: Hautreinigung — schonend und angepasst. Reinigung dem Verschmutzungsgrad angepasst, möglichst tensidarm. Goldregel im Gesundheitsdienst: Händedesinfektion ist hautfreundlicher als tensidisches Waschen.

Stufe 3: Hautpflege nach der Arbeit. Pflegecreme nach Arbeitsende und vor dem Schlafengehen. Harnstoffhaltig bei trockener Haut, ohne Duft- und Konservierungsstoffe bei Sensibilisierung.

Gefährdungsbeurteilung als Anker. Vorsorgepflicht entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 401. Tätigkeiten mit Feuchtarbeit und Sensibilisatoren systematisch erfassen.

Schutzhandschuhe richtig auswählen. Nitril für Reinigungs- und Pflegetätigkeiten, Naturlatex (proteinarm, ungepudert) bei taktiler Sensibilität, Chemikalienschutz nach EN 374. Bei längerer Tragezeit saugfähige Unterziehhandschuhe einsetzen.

Auszubildende besonders beraten. Der Berufseinstieg ist die kritische Phase. Frühzeitige Hautschutzschulung mit Applikationsschulung der Hautmittel verhindert spätere Berufswechsel.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

Vor der Vorsorge

Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern; TRGS-401-Stoffliste mit Tätigkeitsdauer und Sensibilisator-Markern abgleichen. Arbeitsplatzbegehung: Wasch-, Desinfektions- und Handschuh-Wechselzyklen dokumentieren; Hautschutzplan auf Vollständigkeit prüfen.

Eingangsberatung

Atopie-Score nach Diepgen erfragen. Hautresorption und Sensibilisierung gezielt ansprechen (H312/H311/H310 und H317). Applikationsschulung Hautschutzplan — vor Belastung, Reinigung, Pflege.

Untersuchungsdurchführung

Hautstatus an Händen, Fingerzwischenräumen, Unterarmen und Gesicht. Bei Verdacht auf allergisches Kontaktekzem: niedrigschwellige Überweisung zum Dermatologen. Hautarztbericht nach DGUV Information 250-005 bei Verdacht auf BK 5101.

Beurteilungsfallen

Vier-Stunden-Schwelle wird häufig unterschätzt — Handschuhträger zählen anteilig. „Banales“ Handekzem im Frühstadium ist die häufigste BK-Vorstufe. Atopische Hautdiathese ist Disposition, KEINE Berufseignungsfrage.

IAAI-Praxisanker: Digitale Vorsorgekartei mit automatisierten Fristerinnerungen, Hautschutzplan-Templates für Friseur, Pflege, Reinigung und Lebensmittel — sowie Kooperation mit berufsdermatologisch erfahrenen Praxen für den Patch-Test.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten der Hautvorsorge G24?

Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Zusätzliche dermatologische Diagnostik im Rahmen des Hautarztverfahrens trägt der Unfallversicherungsträger.

Darf der Beschäftigte die Untersuchung ablehnen?

Ja. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge — ohne sie gilt die Pflichtvorsorge als nicht stattgefunden.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Vorsorge nicht anbietet?

Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Im BK-Fall droht der Regress des Unfallversicherungsträgers.

Wer darf die Hautvorsorge G24 durchführen?

Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für den Patch-Test sind Dermatologen hinzuzuziehen.

Ab wann gilt eine Tätigkeit als Feuchtarbeit?

Nach TRGS 401: regelmäßige Arbeit im feuchten Milieu, häufiges Händewaschen oder das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe. Pflichtvorsorge ab vier Stunden je Tag, Angebotsvorsorge ab mehr als zwei Stunden. Handschuhträger zählen anteilig.

Was tun bei Verdacht auf ein berufsbedingtes Handekzem?

Hautarztverfahren nach DGUV Information 250-005 starten. Der Betriebs- oder Hausarzt schickt einen Hautarztbericht an den Unfallversicherungsträger. Frühzeitig greifen dann Stufenverfahren-Maßnahmen der BG.

Welche Berufskrankheiten sind hautbezogen?

Zentral: BK 5101 (schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen). Daneben BK 3101/3102 (Infektionskrankheiten). Hautkrebsrelevante BK-Ziffern (BK 5102, BK 5103) sind nicht Gegenstand der G24-Vorsorge.

Sind „prophetische“ Allergie-Tests vor Berufseinstieg sinnvoll?

Nein. Vor der Exposition lassen sich prädisponierte Personen NICHT zuverlässig identifizieren. Allergie-Patch-Tests sind Diagnostikum bei manifestem Verdacht — nicht Screening.

Was ist der Unterschied zwischen irritativem und allergischem Kontaktekzem?

Irritativ: Hautbarriere durch wiederholte Reizung geschädigt, auf Kontaktstelle begrenzt, klingt nach Karenz ab. Allergisch: spezifische Typ-IV-Sensibilisierung, kann auch streuen, persistiert lebenslang. Der Patch-Test trennt beide Formen diagnostisch.

Müssen Schwangere mit hautgefährdenden Stoffen arbeiten dürfen?

Im Rahmen der MuSchG-Gefährdungsbeurteilung sind hautresorptive und sensibilisierende Substanzen kritisch zu prüfen. Tätigkeiten mit hohen Hautexpositionen können für Schwangere unzulässig sein.

10. Quellen, Literatur und DGUV-Zitation

Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Gefährdung der Haut“ (E GHA), Fassung Januar 2022, S. 267–286.

Rechtsgrundlagen: ArbMedVV i.d.F. 18.10.2013 (zuletzt geändert 30.06.2023), GefStoffV, MuSchG, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.

Weiterführend: AMR 2.1, 3.1, 5.1, 6.3; TRGS 401, 400, 402; DGUV Regel 112-195; DGUV Information 212-007, 212-017, 250-005; BK-Merkblätter zu BK 5101, BK 3101/3102; AWMF-S1-Leitlinie „Berufliche Hautmittel“; Cochrane-Review Bauer et al. 2018.

Über IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — vom Friseurbetrieb über Pflegeeinrichtungen bis zum Reinigungsunternehmen. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Vorsorgekartei führen wir digital in unserer eigenen CompDocs-Plattform.

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Stand: 1. März 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.