
Auf einen Blick: Wer mit Hochtemperaturwollen arbeitet — vor allem Aluminiumsilikatwolle (ASW/RCF), polykristalline Wollen (PCW) oder weiteren Faserstäuben Kat. 1A/1B — fällt unter die arbeitsmedizinische Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV (DGUV E HTW). ASW ist als krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft. Bei Einsatztemperaturen > 900 °C kann ASW/AES zu Cristobalit rekristallisieren — beim Rückbau entsteht silikogener Staub. Nach Tätigkeitsende: nachgehende Vorsorge wegen Asbest-vergleichbarer Latenz.
Die Hochtemperaturwolle-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber Hochtemperaturwollen-Faserstäuben der Kategorie 1A oder 1B exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E HTW geregelt (Fassung Januar 2022). Schutzziel ist die Früherkennung möglicher Lungenfibrosen, Pleuraplaques und ggf. mesotheliomassoziierter Veränderungen.
Hochtemperaturwollen gehören zur Gruppe der künstlichen Mineralfasern (KMF). Drei Hauptgruppen: ASW (Aluminiumsilikatwolle / RCF) — krebserzeugend Kategorie 1B, Pflicht-/Angebotsvorsorge plus nachgehende Vorsorge. PCW (polykristalline Wolle) — Hersteller-Einstufung K2 krebsverdächtig. AES-Wolle (Erdalkalisilikatwolle) — nicht als krebserzeugend eingestuft, fällt unter DGUV E STB.
Kritischer Punkt: Rekristallisation. AES-Wolle rekristallisiert bei > 900 °C und bildet bis zu 45 Gew.-% Cristobalit (krebserzeugend 1A nach TRGS 906). ASW rekristallisiert ab ca. 1.050 °C. Beim Rückbau entsteht silikogener Staub — Vorsorge muss zusätzlich nach E SIS erfolgen.
Die Hochtemperaturwolle-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — Anhang Teil 1 Nr. 1 i.V.m. § 11 GefStoffV für CMR-Stoffe Kat. 1A/1B. Die DGUV Empfehlung E HTW konkretisiert die fachärztliche Durchführung.
| Regelwerk | Inhalt |
|---|---|
| ArbMedVV | Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge i.d.F. 18.10.2013 |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung mit EU-CMR-Anpassungen 2024 |
| TRGS 558 | Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen — zentrales Maßnahmenkonzept |
| TRGS 905 | CMR-Verzeichnis (ASW: 1B, PCW: 2) |
| TRGS 906 | Krebserzeugende Tätigkeiten/Verfahren (Cristobalit) |
| TRGS 910 | Risikobezogenes Maßnahmenkonzept |
| AMR 2.1 / 6.3 / 11.1 | Fristen, Vorsorgebescheinigung, CMR-Abweichungen |
| MuSchG | ASW (CMR 1B) für Schwangere/Stillende grundsätzlich unzulässig |
Wichtig: Cristobalit-Bildung bei Einsatztemperaturen > 900 °C ist die kritische Sekundär-Gefährdung. Beim Rückbau entsteht silikogener Staub — Vorsorge dann ZUSÄTZLICH nach DGUV E SIS mit nachgehender Vorsorge über www.dguv-vorsorge.de für beide Stoffe.
Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen, soweit dabei als krebserzeugend Kat. 1A oder 1B eingestufte Faserstäube freigesetzt werden können. Konkret: Tätigkeiten mit ASW (RCF) bei offener Bearbeitung, Rückbau alter Auskleidungen, Reparaturen.
Bei wiederholter Exposition, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. Bei AES- und PCW-Faserstäuben nach DGUV E STB-Logik.
Nach dem Ausscheiden ist nachgehende Vorsorge anzubieten bei Hochtemperaturwollen Kat. 1A/1B. Wegen der angenommenen Asbest-/Quarz-vergleichbaren Latenz ist dies der wichtigste Schutz. Anmeldung über www.dguv-vorsorge.de beim Austritt.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | Vor Aufnahme | Nach 12 Monaten | Alle 36–60 Monate |
| Angebotsvorsorge | Vor Aufnahme | 24–36 Monate | 36–60 Monate |
| Nachgehende Vorsorge | Innerhalb 12 Monate nach Ausscheiden | 36 Monate | I.d.R. alle 3 Jahre |
Praxisrelevanz: Häufigster Fehler: Beim Rückbau alter Auskleidungen wird nicht geprüft, ob das Material > 900 °C ausgesetzt war (Cristobalit-Risiko). Pflicht: Materialprüfung (XRD-Analyse) UND Vorsorge-Doppelanmeldung in Risikofällen.

Chronische Wirkungen (unter Berücksichtigung der Expositionshöhe und einer angenommenen asbest-/quarzvergleichbaren Latenz):
Pathogenetische Grundlage ist die Faserstaub-Theorie: Hinreichend lange (> 5 µm), dünne (< 3 µm) und biobeständige Fasern können in den Alveolen von Makrophagen nicht effektiv phagozytiert werden — chronische Entzündung mit Aktivierung profibrotischer Mediatoren, ggf. genotoxische Effekte.
Branche 1: Industrieofen- und Feuerungsbau. Klassischer ASW-/PCW-Anwendungsbereich: Auskleidung von Brennöfen (Glas, Keramik, Metallschmelze, Aluminium), Schmelzaggregate, Glaswannen. Sowohl Neuanlagen-Bau als auch Wartung und Rückbau. Bei alten Auskleidungen (> 10 Jahre Betrieb) regelhaft Cristobalit-Bildung — Doppelvorsorge.
Branche 2: Stahlwerke und Hochofen-Wartung. Hot-End-Auskleidungen an Stranggussanlagen, Pfannen, Tiegeln; Wärmedämmungen in Glühöfen; periodische Wartungsfenster mit hoher Exposition. Stahlwerker arbeiten oft mit Hitzeschutzkleidung — die PSA-Kompatibilität mit dichter Vollmaske P3 ist eine eigene Herausforderung.
Branche 3: Wärmedämmung / Hot-End-Isolierung. Spezialisierte Isolierfirmen, Schamotte-Bauer, Industrieklempner; Sanierung alter Industrieanlagen, Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen, Zementdrehöfen. Hier mischen sich Hochtemperaturwollen mit historischen Asbest-Resten — komplexer Vorsorgebedarf nach E HTW UND E ASB.
Industrieofenbauer, Schamotte-Maurer, Hochofen-Wärter, Stahlwerker, Glasofenbauer, Aluminium-Schmelzofen-Mechaniker, Wärmeisolierer, Industrieklempner, Kraftwerks-Reparateure, Zementdrehofen-Sanierer, Müllverbrennungsanlagen-Wartung, KFZ-Abgasanlagen-Mechaniker, Katalysator-Hersteller, Keramik-Sinteranlagen-Personal.
Inhalte: Anlass und Zweck der Vorsorge; mögliche Gefährdungen durch künstlichen mineralischen Staub Kat. 1B, insbesondere Hinweis auf krebserzeugende Wirkung; Information über den individuellen Arbeitsplatz und die durchgeführten Arbeiten; Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit; Information über eventuelle Untersuchungen; Information zur nachgehenden Vorsorge nach Ende der Tätigkeit.
Organbezogene Untersuchung der Atmungs- und Kreislauforgane (Auskultation, Perkussion, Atemmechanik, Trommelschlegelfinger/Uhrglasnägel).
Biomonitoring entfällt — derzeit keine validierte Methode verfügbar. Labordiagnostik nur indikationsbezogen.
Eine Röntgenaufnahme des Thorax p. a. ist nicht generell Pflicht der Erstuntersuchung — die rechtfertigende Indikation nach § 83 StrlSchG ist im Einzelfall zu prüfen. Bei Nachuntersuchungen typischerweise erst 15 Jahre nach Expositionsbeginn oder nach Vollendung des 45. Lebensjahres indiziert.
Befundung standardisiert nach ILO-Klassifikation; Voraufnahmen vergleichen. Bei unklarem Befund Low-Dose-Volumen-HRCT mit Falkensteiner-Standardprotokoll, ICOERD-Befundung; Zweitbeurteiler vorab einschalten.

Maßgebliche Befunde:
Beurteilung in vier Stufen (E HTW 7.4): keine Maßnahmen → Maßnahmen empfohlen → verkürzte Fristen → Tätigkeitswechsel zu erwägen.
Gemäß AMR 6.3 erhalten versicherte Person und Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — KEINE Diagnose, KEINE Befunde, kein Eignungsurteil.
Ergeben sich Anhaltspunkte für nicht ausreichende Schutzmaßnahmen, ist dies dem Unternehmen anonymisiert mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV).
Folgevorsorgen nach AMR 2.1 — typisch 36–60 Monate. Nachgehende Vorsorge i. d. R. alle 3 Jahre.
1. Gefährdungsbeurteilung als Anker. TRGS 558 fordert systematische Erfassung der Hochtemperaturwollen-Tätigkeiten; Faserart (ASW/AES/PCW) dokumentieren; Cristobalit-Risiko bei rekristallisierten Auskleidungen prüfen.
2. Substitution prüfen. AES-Wolle (nicht-CMR) statt ASW (1B), wo technisch möglich; vorgefertigte Module statt offen verarbeiteter Filze; Endlosfasern statt Wirrfaserprodukten.
3. Geschlossene Systeme & Vorbefeuchtung. Vorbefeuchtung des Materials beim Rückbau ist die effektivste Sofortmaßnahme; Lokalabsaugung (HEPA-gefiltert), Kapselung von Bearbeitungsstationen; Schwarz-Weiß-Anlage mit Schmutzschleuse beim Rückbau alter Auskleidungen.
4. PSA als letzter Schritt. FFP3-Halbmaske oder TM3P-Gebläse-Atemschutzgerät (Cristobalit-Risiko: P3 zwingend); Einweg-Schutzanzug Tyvek Classic; Schutzbrille; Chemikalien-Handschuhe; ggf. Hitzeschutzkleidung in Stahlwerken kompatibel mit P3-System.
5. Anmeldung über dguv-vorsorge.de bei jedem Austritt. Pflicht-Workflow im HR/Personal — gilt für ASW-/PCW-Tätigkeiten zwingend. Die IAAI übernimmt diesen Schritt für ihre Kunden.
6. Tabakentwöhnungs-Angebot. Synergie Tabakrauch/Faserstaub bzgl. Lungenkrebsrisiko — Entwöhnungsprogramm aktiv unterstützen.
7. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen.
8. Schweigepflicht respektieren. Sie erhalten als Arbeitgeber nur die Bescheinigung.
9. Mutterschutz konsequent umsetzen. ASW (CMR 1B) für Schwangere und Stillende grundsätzlich unzulässig.
10. Fristen-Tracker einsetzen. IAAI-Kunden bekommen automatisierte Fristerinnerungen über unsere digitale Vorsorgekartei — inkl. DGUV-Vorsorge-Anmelde-Trigger und Spirometrie-Reminder.
Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden. Die nachgehende Vorsorge nach Ausscheiden organisiert das DGUV-Vorsorge-Portal — finanziert über die zuständigen Unfallversicherungsträger.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Bei CMR-1B-Tätigkeit zusätzlich GefStoffV-Verstoß; im BK-Fall droht der Regress des Unfallversicherungsträgers.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). ILO- und ICOERD-Befundung sind Spezialqualifikationen — über GVS/AG DRauE.
ASW (Aluminiumsilikatwolle / RCF): Krebserzeugend Kategorie 1B — Pflicht-/Angebotsvorsorge plus nachgehende Vorsorge nach E HTW. AES (Erdalkalisilikatwolle): Nicht als krebserzeugend eingestuft — Vorsorge nach DGUV E STB (allgemeine Staubbelastung). PCW (polykristalline Wolle / Aluminiumoxid-Wolle): Hersteller-Einstufung K2 krebsverdächtig — Vorsorge anzubieten nach Anhang Teil 1 (1) ArbMedVV.
Bei Einsatztemperaturen über 900 °C kann AES-Wolle bis zu 45 Gew.-% Cristobalit bilden (Rekristallisation). ASW rekristallisiert ab ca. 1.050 °C. Beim Reparatur und Rückbau dieser Auskleidungen entsteht silikogener Staub — Vorsorge dann zusätzlich nach DGUV E SIS, mit nachgehender Vorsorge.
Derzeit keine spezifische BK-Ziffer für Hochtemperaturwollen. Bei Cristobalit-Sekundärexposition kommt BK 4101 (Silikose) und ggf. BK 4112 (Lungenkrebs bei Silikose) in Betracht. Mesotheliom-Verdacht: BK-Anzeige zu prüfen, Asbest-Differenzial-Anamnese unverzichtbar.
Nein. ASW (CMR 1B) ist für Schwangere und Stillende nach MuSchG i. V. m. § 11 GefStoffV grundsätzlich unzulässig. Bei PCW (Hersteller-K2) arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung — meistens auch unzulässig.
Asbest ist als CMR 1A (sicher krebserzeugend beim Menschen) eingestuft, ASW als 1B (nach Tierversuchen anzunehmen). Asbest-Vorsorge ist DGUV E ASB, Hochtemperaturwolle DGUV E HTW. Bei kombinierten alten Anlagen mit Asbest- und Hochtemperaturwolle-Resten beide Empfehlungen anwenden — Doppelvorsorge plus Doppel-DGUV-Vorsorge-Anmeldung.
Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen (Faserstäube Kategorie 1A oder 1B)“ (E HTW), Fassung Januar 2022, S. 657–679.
Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV, GefStoffV, MuSchG, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.
Weiterführende Empfehlungen / Regeln: AMR 2.1 (Fristen), AMR 6.3 (Vorsorgebescheinigung), AMR 11.1 (CMR-Abweichungen), TRGS 558 (Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen), TRGS 905 (CMR-Stoffe), TRGS 906 (Krebserzeugende Tätigkeiten), TRGS 910 (Risikobezogenes Maßnahmenkonzept), TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte), DGUV Information 213-031 (Mineralwolle-Dämmstoffe), DGUV Information 213-546 (Faserstaub-Konzentrationsmessung), VDI 3469 (Emissionsminderung), DIN-EN 1094 (Feuerfeste Erzeugnisse).
Weitere Literatur: DFG MAK-/BAT-Werte-Liste, Falkensteiner Empfehlung, Reichenhaller Empfehlung, ILO-Klassifikation, ICOERD, DGUV Portal BK-Info, GESTIS-Stoffdatenbank.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — vom Industrieofenbau-Spezialisten über das integrierte Stahlwerk bis zum Wärmedämmungs-Handwerk. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 22. April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.