
Auf einen Blick: Kohlenmonoxid (CO) ist farb-, geruch- und geschmacklos — und mit rund 300-fach höherer Hämoglobinaffinität als Sauerstoff eines der gefährlichsten Atemgifte am Arbeitsplatz. Wer in Hüttenwerken, im Tunnelbau, an Verbrennungsanlagen oder in Tiefgaragen tätig ist, unterliegt der arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. Zentraler Biomonitoring-Parameter ist das Carboxy-Hämoglobin (CO-Hb) im Vollblut am Schichtende. Reproduktionstoxisch Kategorie 1A — Schwangere bedürfen besonderer Beurteilung.
Die CO-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber Kohlenmonoxid (CO, auch: Kohlenstoffmonoxid) exponiert sein können. Die DGUV-Empfehlung führt sie unter dem Kürzel E KMO (Fassung Januar 2022, Grenzwerte aktualisiert 2024). Eingebettet ist sie in die ArbMedVV-Systematik mit Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Schutzziel ist die Früherkennung CO-bedingter Gesundheitsschäden — vor allem akuter und subakuter Vergiftungen mit Folgen am Zentralnervensystem (ZNS) und Herz-Kreislauf-System sowie die Identifikation reproduktionstoxischer Risiken.
Kohlenmonoxid (Formel CO, CAS-Nr. 630-08-0, EG-Nr. 211-128-3) ist ein farbloses, geruch- und geschmackloses, sehr giftiges Gas. Es entsteht bei nahezu jeder Verbrennung kohlenstoffhaltiger Materialien — insbesondere bei unvollständiger Oxidation und bei Verschwelungsprozessen unter Sauerstoffmangel. Die fatale toxikologische Eigenschaft: CO bindet rund 300-fach stärker an das Zentralatom des humanen Hämoglobins als Sauerstoff und führt über die Bildung von Carboxy-Hämoglobin (CO-Hb) zur Gewebshypoxie. Daneben hat CO ein hohes Diffusionsvermögen — es dringt je nach örtlichen Verhältnissen auch durch Decken und Wände. Es ist nach CLP als reproduktionstoxisch Kategorie 1A (H360D — kann das Kind im Mutterleib schädigen) eingestuft.
Die CO-Vorsorge verfolgt drei Ziele: erstens die Beratung der versicherten Person zu Wirkungsweise, Frühsymptomen und Schutzmaßnahmen; zweitens die Früherkennung individueller Vorschädigungen, die das CO-Risiko erhöhen (Herz, Lunge, Blut, ZNS); drittens das Biomonitoring der inneren Belastung über das CO-Hb.
Die CO-Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt — konkret in Anhang Teil 1 (Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Gefahrstoffen). Die DGUV Empfehlung „Kohlenmonoxid“ (E KMO) konkretisiert die fachärztliche Durchführung und ist in der 2. Auflage der DGUV Empfehlungen (September 2024) zusammengefasst.
Relevante Rechtsgrundlagen (Stand April 2026):
| Vorschrift | Inhalt |
|---|---|
| ArbMedVV | Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, zuletzt geändert 30.06.2023 |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung, aktuelle Fassung 2024 |
| TRGS 900 | AGW CO: 20 ppm, Kurzzeitwertkategorie 3(II): bis 60 ppm |
| TRGS 903 | BGW CO-Hb: 5 % (Nichtraucher; Höchstwert) |
| TRGS 407 | Tätigkeiten mit Gasen — Gefährdungsbeurteilung |
| RL 2017/164/EU | EU-Richtgrenzwerte: AGW 20 ppm, Kurzzeitwert bis 100 ppm |
| BKV (BK 1201) | Erkrankungen durch Kohlenmonoxid |
| MuSchG / JArbSchG | Beschäftigungsbeschränkungen für Schwangere und Jugendliche |
Wichtig: Die DGUV-Empfehlung ist keine Rechtsverbindlichkeit, sondern „best practice“ auf dem allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin. Maßgeblich rechtsverbindlich sind ArbMedVV, GefStoffV und die jeweils aktuelle TRGS 900/903.
Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei Tätigkeiten mit Kohlenmonoxid, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird. In der Praxis betrifft das vor allem klassische Schwerindustrie-Arbeitsplätze (Hüttenwerke, Kokereien, Hochöfen, Kupolöfen, Glühöfen mit Gichtgas-Befeuerung) und untertägige Bereiche im Tunnelvortrieb mit Diesel- oder Ottomotorbetrieb.
Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten mit Kohlenmonoxid, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat. Typisch: Tiefgaragen mit moderatem Verkehrsaufkommen, PKW-Waschanlagen, Flürforderzeugebereiche, Autogenschweißen in geschlossenen Räumen, Holzpellets-Lagerung, Shisha-Betriebe mit Holzkohle-Wasserpfeifen.
Wunschvorsorge ist auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen — relevant insbesondere für Beschäftigte mit kardialer oder pulmonaler Vorerkrankung, die auch unter dem AGW eine subjektive Beunruhigung empfinden.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | vor Aufnahme der Tätigkeit | nach 12 Monaten | alle 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | vor Aufnahme | 12–24 Monate | 24–36 Monate |
| Wunschvorsorge | individuell | individuell | individuell |
Praxistipp: Häufiger Fehler in Tunnelbau- und Hüttenbetrieben: Pflicht- und Angebotsvorsorge werden mit der Atemschutztauglichkeit nach G 26 verwechselt. Die Vorsorge nach E KMO ist eine reine ArbMedVV-Vorsorge ohne Eignungsurteil — sie ersetzt keine G-26-Eignungsuntersuchung und umgekehrt.

Tätigkeiten in der Schwerindustrie und in Kokereien (Generatorgas, Kokereigas, Gichtgas, Rauchgas), Gießereien beim Abgießen, gichtgasbeheizte Wärmebehandlungsöfen, Kupolöfen, Koksöfen, Hochöfen oberhalb der Blasformen, Feuerungs- und Schornsteinbau unter Betrieb, geschlossene Räume mit Abgasen von Ottomotoren (KFZ-Werkstätten, Tiefgaragen, Tunnelbau), Flügelglätter in geschlossenen Räumen, Verdichter unter Erdgleiche, RoRo-Schiffe mit Ottomotorverkehr.
Die Toxizität des CO beruht auf der CO-Hb-Bildung. Die Bindung ist reversibel — Halbwertszeit ca. 2 bis 6,5 Stunden.
| CO-Hb im Blut | Symptome |
|---|---|
| 3–5 % | Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit |
| 5–15 % | Leichte Einschränkung des Visus |
| 15–20 % | Kopfschmerz, Müdigkeit, Kurzatmigkeit |
| 20–30 % | Schwindel, Bewusstseinseinschränkung |
| 30–40 % | Bewusstseinsschwund, Kreislaufkollaps |
| 40–60 % | Tiefe Bewusstlosigkeit, Lähmung |
| 60–70 % | Tödlich in 10 Min. bis 1 Stunde |
| über 70 % | Tödlich in wenigen Minuten |
Berufskrankheit: BK-Nr. 1201 — „Erkrankungen durch Kohlenmonoxid“. Auch akute CO-Vergiftungen am Arbeitsplatz sind als Berufskrankheit anzuzeigen. CO ist zudem als ototoxischer Arbeitsstoff anerkannt — Kombinationswirkung mit Lärm beachten.
Hüttenwerk / Stahl- und Eisenindustrie: Hochofen-Hüttenleute, Gießer, Kokerei-Personal. Gichtgas und Kokereigas erzeugen bei Wartung oder Störfällen erhebliche CO-Spitzen. Persönliche CO-Warner sind Standard.
Tunnelbau / Bergbau: Vortriebsarbeiter, Mineure, Maschinenführer. Die EU-Übergangsfrist für den abgesenkten AGW (20 ppm) ist seit August 2023 ausgelaufen. CO-Selbstretter sind Notfall-Pflicht.
Garagen- und Tiefgaragen-Wartung: Reinigungspersonal, Lüftungstechniker, Werkschutz. Häufige Unterschätzung bei Stoßzeiten oder Lüftungsstörung.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge beginnt zwingend mit einem Beratungsgespräch. Inhalte: Anlass und Zweck, mögliche Gefährdungen durch CO einschließlich der fruchtschädigenden Wirkung (Reproduktionstoxizität Kat. 1A), Information zum AGW (20 ppm), Atemschutz mit umluftunabhängiger Versorgung, ototoxische Wirkung bei Lärmexposition, Beschränkungen für Jugendliche und Schwangere. Bei Rauchern: Hinweis auf erhöhten CO-Hb-Grundwert (durchschnittlich 10 %, Einzelfälle bis 25 %).
Allgemeine Anamnese: Herzerkrankungen, neurologische Auffälligkeiten, Rauchverhalten, frühere Berufskrankheiten. Arbeitsanamnese: CO-relevante Tätigkeiten, Zwischenfälle, Lärmexposition. Beschwerden: Kopfschmerzen, Schwindel, Mattigkeit, Gedächtnisschwäche.
| Parameter | Erstuntersuchung | Nachuntersuchung |
|---|---|---|
| Hämoglobin, Erythrozyten | ja | ja |
| Spirometrie | ja | ja |
| Ergometrie | ja | ja |
| Biomonitoring CO-Hb | Eingangs-Leerwert | nach Exposition |
Zentraler Parameter ist das Carboxy-Hämoglobin (CO-Hb) im Vollblut. Probenahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende. Biologischer Grenzwert: 5 % (Nichtraucher). Zur Schnellbeurteilung eignet sich die CO-Konzentration in der Ausatemluft mit einem CO-Oxymeter. Klassische Pulsoxymeter messen CO-Hb nicht korrekt — Multiwellenlängen-Geräte (SpCO) oder Blutgasanalyse erforderlich.

Akute CO-Vergiftungen sind zeitkritische Notfälle — die Halbwertszeit des CO-Hb an Raumluft beträgt 4–5 Stunden, unter 100 % Sauerstoff sinkt sie auf ca. 60–90 Minuten, unter hyperbarer Sauerstofftherapie (HBO) auf rund 20 Minuten.
1. Eigenschutz und Rettung — Retter MÜSSEN umluftunabhängigen Atemschutz tragen. CO ist geruchlos.
2. Sauerstoffgabe sofort — 100 % O₂ via dicht sitzender Maske mit Reservoirbeutel, 12–15 L/min.
3. Notruf 112, ggf. Hinweis auf Hyperbarkammer-Einsatz; Vergiftungszentrale konsultieren.
4. Kontinuierliches Monitoring — Bewusstseinslage (GCS), Vitalzeichen, EKG, SpCO-Pulsoxymetrie.
5. CO-Hb-Bestimmung möglichst vor Beginn der O₂-Therapie zur Anlassdokumentation.
6. HBO-Indikation prüfen bei: Bewusstlosigkeit, neurologischen Auffälligkeiten, kardialer Ischämie, Schwangerschaft, CO-Hb > 25 %.
7. BK-Anzeige nach BK 1201 — auch bei akuten Vergiftungen Pflicht.
8. Nachsorge-Termin in 4–6 Wochen zur neurokognitiven Beurteilung (verzögerte ZNS-Folgen).
Sauerstoff-Bevorratung Pflicht: In allen Betrieben mit höherer CO-Exposition gehört Sauerstoff (mindestens eine 2-L-Flasche mit Druckminderer und nicht-rückatmender Maske) in den Erste-Hilfe-Bestand.
Relevante Vorerkrankungen: Herzerkrankungen (KHK, Herzinsuffizienz), Gefäßerkrankungen, Lungenerkrankungen, Schilddrüsenerkrankungen (Hyperthyreose), Bluterkrankungen (Anämie), ZNS-Erkrankungen, Vorschädigung des Gehörs.
Die DGUV-Empfehlung gliedert die Beurteilung in vier Stufen: (1) Keine Erkenntnisse, die Maßnahmen erfordern. (2) Erkenntnisse, bei denen Maßnahmen empfohlen werden. (3) Erkenntnisse mit verkürzten Fristen. (4) Erkenntnisse, bei denen ein Tätigkeitswechsel zu erwägen ist.
Gemäß AMR 6.3 erhalten versicherte Person und Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — KEINE Diagnose, KEINE Befunde, kein Eignungsurteil.
Ergeben sich Anhaltspunkte, dass Schutzmaßnahmen nicht ausreichen (CO-Hb oberhalb BGW, gehäufte Beschwerden), ist dies dem Unternehmen als anonymisierte, betriebliche Empfehlung mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV).
Gefährdungsbeurteilung als Anker: Pflicht zur Vorsorge entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 407 — mindestens jährlich oder nach jeder relevanten Änderung aktualisieren.
Stationäre und persönliche CO-Warner: In Hüttenwerken, Tunnelvortrieben und kritischen Tiefgaragen Standard. Regelmäßige Kalibrierung (Bump-Test).
Lüftung & Substitution: Ottomotor-Geräte gegen elektrische Alternativen ersetzen, lokale Absaugung, mechanische Zwangsbelüftung in Tiefgaragen.
Atemschutz: CO-Filterhauben (Selbstretter) nur für Flucht zugelassen. Für Wartungsarbeiten: pressluftbetriebener Atemschutz nach DGUV Regel 112-190.
Mutterschutz konsequent: CO ist reproduktionstoxisch Kat. 1A. Tätigkeiten mit relevanter CO-Exposition sind für Schwangere grundsätzlich auszuschließen.
Vorsorgekartei lückenlos führen; Verstöße: Bußgeld bis 5.000 Euro je Fall.
Vor der Vorsorge: Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern, CO-Messprotokolle und Lüftungskonzepte einsehen, Arbeitsplatzbegehung durchführen.
Eingangsberatung: Reproduktionstoxizität klar adressieren, Rauch- und Verkehrsanamnese gezielt erfassen, ototoxische Wirkung bei Lärmexposition ansprechen.
Beurteilungsfallen: Raucher (andere BGW-Bewertung), häusliche CO-Quellen als Confounder, subakute repetitive Belastungen werden oft bagatellisiert.
IAAI-Praxisanker: Die IAAI führt für ihre Hüttenwerks-, Tunnelbau- und KFZ-Kunden ein digitales Vorsorge- und Biomonitoring-Register mit automatischen Fristerinnerungen, BK-1201-Anzeige-Templates und CO-Hb-Probenahme-Logistik-Modul.
Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden. Notwendige Wegezeiten zählen zur Arbeitszeit.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge — ohne sie gilt die Pflichtvorsorge als nicht stattgefunden.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Bei AGW-Überschreitung kommt der Verstoß gegen GefStoffV hinzu.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV).
20 ppm als Schichtmittelwert (TRGS 900); Kurzzeitwertkategorie 3(II) — bis 60 ppm für maximal 4 × 15 Minuten pro Schicht.
Akute Vergiftung tritt bei kurzzeitiger Hochexposition auf — ab CO-Hb 15 % Kopfschmerz, ab 30 % Bewusstseinsschwund, ab 60 % lebensbedrohlich. Chronische Vergiftung gilt als unwahrscheinlich; bei niedriger Belastung werden Kopfschmerzen, Müdigkeit und Leistungsminderung beschrieben.
Eigenschutz (umluftunabhängiger Atemschutz), Rettung aus Gefahrenzone, sofortige 100 % O₂-Gabe, Notruf 112, Monitoring, CO-Hb-Bestimmung. Bei Bewusstlosigkeit oder CO-Hb > 25 % HBO-Indikation prüfen.
BK-Nr. 1201 — „Erkrankungen durch Kohlenmonoxid“. Auch akute Vergiftungen am Arbeitsplatz sind als Berufskrankheit anzuzeigen.
Nein. CO ist reproduktionstoxisch Kategorie 1A. Tätigkeiten mit relevanter CO-Exposition sind nach MuSchG für Schwangere grundsätzlich auszuschließen — auch bei Einhaltung des AGW.
Nein. Klassische Pulsoxymeter unterscheiden Carboxy- und Oxyhämoglobin nicht und zeigen bei CO-Vergiftung falsch-normale SpO₂-Werte an. Erforderlich sind CO-fähige Multiwellenlängen-Pulsoxymeter (SpCO) oder Blutgasanalyse.
Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Kohlenmonoxid“ (E KMO), Fassung Januar 2022 (Grenzwerte aktualisiert 2024), S. 352–372.
Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV i.d.F. 18.10.2013, zuletzt geändert 30.06.2023 · GefStoffV · MuSchG · JArbSchG · ArbSchG · ASiG · DGUV Vorschrift 2 · RL 2017/164/EU.
Weiterführend: AMR 2.1, 6.2, 6.3, 6.4 · TRGS 407, 500, 900, 903 · DGUV Regel 112-190 · DFG MAK-/BAT-Werte-Liste · DGUV Positionspapier „Ototoxische Arbeitsstoffe“ (2018) · Eichhorn et al.: Diagnostik und Therapie der Kohlenmonoxidvergiftung, Dtsch. Ärztebl. 2018 · GESTIS-Stoffdatenbank · Biomonitoring-Auskunftssystem der BAuA.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — vom Hüttenwerk über den Tunnelvortrieb bis zur Tiefgaragen-Wartung. CO-spezifisch übernehmen wir die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 407, das CO-Hb-Biomonitoring inklusive Probenahme-Logistik, die Notfallplanung mit O₂-Bevorratung und HBO-Zentrumsliste sowie die digitale Vorsorgekartei mit Fristerinnerung.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 5. April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.