

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind Pyrolyseprodukte aus organischem Material — sie entstehen bei der Verkokung von Steinkohle, beim Verarbeiten von Steinkohlenteerpech, beim Abtragen alter pechhaltiger Straßenbeläge und in der Schornsteinreinigung. Sie sind krebserzeugend (Kat. 1B), hautresorptiv und ursächlich für Lungen-, Hautkrebs und Harnwegstumoren. Goldstandard im Biomonitoring: 1-Hydroxypyren im Urin am Schichtende.
Die PAK-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die gegenüber polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen aus Pyrolyseprodukten exponiert sein können. Sie ist unter dem Kürzel E PAK geregelt (Fassung Januar 2022). Schutzziel: Früherkennung berufsbedingter PAK-Erkrankungen — primär Hautveränderungen und Krebserkrankungen der Haut, Atemwege und Harnwege.
Als Bezugssubstanz für die krebserzeugende Wirkung dient Benzo[a]pyren (BaP). PAK-haltige Gefahrstoffe gelten als krebserzeugend, sofern der BaP-Massengehalt ≥ 50 mg/kg ist. Nach TRGS 910: Akzeptanzkonzentration 70 ng BaP/m³, Toleranzkonzentration 700 ng BaP/m³.
Die PAK-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — Anhang Teil 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 11 GefStoffV für krebserzeugende Stoffe Kat. 1A/1B.
BaP-Jahre als BK-Schwelle: Für BK 4113 (Lungenkrebs durch PAK) ist eine kumulative Dosis von ≥ 100 BaP-Jahren erforderlich. Für BK 1321 (Harnwegskrebs) ≥ 80 BaP-Jahre. Die Expositionsverzeichnis-Pflicht nach TRGS 410 ist unverzichtbar.
| Regelwerk | Inhalt |
|---|---|
| ArbMedVV | Pflicht-/Angebotsvorsorge bei Gefahrstoffen |
| GefStoffV | CMR-Regelungen (Kat. 1A/1B) |
| TRGS 910 | ERB für BaP: Akzeptanz 70 ng/m³, Toleranz 700 ng/m³ |
| TRGS 551 | Teer und andere Pyrolyseprodukte (zentrale TRGS) |
| TRGS 410 | Expositionsverzeichnis bei CMR-Gefahrstoffen |
| BKV | BK 1321, 4110, 4113, 4114, 5102 |
Bei Tätigkeiten mit wiederholter Exposition gegenüber krebserzeugenden PAK in Pyrolyseprodukten (BaP-Massengehalt ≥ 50 mg/kg) oder wenn Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann.
Bei Tätigkeiten mit PAK-Exposition unterhalb der Pflichtvorsorge-Schwelle — z. B. bei deutlichem Unterschreiten der Akzeptanzkonzentration 70 ng BaP/m³.
Wegen langer Latenzzeiten (häufig 20+ Jahre bis Manifestation von Lungen-/Hautkrebs) ist die nachgehende Vorsorge der wichtigste Schutz. Anmeldung über www.dguv-vorsorge.de beim Ausscheiden.
Häufigster Fehler: Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters wird die DGUV-Vorsorge-Anmeldung vergessen. Ein fester Anmelde-Workflow beim Austritt ist Pflicht.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | vor Aufnahme | nach 12 Monaten | alle 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | vor Aufnahme | 12–24 Monate | 24–36 Monate |
| Nachgehende Vorsorge | innerhalb 12 Mon. nach Ausscheiden | 36 Monate | alle 3 Jahre |

Ofenarbeiten in der Steinkohlekokerei, Verarbeiten von Steinkohlenteerpech, Hochofenabstich, Söderberg-Elektroden (Aluminiumgewinnung), Schornsteinreinigung, Abtragen alter pechhaltiger Straßenbeläge, Brandsanierung, Demontage von Kork-Teer-Dämmungen.
Haut: Dermatitis, Photosensibilisierung, Melanose, Teer-/Pechwarzen (neigen zur karzinomatösen Entartung). Manifestation: Gesicht, Ohren, Handrücken, Skrotum.
Atemwege: Karzinome der Atemwege und Lunge (Latenz ca. 20 Jahre).
Harnwege: Urotheltumoren (BK 1321 ab 80 BaP-Jahren).
1. Straßenbau / Asphaltverarbeitung: Sanierung von Bestandsstraßen der 1950er–1980er mit pechhaltigen Schichten. Fräsen und Entsorgen als Hochrisiko-Tätigkeit.
2. Kokereien und Eisen-/Stahl-/Aluminiumherstellung: Höchste BaP-Expositionen weltweit. Ofenarbeiten, Hochofenabstich, feuerfeste Auskleidungen.
3. Schornsteinfeger / Brandsanierung: Historisch älteste PAK-Berufskrankheit (Hautkrebs, dokumentiert seit Percival Pott 1775). Brandsanierung: TRGS 524 als Leitregel.

Krebserzeugende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Wirkung von PAK; sensibilisierende, hautresorptive und irritative Wirkung; Photosensibilisierung; PSA (keine reinen Latex-Handschuhe gegen Pech!); Information zur nachgehenden Vorsorge.
| Untersuchung | Erstvorsorge | Nachvorsorge | Nachgehend |
|---|---|---|---|
| Urinstatus + Sediment + Zytologie | ✓ (ohne Zytologie) | ✓ | ✓ |
| Spirometrie | ✓ | ✓ | bei Auffälligkeiten |
| Biomonitoring 1-Hydroxypyren | — | ✓ (Goldstandard) | — (HWZ zu kurz) |
| Ganzkörperinspektion inkl. Skrotum | — | ✓ (Pflicht) | ✓ |
Goldstandard: 1-Hydroxypyren im Urin (nach Hydrolyse), am Schichtende. BAR 0,3 µg/g Kreatinin (für Nichtraucher). Bei nachgehender Vorsorge entfällt das Biomonitoring (Halbwertszeit zu kurz).
Wichtig: Der BAR 0,3 µg/g Kreatinin ist für Nichtraucher abgeleitet. Raucher liegen systematisch darüber — separater Beurteilungspfad nötig.
Die PAK-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — Anhang Teil 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 11 GefStoffV für krebserzeugende Stoffe Kat. 1A/1B.
BaP-Jahre als BK-Schwelle: Für BK 4113 (Lungenkrebs durch PAK) ist eine kumulative Dosis von ≥ 100 BaP-Jahren erforderlich. Für BK 1321 (Harnwegskrebs) ≥ 80 BaP-Jahre. Die Expositionsverzeichnis-Pflicht nach TRGS 410 ist unverzichtbar.
| Regelwerk | Inhalt |
|---|---|
| ArbMedVV | Pflicht-/Angebotsvorsorge bei Gefahrstoffen |
| GefStoffV | CMR-Regelungen (Kat. 1A/1B) |
| TRGS 910 | ERB für BaP: Akzeptanz 70 ng/m³, Toleranz 700 ng/m³ |
| TRGS 551 | Teer und andere Pyrolyseprodukte (zentrale TRGS) |
| TRGS 410 | Expositionsverzeichnis bei CMR-Gefahrstoffen |
| BKV | BK 1321, 4110, 4113, 4114, 5102 |
1. Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 551 — zentrale TRGS für PAK-Tätigkeiten. Bei Brandsanierung/Altlasten: TRGS 524.
2. BaP-Jahre dokumentieren: Expositionsverzeichnis nach TRGS 410 ist Pflicht. Pro Beschäftigtem: BaP-Konzentration × Expositionszeit = BaP-Jahre.
3. Substitution und Hautschutz: Pechfreie Asphaltdeckschichten; chemikalienbeständige Handschuhe (Viton/FKM, verstärktes Nitril — keine reinen Latex-Modelle).
4. DGUV-Vorsorge-Anmeldung bei jedem Austritt — Pflicht-Workflow im HR/Personal.
5. Hygiene-Triade: Schwarz-Weiß-Bereiche, Verbot von Essen/Trinken/Rauchen am Arbeitsplatz, tägliche Wäsche der Arbeitskleidung im Betrieb.
6. Mutterschutz: Schwangere dürfen nicht mit krebserzeugenden PAK arbeiten.
7. Fristen-Tracker: IAAI-Kunden erhalten automatisierte Erinnerungen inkl. DGUV-Vorsorge-Anmelde-Trigger und 1-Hydroxypyren-Reminder.
| Stufe | Befund | Konsequenz |
|---|---|---|
| 1 | Keine Erkenntnisse, die Maßnahmen erfordern | Tätigkeit fortsetzbar |
| 2 | Leichte Funktionsstörungen | Schutzmaßnahmen, geringere Exposition |
| 3 | Verlaufsbeobachtung erforderlich | Verkürzte Fristen |
| 4 | Maßnahmen aus Stufe 2/3 ohne Aussicht auf Erfolg | Tätigkeitswechsel erwägen |
Vorsorgebescheinigung gemäß AMR 6.3 — ohne Diagnose, ohne Befunde, ohne Eignungsurteil.
Der Arbeitgeber. Nachgehende Vorsorge wird über die Unfallversicherungsträger finanziert.
Kumulative Dosis aus BaP-Konzentration (µg/m³) × Expositionszeit in Jahren. BK 1321 ab 80, BK 4113 ab 100 BaP-Jahre.
1-Hydroxypyren im Urin am Schichtende. BAR 0,3 µg/g Kreatinin (Nichtraucher).
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 € je Fall. Im BK-Fall droht Regress des UVT.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV).
Hautveränderung, die zur karzinomatösen Entartung in Plattenepithelkarzinome neigt. Jede Pechwarze ist hautfachärztlich abzuklären.
Für BaP: Akzeptanz 70 ng/m³, Toleranz 700 ng/m³. Oberhalb der Toleranz: Substitutionsgebot greift verschärft.
BK 1321 (Harnwege), BK 4110 (Kokereirohgas), BK 4113 (Lungenkrebs ≥ 100 BaP-Jahre), BK 4114 (Asbest+PAK), BK 5102 (Hautkrebs ohne Schwellendosis).
Nein. Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen Kat. 1B sind nach MuSchG für Schwangere und Stillende unzulässig.
Primärquelle: DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlungen, 2. Auflage September 2024, E PAK, Fassung Januar 2022, S. 477–500.
Rechtsgrundlagen: ArbMedVV, GefStoffV, MuSchG, JArbSchG, CLP-VO, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.
Technische Regeln: TRGS 551, 524, 410, 910, 905, 906, 401, 402, 500, 526, 900, 903; AMR 2.1, 6.2, 6.3, 11.1.
Fachliteratur: DGUV BK-Report 2/2013 (BaP-Jahre), DGUV Information 250-104, Letzel/Drexler 1998, Weiß et al. 2019 (IPA-Journal), DFG MAK-/BAT-Werte-Liste.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — vom Asphalt-Mittelständler über die Stahl-Kokerei bis zum Schornsteinfeger-Innungsbetrieb. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Beratungsgespräch anfragenStand: 8. April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.
Bei Tätigkeiten mit wiederholter Exposition gegenüber krebserzeugenden PAK in Pyrolyseprodukten (BaP-Massengehalt ≥ 50 mg/kg) oder wenn Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann.
Bei Tätigkeiten mit PAK-Exposition unterhalb der Pflichtvorsorge-Schwelle — z. B. bei deutlichem Unterschreiten der Akzeptanzkonzentration 70 ng BaP/m³.
Wegen langer Latenzzeiten (häufig 20+ Jahre bis Manifestation von Lungen-/Hautkrebs) ist die nachgehende Vorsorge der wichtigste Schutz. Anmeldung über www.dguv-vorsorge.de beim Ausscheiden.
Häufigster Fehler: Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters wird die DGUV-Vorsorge-Anmeldung vergessen. Ein fester Anmelde-Workflow beim Austritt ist Pflicht.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | vor Aufnahme | nach 12 Monaten | alle 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | vor Aufnahme | 12–24 Monate | 24–36 Monate |
| Nachgehende Vorsorge | innerhalb 12 Mon. nach Ausscheiden | 36 Monate | alle 3 Jahre |
Krebserzeugende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Wirkung von PAK; sensibilisierende, hautresorptive und irritative Wirkung; Photosensibilisierung; PSA (keine reinen Latex-Handschuhe gegen Pech!); Information zur nachgehenden Vorsorge.
| Untersuchung | Erstvorsorge | Nachvorsorge | Nachgehend |
|---|---|---|---|
| Urinstatus + Sediment + Zytologie | ✓ (ohne Zytologie) | ✓ | ✓ |
| Spirometrie | ✓ | ✓ | bei Auffälligkeiten |
| Biomonitoring 1-Hydroxypyren | — | ✓ (Goldstandard) | — (HWZ zu kurz) |
| Ganzkörperinspektion inkl. Skrotum | — | ✓ (Pflicht) | ✓ |
Goldstandard: 1-Hydroxypyren im Urin (nach Hydrolyse), am Schichtende. BAR 0,3 µg/g Kreatinin (für Nichtraucher). Bei nachgehender Vorsorge entfällt das Biomonitoring (Halbwertszeit zu kurz).
Wichtig: Der BAR 0,3 µg/g Kreatinin ist für Nichtraucher abgeleitet. Raucher liegen systematisch darüber — separater Beurteilungspfad nötig.
Der Arbeitgeber. Nachgehende Vorsorge wird über die Unfallversicherungsträger finanziert.
Kumulative Dosis aus BaP-Konzentration (µg/m³) × Expositionszeit in Jahren. BK 1321 ab 80, BK 4113 ab 100 BaP-Jahre.
1-Hydroxypyren im Urin am Schichtende. BAR 0,3 µg/g Kreatinin (Nichtraucher).
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 € je Fall. Im BK-Fall droht Regress des UVT.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV).
Hautveränderung, die zur karzinomatösen Entartung in Plattenepithelkarzinome neigt. Jede Pechwarze ist hautfachärztlich abzuklären.
Für BaP: Akzeptanz 70 ng/m³, Toleranz 700 ng/m³. Oberhalb der Toleranz: Substitutionsgebot greift verschärft.
BK 1321 (Harnwege), BK 4110 (Kokereirohgas), BK 4113 (Lungenkrebs ≥ 100 BaP-Jahre), BK 4114 (Asbest+PAK), BK 5102 (Hautkrebs ohne Schwellendosis).
Nein. Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen Kat. 1B sind nach MuSchG für Schwangere und Stillende unzulässig.
Primärquelle: DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlungen, 2. Auflage September 2024, E PAK, Fassung Januar 2022, S. 477–500.
Rechtsgrundlagen: ArbMedVV, GefStoffV, MuSchG, JArbSchG, CLP-VO, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.
Technische Regeln: TRGS 551, 524, 410, 910, 905, 906, 401, 402, 500, 526, 900, 903; AMR 2.1, 6.2, 6.3, 11.1.
Fachliteratur: DGUV BK-Report 2/2013 (BaP-Jahre), DGUV Information 250-104, Letzel/Drexler 1998, Weiß et al. 2019 (IPA-Journal), DFG MAK-/BAT-Werte-Liste.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — vom Asphalt-Mittelständler über die Stahl-Kokerei bis zum Schornsteinfeger-Innungsbetrieb. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Beratungsgespräch anfragenStand: 8. April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.
1. Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 551 — zentrale TRGS für PAK-Tätigkeiten. Bei Brandsanierung/Altlasten: TRGS 524.
2. BaP-Jahre dokumentieren: Expositionsverzeichnis nach TRGS 410 ist Pflicht. Pro Beschäftigtem: BaP-Konzentration × Expositionszeit = BaP-Jahre.
3. Substitution und Hautschutz: Pechfreie Asphaltdeckschichten; chemikalienbeständige Handschuhe (Viton/FKM, verstärktes Nitril — keine reinen Latex-Modelle).
4. DGUV-Vorsorge-Anmeldung bei jedem Austritt — Pflicht-Workflow im HR/Personal.
5. Hygiene-Triade: Schwarz-Weiß-Bereiche, Verbot von Essen/Trinken/Rauchen am Arbeitsplatz, tägliche Wäsche der Arbeitskleidung im Betrieb.
6. Mutterschutz: Schwangere dürfen nicht mit krebserzeugenden PAK arbeiten.
7. Fristen-Tracker: IAAI-Kunden erhalten automatisierte Erinnerungen inkl. DGUV-Vorsorge-Anmelde-Trigger und 1-Hydroxypyren-Reminder.
Vor der Vorsorge: Gefährdungsbeurteilung und BaP-Jahre-Status anfordern. Arbeitsplatzbegehung bei Asphalt-, Koks- und Sanierungsarbeiten.
Eingangsberatung: CMR-Wirkung klar adressieren. Hautresorption und Photosensibilisierung als Doppelrisiko. Pechwarzen-Selbstbeobachtung anleiten.
Untersuchung: Ganzkörperinspektion inkl. Skrotum bei Nachuntersuchungen ist Pflicht. Fotodokumentation. 1-Hydroxypyren am Schichtende — Confounder Rauchen dokumentieren.
Beurteilungsfallen: Nichtraucher-BAR nicht für Raucher anwendbar. Bei nachgehender Vorsorge: 1-Hydroxypyren entfällt, stattdessen Hautstatus und Urinzytologie. BK 5102 (Hautkrebs durch Ruß/Teer/Pech) hat keine Schwellendosis.
IAAI-Praxisanker: Digitale Vorsorgekartei mit BaP-Jahre-Tracker, DGUV-Vorsorge-Anmelde-Listen, 1-Hydroxypyren-Reminder und Vorsorge-Reportings für Asphalt-, Koks- und Schornsteinfeger-Betriebe.
Vor der Vorsorge: Gefährdungsbeurteilung und BaP-Jahre-Status anfordern. Arbeitsplatzbegehung bei Asphalt-, Koks- und Sanierungsarbeiten.
Eingangsberatung: CMR-Wirkung klar adressieren. Hautresorption und Photosensibilisierung als Doppelrisiko. Pechwarzen-Selbstbeobachtung anleiten.
Untersuchung: Ganzkörperinspektion inkl. Skrotum bei Nachuntersuchungen ist Pflicht. Fotodokumentation. 1-Hydroxypyren am Schichtende — Confounder Rauchen dokumentieren.
Beurteilungsfallen: Nichtraucher-BAR nicht für Raucher anwendbar. Bei nachgehender Vorsorge: 1-Hydroxypyren entfällt, stattdessen Hautstatus und Urinzytologie. BK 5102 (Hautkrebs durch Ruß/Teer/Pech) hat keine Schwellendosis.
IAAI-Praxisanker: Digitale Vorsorgekartei mit BaP-Jahre-Tracker, DGUV-Vorsorge-Anmelde-Listen, 1-Hydroxypyren-Reminder und Vorsorge-Reportings für Asphalt-, Koks- und Schornsteinfeger-Betriebe.
Ofenarbeiten in der Steinkohlekokerei, Verarbeiten von Steinkohlenteerpech, Hochofenabstich, Söderberg-Elektroden (Aluminiumgewinnung), Schornsteinreinigung, Abtragen alter pechhaltiger Straßenbeläge, Brandsanierung, Demontage von Kork-Teer-Dämmungen.
Haut: Dermatitis, Photosensibilisierung, Melanose, Teer-/Pechwarzen (neigen zur karzinomatösen Entartung). Manifestation: Gesicht, Ohren, Handrücken, Skrotum.
Atemwege: Karzinome der Atemwege und Lunge (Latenz ca. 20 Jahre).
Harnwege: Urotheltumoren (BK 1321 ab 80 BaP-Jahren).
1. Straßenbau / Asphaltverarbeitung: Sanierung von Bestandsstraßen der 1950er–1980er mit pechhaltigen Schichten. Fräsen und Entsorgen als Hochrisiko-Tätigkeit.
2. Kokereien und Eisen-/Stahl-/Aluminiumherstellung: Höchste BaP-Expositionen weltweit. Ofenarbeiten, Hochofenabstich, feuerfeste Auskleidungen.
3. Schornsteinfeger / Brandsanierung: Historisch älteste PAK-Berufskrankheit (Hautkrebs, dokumentiert seit Percival Pott 1775). Brandsanierung: TRGS 524 als Leitregel.
| Stufe | Befund | Konsequenz |
|---|---|---|
| 1 | Keine Erkenntnisse, die Maßnahmen erfordern | Tätigkeit fortsetzbar |
| 2 | Leichte Funktionsstörungen | Schutzmaßnahmen, geringere Exposition |
| 3 | Verlaufsbeobachtung erforderlich | Verkürzte Fristen |
| 4 | Maßnahmen aus Stufe 2/3 ohne Aussicht auf Erfolg | Tätigkeitswechsel erwägen |
Vorsorgebescheinigung gemäß AMR 6.3 — ohne Diagnose, ohne Befunde, ohne Eignungsurteil.
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind Pyrolyseprodukte aus organischem Material — sie entstehen bei der Verkokung von Steinkohle, beim Verarbeiten von Steinkohlenteerpech, beim Abtragen alter pechhaltiger Straßenbeläge und in der Schornsteinreinigung. Sie sind krebserzeugend (Kat. 1B), hautresorptiv und ursächlich für Lungen-, Hautkrebs und Harnwegstumoren. Goldstandard im Biomonitoring: 1-Hydroxypyren im Urin am Schichtende.
Die PAK-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die gegenüber polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen aus Pyrolyseprodukten exponiert sein können. Sie ist unter dem Kürzel E PAK geregelt (Fassung Januar 2022). Schutzziel: Früherkennung berufsbedingter PAK-Erkrankungen — primär Hautveränderungen und Krebserkrankungen der Haut, Atemwege und Harnwege.
Als Bezugssubstanz für die krebserzeugende Wirkung dient Benzo[a]pyren (BaP). PAK-haltige Gefahrstoffe gelten als krebserzeugend, sofern der BaP-Massengehalt ≥ 50 mg/kg ist. Nach TRGS 910: Akzeptanzkonzentration 70 ng BaP/m³, Toleranzkonzentration 700 ng BaP/m³.