Auf einen Blick: Schwefelwasserstoff (H₂S) ist ein farbloses, hochtoxisches Gas – bekannt als „Faule-Eier-Gas“. Ab 100 ppm fällt die Geruchswahrnehmung durch Lähmung der Riechnerven aus; ab 500 ppm tritt der Sekundentod durch Atemlähmung ein. Wer in Abwasser, Petrochemie oder Biogas arbeitet, unterliegt der Vorsorge nach ArbMedVV. Schwerpunkte: EKG, Spirometrie, Riechtest mit Sniffin’ Sticks und Q18-Fragebogen. AGW: 5 ppm. Berufskrankheit: BK 1202.

H₂S (CAS 7783-06-4) ist ein farbloses, lebensgefährliches Gas, das intensiv nach faulen Eiern riecht. Es ist schwerer als Luft und reichert sich in Schächten, Gruben und Behältern an. Der AGW nach TRGS 900 beträgt 5 ppm (7,1 mg/m³).
Die tückische Eigenschaft: Ab ca. 100 ppm versagt die Geruchswahrnehmung durch Lähmung der Riechnerven – die Warnwirkung verschwindet vor der lebensgefährlichen Konzentration. Ab 500 ppm Atemlähmung, ab 1.000 ppm Bewusstlosigkeit und Tod nach wenigen Minuten.
Kein routinetauglicher Biomonitoring-Parameter verfügbar (kurze Halbwertszeit). Die Vorsorge stützt sich auf klinische Diagnostik: EKG, Spirometrie, Riechtest und neurologische Untersuchung.
| Regelwerk | Relevanter Inhalt |
|---|---|
| ArbMedVV Anh. 1 Teil 1 (1) | Pflichtvorsorge bei AGW-Überschreitung (5 ppm) |
| ArbMedVV Anh. 2 Teil 1 | Angebotsvorsorge bei Exposition unterhalb AGW |
| DGUV Empfehlung E H2S | Fachärztliche Durchführung, Fassung Januar 2022 |
| TRGS 900 | AGW: 5 ppm (7,1 mg/m³), ÜF 2 |
| DGUV Regel 103-003 | Befahrerlaubnis, Sicherungsmann, Rettungsgeschirr |
| G26.3 | Atemschutz-Tauglichkeit (separate Eignungsuntersuchung) |
| MuSchG / JArbSchG | Beschäftigungsbeschränkungen Schwangere/Jugendliche |
| BK 1202 | Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff |
Sekundentod-Gefahr: Ab 100 ppm wird H₂S nicht mehr wahrgenommen, ab 500 ppm Atemlähmung, ab 1.000 ppm Tod nach Minuten. Beim Befahren von Schächten: Mehrgas-Warngerät, umluftunabhängiger Atemschutz, Befahrerlaubnis, Sicherungsmann mit Rettungsgeschirr.
| Konzentration | Wirkung |
|---|---|
| 0,02 ppm | Geruchsschwelle (Faule-Eier-Geruch) |
| 5 ppm | AGW – bei Einhaltung keine Gesundheitsgefahr |
| 50–100 ppm | Schleimhautreizung, Kopfschmerz, Übelkeit |
| 100 ppm | Ausfall der Geruchswahrnehmung (Riechnervenlähmung) |
| 200–500 ppm | Toxisches Lungenödem (Latenz 1–2 Tage!), ZNS-Depression |
| 500–1.000 ppm | Bewusstlosigkeit, Atemlähmung, Sekundentod |
| > 1.800 ppm | Sofortige Atemlähmung |
Langzeitexposition verursacht Augen- und Atemwegsreizung, Hyposmie (Riechstörung), Appetitverlust, kognitive Defizite und Persönlichkeitsveränderungen. Am Herz: EKG-Veränderungen (T-Negativierung), Rhythmusstörungen, Hypotonie.

| Branche | Expositionsquelle | Risikoprofil |
|---|---|---|
| Abwasser / Klärwerke | Faulturm-Wartung, Kanalbefahrung, Schlammbehandlung | Sehr hoch (anaerobe Zonen) |
| Petrochemie / Raffinerien | Schwefelrückgewinnung (Claus), Probenahme, Filterwechsel | Hoch (Sauergas) |
| Biogasanlagen | Fermenter-Reparatur, Pumpentausch, Gärrest-Behälter | Hoch (tödliche Spitzen dokumentiert) |
| Landwirtschaft | Gülle-Rühren, Güllelager, Stallentmistung | Hoch (mehrere Todesfälle/Jahr in DE) |
| Gerbereien / Abdeckereien | Sulfidhaltige Wässer, Faulungsprozesse | Mittel bis hoch |
| Erdgasaufbereitung | Rohgas/Sauergas-Leitungen, Entschwefelung | Hoch |
| Labore | Kationentrennungsgang, Sulfidfällung | Gering (Abzug) |
Praxistipp: Wer Atemschutz tragen muss, braucht immer beides: ArbMedVV-Vorsorge plus G26.3-Eignungsuntersuchung. Die IAAI führt beide kombiniert in einem Termin durch.
| Untersuchungsschritt | Methode / Inhalt |
|---|---|
| Beratung | Toxizität, Geruchsausfall ab 100 ppm, Atemschutz, Befahrerlaubnis, Notfallmanagement |
| Anamnese | Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf, neurologische/psychische Auffälligkeiten, Geruchsstörungen |
| Ruhe-EKG | 12 Ableitungen – T-Negativierung, Rhythmusstörungen als H₂S-Marker |
| Spirometrie | Fluss-Volumen-Kurve – obstruktive/restriktive Ventilationsstörung |
| Riechtest | Sniffin’ Sticks (8 Sticks) – Hyposmie als Frühmarker |
| Q18-Fragebogen | Psychonervaler Screening-Fragebogen (Anlage DGUV E Styrol) |
| Labor | Kleines Blutbild |
| Neurologie | Orientierende Untersuchung: Tremor, Koordination, Reflexstatus |
Hinweis: Kein Biomonitoring möglich – die Halbwertszeit von H₂S-Metaboliten (Thiosulfat, Sulfat) ist zu kurz für Routine-Vorsorge. Die Diagnostik stützt sich ausschließlich auf klinische Untersuchungen.
Relevante Beurteilungskriterien: hämodynamisch wirksame Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenemphysem, chronische Atemwegserkrankungen, Störungen des Geruchsvermögens (Hyposmie/Anosmie), Anämie, ausgeprägte psychovegetative oder neurologische Störungen.
Die Vorsorgebescheinigung enthält gemäß AMR 6.3 nur Anlass und nächsten Termin – keine Diagnose, keine Befunde. Bei Häufung von Hyposmie-Befunden in einer Anlage: anonymisierte Mitteilung an den Arbeitgeber nach § 6 Abs. 4 ArbMedVV.
| Kategorie | Maßnahme |
|---|---|
| Detektion | Mehrgas-Warngerät (z.B. Dräger Pac, MSA Altair) mit Alarmschwellen 5/10/20 ppm |
| Befahrerlaubnis | Schriftlich mit Gas-Freimessung, Sicherungsmann, Rettungsgeschirr, Selbstretter |
| Atemschutz < 50 ppm | Filter ABEK-P3 (begrenzt) |
| Atemschutz > 50 ppm | Umluftunabhängiger Atemschutz (Pressluftatmer, Schlauchgerät) |
| Technisch | Zwangsbelüftung bei Befahrung, gasüberwachte Absperrventile, Ex-Schutz |
| Organisatorisch | Notfallplan, Rettungskette, Unterweisung Sekundentod-Szenario |
| Hygiene | Kleidungswechsel, Duschen, kein Essen/Trinken im Expositionsbereich |
Wichtig: Niemals allein in H₂S-gefährdete Bereiche einsteigen! Immer Sicherungsmann mit Sichtkontakt und Rettungsgeschirr. Bei der Rettung Bewusstloser: Selbstschutz zuerst – umluftunabhängiger Atemschutz anlegen!

Die BK 1202 „Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff“ umfasst akute und chronische H₂S-bedingte Schäden.
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Exposition | Nachgewiesene berufliche H₂S-Exposition (Arbeitsanamnese, Gasmessungen) |
| Krankheitsbild | Toxisches Lungenödem, Riechstörung, ZNS-Schäden, Herz-Kreislauf-Folgen |
| Akute Ereignisse | Dokumentierte Expositionsspitzen mit Bewusstlosigkeit/Reanimation |
| Chronisch | Hyposmie, kognitive Defizite, psychovegetatives Syndrom |
| Meldung | Verdachtsanzeige an BG/UV-Träger bei begründetem Verdacht |
Keine nachgehende Vorsorge – H₂S ist nicht als krebserregend eingestuft.
Ab 100 ppm lähmt H₂S die Riechnerven – die Geruchswahrnehmung fällt komplett aus. Deshalb darf man sich niemals auf den Geruch als Warnung verlassen, sondern muss ein Mehrgas-Warngerät verwenden.
Ja, wenn Atemschutzgeräte getragen werden. Die G26.3 ist eine separate Eignungsuntersuchung (Herz-Kreislauf, Lungenfunktion, Klaustrophobie) und kein Bestandteil der ArbMedVV-Vorsorge.
Nein. Die Metaboliten (Thiosulfat, Sulfat) haben eine zu kurze Halbwertszeit. Die Vorsorge stützt sich auf klinische Untersuchungen: EKG, Spirometrie, Riechtest und neurologische Befundung.
Ein standardisierter Geruchstest mit 8 Riechstiften. Er dient als Frühscreening für Hyposmie (verminderte Riechfähigkeit) – ein typisches Zeichen chronischer H₂S-Exposition.
Eine lebensbedrohliche Flüssigkeitsansammlung in den Lungenblasen nach Inhalation hoher H₂S-Konzentrationen. Tückisch: Symptome treten oft erst 1–2 Tage nach der Exposition auf. Deshalb gilt nach jeder akuten Hochexposition ärztliche Überwachung.
Nur Beschäftigte mit schriftlicher Befahrerlaubnis, aktueller Vorsorge, G26.3-Eignungsuntersuchung und Unterweisung. Immer mit Sicherungsmann, Rettungsgeschirr und umluftunabhängigem Atemschutz.
Alle 12–36 Monate nach AMR 2.1. Bei auffälligen Befunden (Hyposmie, EKG-Veränderungen) verkürzt auf 12 Monate.
Sofort Bereich verlassen (Selbstschutz!), Frischluft, Notruf. Bewusstlose nur mit umluftunabhängigem Atemschutz retten. Ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden wegen verzögertem Lungenödem.
| ✅ | Maßnahme | Verantwortlich |
|---|---|---|
| ☐ | Gefährdungsbeurteilung mit H₂S-Szenarien erstellen | Arbeitgeber + FaSi |
| ☐ | Mehrgas-Warngeräte für alle Beschäftigten bereitstellen | Arbeitgeber |
| ☐ | Befahrerlaubnis-System einführen (DGUV Regel 103-003) | Arbeitgeber + FaSi |
| ☐ | Pflicht-/Angebotsvorsorge + G26.3 organisieren | Arbeitgeber + Betriebsarzt |
| ☐ | Atemschutz situationsgerecht (ABEK-P3 oder Pressluftatmer) | Arbeitgeber |
| ☐ | Notfallplan und Rettungskette dokumentieren | Arbeitgeber + FaSi |
| ☐ | Unterweisung Sekundentod-Szenario jährlich | Arbeitgeber / Vorgesetzter |
| ☐ | Vorsorgekartei lückenlos führen | Arbeitgeber |
Unsere Fachärzte führen die kombinierte H₂S-Vorsorge und G26.3-Eignungsuntersuchung in einem Termin durch – inklusive EKG, Spirometrie, Sniffin’ Sticks-Riechtest und Beratung zum Befahrerlaubnis-System. Bundesweit, digital organisiert über CompDocs.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenHinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle arbeitsmedizinische Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.