Auf einen Blick: Schweißrauche sind disperse Verteilungen feinster fester Stoffe in der Luft — entstehen durch thermische Prozesse beim Schweißen und Trennen von Metallen. Je nach Verfahren und Werkstoff enthalten sie Eisen-, Mangan-, Chrom-, Nickel-, Cobalt-, Aluminium- und Cadmiumoxide sowie Gase wie Ozon und Stickstoffoxide. Schweißrauche wurden 2017 von der IARC als Gruppe 1 (humankarzinogen) eingestuft. Wer regelmäßig schweißt oder trennt, unterliegt der Pflichtvorsorge bei Überschreitung von 3 mg/m³ Schweißrauch, sonst der Angebotsvorsorge. Untersuchungsschwerpunkte: Spirometrie, Biomonitoring (Cr, Ni, Al, Mn, Pb, Cd), HRCT bei Aluminium-Schweißern. Seit 2024 gilt die Pneumokokken-Impfempfehlung nach AMR 6.7.


Die Schweißrauch-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die schweißtechnische Tätigkeiten durchführen oder ihnen beiwohnen — Schweißen, Trennen, Löten, Brennschneiden, Lichtbogenspritzen. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E STM geregelt (Fassung Januar 2022) und in die ArbMedVV-Systematik aus Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge eingebettet. Schutzziel ist die Früherkennung schweißrauchbedingter Erkrankungen — primär chronische Bronchitis, restriktive und obstruktive Atemwegserkrankungen, Aluminose, Siderofibrose, Bronchialkarzinom (bei Cr/Ni-Exposition).
Beim Schmelzschweißen wird der Grundwerkstoff örtlich begrenzt, mit oder ohne Zuführung von Zusatzwerkstoffen, ohne Anwendung von Kraft aufgeschmolzen. Beim Pressschweißen werden die Werkstoffe durch Energie auf Schweißtemperatur (flüssig bis plastisch) gebracht und unter Krafteinwirkung verbunden. Beim Löten wird ein geschmolzener Zusatzwerkstoff (Lot) oberflächlich an den Grundwerkstoff angefügt — Weich- (< 450 °C), Hart- (≥ 450 °C) und Hochtemperaturlöten (> 900 °C).
Wirtschaftliche Schwerpunkte: Metallbau, Maschinen- und Anlagenbau, Schiffbau, Stahl- und Edelstahlverarbeitung, Aluminiumverarbeitung, KFZ-Karosseriewerkstätten, Schienenfahrzeugbau.
Die Schweißrauch-Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt — konkret in Anhang Teil 1 Nr. 3 (Tätigkeiten mit Gefährdung durch Schweißrauch). Die DGUV Empfehlung „Schweißen und Trennen von Metallen“ (E STM) konkretisiert die fachärztliche Durchführung; sie wurde im Arbeitskreis 2.2.1 „Schweißrauche“ erarbeitet (Fassung Januar 2022) und ist Bestandteil der 2. Auflage der DGUV Empfehlungen (September 2024).
| Regelwerk | Inhalt |
|---|---|
| ArbMedVV Anh. Teil 1 Nr. 3 | Schweißrauch ≥ 3 mg/m³ → Pflichtvorsorge; < 3 mg/m³ → Angebotsvorsorge |
| TRGS 528 | Zentrale TRGS für schweißtechnische Arbeiten — Emissionsraten, Schutzmaßnahmen |
| TRGS 900/903/905 | Arbeitsplatzgrenzwerte, Biologische Grenzwerte, krebserz. Stoffe (Cr(VI), Ni) |
| AMR 6.7 | Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der Vorsorge für Schweißer |
| CLP-Verordnung | Chrom(VI) krebserzeugend Kat. 1A/1B, Nickelverbindungen Kat. 2/1A |
| BKV | BK 1103, 4106, 4109, 4115, 4301, 4302 |
IARC-Einstufung: Seit März 2017 stuft die International Agency for Research on Cancer (IARC) Schweißrauche als Gruppe 1 (humankarzinogen) ein — eine Höherstufung von Gruppe 2B (1990). Hauptkanzerogene: Cr(VI) und Ni-Oxide aus hochlegierten Stabelektroden und Fülldrähten.
Die ArbMedVV unterscheidet bei Schweißrauch drei Vorsorgearten. Eine nachgehende Vorsorge ist nicht generell vorgesehen, kann aber bei dokumentierter Cr(VI)/Ni-Exposition aus den jeweiligen DGUV-Empfehlungen abgeleitet sein.
Bei Schweißen und Trennen von Metallen bei Überschreitung von 3 mg/m³ Schweißrauch. Praktisch fast immer bei: Lichtbogen-Handschweißen, MAG mit Massiv-/Fülldraht, MIG mit Ni-Basis, Lichtbogenspritzen, Autogenem Brennschneiden.
Bei Einhaltung von 3 mg/m³. Praktisch bei: WIG-Schweißen, Gasschweißen, Unterpulverschweißen, Laserstrahlschweißen ohne Zusatz, Weichlöten.
Im Rahmen der Vorsorge ist gemäß AMR 6.7 eine Pneumokokken-Impfung anzubieten. Sie ist Bestandteil der Vorsorge, wird vom Arbeitgeber finanziert. Ablehnung möglich, ist zu dokumentieren.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | 1. Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | vor Aufnahme | nach 12 Monaten | alle 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | vor Aufnahme | 12–24 Monate | 24–36 Monate |
| Pneumokokken (AMR 6.7) | im Rahmen der Erstvorsorge | gemäß STIKO | Booster bei Indikation |
| Verfahren | Emissionsrate (mg/s) | Gruppe |
|---|---|---|
| Unterpulver-/Gas-/WIG-Schweißen | < 1 | niedrig |
| Laserstrahl ohne Zusatz | 1–2 | mittel |
| MIG/MAG energiearm | 1–4 | mittel–hoch |
| MAG-Massivdraht | 2–12 | hoch |
| Lichtbogen-Handschweißen | 2–22 | hoch |
| MAG-Fülldraht mit Schutzgas | 6–> 25 | hoch–sehr hoch |
| Brennschneiden / Lichtbogenspritzen | > 25 | sehr hoch |
Akut: Metalldampffieber (Latenz Stunden bis 10 h, reversibel), akute Reizungen Augen/Atemwege, toxisches Lungenödem bei Stickoxid-Exposition.
Chronisch: Chronische Bronchitis, Schweißerlunge (Siderose — meist reversibel), Siderofibrose (BK 4115) nach extremer langjähriger Exposition, Aluminose (BK 4106) mit Frühdiagnose nur per HRCT, Bronchialkarzinom (BK 4109/1103) bei Cr(VI)/Ni-Exposition (Latenz ca. 20 Jahre), Manganismus.
1. Metallbau / Maschinen- und Anlagenbau: Größte Schweißer-Kohorte in Deutschland. Lichtbogen-Hand- und MAG-Schweißen Standard. Punktabsaugung am Brennpunkt, gebläseunterstützte Atemschutzhauben.
2. Schiffbau / Werften: Großstrukturen in beengten Räumen, häufig kombiniert mit Hitze, Höhe und Altbeschichtungen (PAK, Asbest). Spirometrie + HRCT + G41.
3. Stahl- und Edelstahlverarbeitung: Hochlegierte Stähle (Cr ≥ 5 %) erzeugen kanzerogene Cr(VI)/Ni-Oxid-Rauche. DGUV Information 209-049 als Referenz.


Inhalte: Anlass und Zweck der Vorsorge, Gefährdung durch Schweißrauche/-gase, AGW-Einhaltung, Vermeidung von Inhalation/Hautkontakt, Hygiene, Wechsel Arbeitskleidung, PSA (FFP3, Gebläsehaube), Pneumokokken-Impfangebot (AMR 6.7), Beschäftigungsbeschränkungen Jugendliche/Schwangere/Stillende.
Strukturierte Erfassung: Rauchgewohnheiten mit Packungsjahren, Atemwegserkrankungen, Berufskrankheiten, detaillierte Arbeitsanamnese (Verfahren, Werkstoffe insb. Cr/Ni-Anteil, Absaugung, PSA, Schichtdauer).
Erstuntersuchung: Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve, Röntgen-Thorax p.a. nur bei spezieller Indikation (§ 83 StrlSchG).
Nachuntersuchung: Wie Erstuntersuchung plus Biomonitoring (Cr, Ni, Al, Mn, Pb, Cd).
Bei Aluminium-Schweißrauch: Frühdiagnose Aluminose nur mit HRCT möglich — bei BGW-Überschreitung (200 µg Al/L Urin) im Einzelfall indiziert.
| Parameter | BGW / Beurteilungswert | Material | Zeitpunkt |
|---|---|---|---|
| Aluminium | BGW 200 µg/L (60 µg/g Krea) | Urin | Schichtende |
| Mangan | EKA-Tabelle | Vollblut | Schichtende |
| Chrom (VI) | EKA-Tabelle | Urin | Schichtende |
| Nickel | EKA-Tabelle | Urin | Schichtende |
| Blei | BGW 150 µg/L | Vollblut | keine Beschr. |
| Cadmium | BGW 5 µg/L | Vollblut | keine Beschr. |
Relevant für die Beurteilung: manifeste obstruktive oder restriktive Atemwegserkrankung, irreversible bronchiale Hyperreagibilität (> 6 Monate), röntgenologisch objektivierbare Staublunge, Silikose, Asbestose, andere fibrotische Veränderungen, Herzinsuffizienz, Aluminose, fortgesetzter Verlust der FEV1 oder FVC um mehr als 30 mL oberhalb des Altersgangs/Jahr, akute Atemwegserkrankungen.
Gemäß AMR 6.3 erhalten Beschäftigter und Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Termin — keine Diagnose, keine Befunde, kein Eignungsurteil.
Wenn Schutzmaßnahmen nicht ausreichen (Häufung pathologischer Spirometrie-Befunde), ist dies dem Unternehmen mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV) als anonymisierte betriebliche Empfehlung.
Fristen Folgevorsorgen: Typisch alle 24–36 Monate (AMR 2.1). Bei Aluminium-Schweißrauch mit BGW-Überschreitung verkürzt auf 12 Monate. Bei akuten Atemwegserkrankungen verkürzt nach klinischem Verlauf.
1. TRGS 528 als Anker. Ohne TRGS-528-Gefährdungsbeurteilung keine valide Vorsorge. Sie liefert Emissionsraten, Schutzmaßnahmen-Hierarchie und werkstoffspezifische Vorgaben.
2. STOP-Hierarchie konsequent. Substitution (PAK-arme Lacke, Fülldraht statt Stabelektrode), Technik (Punktabsaugung), Organisation (Pausen, Schichtbegrenzung), Persönlich (FFP3, Gebläsehaube TM3).
3. Schweißrauch messen. Stationär und personenbezogen mind. alle 2 Jahre. 3 mg/m³ ist die Schwelle zur Pflichtvorsorge.
4. Pneumokokken-Impfung anbieten. AMR 6.7 — Standard seit 2020. Dokumentieren und finanzieren.
5. Edelstahlschweißer separat führen. Cr(VI)/Ni-Exposition → BK 4109/1103. Engmaschiges Biomonitoring.
6. Mutterschutz konsequent. Schwangere dürfen nicht mit kanzerogenen Cr(VI)/Ni-Oxiden arbeiten.
7. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos — Verstöße ordnungswidrig, bis 5.000 € je Fall.
8. Fristen-Tracker einsetzen. IAAI-Kunden bekommen automatisierte Fristerinnerungen inkl. Pneumokokken-Impfstatus und Spirometrie-Verlauf.
Vor der Vorsorge: Aktuelle TRGS-528-Gefährdungsbeurteilung anfordern, Schweißverfahren und Werkstoffe erfragen, Arbeitsplatzbegehung (Punktabsaugung, PSA-Praxis). Bei Werften: G41 und G26.3 parallel klären.
Eingangsberatung: IARC-Einstufung Gruppe 1 klar adressieren. Aluminose-Risiko bei Al-Schweißern explizit ansprechen. Pneumokokken-Impfung aktiv anbieten (AMR 6.7).
Untersuchung: Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve ist Pflicht. Packungsjahre strukturiert erheben. Biomonitoring werkstoffspezifisch (Edelstahl: Cr/Ni, Al: Aluminium, Verzinkt: Zink). Röntgen nur bei spezieller Indikation.
Beurteilungsfallen: Siderose ist röntgenologisch sichtbar, aber klinisch stumm und reversibel — kein Tätigkeitswechsel-Trigger ohne Funktionsstörung. Aluminose vs. Sarkoidose differenzieren (HRCT). Metalldampffieber wird oft als Erkältung verkannt. BK 4115 erfordert extreme und langjährige Exposition.
Dokumentation: Spirometrie-Verlauf (FEV1/FVC-Verlust/Jahr), Biomonitoring mit Probenahmezeitpunkt und BGW-Vergleich, Pneumokokken-Impfstatus.

Vorsorge nach ArbMedVV inkl. Pneumokokken-Impfung trägt der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden.
Pflichtvorsorge: ab 3 mg/m³ Schweißrauch (Lichtbogen-Hand, MAG-Fülldraht, Brennschneiden, Lichtbogenspritzen). Angebotsvorsorge: unter 3 mg/m³ (WIG, Gas, Unterpulver, Weichlöten).
Siderose: Eisenoxid-Ablagerung, röntgenologisch sichtbar, klinisch stumm, reversibel. Siderofibrose (BK 4115): manifeste Lungenfibrose nach extremer langjähriger Exposition.
Diffuse interstitielle Lungenfibrose nach Aluminium-Exposition. Bevorzugung Ober-/Mittelfelder, subpleurale Emphysemblasen, Pneumothorax-Risiko. Frühdiagnose nur mit HRCT. BK 4106.
Sechs: BK 1103 (Chrom), BK 4106 (Aluminium), BK 4109 (Lungenkrebs durch Nickel), BK 4115 (Siderofibrose), BK 4301 (allergische Atemwegserkrankungen), BK 4302 (chemisch-irritativ).
Ja. Seit 2017 stuft die IARC Schweißrauche als Gruppe 1 (humankarzinogen) ein. Hauptkanzerogene: Cr(VI) und Ni-Oxide. Latenzzeit ca. 20 Jahre.
Akute, reversible Vergiftung mit Atemnot, Fieber, Schüttelfrost nach Schweißen verzinkter Materialien (Zinkoxid-Rauche). Latenz Stunden bis 10 h, Symptome klingen in Tagen ab. Häufig „Montagsbeschwerden“ nach Wochenende.
Nicht mit kanzerogenen Cr(VI)/Ni-Oxiden (hochlegierter Edelstahl). Bei Al-Schweißen oder reinem Eisen ist die Beurteilung individuell nach Gefährdungsbeurteilung (MuSchG).
Primärquelle: DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, Empfehlung „Schweißen und Trennen von Metallen“ (E STM), Fassung Januar 2022, S. 540–565.
Rechtsgrundlagen: ArbMedVV (Anh. Teil 1 Nr. 3), GefStoffV, CLP-VO, MuSchG, JArbSchG, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.
Technische Regeln: TRGS 528, 401, 402, 500, 900, 903, 905. AMR 2.1, 6.2, 6.3, 6.7.
DGUV Informationen: 209-010 (Lichtbogenschweißen), 209-049 (Edelstahlbearbeitung), 213-714/725 (Kolbenlöten), 250-415 (Cr(VI)/Ni-Exposition).
Wissenschaft: IARC Monograph Vol. 118 (2018), Kraus 1997 (HRCT-Diagnostik Aluminose), Kendzia 2013 (Lungenkrebsrisiko Schweißer), Pesch 2009 (Cr(VI) und Lungenkrebs), Wiss. Begründung BK 4115 (BArbBl 10/2006).
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — vom Metallbau-Mittelständler über die Werft bis zum Edelstahl-Anlagenbauer. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Vorsorgekartei digital inkl. Spirometrie-Verlauf, Pneumokokken-Tracking, werkstoffspezifisches Biomonitoring und HRCT-Indikationsmanagement.
Beratungsgespräch anfragenStand: 25. April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.