
Auf einen Blick: Wer mit silikogenem Staub umgeht — Quarzfeinstaub aus Naturstein, Beton, Klinker, Gießerei-Sanden oder Schamottauskleidungen — fällt unter die arbeitsmedizinische Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV (DGUV E SIS). Quarzfeinstaub ist krebserzeugend Kategorie 1A (TRGS 906). Schutzziel sind die Früherkennung von Silikose, Lungenkrebs (BK 4112), staubbedingter COPD (BK 4111) sowie Tuberkulose-Risikobeobachtung. Nach Ende der Tätigkeit besteht Anspruch auf nachgehende Vorsorge über das DGUV-Portal — wegen Latenzen von 15+ Jahren bis zur Silikose-Manifestation.
Die Quarzstaub-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber silikogenem Staub exponiert sind. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E SIS geregelt (Fassung Januar 2022) und in die ArbMedVV-Systematik aus Pflicht-, Angebots-, Wunsch- und nachgehender Vorsorge eingebettet. Schutzziel ist die Früherkennung der quarzstaubbedingten Erkrankungen — primär die Silikose, die staubbedingte COPD sowie der Lungenkrebs bei nachgewiesener Silikose.
Silikogener Staub bezeichnet alveolengängigen A-Staub, der kristallines Siliziumdioxid (SiO₂) enthält — in den Modifikationen Quarz, Cristobalit oder Tridymit. Bereits 1 bis 2 Massen-% Quarzgehalt im A-Staub können eine silikogene Wirkung haben. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich über die Atemluft.
Der Beurteilungsmaßstab nach TRGS 559 liegt bei 0,05 mg/m³ A-Staub-Quarzanteil (50 µg/m³). Er ist formal kein Arbeitsplatzgrenzwert, keine Akzeptanz- und keine Toleranzkonzentration, aber bei der Gefährdungsbeurteilung und Wirksamkeitskontrolle einzuhalten. Die AMR 11.1 (CMR-Vorsorge) gilt vollumfänglich.
Die Quarzstaub-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — Anhang Teil 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 11 GefStoffV für krebserzeugende Stoffe Kategorie 1A/1B. Die DGUV Empfehlung E SIS konkretisiert die fachärztliche Durchführung (Fassung Januar 2022, 2. Auflage September 2024).
Relevante Rechtsgrundlagen: ArbMedVV, GefStoffV (2024), TRGS 559 (Mineralischer Staub — zentrales Schutzpaket Quarz), TRGS 906 (Quarz/Cristobalit: krebserzeugend Kat. 1A/1B), TRGS 910 (Risikobezogenes Maßnahmenkonzept), TRGS 900 (ASGW), TRGS 400/401/402, ArbSchG, ASiG, DGUV V2, AMR 2.1/6.3/11.1, MuSchG, BKV (BK 4101, 4102, 4111, 4112).
Wichtig: Der Beurteilungsmaßstab Quarz (50 µg/m³ A-Staub) ist kein „Abschneidekriterium“ — Vorsorge ist immer zu veranlassen bzw. anzubieten, wenn eine Quarzfeinstaub-Exposition stattfindet. Die TRGS 559 fordert ergänzend ein Substitutionsgebot (z. B. Olivin- statt Quarzsand bei Strahlarbeiten) und eine Hierarchie technischer Maßnahmen vor PSA.
Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub, wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Das betrifft praktisch alle regelmäßigen Tätigkeiten in Steinmetzbetrieben mit Trockenbearbeitung, Naturstein-Verarbeitung, Tunnelvortrieb, Sandstrahlen mit quarzhaltigen Strahlmitteln, Eisengießerei (Entformen, Putzerei) sowie keramische Aufbereitung.
Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat — etwa bei dokumentiert geringer Exposition in staubfrei belüfteten Kabinen oder geschlossenen Systemen.
Nach dem Ausscheiden aus der Tätigkeit ist eine nachgehende Vorsorge anzubieten. Wegen der 15+ Jahre Latenz bis zur Silikose-Manifestation ist dies der wichtigste Schutz. Der Unternehmer meldet alle exponierten Beschäftigten beim Austritt über www.dguv-vorsorge.de an. Versicherte erhalten dann regelmäßig schriftliche Vorsorgeangebote — typischerweise alle 36 Monate.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | vor Aufnahme | nach 12 Monaten | alle 36–60 Monate |
| Angebotsvorsorge | vor Aufnahme | 24–36 Monate | 36–60 Monate |
| Nachgehende Vorsorge | innerhalb 12 Mon. nach Ausscheiden | 36 Monate | i. d. R. alle 3 Jahre |
Praxisrelevanz: Häufigster Fehler in Steinmetz- und Gießerei-Betrieben: Die Anmeldung über www.dguv-vorsorge.de beim Austritt wird übersehen. Damit verliert der Beschäftigte den Anspruch auf nachgehende Vorsorge. Pflicht: fester Anmelde-Workflow im HR-Austrittsprozess.

SiO₂-Partikel werden im Alveolarbereich von Makrophagen phagozytiert; deren Untergang setzt erneut Partikel frei und perpetuiert die Entzündungsreaktion. Histologisch entstehen knötchenförmige Bindegewebsneubildungen — die klassischen Silikoseknötchen. Klinisch beschwerdefrei oft 15+ Jahre, dann Atemnot, Husten, Auswurf.
Berufskrankheitenrechtlich sind vier BK-Ziffern relevant:
Branche 1: Steinmetz-, Naturstein- und Bauwirtschaft. Trockenbearbeitung von Granit, Sandstein, Quarzit. Die Branche kombiniert hohe Quarzexposition mit Lärm und Vibration — mehrgleisige Vorsorgeanlässe (G 20, G 46, E SIS).
Branche 2: Tunnel- und Stollenbau. Vortriebsarbeiten in quarzhaltigem Gestein, Spritzbeton-Auftrag, Bohren ohne Wasserspülung — historisch der Hochrisiko-Klassiker.
Branche 3: Eisen- und Stahl-Gießereien. Entformen und Entkernen von Sandformen, Gussputzen, Brennschneiden. Mischstaub-Pneumokoniosen sind hier der Regelfall.
Steinmetze, Steinbildhauer, Naturstein-Verleger, Trockenbauer, Tunnelbauer, Mineure, Sprengmeister, Spritzbetonbauer, Sandstrahler, Schamotte-Maurer, Kupolofen-Bauer, Eisengießer, Stahlwerker, Putzer, Keramiker, Porzellan-Hersteller, Fliesenleger (Trockenschnitt), Glasbläser, Zahntechniker.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge beginnt zwingend mit einem Beratungsgespräch auf Grundlage einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung. Inhalte: Anlass und Zweck; krebserzeugende Wirkung des silikogenen Staubs; Beurteilungsmaßstab (50 µg/m³); Schutzmaßnahmen-Hierarchie; Atemschutz-Auswahl (FFP3, P3-Vollmaske, TM3P); Tabakentwöhnung; nachgehende Vorsorge.
Der Beratungsteil bleibt Pflicht auch bei Untersuchungsablehnung.
Organbezogene Untersuchung der Atmungs- und Kreislauforgane: Auskultation, Perkussion, Inspektion der Atemmechanik, Beurteilung Trommelschlegelfinger/Uhrglasnägel, Beinödeme bei Cor pulmonale.
Biomonitoring entfällt — derzeit keine validierte Methode verfügbar. Labordiagnostik nur indikationsbezogen (CRP, BSG bei TBC-Verdacht, Quantiferon-Test).
Zentrales Element ist die Spirometrie nach Anhang 1 der DGUV-Empfehlung. Zu beurteilen: FVC, FEV1, FEV1/FVC (Tiffeneau-Index), MEF50/25 und Fluss-Volumen-Kurve. Bei Auffälligkeiten: Bronchospasmolyse-Test, Ganzkörperplethysmographie, ggf. DLCO/TLCO.
Röntgen Thorax p. a. ist nicht generell Pflicht — rechtfertigende Indikation nach § 83 StrlSchG im Einzelfall. Typischerweise erst nach 10–15 Jahren Quarzstaubexposition. Befundung nach ILO-Klassifikation (kleine rundliche Schatten p, q, r; große Schwielen A, B, C).
Bei unklarem Befund: Low-Dose-Volumen-HRCT nach ICOERD-Klassifikation. Zweitbeurteiler vor CT-Anforderung. Bei Tumorverdacht: CT mit Tumorprotokoll.

Maßgebliche Befunde sind Vorerkrankungen und funktionelle Beeinträchtigungen des kardiopulmonalen Systems, bei denen durch alveolengängigen Quarzstaub eine klinisch relevante Verschlechterung zu erwarten ist:
Beurteilung in vier Stufen (E SIS 7.4): keine Maßnahmen → Maßnahmen empfohlen → verkürzte Fristen → Tätigkeitswechsel zu erwägen.
Gemäß AMR 6.3 erhalten versicherte Person und Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — KEINE Diagnose, KEINE Befunde, kein Eignungsurteil.
Ergeben sich Anhaltspunkte, dass Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, ist dies dem Unternehmen anonymisiert mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV). Tätigkeitswechsel aus persönlichen Gründen nur mit Einwilligung der versicherten Person.
Folgevorsorgen nach AMR 2.1 — typisch alle 36–60 Monate, bei Auffälligkeiten verkürzt. Nachgehende Vorsorge i. d. R. alle 3 Jahre.
1. Gefährdungsbeurteilung als Anker. Nach TRGS 559 systematisch nach Tätigkeit, Material, Verfahren und Schutzpaket einstufen.
2. Substitutionsgebot ernst nehmen. Olivin- oder Korundsand statt Quarzsand bei Strahlarbeiten; gebundene Schamotte statt loser Stampfmasse.
3. Wasser, Absaugung, Kapselung. Bedüsung an Trennscheiben, Wasserspülung an Bohrhämmern, abgesaugte Maschinen (Klasse M oder H). PSA ist immer letzte Stufe.
4. Anmeldung über www.dguv-vorsorge.de bei jedem Austritt. Pflicht-Workflow im HR/Personal. Die IAAI übernimmt diesen Schritt für ihre Kunden.
5. Tabakentwöhnungsangebot. Tabakrauch und Quarzfeinstaub potenzieren das Lungenkrebsrisiko multiplikativ.
6. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen. Verstöße sind ordnungswidrig mit bis zu 5.000 Euro je Fall.
7. Schweigepflicht respektieren. Sie erhalten als Arbeitgeber nur die Bescheinigung, keinen Befund.
8. Mutterschutz konsequent umsetzen. Tätigkeiten mit Quarzfeinstaub-Exposition 1A/1B sind für Schwangere und Stillende grundsätzlich unzulässig.
9. Fristen-Tracker einsetzen. IAAI-Kunden erhalten automatisierte Fristerinnerungen über unsere digitale Vorsorgekartei.
IAAI-Praxisanker: In der IAAI nutzen wir unsere digitale Vorsorgekartei mit Fristerinnerungen, Bescheinigungs-Templates, DGUV-Vorsorge-Anmelde-Listen, Spirometrie-Reminder und Vorsorge-Reportings für Steinmetz-, Tunnelbau- und Gießereibetriebe.
Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden. Die nachgehende Vorsorge nach Ausscheiden organisiert das DGUV-Vorsorge-Portal — finanziert über die zuständigen Unfallversicherungsträger.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge — ohne sie gilt die Pflichtvorsorge als nicht stattgefunden.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Bei Quarzfeinstaub kommt der GefStoffV-Verstoß hinzu. Im BK-Fall droht der Regress des Unfallversicherungsträgers.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). ILO-Befundung ist Spezialqualifikation; CT-/HRCT-Befundung in Kooperation mit zertifizierten Radiologen.
Erfahrungsgemäß erst nach 10–15 Jahren Quarzstaub-Exposition oder bei klinischem Verdacht. Die Erstuntersuchung als solche ist keine Indikation — die rechtfertigende Indikation nach § 83 StrlSchG ist immer einzelfallbezogen zu dokumentieren.
Die TRGS 559 setzt 0,05 mg/m³ A-Staub-Quarzanteil als Beurteilungsmaßstab. Er ist kein AGW, keine Akzeptanz- und keine Toleranzkonzentration — Quarzstaub-Vorsorge ist immer zu veranlassen bzw. anzubieten, wenn eine Exposition stattfindet.
Vier BK-Ziffern: BK 4101 (Silikose), BK 4102 (Silikose mit Tuberkulose), BK 4111 (COPD/Emphysem Bergleute Steinkohle), BK 4112 (Lungenkrebs bei nachgewiesener Silikose).
Nein. Quarzfeinstaub-Exposition Kategorie 1A/1B ist für Schwangere und Stillende nach MuSchG i. V. m. § 11 GefStoffV grundsätzlich unzulässig.
ILO ≥ 1/1 oder Schwielen A/B/C lösen die BK-Anzeige durch den Arzt aus. Die versicherte Person wird aufgeklärt, der Unfallversicherungsträger eingeschaltet und ggf. eine Begutachtung veranlasst.
Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Silikogener Staub“ (E SIS), Fassung Januar 2022, S. 566–610.
Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV (zuletzt geändert 30.06.2023), GefStoffV, MuSchG, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.
Weiterführende Empfehlungen: AMR 2.1 (Fristen), AMR 6.3 (Vorsorgebescheinigung), AMR 11.1 (CMR-Abweichungen), TRGS 559 (Mineralischer Staub), TRGS 906/910/900/400/401/402, DGUV Quarzreport, Falkensteiner Empfehlung, Reichenhaller Empfehlung, ILO-Klassifikation 2011/2022, ICOERD, Merkblätter BK 4101/4102/4111/4112 (BAuA), AWMF S2k-Leitlinie BK 4101, DGUV Information 213-730, GESTIS-Stoffdatenbank.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — vom Steinmetz-Familienbetrieb über den Tunnelbau-Generalunternehmer bis zur Eisengießerei. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 12. April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.