Industrielackierer in Schutzoverall mit Vollmaske beim Spritzlackieren in einer Lackierkabine

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Toluol- und Xylol-Vorsorge nach DGUV-Empfehlung E TLX

Dr. Johannes Angerer · 4. November 2024 · Aktualisiert: 15. März 2026 · 14 Min. Lesezeit

Auf einen Blick: Wer mit Toluol oder Xylol arbeitet — in Lackiererei, Druckerei, Klebstoffherstellung, histologischem Labor oder Reinigungstechnik — unterliegt der arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. Beide Stoffe sind narkotisch, hautresorptiv, ototoxisch (Lärm-Kombinationswirkung) und können bei chronischer Exposition eine toxische Enzephalopathie auslösen. Toluol gilt zudem als reproduktionstoxisch (vermutlich fruchtschädigend). Schutzziel der Vorsorge: Beratung, Biomonitoring (Hippursäure für Toluol, Methylhippursäure für Xylol) und Früherkennung neurologischer und dermatologischer Beanspruchungsfolgen.

1. Was ist die Toluol- und Xylol-Vorsorge?

Die Toluol- und Xylol-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber Toluol, Xylol-Isomeren oder toluol-/xylolhaltigen Lösungsmittelgemischen exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E TLX geregelt (Fassung Januar 2022, S. 698–714) und in die ArbMedVV-Systematik aus Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge eingebettet. Schutzziel ist die Früherkennung lösungsmittelassoziierter Erkrankungen — vor allem der toxischen Enzephalopathie, der Polyneuropathie sowie chronisch-entzündlicher Hauterkrankungen.

Toluol (C₆H₅CH₃, CAS 108-88-3) und Xylol (C₆H₄(CH₃)₂, CAS 1330-20-7) zählen zu den wichtigsten Benzolhomologen. Xylol kommt technisch in der Regel als Mischung von o-, m- und p-Xylol gemeinsam mit Ethylbenzol und gegebenenfalls 1,3,5-Trimethylbenzol (Mesitylen) vor. Beide Stoffe sind farblose, leichtbewegliche, sehr schwer wasserlösliche Flüssigkeiten mit charakteristischem Geruch. Toluol ist leicht flüchtig und leicht entzündbar; Xylol ist entzündbar mit etwas geringerer Flüchtigkeit. Die Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich am Boden ansammeln — eine wichtige Information für Arbeiten in Behältern und Gruben.

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900 beträgt für beide Stoffe einheitlich 50 ppm (Toluol 190 mg/m³, Xylol 220 mg/m³). Toluol ist nach CLP als reproduktionstoxisch Kategorie 2 eingestuft. Beide Stoffe sind hautresorptiv und gelten nach DGUV-Positionspapier als ototoxisch — bei kombinierter Lärmexposition entstehen Wechselwirkungen, die in der Gehörvorsorge nach DGUV E LAE zu berücksichtigen sind.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

Die Toluol- und Xylol-Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt — konkret im Anhang Teil 1 Nr. 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen). Die DGUV Empfehlung E TLX konkretisiert die fachärztliche Durchführung und ist in der 2. Auflage der DGUV Empfehlungen (September 2024) zusammengefasst.

Relevante Rechtsgrundlagen: ArbMedVV (Vorsorge), GefStoffV (Gefahrstoffe), TRGS 900 (AGW Toluol/Xylol je 50 ppm), TRGS 903 (BGW für Hippursäure, o-Kresol, Toluol-Blut, Methylhippursäure), TRGS 400/401/402 (Gefährdungsbeurteilung, Hautkontakt, inhalative Exposition), TRGS 500/555 (Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung), ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2, AMR 2.1/6.2/6.3/6.4, MuSchG (Reproduktionstoxizität Toluol), BKV (BK 1303, 1317, 5101).

Wichtig: Die DGUV-Empfehlung ist keine unmittelbare Rechtspflicht, sondern „best practice“ auf dem allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin. Rechtsverbindlich sind ArbMedVV, GefStoffV, TRGS 900 und TRGS 903. Die Pflicht zur Veranlassung der Vorsorge entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung — nicht erst aus tatsächlich gemessener Grenzwertüberschreitung. Liegt der Benzol-Anteil in einem Gemisch über 0,1 Gew.-%, ist zusätzlich die DGUV Empfehlung „Benzol“ (E BNZ) einzubeziehen.

3. Vorsorgeanlässe — wann ist welche Vorsorge fällig?

Die ArbMedVV unterscheidet bei Toluol und Xylol drei Vorsorgearten:

Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei Tätigkeiten mit Toluol und Xylol (alle Isomere), wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. In der Praxis betrifft das vor allem offene Spritzlackierungen ohne ausreichende Lüftung, Walzen- und Maschinenreinigung in Druckereien, das Verkleben großer Flächen mit lösungsmittelhaltigen Klebstoffen und das Arbeiten in räumlich beengten Verhältnissen.

Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten mit Toluol und Xylol, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat — etwa bei kurzen, geschlossenen Tätigkeiten, bei sicher unterhalb des AGW gemessenen Konzentrationen oder bei reinen Begehungen.

Wunschvorsorge

Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen, sofern aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ein Gesundheitsschaden nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.

VorsorgeartErstvorsorgeErste NachvorsorgeFolgevorsorgen
Pflichtvorsorgevor Aufnahme der Tätigkeitnach 12 Monatenalle 24–36 Monate
Angebotsvorsorgevor Aufnahme12–24 Monate24–36 Monate
Wunschvorsorgeindividuellindividuellindividuell

Praxisrelevanz: Eine nachgehende Vorsorge ist für reine Toluol-/Xylol-Tätigkeiten — anders als bei Benzol — nicht vorgesehen. Sie ist aber zwingend zu prüfen, sobald in einem Lösungsmittelgemisch der Benzol-Anteil 0,1 Gew.-% übersteigt oder andere CMR-Stoffe der Kategorie 1A/1B beigefügt sind.

MTLA pipettiert Urinprobe für die Hippursäure- und Methylhippursäure-Bestimmung am HPLC-Gerät

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

Tätigkeiten mit höherer Exposition

Offene Tätigkeiten mit Toluol und/oder Xylol in der Metallentfettung und Oberflächenreinigung. Abbruch-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten in Produktions- und Abfüllanlagen. Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Altlasten, Bodenproben). Verarbeitung von Gemischen in räumlich beengten Verhältnissen oder bei ungünstiger Belüftung. Reinigen von Anlagen, Behältern, Walzen und Maschinen. Oberflächenbeschichtung im Spritz-, Tauch-, Streich- und Druckverfahren. Herstellverfahren in der Lack-, Druckfarben-, Klebstoff-, Reinigungsmittel- und Gummiindustrie. Korrosionsschutzarbeiten. Verwenden von Xylol in histologischen Laboratorien ohne wirksame Lüftung oder mit direktem Hautkontakt.

Krankheitsbild — was steht auf dem Spiel?

Toluol und Xylol werden zu rund 80 % metabolisiert — überwiegend durch Seitenkettenoxidation. Aus Toluol entsteht über Benzoesäure und Glycin-Konjugation Hippursäure im Urin, aus Xylol entsprechend Methylhippursäure. Die akute Wirkung ist primär narkotisch: Erregungs- oder Rauschzustände, Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Koordinationsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit bei sehr hohen Konzentrationen.

Chronisch dominieren zwei Krankheitsbilder: die toxische Enzephalopathie (kognitive Defizite, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Wesensänderung) und das Ekzem an häufig kontaktierten Hautarealen. Ototoxische Effekte verstärken Lärmschwerhörigkeit; bei kombinierter Lärm-Lösungsmittel-Exposition ist der Hörverlust messbar höher als bei reiner Lärmexposition gleicher Intensität.

Berufskrankheitenrechtlich relevant sind drei BK-Ziffern: BK 1303 „Erkrankungen durch Benzol oder seine Homologe oder Styrol“, BK 1317 „Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische“ und BK 5101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“.

Top-3-Branchen

Lackier- und Beschichtungsbetriebe / Druckereien: Industrielackierer, KFZ-Lackierer, Bogen- und Rollenoffset-Drucker, Tiefdrucker, Siebdrucker. Kritische Tätigkeiten sind Spritzlackieren in Lackierkabinen mit Wasserwand, Walzenreinigung mit lösungsmittelhaltigen Reinigern, Befüllen offener Becken und Pinselreinigung.

Klebstoff-, Reinigungsmittel- und Gummiindustrie: Schuhfertigung, Polstermöbelbau, Förderbandfertigung, Gummi-Walzen-Beklebung. Toluolbasierte Kontaktklebstoffe werden in einigen Anwendungen weiter eingesetzt — vor allem dort, wo dispergierte Klebstoffe technisch nicht ausreichen.

Pharmazeutische Industrie / histologische Labore: Histologie-MTAs in Krankenhäusern, Pathologien und Forschungslabors arbeiten regelmäßig mit Xylol als Entwässerungs- und Eindeckmittel. Ohne wirksame Punktabsaugung an Eindeckautomaten und Mikrotomen entstehen relevante Tagesdosen.

5. Untersuchungsumfang — was passiert bei der Vorsorge?

Beratung

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beginnt zwingend mit einem Beratungsgespräch auf Grundlage einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung. Inhalte: Anlass und Zweck der Vorsorge, mögliche Gefahren durch Toluol und Xylol mit Schwerpunkt auf narkotischer und ototoxischer Wirkung sowie reproduktionstoxischem Potenzial des Toluol, persönliche Hygiene am Arbeitsplatz, dermale Gefährdung und Hautresorption, Auswahl geeigneter Handschuhmaterialien, Atemschutz mit A2-Filter, Information über die alkoholverstärkende Wirkung sowie die mögliche fruchtschädigende Wirkung des Toluols.

Anamnese und Arbeitsanamnese

Allgemeine Anamnese mit Schwerpunkt auf vorbestehenden neurologischen Symptomen. Schwangerschaftsanamnese (Mutterschutzgesetz bei Toluol relevant). Hautanamnese (Ekzeme, Allergien, Atopie). Arbeitsanamnese mit Höhe der Exposition und Überschreitung des Luftgrenzwerts. Alkoholanamnese (Confounder fürs Biomonitoring). Lärmanamnese (ototoxische Kombinationswirkung).

Körperliche Untersuchung

Inspektion der Haut (Ekzem, Erythem, Cheilitis), Inspektion der Schleimhäute (chronische Konjunktivitis, Rhinitis), orientierende neurologische Untersuchung (Eigenreflexe, Koordination, kognitive Schnelltests bei Verdacht auf Enzephalopathie). Bei Hinweisen auf Polyneuropathie ist eine vibrationssensorische und sensible Prüfung der unteren Extremitäten Pflicht.

Labordiagnostik / Biomonitoring

StoffParameterBGW (TRGS 903)MaterialZeitpunkt
ToluolToluol600 µg/LVollblutSchichtende
Toluolo-Kresol1,5 mg/LUrinSchichtende
ToluolToluol75 µg/LUrinSchichtende
XylolMethylhippursäure2000 mg/LUrinSchichtende

Hippursäure als ehemaliger Standardparameter für Toluol gilt heute als zu unspezifisch (Confounder durch Lebensmittel mit Benzoesäure-Konservierungsstoffen). Spezifischere Marker sind o-Kresol und Toluol direkt im Vollblut.

Druckereimitarbeiter beim Reinigen einer Offsetdruckwalze mit toluolhaltigem Reinigungsmittel

6. Beurteilung und Bescheinigung

Beurteilungskriterien

Relevant für die Beurteilung sind insbesondere: erhebliche neurologische Störungen, Alkoholabhängigkeit, obstruktive Atemwegserkrankungen, chronisch-entzündliche Hauterkrankungen und chronische konjunktivale Reizerscheinungen. Die DGUV-Empfehlung gliedert die Beurteilung in vier Stufen: (1) Keine Erkenntnisse, die Maßnahmen erfordern, (2) Erkenntnisse, bei denen Maßnahmen empfohlen werden, (3) Erkenntnisse, bei denen verkürzte Fristen empfohlen werden, (4) Erkenntnisse, bei denen ein Tätigkeitswechsel zu erwägen ist.

Vorsorgebescheinigung

Gemäß AMR 6.3 erhalten versicherte Person und Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — keine Diagnose, keine Befunde, kein Eignungsurteil. Eine abgelehnte Untersuchung wird dokumentiert, ist aber nicht Bestandteil der Bescheinigung.

Rückmeldung an das Unternehmen

Ergeben sich Anhaltspunkte, dass Schutzmaßnahmen nicht ausreichen — etwa ein Biomonitoring-Wert oberhalb des BGW —, ist dies dem Unternehmen mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV; AMR 6.4). Die Mitteilung erfolgt anonymisiert auf betrieblicher Ebene; eine personenbezogene Mitteilung setzt die Einwilligung der versicherten Person voraus.

7. Praxistipps für Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung als Anker: Die Pflicht zur Vorsorge entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400/401/402. Inhalative Exposition messen oder sicher abschätzen; Hautkontakt regelmäßig dokumentieren.

Substitution ernst nehmen: Wo immer möglich: Toluolbasierte Kontaktklebstoffe durch dispergierte Systeme ersetzen, Xylol in Eindeckautomaten der Histologie durch Limonen ersetzen, Walzenreiniger im Offset auf wasserbasierte oder pflanzenölhaltige Systeme umstellen.

Geschlossene Systeme & Punktabsaugung: An Eindeckautomaten Punktabsaugungen mit Aktivkohle-Filter; in Druckereien Walzenreinigungs-Boxen mit Absaugung; in Lackierkabinen Wasserwand und Querstrom.

Lärm-Kombinationswirkung: Wenn Toluol-/Xylol-Exposition in Lärmbereichen über 80 dB(A) stattfindet, in der Gefährdungsbeurteilung explizit dokumentieren und in die Gehörvorsorge nach DGUV E LAE einfließen lassen.

Schwangerschaft und Toluol: Nach MuSchG sind Tätigkeiten mit Toluol für Schwangere wegen der vermutlich fruchtschädigenden Wirkung kritisch zu prüfen. Eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung MuSchG ist vor Mitteilung der Schwangerschaft vorzulegen.

Vorsorgekartei: Lückenlos führen nach § 3 ArbMedVV — Verstöße sind ordnungswidrig mit bis zu 5.000 Euro je Fall. Die IAAI führt diese in unserer digitalen Vorsorgekartei automatisch.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

Vor der Vorsorge: Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern (§ 6 ArbMedVV), Klärung Pflicht vs. Angebot. Arbeitsplatzbegehung — Lackierkabine, Druckmaschine, Histologie-Eindeckautomat — Verdunstungsstellen und PSA-Praxis dokumentieren.

Eingangsberatung: Hautresorption gezielt ansprechen. Reproduktionstoxizität des Toluols offen kommunizieren, Hinweis auf Mutterschutzgesetz. Auswahl geeigneter Handschuhe (z. B. Viton/FKM oder Butylkautschuk; Nitril nur Spritzschutz). Alkohol-Verstärkung der Lösungsmittelwirkung erläutern.

Untersuchungsdurchführung: Urinstatus mit Mehrfachteststreifen; bei Auffälligkeiten Sediment. Großes Blutbild bei Erstuntersuchung; bei Nachuntersuchungen alle zwei Jahre. Leberenzyme γ-GT, ALAT, ASAT. Probenahmezeitpunkt für Biomonitoring: Expositions-/Schichtende — präanalytisch entscheidend.

Beurteilungsfallen: Hippursäure ist obsolet als spezifischer Toluol-Marker — auf o-Kresol und Toluol-Vollblut umstellen. Lärm-Lösungsmittel-Kombination: Audiometrie nicht vergessen. Bei Verdacht auf Enzephalopathie niedrigschwellig zur neuropsychologischen Diagnostik überweisen — BK 1317 hat klare Anerkennungsraten bei dokumentierter Langzeitexposition.

IAAI-Praxisanker: In der IAAI nutzen wir unsere digitale Vorsorgekartei mit Fristerinnerung, Biomonitoring-Probenahme-Reminder am Schichtende, BGW-Vergleichsmodul für Hippursäure, o-Kresol, Toluol-Blut und Methylhippursäure sowie automatisierter Audiometrie-Verknüpfung bei kombinierter Lärm-Lösungsmittel-Exposition.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten der Toluol- und Xylol-Vorsorge?

Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden und gilt als bezahlte Arbeitszeit.

Darf der Beschäftigte die Untersuchung ablehnen?

Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge — ohne sie gilt die Pflichtvorsorge als nicht stattgefunden.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Vorsorge nicht anbietet?

Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Im BK-Fall droht zudem der Regress des Unfallversicherungsträgers.

Wer darf die Toluol- und Xylol-Vorsorge durchführen?

Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für Spezialdiagnostik (Neurologie, Dermatologie) sind ggf. weitere Fachärzte hinzuzuziehen.

Welcher Biomonitoring-Parameter ist heute Goldstandard für Toluol?

o-Kresol im Urin und Toluol im Vollblut — beide am Schichtende. Hippursäure ist wegen Confoundern (Lebensmittel-Benzoesäure) heute nur noch eingeschränkt aussagekräftig. Für Xylol bleibt Methylhippursäure (Tolursäure) der etablierte Parameter.

Welche BK-Ziffern sind toluol-/xylolbezogen?

Drei BK-Ziffern: BK 1303 (Erkrankungen durch Benzol, Homologe oder Styrol), BK 1317 (Polyneuropathie/Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel) und BK 5101 (schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen).

Was bedeutet „ototoxisch“ und welche Konsequenz hat das?

Toluol und Xylol können das Innenohr schädigen. Bei kombinierter Lärm-Lösungsmittel-Exposition entsteht ein Hörverlust, der größer ist als bei reiner Lärmexposition. Das DGUV-Positionspapier „Ototoxische Arbeitsstoffe“ (April 2018) verlangt deren explizite Berücksichtigung in der Gehörvorsorge — engere Audiometrie-Intervalle und differenzierte Aufklärung.

Wann muss ich zusätzlich die DGUV E BNZ („Benzol“) berücksichtigen?

Sobald ein Toluol- oder Xylol-haltiges Gemisch mehr als 0,1 Gew.-% Benzol enthält. Dann gelten zusätzlich TRGS 910 (krebserzeugende Stoffe), die Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen für Benzol sowie die Pflicht zur nachgehenden Vorsorge über das DGUV-Vorsorge-Portal.

10. Quellen, Literatur und DGUV-Zitation

Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Toluol und Xylol“ (E TLX), Fassung Januar 2022, S. 698–714. Webcode p022429.

Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV i.d.F. vom 18.10.2013, zuletzt geändert 30.06.2023. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Mutterschutzgesetz (MuSchG). Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), DGUV Vorschrift 2.

Weiterführende Empfehlungen: AMR 2.1, 6.2, 6.3, 6.4. TRGS 900 (Toluol/Xylol je 50 ppm), TRGS 903 (Biologische Grenzwerte), TRGS 400/401/402 (Gefährdungsbeurteilung). DGUV Positionspapier „Ototoxische Arbeitsstoffe“ (April 2018). BK-Report BK 1317 (DGUV/IFA, 2018). DGUV Information 209-014, 209-088, 213-072. DFG MAK-/BAT-Werte-Liste 2019. GESTIS-Stoffdatenbank, GISCHEM, WINGIS.

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Stand: 15. März 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.