
Auf einen Blick: Wer in der Halbleiter-, Glas- oder Holzschutzmittel-Industrie mit Arsen oder Arsenverbindungen arbeitet, unterliegt der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge nach ArbMedVV in Verbindung mit TRGS 910 — anorganisches Arsen ist krebserzeugend Kategorie 1A. Nach Ende der Tätigkeit besteht Anspruch auf nachgehende Vorsorge über das DGUV-Meldeportal — die Arsen-Vorsorge umfasst Beratung, körperliche Untersuchung und Biomonitoring im Urin.
Die Arsen-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber Arsen und Arsenverbindungen exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E ARS geregelt (Fassung Januar 2022, Grenzwerte 2024) und in die ArbMedVV-Systematik aus Pflicht-, Angebots-, Wunsch- und nachgehender Vorsorge eingebettet. Schutzziel ist die Früherkennung arsenassoziierter Erkrankungen — von akuten Reizungen über chronische Hyperkeratosen und Polyneuropathien bis zu Karzinomen der Haut, der Atemwege, der Harnblase und der Niere.
Arsen ist ein Halbmetall, das in den Wertigkeitsstufen +3, +5 und −3 vorkommt. Anorganische Arsenverbindungen sind nach TRGS 905 als krebserzeugend Kategorie 1A eingestuft; Galliumarsenid (in der Halbleiterfertigung dominierend) ist Kategorie 1B. Die meisten Arsenverbindungen sind zudem hautresorptiv.
Die Arsen-Vorsorge verfolgt zwei zentrale Ziele: individuelle Beratung zu Gefährdung, Schutzmaßnahmen und Tabakkonsum (additive Effekte mit Arsenexposition) sowie die Früherkennung berufsbedingter Erkrankungen über Anamnese, Hautinspektion, Laborparameter und vor allem das Biomonitoring im Urin.
Die Arsen-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — Anhang Teil 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 11 GefStoffV für krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A/1B. Die DGUV Empfehlung E ARS konkretisiert die fachärztliche Durchführung (2. Auflage September 2024).
Relevante Rechtsgrundlagen: ArbMedVV, GefStoffV (2024), TRGS 900 (AGW Arsenwasserstoff: 0,005 ppm), TRGS 903 (Biologische Grenzwerte), TRGS 905 (krebserzeugend 1A), TRGS 910 (Akzeptanzkonz. 0,83 µg/m³, Toleranzkonz. 8,3 µg/m³), ArbSchG, ASiG, DGUV V2, AMR 2.1/5.1/6.2/6.3/11.1, BKV (BK 1108), CLP-VO, REACH-VO.
Wichtig: Bei Tätigkeiten mit Bleiarsenat oder Bleihydrogenarsenat ist zusätzlich die DGUV Empfehlung „Blei und anorganische Bleiverbindungen“ heranzuziehen — wegen der zusätzlichen Bleitoxizität.
Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Arsen und Arsenverbindungen, wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und die Arsenverbindung krebserzeugend oder keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B ist — oder hautresorptiv ist und Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. In der Praxis betrifft dies praktisch alle wiederholten Tätigkeiten mit anorganischen Arsenverbindungen.
Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten mit Arsen, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist — etwa bei einmaligen, gut gekapselten Arbeiten.
Wegen der langen Latenzzeiten zwischen Exposition und Manifestation arsenbedingter Karzinome (Haut, Bronchien, Harnblase, Niere) ist die nachgehende Vorsorge entscheidend. Die Anmeldung erfolgt über www.dguv-vorsorge.de.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | vor Aufnahme | nach 12 Monaten | alle 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | vor Aufnahme | 12–24 Monate | 24–36 Monate |
| Nachgehende Vorsorge | innerhalb 12 Mon. nach Ausscheiden | 36 Monate | i. d. R. alle 3 Jahre |
Praxisrelevanz: Häufigster Fehler: Die Anmeldung beim DGUV-Vorsorgeportal beim Ausscheiden wird vergessen. Damit verliert der ehemalige Beschäftigte den lebenslangen Anspruch auf nachgehende Vorsorge. Ein fester Anmelde-Workflow beim Austritt ist Pflicht.

Akute Wirkungen: Lokale Reizungen der Augen, oberen Atemwege und Haut. Bei oraler Vergiftung mit Arsentrioxid: Kreislaufkollaps, Atemlähmung oder gastrointestinale Symptome mit Erbrechen, Durchfall, Herzrhythmusstörungen.
Chronische Wirkungen: Hautschädigungen mit Hyperpigmentierung und Hyperkeratose, Schädigungen peripherer Gefäße (Arsen-Vasopathie), kardiovaskuläre Erkrankungen, Polyneuropathien. Karzinome der Haut, der Atemwege, der Harnblase und der Niere — das tragende Argument für die nachgehende Vorsorge.
Branche 1: Halbleiter- und Elektronikfertigung. Galliumarsenid-basierte Bauelemente (GaAs-FET, LEDs, Laserdioden). Kritisch: MOCVD-Epitaxie, Wafer-Schleifen, Nasschemie-Ätzen. Besonders gefährlich: Arsenwasserstoff als Dotiergas.
Branche 2: Spezialglas- und Glasindustrie. Arsentrioxid als Läuterungsmittel in Optik- und Borosilikatglasproduktion. Gemengemacher und Schmelzwannen-Personal betroffen.
Branche 3: Holzschutzmittel-Recycling. Aufarbeitung, Demontage und Entsorgung alter CCA-imprägnierter Hölzer (Bahnschwellen, Strommasten).
Halbleiterprozessingenieure, MOCVD-Operator, Wafer-Bearbeiter, Reinraum-Servicepersonal, Gemengemacher, Glasmacher, Hüttenarbeiter, Galvaniseure, Recyclingfacharbeiter, Kampfmittelräumer, Restauratoren.
Beratungsgespräch auf Grundlage aktueller Gefährdungsbeurteilung. Inhalte: krebserzeugende Wirkung anorganischer Arsenverbindungen; spezifische Gefährdung durch Arsenwasserstoff (Geruchsausfall bei höheren Konzentrationen); additive Effekte von Rauchen und Arsenexposition; PSA und Arbeitsplatzhygiene; Fischkarenz vor Biomonitoring.
48 Stunden Fischkarenz vor der Probennahme — kein Konsum von Meeresfrüchten oder ungeschältem Reis. Ohne Karenz sind Werte von Dimethylarsinsäure regelhöht erhöht.
| Parameter | Material | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Σ Arsen(+III), Arsen(+V), MMA | Urin | BLW 10 µg/l | Biologischer Leitwert |
| EKA-Korrelation (Toleranzkonz.) | Urin | 11 µg/l | Luft-Urin-Korrelation |
| EKA-Korrelation (Akzeptanzkonz.) | Urin | 2,5 µg/l | Luft-Urin-Korrelation |
| Arsen(+III) BAR | Urin | 0,5 µg/l | Hintergrundbelastung |
Probennahme am Schichtende. Alle Grenzwerte beziehen sich auf normal konzentrierten Urin (Kreatinin 0,3–3,0 g/L).

Relevant sind Erkrankungen der Leber, Nieren, Magen-Darm-Trakts, Haut, Gefäße, des Bluts, des peripheren und zentralen Nervensystems sowie der Bronchien. Die DGUV-Empfehlung gliedert in vier Stufen:
Gemäß AMR 6.3: Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — KEINE Diagnose, KEINE Befunde, kein Eignungsurteil.
Folgevorsorgen nach AMR 2.1 — typisch alle 24–36 Monate, bei Auffälligkeiten verkürzt. Nachgehende Vorsorge alle 3 Jahre.
1. Gefährdungsbeurteilung als Anker. Arsen-Vorsorgepflicht entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400/402 und 561. Insbesondere bei Galliumarsenid-Prozessen ist die Schutzstufenkonzeption nach TRGS 910 zwingend.
2. Arsenwasserstoff als Sonderfall. Nur für Arsin existiert ein AGW (0,005 ppm). AsH₃-Detektoren mit Alarmierung, Notfall-Spülsysteme und Evakuierungsregime sind Pflicht.
3. DGUV-Vorsorgeportal beim Austritt. Die IAAI übernimmt die Anmeldung für ihre Kunden.
4. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen — Verstöße bis zu 5.000 Euro je Fall.
5. Schweigepflicht respektieren. Sie erhalten nur die Bescheinigung, keine Biomonitoring-Werte.
6. Hand-zu-Mund-Hygiene. Getrennte Pausen-/Essbereiche, getrennte Spinde, striktes Rauch- und Essverbot in Arbeitsbereichen.
7. Fristen-Tracker. IAAI-Kunden erhalten automatisierte Fristerinnerungen via CompDocs-Vorsorgekartei.
IAAI-Praxisanker: In der IAAI nutzen wir die CompDocs-Vorsorgekartei mit Erinnerungen, Biomonitoring-Verlaufskurven, DGUV-Vorsorge-Anmelde-Listen und Bescheinigungs-Templates für Arsen-Pflichtvorsorgen.
Der Arbeitgeber — inkl. Biomonitoring. Die nachgehende Vorsorge nach Ausscheiden organisieren die Unfallversicherungsträger über das DGUV-Meldeportal.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung bleibt jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Bei CMR-1A/1B-Stoffen zusätzlich GefStoffV/TRGS-910-Verstoß. Im BK-Fall (BK 1108) droht Regress.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für Spezialdiagnostik ggf. Dermatologen, Neurologen oder qualitätsgesichertes Biomonitoring-Labor.
Fisch, Meeresfrüchte und Algen enthalten organische Arsenverbindungen, die als Arsen-Spezies im Urin mitgemessen werden. Ohne Karenz ist die Beurteilung der arbeitsbedingten Belastung unmöglich.
Arsin (AsH₃) ist das einzige Arsenderivat mit AGW (0,005 ppm). Bei höheren Konzentrationen versagt die Geruchswahrnehmung. AsH₃ wirkt akut hämolytisch — schwere Vergiftungen sind oft tödlich.
BK-Nr. 1108: Hauttumoren, Bronchialkarzinome, Harnblasen- und Nierenkarzinome sowie chronische Hautveränderungen und periphere Neuropathien bei nachgewiesener arbeitsbedingter Exposition.
Nein. Reis kann anorganisches Arsen enthalten und wird in der Anamnese erfasst. Es gibt keine Meldepflicht — entscheidend ist die Aufklärung des Beschäftigten und ggf. Meidung vor der Probennahme.
Nein. Biomonitoring ist ein Verlaufsparameter mit kurzer Halbwertszeit (ca. 2 Tage). Vorbefunde dienen dem Vergleich, ersetzen aber keine aktuelle Messung.
Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Arsen und Arsenverbindungen“ (E ARS), Fassung Januar 2022, S. 73–97.
Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV (zuletzt geändert 30.06.2023), GefStoffV (2024), ArbSchG, ASiG, DGUV V2, CLP-VO, REACH-VO.
Weiterführende Empfehlungen: AMR 2.1/5.1/6.2/6.3/11.1, TRGS 410/420/500/526/561/900/903/905/910, DFG MAK-/BAT-Werte-Liste, BAuA Biomonitoring-Auskunftssystem, GESTIS-Stoffdatenbank, DGUV BK-Info, Triebig et al.: Arbeitsmedizin (4. Aufl.).
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — vom kleinen Spezialbetrieb bis zum Industriekonzern. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 28. Februar 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.