
Auf einen Blick: Die Hautvorsorge G24 ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten mit Feuchtarbeit, hautresorptiven oder sensibilisierenden Stoffen. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E GHA geregelt und stützt sich rechtlich auf die ArbMedVV in Verbindung mit TRGS 401. Pflichtvorsorge greift insbesondere bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag. Schutzziel: Verhinderung und Früherkennung berufsbedingter Hauterkrankungen — insbesondere des Kontaktekzems der Hände, der häufigsten Berufskrankheit nach BK-Nr. 5101.
Die Hautvorsorge G24 ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, deren Tätigkeit mit hautbelastenden Expositionen verbunden ist. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E GHA („Gefährdung der Haut“) geregelt — Fassung Januar 2022 — und in die Systematik der ArbMedVV aus Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge eingebettet. Schutzziel ist die Verhinderung und Früherkennung berufsbedingter Hauterkrankungen, insbesondere des Kontaktekzems der Hände.
Zwei Begriffsklarstellungen vorab: Die ArbMedVV-Vorsorge umfasst ausdrücklich KEINE Eignungsbeurteilung — die G24-Vorsorge ist rein präventiv und beratend. Hautkrebsverursachende Belastungen (z.B. natürliche UV-Exposition) werden nicht durch die DGUV-Empfehlung E GHA abgedeckt — dafür gelten die separaten Empfehlungen zu optischer Strahlung.
Die Hautvorsorge verfolgt zwei Ziele: erstens die individuelle Beratung zu hautbelastenden Tätigkeiten, Hautschutzplan und PSA; zweitens die Früherkennung berufsbedingter Hauterkrankungen, bevor sie sich zur schweren oder wiederholt rückfälligen Hauterkrankung im Sinne der BK-Nr. 5101 entwickeln.
Die G24-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — konkret im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) und Teil 2 (biologische Arbeitsstoffe), ergänzt um die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“. Die DGUV Empfehlung E GHA konkretisiert die fachärztliche Durchführung.
| Regelwerk | Inhalt |
|---|---|
| ArbMedVV | Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge i.d.F. 18.10.2013, zuletzt geändert 30.06.2023 |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung in der aktuellen Fassung 2024 |
| TRGS 401 | Gefährdung durch Hautkontakt — zentrale Lese-Pflicht für Gefährdungsbeurteilung Haut |
| DGUV Regel 112-195 | Benutzung von Schutzhandschuhen |
| DGUV Info 212-007 / 212-017 | Chemikalienschutzhandschuhe / Berufliche Hautmittel |
| DGUV Info 250-005 | Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen |
| AMR 2.1 / 6.3 | Fristen / Vorsorgebescheinigung |
| BKV | BK 5101 (Hauterkrankungen), BK 3101/3102 (Infektionen) |
Wichtig: Die DGUV-Empfehlung ist „best practice“. Rechtsverbindlich sind ArbMedVV, GefStoffV und TRGS 401. Die TRGS 401 enthält die maßgebliche Definition der Feuchtarbeit sowie das Stufenkonzept der Schutzmaßnahmen.
Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei: Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag (zentrale Schwelle nach TRGS 401), Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten bei regelmäßigem Hautkontakt, Tätigkeiten mit Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 µg Protein/g Handschuhmaterial, sowie Tätigkeiten mit unausgehärteten Epoxidharzen.
Angebotsvorsorge bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag (unterhalb der Pflicht-Schwelle), bei Isocyanat-Exposition mit eingehaltenem Grenzwert sowie bei sonstigen hautsensibilisierend wirkenden Stoffen.
Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen. Nachgehende Vorsorge gibt es bei Hautgefährdung ausdrücklich NICHT — sie ist krebserzeugenden Stoffen vorbehalten.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Folgevorsorge | Weitere |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | Vor Aufnahme der Tätigkeit | Nach 12 Monaten | Alle 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | Vor Aufnahme | 12–36 Monate | 36 Monate |
| Wunschvorsorge | Nach individuellem Wunsch | Keine festen Fristen | Keine festen Fristen |
Praxisrelevanz: Häufigster Fehler: Die Vier-Stunden-Schwelle Feuchtarbeit wird falsch eingeschätzt. Bereits das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe zählt anteilig zur Feuchtarbeitszeit (TRGS 401). Bei Pflegekräften und Friseurinnen ist die Pflichtschwelle praktisch immer erreicht.

Irritative Einwirkungen — Arbeiten im feuchten Milieu, Reinigungslösungen, Desinfektionsmittel, wassergemischte Kühlschmierstoffe, entfettende Lösemittel. Sensibilisierende Einwirkungen — Kunstharze (Acrylate, Epoxide), Gummiinhaltsstoffe, Biozide, Friseurchemikalien, Metallionen (Chrom, Kobalt, Nickel). Physikalische Einwirkungen — Fasern, Metallspäne, Abrasivpartikel, Hitze und Kälte. Mikrobiologische Einwirkungen — hautpathogene Mikroorganismen (BK 3101/3102).
Mehr als 95 % aller berufsbedingten Dermatosen sind Ekzeme. Drei Formen: Subtoxisch-kumulatives (irritatives) Kontaktekzem — die häufigste Form mit Rötungen, Rissen, Rhagaden an Händen. Allergisches (Typ-IV-)Kontaktekzem — prognostisch ungünstiger, Auslöser muss lebenslang gemieden werden, Diagnostik per Epikutantest. Atopisches (Hand-)Ekzem — anlagebedingt, durch Feuchtarbeit getriggert. Wichtig: Auf dem Boden eines irritativen Ekzems entstehen vermehrt Sensibilisierungen.
Branche 1: Friseurhandwerk — Wasch-, Färbe- und Tönvorgänge bedeuten Dauerfeuchte. Friseurchemikalien (Persulfate, Paraphenylendiamin, Glycerylthioglycolat) sind starke Sensibilisatoren. Die Vier-Stunden-Schwelle ist im Salonalltag praktisch immer erreicht.
Branche 2: Pflegeberufe — Häufiges Händewaschen, Händedesinfektion, Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe. Goldregel: Alkoholische Händedesinfektion ist hautfreundlicher als tensidisches Waschen.
Branche 3: Reinigungsdienste / Lebensmittelverarbeitung — Tenside, Desinfektionsmittel, alkalische Reiniger, schweißbedingte Okklusion unter Handschuhen. In der Lebensmittelverarbeitung kommen Sensibilisatoren wie Mehlstaub und Nahrungsmittelproteine hinzu.
Beratungsgespräch auf Grundlage aktueller Gefährdungsbeurteilung. Inhalte: Anlass und Zweck, mögliche Gefahren durch hautbelastende Tätigkeiten, Information über den 3-Stufen-Hautschutzplan (Hautschutz — Hautreinigung — Hautpflege), Information über mögliche körperliche Untersuchungen.
Atopische Hautdiathese (Atopie-Score nach Diepgen), vorbestehende Allergien und Hauterkrankungen (Psoriasis, Ichthyosis), Medikamente (Retinoide, Steroide). Arbeitsanamnese: Art, Dauer und Häufigkeit der Feuchtarbeit; Stoffliste mit Sensibilisatoren; PSA-Tragezeiten. Beschwerden: Handekzeme, Dyshidrose, Pruritus.
Inspektion der exponierten Hautareale — Hände, Unterarme, Gesicht. Fingerzwischenräume und Nagelfalze als bevorzugte Erst-Lokalisation. Bei aerogen exponierten Tätigkeiten zusätzlich Gesicht, Hals, Ohren und Augenlider. Bei Verdacht: gezielte dermatologische Diagnostik mit Patch-Test.
Der Epikutantest (Patch-Test) ist die Schlüsseluntersuchung bei klinischem Verdacht auf allergisches Kontaktekzem. Durchführung beim Dermatologen mit DKG-Standardreihen plus berufsspezifischen Reihen. Ablesung nach 24, 48 und 72 Stunden. Der Patch-Test ist kein Screening, sondern Diagnostikum bei manifestem Verdacht.
Keine „prophetischen“ Allergietestungen: Vor der Exposition lassen sich die für eine Sensibilisierung prädisponierten Personen NICHT zuverlässig identifizieren. Der Patch-Test gehört nicht in die Routine-Eingangsvorsorge.

Die DGUV-Empfehlung gliedert die Beurteilung in vier Stufen:
| Stufe | Ergebnis | Maßnahme |
|---|---|---|
| 1 | Keine Erkenntnisse, die Maßnahmen erfordern | Tätigkeit fortsetzbar |
| 2 | Erkenntnisse, bei denen Maßnahmen empfohlen werden | Substitution, technische/organisatorische/persönliche Schutzmaßnahmen, PSA-Anpassung |
| 3 | Erkenntnisse, bei denen verkürzte Fristen empfohlen werden | Abheilung abwarten, Verlaufskontrolle, dermatologische Mitbetreuung |
| 4 | Erkenntnisse, bei denen ein Tätigkeitswechsel zu erwägen ist | Wenn Maßnahmen aus Stufe 2 und 3 keine Aussicht auf Erfolg haben |
Gemäß AMR 6.3: Bescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — keine Diagnose, keine Befunde, kein Eignungsurteil.
Bei Verdacht auf berufsbedingte Hauterkrankung läuft parallel das Hautarztverfahren nach DGUV Information 250-005: Hautarztbericht an den Unfallversicherungsträger. Frühzeitig greifen Stufenverfahren-Maßnahmen der BG (Hautschutzseminare, ergänzende Therapie) — bevor die Erkrankung zur BK 5101 eskaliert.
Stufe 1: Hautschutz vor der Belastung. Hautschutzcreme vor Arbeitsbeginn und nach Pausen auftragen. Auswahl arbeitsplatzspezifisch: wasserabweisend bei Feuchtarbeit, fettlöslich bei Lösemittelkontakt.
Stufe 2: Hautreinigung — schonend und angepasst. Reinigung dem Verschmutzungsgrad angepasst, möglichst tensidarm. Goldregel im Gesundheitsdienst: Händedesinfektion ist hautfreundlicher als tensidisches Waschen.
Stufe 3: Hautpflege nach der Arbeit. Pflegecreme nach Arbeitsende und vor dem Schlafengehen. Harnstoffhaltig bei trockener Haut, ohne Duft- und Konservierungsstoffe bei Sensibilisierung.
Gefährdungsbeurteilung als Anker. Vorsorgepflicht entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 401. Tätigkeiten mit Feuchtarbeit und Sensibilisatoren systematisch erfassen.
Schutzhandschuhe richtig auswählen. Nitril für Reinigungs- und Pflegetätigkeiten, Naturlatex (proteinarm, ungepudert) bei taktiler Sensibilität, Chemikalienschutz nach EN 374. Bei längerer Tragezeit saugfähige Unterziehhandschuhe einsetzen.
Auszubildende besonders beraten. Der Berufseinstieg ist die kritische Phase. Frühzeitige Hautschutzschulung mit Applikationsschulung der Hautmittel verhindert spätere Berufswechsel.
Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern; TRGS-401-Stoffliste mit Tätigkeitsdauer und Sensibilisator-Markern abgleichen. Arbeitsplatzbegehung: Wasch-, Desinfektions- und Handschuh-Wechselzyklen dokumentieren; Hautschutzplan auf Vollständigkeit prüfen.
Atopie-Score nach Diepgen erfragen. Hautresorption und Sensibilisierung gezielt ansprechen (H312/H311/H310 und H317). Applikationsschulung Hautschutzplan — vor Belastung, Reinigung, Pflege.
Hautstatus an Händen, Fingerzwischenräumen, Unterarmen und Gesicht. Bei Verdacht auf allergisches Kontaktekzem: niedrigschwellige Überweisung zum Dermatologen. Hautarztbericht nach DGUV Information 250-005 bei Verdacht auf BK 5101.
Vier-Stunden-Schwelle wird häufig unterschätzt — Handschuhträger zählen anteilig. „Banales“ Handekzem im Frühstadium ist die häufigste BK-Vorstufe. Atopische Hautdiathese ist Disposition, KEINE Berufseignungsfrage.
IAAI-Praxisanker: Digitale Vorsorgekartei mit automatisierten Fristerinnerungen, Hautschutzplan-Templates für Friseur, Pflege, Reinigung und Lebensmittel — sowie Kooperation mit berufsdermatologisch erfahrenen Praxen für den Patch-Test.
Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Zusätzliche dermatologische Diagnostik im Rahmen des Hautarztverfahrens trägt der Unfallversicherungsträger.
Ja. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge — ohne sie gilt die Pflichtvorsorge als nicht stattgefunden.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Im BK-Fall droht der Regress des Unfallversicherungsträgers.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für den Patch-Test sind Dermatologen hinzuzuziehen.
Nach TRGS 401: regelmäßige Arbeit im feuchten Milieu, häufiges Händewaschen oder das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe. Pflichtvorsorge ab vier Stunden je Tag, Angebotsvorsorge ab mehr als zwei Stunden. Handschuhträger zählen anteilig.
Hautarztverfahren nach DGUV Information 250-005 starten. Der Betriebs- oder Hausarzt schickt einen Hautarztbericht an den Unfallversicherungsträger. Frühzeitig greifen dann Stufenverfahren-Maßnahmen der BG.
Zentral: BK 5101 (schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen). Daneben BK 3101/3102 (Infektionskrankheiten). Hautkrebsrelevante BK-Ziffern (BK 5102, BK 5103) sind nicht Gegenstand der G24-Vorsorge.
Nein. Vor der Exposition lassen sich prädisponierte Personen NICHT zuverlässig identifizieren. Allergie-Patch-Tests sind Diagnostikum bei manifestem Verdacht — nicht Screening.
Irritativ: Hautbarriere durch wiederholte Reizung geschädigt, auf Kontaktstelle begrenzt, klingt nach Karenz ab. Allergisch: spezifische Typ-IV-Sensibilisierung, kann auch streuen, persistiert lebenslang. Der Patch-Test trennt beide Formen diagnostisch.
Im Rahmen der MuSchG-Gefährdungsbeurteilung sind hautresorptive und sensibilisierende Substanzen kritisch zu prüfen. Tätigkeiten mit hohen Hautexpositionen können für Schwangere unzulässig sein.
Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Gefährdung der Haut“ (E GHA), Fassung Januar 2022, S. 267–286.
Rechtsgrundlagen: ArbMedVV i.d.F. 18.10.2013 (zuletzt geändert 30.06.2023), GefStoffV, MuSchG, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.
Weiterführend: AMR 2.1, 3.1, 5.1, 6.3; TRGS 401, 400, 402; DGUV Regel 112-195; DGUV Information 212-007, 212-017, 250-005; BK-Merkblätter zu BK 5101, BK 3101/3102; AWMF-S1-Leitlinie „Berufliche Hautmittel“; Cochrane-Review Bauer et al. 2018.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — vom Friseurbetrieb über Pflegeeinrichtungen bis zum Reinigungsunternehmen. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Vorsorgekartei führen wir digital in unserer eigenen CompDocs-Plattform.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 1. März 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.