Auf einen Blick: Wer mit Glycerintrinitrat (Nitroglycerin) oder Glykoldinitrat (Nitroglykol) – den klassischen „Sprengölen“ – arbeitet, unterliegt der arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. Beide Stoffe sind hochpotente Vasodilatatoren und hautresorptiv (H 310, Lebensgefahr). Das arbeitsmedizinisch gefürchtete Phänomen ist der Toleranzentzug am Wochenende: Nach expositionsfreien Tagen kommt es bei Wiederaufnahme der Arbeit zu plötzlichen Herzversagen – historisch als „Montag-Sterben“ der Sprengstoffarbeiter dokumentiert.


Die Nitroglycerin Vorsorge (genauer: Vorsorge bei Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber den beiden Salpetersäureestern exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E GLY geregelt (Fassung Januar 2022) und in die ArbMedVV-Systematik aus Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge eingebettet. Eine nachgehende Vorsorge ist – anders als bei Benzol – nicht vorgesehen, weil die Wirkung nicht karzinogen, sondern primär kardiovaskulär ist.
Glycerintrinitrat (C₃H₅N₃O₉, CAS 55-63-0) und Glykoldinitrat (C₂H₄N₂O₆, CAS 628-96-6) sind farblose, ölige Flüssigkeiten – Ester der Salpetersäure mit Glycerin bzw. Ethylenglykol. Sie sind extrem schlag-, stoß-, reibungs- und wärmeempfindlich und zerfallen explosiv unter Bildung großer Gasmengen. Daher der historische Name Sprengöl. Glykoldinitrat ist mit einem Dampfdruck von etwa 0,06 mbar bei Raumtemperatur rund 30-fach flüchtiger als Glycerintrinitrat.
Der Arbeitsplatzgrenzwert nach TRGS 900 beträgt für beide Stoffe 0,01 ml/m³ (10 ppb), Überschreitungsfaktor 1. Bei Inhalation besteht Lebensgefahr (H 330, Kategorie 2), bei Hautkontakt ebenfalls (H 310, Kategorie 1) – beide Stoffe sind ausgewiesen hautresorptiv.
Die Vorsorge bei Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt – konkret in Anhang Teil 1 (Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Gefahrstoffen). Die DGUV Empfehlung E GLY konkretisiert die fachärztliche Durchführung. Bei bergbaulichen Tätigkeiten ist zusätzlich die Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV) zu beachten.
| Rechtsgrundlage | Regelungsbereich |
|---|---|
| ArbMedVV | Pflicht-/Angebotsvorsorge bei Gefahrstoffen |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung, aktuelle Fassung 2024 |
| GesBergV | Vorrangig in Bergbaubetrieben unter Bergbehörde |
| SprengG | Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe |
| TRGS 900 | AGW 0,01 ml/m³ für Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat |
| TRGS 401 | Gefährdung durch Hautkontakt |
| DGUV Regel 113-017 | Tätigkeiten mit Explosivstoffen |
| BKV (BK 1309) | Erkrankungen durch Salpetersäureester |
Wichtig: Sprengöle sind keine Stoffe für „kurz mal anfassen“. Der Hautresorptions-H-Satz H 310 bedeutet Lebensgefahr bei Hautkontakt. Schon kleinste Mengen auf ungeschützter Haut führen zu starker Vasodilatation mit Kopfschmerz, Schwindel und Blutdruckabfall.
Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat, wenn der AGW nicht eingehalten wird oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Wegen des sehr niedrigen Grenzwerts (0,01 ml/m³) und der hohen Hautresorption greift die Pflichtvorsorge in der Praxis bei nahezu allen offenen Tätigkeiten an Sprengöl.
Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat – etwa bei Tätigkeiten in temperierten Lägern oder bei punktuellen Probennahmen.
Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen, es sei denn, aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.
Anders als bei karzinogenen Stoffen gibt es bei Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat keine nachgehende Vorsorge. Die Wirkung ist primär kardiovaskulär und akut/subakut. Nach Ende der Exposition bildet sich die Toleranz üblicherweise zurück.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | Vor Aufnahme der Tätigkeit | Nach 12 Monaten | Alle 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | Vor Aufnahme | 12–24 Monate | 24–36 Monate |
| Wunschvorsorge | Auf Wunsch | Keine festen Fristen | Keine festen Fristen |
Praxisrelevanz: Häufiger Fehler in Sprengstoffbetrieben: Die Pflichtvorsorge wird zwar für Mischer und Patronierer veranlasst, aber Wartungs- und Reinigungspersonal geht durchs Raster – obwohl gerade bei Wartungsarbeiten an Reaktoren oft die höchsten Punktexpositionen auftreten.


Herstellen durch Nitrieren, Abfüllen aus Lagertanks, Gelatinieren von Glykoldinitrat (höchste Hautexpositionsgefahr), Fertigung von Pulverrohmasse, innerbetrieblicher Transport, Wartung und Reinigung an Anlagenteilen, Umgang mit gelatinösen Sprengstoffen, Probennahme zur Qualitätsprüfung, Vernichten von Stoffresten sowie allgemeine Laborarbeiten mit Sprengölen.
Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat wirken über die Freisetzung von Stickstoffmonoxid (NO) als hochpotente Vasodilatatoren. Akut: Blutdruckabfall, pulsierender Kopfschmerz, Schwindel, „Nitroflush“, Bradykardie oder Tachykardie, Bewusstlosigkeit. Chronisch: Erhöhung des diastolischen Blutdrucks, kleine Blutdruckamplitude, Alkoholintoleranz, Angina-pectoris-Symptomatik.
„Montag-Sterben“: Bei chronisch Exponierten entwickelt sich eine Toleranz. Nach expositionsfreiem Wochenende bildet sich diese zurück. Beim Wiedereinstieg am Montag kommt es zu Koronarspasmen mit plötzlichem Herztod. Berufskrankheit: BK 1309 – „Erkrankungen durch Salpetersäureester“.
Sprengstoffindustrie: Mischer, Patronierer, Anlagenfahrer, Wartungspersonal. Kombinierte Inhalations- und Hautexposition am höchsten in Patronier- und Mischabteilungen.
Bergbau (Untertage): Bergleute, Schießmeister und Wartungspersonal. Wettersprengstoffe enthalten Glycerintrinitrat/Glykoldinitrat-Gemische. GesBergV enthält teils schärfere Vorschriften als ArbMedVV.
Pharmazeutische Industrie: Hersteller von Nitroglycerin-Arzneimitteln (Sublingualsprays, Pflaster). Relevante Expositionsstellen: Wartung, Reinigung, Probennahme, Pflasterproduktion.
Die Vorsorge beginnt zwingend mit einem Beratungsgespräch: Toxizität und vasodilatatorische Wirkung, Bedeutung des AGW (0,01 ml/m³), Hautresorption auch unter dem Grenzwert, persönliche Hygiene und PSA, Wochenend-/Urlaubsrisiko (Toleranzentzug), Beschäftigungsverbote für Jugendliche, Schwangere und Stillende.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Neigung zu Hypotonie/Synkopen, frühere Sprengstoff-Tätigkeiten, subjektive Beschwerden wie Angina-pectoris-Symptomatik, Kopfschmerzen, Trunkenheitsgefühl, Alkoholintoleranz als Frühsymptom chronischer Exposition.
Auskultation und Palpation des Herzens, Pulsstatus, Hautinspektion auf Sprengölkontakt, Schleimhautinspektion (Vasodilatationszeichen), Lymphknotenstatus.
Erstuntersuchung: Urinstatus mit Sediment und großes Blutbild. Bei TNT-Mitexposition zusätzlich Methämoglobin und Leberenzyme.
Biomonitoring: Ein Biomonitoring entfällt – derzeit steht kein arbeitsmedizinisch anerkanntes Analysenverfahren zur Verfügung. Die rasche Hydrolyse und kurzen Halbwertszeiten der Metaboliten machen eine Routinemethode bislang unmöglich.
Klinischer Schwerpunkt der Nitroglycerin-Vorsorge: Ruhe-EKG (ST-Strecken, Reizleitungsstörungen), Blutdruckmessung im Sitzen und Stehen (Amplitude < 30 mmHg beachten), Kreislauffunktionsprüfung (Schellong-Test), bei Auffälligkeiten Langzeit-Blutdruckmessung. Belastungsergometrie ist nicht routinemäßig empfohlen.
Relevant sind insbesondere: Herzkrankheiten (besonders Therapie mit Vasodilatatoren), EKG-Veränderungen mit Krankheitswert, Blutdruckwerte (systolisch > 140 oder < 90 mmHg, diastolisch > 90 oder < 60 mmHg, Amplitude < 30 mmHg), Herz-Kreislauf-Belastungen durch Organschäden und chronischer Kopfschmerz.
Vier Beurteilungsstufen: (1) Keine Maßnahmen erforderlich, (2) Maßnahmen empfohlen, (3) Verkürzte Fristen, (4) Tätigkeitswechsel erwägen.
Gemäß AMR 6.3: Bescheinigung mit Anlass und nächstem Termin – keine Diagnose, keine Befunde, kein Eignungsurteil.
1. Gefährdungsbeurteilung als Anker: Zwischen offenen Verfahrensschritten, geschlossenen Anlagen und Wartungstätigkeiten unterscheiden. Hautresorption explizit bewerten (TRGS 401).
2. Substitution prüfen: Wechsel auf emulsionsbasierte Sprengstoffe ohne Salpetersäureester (ANFO-Varianten).
3. Geschlossene Systeme priorisieren: Herstellung in dicht geschlossenen Anlagen, Steuerung aus Messwarten.
4. Hautschutz konsequent: Handschuhe nach EN 374, Hautschutzplan, getrennte Pausenzonen.
5. Wochenend-Strategie: Aufklärung über Toleranzentzugs-Risiko. Montagsschicht als Wiedereingewöhnungsphase.
6. Mutterschutz/Jugendarbeitsschutz: Beschäftigungsverbote beachten.
7. Vorsorgekartei lückenlos führen – Verstöße bis 5.000 € je Fall.
Vor der Vorsorge: Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern (TRGS 401), Arbeitsplatzbegehung durchführen, Misch- und Patronier-Bereiche dokumentieren.
Eingangsberatung: Vasodilatatorische Wirkung erklären – Bezug zur „Nitro-Tablette der Großeltern“. Toleranzentzug am Wochenende explizit ansprechen. Alkoholintoleranz als Frühsymptom chronischer Exposition benennen.
Untersuchung: Ruhe-EKG (ST-Strecken), Blutdruck mehrfach im Sitzen/Stehen, Amplitude berechnen, Schellong-Test bei Synkopenneigung. Großes Blutbild + Urinstatus; bei TNT-Mitexposition MetHb + Leberwerte.
Beurteilungsfallen: Nicht erkannte Toleranz bei chronisch erhöhtem diastolischen Blutdruck. Selbstmedikation mit Nitro-Spray. Polypharmazie: Sildenafil/Tadalafil + Nitroglycerin-Exposition = erhöhtes Hypotonie-Risiko. Bei Synkopen oder Angina-pectoris-Symptomatik: BK-1309-Anzeige prüfen.


Der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden. Im Bergbau gilt parallel die GesBergV – auch hier liegt die Kostenpflicht beim Unternehmen.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil – ohne sie gilt die Pflichtvorsorge als nicht stattgefunden.
Bei chronisch Sprengöl-exponierten Arbeitern entwickelt sich eine Toleranz gegenüber der vasodilatatorischen Wirkung. An expositionsfreien Tagen bildet sich diese zurück. Beim Wiedereinstieg kommt es zu Koronarspasmen mit plötzlichem Herztod, gehäuft am Montagmorgen.
Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat werden rasch hydrolysiert; ihre Metaboliten haben sehr kurze Halbwertszeiten. Es gibt kein anerkanntes Routineverfahren. Die Beurteilung stützt sich auf Anamnese, klinischen Befund und Funktionsdiagnostik.
BK 1309 – „Erkrankungen durch Salpetersäureester“. Erfasst werden kardiovaskuläre Symptome, chronische Hypertonie mit kleiner Blutdruckamplitude.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für Spezialdiagnostik sind Fachärzte hinzuzuziehen.
Nein. Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat oder Glykoldinitrat sind nach MuSchG und JArbSchG grundsätzlich unzulässig.
Bei chronischer Exposition steigt der diastolische Blutdruck, während der systolische gleich bleibt. Werte unter 30 mmHg sollten kritisch beurteilt und mit Langzeit-Blutdruckmessung abgeklärt werden.
In geschlossenen Produktionsanlagen ist die Exposition gering. Kritisch sind Wartungs-, Reinigungs- und Probennahme-Tätigkeiten sowie manuelles Handling von Pflasterzuschnitten – chemikalienbeständige Handschuhe sind Pflicht.
Primärquelle: DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, E GLY, Fassung Januar 2022, S. 287–302.
Rechtsgrundlagen: ArbMedVV (zuletzt geändert 30.06.2023), GefStoffV (2024), GesBergV, SprengG, TRGS 900, TRGS 401, TRGS 420, DGUV Regel 113-017, AMR 2.1, AMR 6.3, MuSchG, JArbSchG, BKV (BK 1309).
Weiterführend: Triebig et al.: Arbeitsmedizin, 4. Aufl. 2014; DFG MAK-/BAT-Werte-Liste; BAuA-Merkblatt zur BK 1309; GESTIS-Stoffdatenbank; GISCHEM; WINGIS.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst – vom Sprengstoffbetrieb über den Bergbau bis zum Pharma-Hersteller. Digitale Vorsorgekartei mit Fristerinnerung, EKG- und Blutdruck-Trendanalyse.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 8. Februar 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.
Relevant sind insbesondere: Herzkrankheiten (besonders Therapie mit Vasodilatatoren), EKG-Veränderungen mit Krankheitswert, Blutdruckwerte (systolisch > 140 oder < 90 mmHg, diastolisch > 90 oder < 60 mmHg, Amplitude < 30 mmHg), Herz-Kreislauf-Belastungen durch Organschäden und chronischer Kopfschmerz.
Vier Beurteilungsstufen: (1) Keine Maßnahmen erforderlich, (2) Maßnahmen empfohlen, (3) Verkürzte Fristen, (4) Tätigkeitswechsel erwägen.
Gemäß AMR 6.3: Bescheinigung mit Anlass und nächstem Termin – keine Diagnose, keine Befunde, kein Eignungsurteil.
1. Gefährdungsbeurteilung als Anker: Zwischen offenen Verfahrensschritten, geschlossenen Anlagen und Wartungstätigkeiten unterscheiden. Hautresorption explizit bewerten (TRGS 401).
2. Substitution prüfen: Wechsel auf emulsionsbasierte Sprengstoffe ohne Salpetersäureester (ANFO-Varianten).
3. Geschlossene Systeme priorisieren: Herstellung in dicht geschlossenen Anlagen, Steuerung aus Messwarten.
4. Hautschutz konsequent: Handschuhe nach EN 374, Hautschutzplan, getrennte Pausenzonen.
5. Wochenend-Strategie: Aufklärung über Toleranzentzugs-Risiko. Montagsschicht als Wiedereingewöhnungsphase.
6. Mutterschutz/Jugendarbeitsschutz: Beschäftigungsverbote beachten.
7. Vorsorgekartei lückenlos führen – Verstöße bis 5.000 € je Fall.
Vor der Vorsorge: Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern (TRGS 401), Arbeitsplatzbegehung durchführen, Misch- und Patronier-Bereiche dokumentieren.
Eingangsberatung: Vasodilatatorische Wirkung erklären – Bezug zur „Nitro-Tablette der Großeltern“. Toleranzentzug am Wochenende explizit ansprechen. Alkoholintoleranz als Frühsymptom chronischer Exposition benennen.
Untersuchung: Ruhe-EKG (ST-Strecken), Blutdruck mehrfach im Sitzen/Stehen, Amplitude berechnen, Schellong-Test bei Synkopenneigung. Großes Blutbild + Urinstatus; bei TNT-Mitexposition MetHb + Leberwerte.
Beurteilungsfallen: Nicht erkannte Toleranz bei chronisch erhöhtem diastolischen Blutdruck. Selbstmedikation mit Nitro-Spray. Polypharmazie: Sildenafil/Tadalafil + Nitroglycerin-Exposition = erhöhtes Hypotonie-Risiko. Bei Synkopen oder Angina-pectoris-Symptomatik: BK-1309-Anzeige prüfen.
Der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden. Im Bergbau gilt parallel die GesBergV – auch hier liegt die Kostenpflicht beim Unternehmen.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil – ohne sie gilt die Pflichtvorsorge als nicht stattgefunden.
Bei chronisch Sprengöl-exponierten Arbeitern entwickelt sich eine Toleranz gegenüber der vasodilatatorischen Wirkung. An expositionsfreien Tagen bildet sich diese zurück. Beim Wiedereinstieg kommt es zu Koronarspasmen mit plötzlichem Herztod, gehäuft am Montagmorgen.
Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat werden rasch hydrolysiert; ihre Metaboliten haben sehr kurze Halbwertszeiten. Es gibt kein anerkanntes Routineverfahren. Die Beurteilung stützt sich auf Anamnese, klinischen Befund und Funktionsdiagnostik.
BK 1309 – „Erkrankungen durch Salpetersäureester“. Erfasst werden kardiovaskuläre Symptome, chronische Hypertonie mit kleiner Blutdruckamplitude.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für Spezialdiagnostik sind Fachärzte hinzuzuziehen.
Nein. Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat oder Glykoldinitrat sind nach MuSchG und JArbSchG grundsätzlich unzulässig.
Bei chronischer Exposition steigt der diastolische Blutdruck, während der systolische gleich bleibt. Werte unter 30 mmHg sollten kritisch beurteilt und mit Langzeit-Blutdruckmessung abgeklärt werden.
In geschlossenen Produktionsanlagen ist die Exposition gering. Kritisch sind Wartungs-, Reinigungs- und Probennahme-Tätigkeiten sowie manuelles Handling von Pflasterzuschnitten – chemikalienbeständige Handschuhe sind Pflicht.
Primärquelle: DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, E GLY, Fassung Januar 2022, S. 287–302.
Rechtsgrundlagen: ArbMedVV (zuletzt geändert 30.06.2023), GefStoffV (2024), GesBergV, SprengG, TRGS 900, TRGS 401, TRGS 420, DGUV Regel 113-017, AMR 2.1, AMR 6.3, MuSchG, JArbSchG, BKV (BK 1309).
Weiterführend: Triebig et al.: Arbeitsmedizin, 4. Aufl. 2014; DFG MAK-/BAT-Werte-Liste; BAuA-Merkblatt zur BK 1309; GESTIS-Stoffdatenbank; GISCHEM; WINGIS.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst – vom Sprengstoffbetrieb über den Bergbau bis zum Pharma-Hersteller. Digitale Vorsorgekartei mit Fristerinnerung, EKG- und Blutdruck-Trendanalyse.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 8. Februar 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.