
Auf einen Blick: Wer mit Vinylchlorid (Chlorethen) arbeitet — bei der Herstellung, PVC-Polymerisation, Heißverarbeitung oder Tank-/Kesselwagenreinigung — unterliegt der arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. Vinylchlorid ist als krebserzeugend Kategorie 1A eingestuft. Schlüssel-Erkrankung ist das Hämangioendothelsarkom (Leberangiosarkom). Nach Ende der Tätigkeit besteht Anspruch auf nachgehende Vorsorge über das DGUV-Vorsorge-Portal — wegen langer Latenzen die wichtigste Schutzpflicht.
Die Vinylchlorid-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die gegenüber Vinylchlorid (VC) exponiert sein können. Sie ist unter dem Kürzel E VNC geregelt (Fassung Januar 2022, Grenzwerte aktualisiert 2024, S. 738–755). Schutzziel ist die Früherkennung VC-assoziierter Erkrankungen — primär bösartiger Lebertumoren (Hämangioendothelsarkom, Leberzellkarzinom), der „VC-Krankheit“ mit Akroosteolyse, Raynaud-Syndrom und sklerodermieartigen Hautveränderungen sowie hämatologischer Schädigungen.
Vinylchlorid (C₂H₃Cl, CAS 75-01-4) liegt bei Raumtemperatur als farbloses, leicht entzündliches Gas mit schwach süßlichem Geruch vor. VC ist gemäß CLP-Verordnung als krebserzeugend Kategorie 1A eingestuft. Der Arbeitsplatzgrenzwert beträgt 1 ppm (2,6 mg/m³) nach TRGS 900, eingeführt durch EU-Krebsrichtlinie RL 2017/2398.
VC wird über Zwischenstufen überwiegend zu Thiodiglykolsäure (TDGA) abgebaut und im Urin ausgeschieden — die Grundlage für das Biomonitoring. Wichtigste industrielle Eigenschaft: Polymerisation zu Polyvinylchlorid (PVC).
Auf einen Blick: Wer mit Vinylchlorid (Chlorethen) arbeitet — bei der Herstellung, PVC-Polymerisation, Heißverarbeitung oder Tank-/Kesselwagenreinigung — unterliegt der arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. Vinylchlorid ist als krebserzeugend Kategorie 1A eingestuft. Schlüssel-Erkrankung ist das Hämangioendothelsarkom (Leberangiosarkom). Nach Ende der Tätigkeit besteht Anspruch auf nachgehende Vorsorge über das DGUV-Vorsorge-Portal.
Die Vinylchlorid-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die gegenüber Vinylchlorid (VC) exponiert sein können. Sie ist unter dem Kürzel E VNC geregelt (Fassung Januar 2022, S. 738–755). Schutzziel ist die Früherkennung VC-assoziierter Erkrankungen — primär bösartiger Lebertumoren, der „VC-Krankheit“ mit Akroosteolyse, Raynaud-Syndrom und sklerodermieartigen Hautveränderungen.
Vinylchlorid (C₂H₃Cl, CAS 75-01-4) ist ein farbloses, leicht entzündliches Gas. Krebserzeugend Kategorie 1A. AGW: 1 ppm (2,6 mg/m³) nach TRGS 900. VC wird zu Thiodiglykolsäure (TDGA) metabolisiert — Grundlage für das Biomonitoring.
Die Vinylchlorid-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — Anhang Teil 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 11 GefStoffV für krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A/1B.
| Rechtsgrundlage | Inhalt |
|---|---|
| ArbMedVV | Pflicht-/Angebots-/nachgehende Vorsorge bei Gefahrstoffen |
| GefStoffV / TRGS 900 | AGW Vinylchlorid: 1 ppm (2,6 mg/m³) |
| TRGS 910 | Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Stoffe |
| TRGS 903 | BGW: TDGA im Urin (BAR 1,5 mg/L) |
| EU-RL 2017/2398 | Binding Limit Value 1 ppm — in DE 2024 umgesetzt |
| AMR 2.1 / 6.2 / 6.3 / 11.1 | Fristen, Biomonitoring, Bescheinigung, CMR-Abweichungen |
| MuSchG / JArbSchG | VC-Tätigkeiten für Schwangere/Stillende/Jugendliche unzulässig |
| BKV | BK 1302 (Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe) |
Wichtig: Auch bei Vorliegen von Abschneidekriterien nach AMR 11.1 muss bei Vinylchlorid angenommen werden, dass ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann — das Recht auf Wunschvorsorge bleibt erhalten.
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Vinylchlorid, wenn der AGW (1 ppm) nicht eingehalten wird oder eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann.
Wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und keine Pflichtvorsorge besteht.
Nach dem Ausscheiden aus der Tätigkeit ist nachgehende Vorsorge anzubieten. Anmeldung über das Portal DGUV Vorsorge unter www.dguv-vorsorge.de. Wegen der langen Latenz (15–25 Jahre) bis zum Hämangioendothelsarkom ist dies der wichtigste Schutz.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | vor Aufnahme | nach 12 Monaten | alle 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | vor Aufnahme | 12–24 Monate | 24–36 Monate |
| Nachgehende Vorsorge | innerhalb 12 Mon. nach Ausscheiden | 36 Monate | alle 3 Jahre |
Praxistipp: Häufiger Fehler: Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters wird die Anmeldung über dguv-vorsorge.de vergessen. Ein fester Anmelde-Workflow beim Austritt ist Pflicht.

Vinylchlorid und seine Metaboliten wirken vor allem auf Leber (krebserzeugende Effekte), Blut, Haut, Gefäßsystem und Knochensystem. Die krebserzeugende Wirkung wird auf eine DNA-Alkylierung reaktiver Metaboliten zurückgeführt; VC wird überwiegend zu Thiodiglykolsäure (TDGA) abgebaut.
Chronisch — die historische VC-Krankheit: Leberschäden einschließlich Hämangioendothelsarkom und Leberzellkarzinom, Durchblutungsstörungen (Raynaud-Syndrom), Akroosteolyse der Fingerendphalangen, Trommelschlegelfinger, sklerodermieartige Hautveränderungen. Die Latenz des Leberangiosarkoms beträgt 15–25 Jahre. BK-relevant: BK 1302 (Halogenkohlenwasserstoffe).
| Branche | Typische Tätigkeiten | Kritische Punkte |
|---|---|---|
| VC- und PVC-Produktion / Polymerisation | Verfahrensmechaniker, Operatoren, Anlagenfahrer | Schichtwechsel, Probenahme, Wartung an Pumpen/Verdichtern, Filtertausch |
| PVC-Weiterverarbeitung / Heißverarbeitung | Extrusion, Kabel-Ummantelung, Folien, Spritzguss | Anfahrtemperaturen, Düsenwechsel, Maschinenspülungen, Recycling-Material |
| Tank-/Kesselwagenreinigung / Logistik | Befahren von Tankschiffen, Kesselwagen, Probenahme | Umluftunabhängiger Atemschutz, Sicherungsleine, permanentes Gasmonitoring |
Typische Berufsgruppen: Verfahrensmechaniker Chemie, Anlagenfahrer Petrochemie, Polymerchemiker, Chemiebetriebsmeister, Extruder-Operator, Spritzgießer, Tankfahrer, Verlade-Personal, Behälterreiniger, Sanierer, Recyclingbetrieb-Mitarbeiter.
Die Vorsorge beginnt zwingend mit einem Beratungsgespräch: Anlass und Zweck, krebserzeugende Wirkung Kategorie 1A, persönliche Hygiene am Arbeitsplatz (kein Essen/Trinken, Wechsel der Arbeitskleidung), inhalative Exposition als Hauptaufnahmeweg, PSA, Beschäftigungsbeschränkungen (JArbSchG, MuSchG) und Information über die nachgehende Vorsorge.
Praxis-Warnung: Verunreinigte Arbeitskleidung ist eine permanente Sekundärexpositionsquelle durch Ausgasung. Fachgerechte Reinigung und konsequenter Austausch sind zwingend — niemals VC-kontaminierte Arbeitskleidung mit nach Hause nehmen.
Erste Vorsorge: Allgemeine Anamnese mit Fokus auf Lebererkrankungen, periphere Durchblutungsstörungen (Raynaud), Alkohol-/Drogen-/Medikamentenanamnese. Arbeitsanamnese: bisherige Expositionen, Zwischenfälle, Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Beschwerden: Oberbauchbeschwerden, Appetitlosigkeit, Missempfindungen in den Fingern.
Schwerpunkt: Inspektion der Fingerendglieder (Trommelschlegel, Akroosteolyse, sklerodermieartige Veränderungen), Palpation des Abdomens (Hepatomegalie?), Status peripherer Pulse, Hautinspektion.
| Zeitpunkt | Parameter |
|---|---|
| Erstuntersuchung | Urinstatus, großes Blutbild mit Thrombozyten, SGOT, SGPT, γ-GT, alkalische Phosphatase, TDGA-Eingangswert (Leerwert) |
| Nachuntersuchung | Wie Erst- plus Biomonitoring (TDGA im Urin), ergänzend Oberbauchsonographie mit Leberdarstellung |
| Nachgehende Vorsorge | Klinischer Status, Sonographie — keine TDGA (kurze Halbwertszeit, keine aktuelle Exposition) |
Biologischer Referenzwert: TDGA im Urin — BAR 1,5 mg/L (vor nachfolgender Schicht). Bei Mischexposition mit 1,2-Dichlorethan kritisch zu interpretieren, da beide Substanzen zu TDGA abgebaut werden.
Oberbauchsonographie mit Leberdarstellung bei Verdacht und bei jeder Nachuntersuchung empfohlen. Bei auffälligem Befund: Triphasik-CT/MRT in Kooperation mit Hepatologie/Onkologie. Röntgen der Hände bei Verdacht auf Akroosteolyse möglich (§ 83 StrlSchG beachten).

Die DGUV-Empfehlung gliedert die Beurteilung in vier Stufen:
| Stufe | Bedeutung | Maßnahme |
|---|---|---|
| 1 | Keine Erkenntnisse, die Maßnahmen erfordern | Tätigkeit fortsetzbar |
| 2 | Erkenntnisse mit Maßnahmenempfehlung | Substitution, technische/organisatorische Schutzmaßnahmen, PSA |
| 3 | Verkürzte Fristen empfohlen | Engere Verlaufsbeobachtung mit Sonographie |
| 4 | Tätigkeitswechsel zu erwägen | Wenn Maßnahmen aus Stufe 2/3 keine Aussicht auf Erfolg haben |
Die Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3 enthält Anlass und nächsten Vorsorgetermin — keine Diagnose, keine Befunde, kein Eignungsurteil. Ergeben sich Anhaltspunkte für unzureichende Schutzmaßnahmen (z. B. TDGA oberhalb Erwartungswert), ist dies dem Unternehmen mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV).
Fristen: Folgevorsorgen alle 24–36 Monate; bei Auffälligkeiten verkürzt auf 12 Monate. Nachgehende Vorsorge in der Regel alle 3 Jahre.
1. Geschlossene Systeme als Standard. Moderne PVC-Produktion läuft in geschlossenen Reaktoren mit automatisierter Reinigung. Manuelles Behälterreinigen nur unter umluftunabhängigem Atemschutz, Sicherungsleine und permanentem Gas-Monitoring.
2. DGUV-Vorsorge-Anmeldung bei jedem Austritt. Pflicht-Workflow im HR: Beim Ausscheiden eines exponierten Mitarbeiters umgehend Anmeldung über www.dguv-vorsorge.de. Die IAAI übernimmt diesen Schritt.
3. Schutzkleidungs-Hygiene. Konsequenter Wechsel und fachgerechte Reinigung. Niemals VC-kontaminierte Kleidung im Privatbereich tragen oder waschen.
4. Mutterschutz konsequent umsetzen. Schwangere und Stillende dürfen nicht mit VC arbeiten. Jugendliche unterliegen Beschäftigungsbeschränkungen nach JArbSchG.
5. Vorsorgekartei lückenlos führen (§ 3 ArbMedVV) — Verstöße sind ordnungswidrig mit bis zu 5.000 € je Fall. Die IAAI führt diese digital automatisch.
6. Permanentes Gas-Monitoring an Pumpen, Verdichtern, Stripping-Kolonnen und Reaktorflanschen. Fixierter Alarmwert bei 1 ppm; persönliche VC-Messgeräte für Wartungspersonal.
7. Fristen-Tracker einsetzen. IAAI-Kunden bekommen automatisierte Fristerinnerungen inkl. DGUV-Vorsorge-Anmelde-Trigger und Sonographie-Reminder.
Vor der Vorsorge: Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern (§ 6 ArbMedVV). Arbeitsplatzbegehung — Reaktor, Stripping, Probenahme, Verlade-Stelle — dokumentieren.
Eingangsberatung: Krebserzeugende Wirkung (Kat. 1A) klar adressieren. Frühzeichen Raynaud/Akroosteolyse aktiv abfragen (Missempfindungen Finger). Hygiene-Regeln und Information über nachgehende Vorsorge.
Untersuchung: Großes Blutbild mit Thrombozyten als Erstuntersuchung. Leberenzyme + alkalische Phosphatase. TDGA-Eingangs-Leerwert und Folge am Schichtende. Inspektion der Finger in jeder Vorsorge. Oberbauchsonographie mind. alle 5 Jahre.
Beurteilungsfallen: Mischexposition mit 1,2-Dichlorethan verfälscht TDGA. Raynaud-Syndrom bei VC-Exposition als Frühzeichen ernst nehmen. Sklerodermieartige Hauterkrankungen → niedrigschwellig BK-Anzeige BK 1302. Bei nachgehender Vorsorge keine TDGA-Bestimmung (kurze Halbwertszeit).
Dokumentation: Vorsorgekartei vollständig. DGUV-Vorsorge-Anmeldung prüfen. TDGA-Werte mit Probenahmezeitpunkt und Mischexpositions-Hinweisen.
IAAI-Praxisanker: Digitale Vorsorgekartei mit Fristerinnerung, automatisierter DGUV-Vorsorge-Anmeldung beim Austritt, TDGA-Vergleichsmodul, automatischer Sonographie-Trigger ab 5. Vorsorgejahr sowie standardisierter Akroosteolyse-Inspektionsdokumentation.
Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber während der Arbeitszeit. Die nachgehende Vorsorge nach Ausscheiden organisiert das DGUV-Vorsorge-Portal — finanziert über die zuständigen Unfallversicherungsträger.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 € je Fall. Bei TRGS-910-Tätigkeiten kommt der GefStoffV-Verstoß hinzu. Im BK-Fall droht Regress des UV-Trägers.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für Spezialdiagnostik (Hepatologie, Sonographie) ggf. weitere Fachärzte.
BK 1302 „Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe“. Das DGUV-Rundschreiben 0298/2013 stützt die Anerkennung des Leberzellkarzinoms bei VC-Hochexponierten.
Mit der EU-Krebsrichtlinie RL (EU) 2017/2398 wurde ein verbindlicher AGW von 1 ppm (2,6 mg/m³) eingeführt — in Deutschland 2024 in TRGS 900 umgesetzt.
Klassische berufsbedingte Erkrankung mit Akroosteolyse, Raynaud-Syndrom, sklerodermieartigen Hautveränderungen und Leberschäden bis zum Hämangioendothelsarkom. Heute aufgrund moderner Schutztechnik selten.
Nein. VC ist krebserzeugend Kat. 1A — Tätigkeiten mit Schwangeren und Stillenden sind nach MuSchG grundsätzlich unzulässig. Jugendliche unterliegen Beschränkungen nach JArbSchG.
Thiodiglykolsäure (TDGA) im Urin — vor nachfolgender Schicht (BAR 1,5 mg/L) oder bei Langzeitexposition am Schichtende. Bei Mischexposition mit 1,2-Dichlorethan kritisch zu interpretieren.
Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber während der Arbeitszeit. Die nachgehende Vorsorge nach Ausscheiden organisiert das DGUV-Vorsorge-Portal — finanziert über die zuständigen Unfallversicherungsträger.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 € je Fall. Bei TRGS-910-Tätigkeiten kommt der GefStoffV-Verstoß hinzu. Im BK-Fall droht Regress des UV-Trägers.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für Spezialdiagnostik ggf. weitere Fachärzte.
BK 1302 „Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe“. Das DGUV-Rundschreiben 0298/2013 stützt die Anerkennung des Leberzellkarzinoms bei VC-Hochexponierten.
Mit der EU-Krebsrichtlinie RL (EU) 2017/2398 wurde ein verbindlicher AGW von 1 ppm (2,6 mg/m³) eingeführt — in Deutschland 2024 in TRGS 900 umgesetzt.
Klassische berufsbedingte Erkrankung mit Akroosteolyse, Raynaud-Syndrom, sklerodermieartigen Hautveränderungen und Leberschäden bis zum Hämangioendothelsarkom. Heute selten.
Nein. VC ist krebserzeugend Kat. 1A — Tätigkeiten sind nach MuSchG grundsätzlich unzulässig.
Thiodiglykolsäure (TDGA) im Urin — BAR 1,5 mg/L vor nachfolgender Schicht. Bei Mischexposition mit 1,2-Dichlorethan kritisch zu interpretieren.
Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Vinylchlorid“ (E VNC), Fassung Januar 2022 (Grenzwerte aktualisiert 2024), S. 738–755.
Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV, GefStoffV, MuSchG, JArbSchG, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.
Weiterführende Empfehlungen: AMR 2.1, 6.2, 6.3, 11.1 — TRGS 900 (VC: 1 ppm), TRGS 910, TRGS 903, TRGS 401/420/500/526 — EU-RL 2017/2398 und 2019/130 — DGUV Regel 113-011 — DGUV-Rundschreiben 0298/2013 — AGS-Begründung Chlorethylen (2020) — Hartwig, MAK-Dokumentation VC (2019) — BK-Info, KMR-Liste, Merkblatt BK 1302, GESTIS, GISCHEM, WINGIS.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — von der Petrochemie über die PVC-Verarbeitung bis zur Tankreinigung. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Vorsorgekartei führen wir digital inkl. Fristerinnerung, DGUV-Vorsorge-Anmelde-Workflow, TDGA-Biomonitoring-Reminder, Sonographie-Trigger und Reporting.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 22. März 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.