Auf einen Blick: Wer mit weißem Phosphor (P₄, CAS 12185-10-3) arbeitet — in der Pyrotechnik und Munitionsfertigung, bei der Kampfmittelbeseitigung oder bei der chemischen Synthese von Phosphorhalogeniden — unterliegt der arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. Weißer Phosphor ist sehr giftig (tödliche orale Dosis vermutlich <50 mg), entzündet sich an Luft selbst und ruft auf Haut schwere Brandwunden mit systemischer Resorption hervor. Die historisch berühmte Folge: die Phosphornekrose des Kieferknochens („Phossy Jaw“).

Die Weiße-Phosphor-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber weißem Phosphor exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E WPH geregelt (Fassung Januar 2022, S. 756–771). Eine nachgehende Vorsorge ist nicht vorgesehen, da weißer Phosphor nicht als krebserzeugend eingestuft ist.
Weißer Phosphor (Tetraphosphor, P₄) ist eine wachsweiche, durchscheinende Masse. Bereits bei Zimmertemperatur oxidiert er an Luft unter Bildung weißer Nebel und kann sich dabei selbst entzünden. Wegen dieser Eigenschaft wird er unter Wasser gelagert.
| Parameter | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| AGW (TRGS 900) | 0,01 mg/m³ (E-Fraktion) | TRGS 900 |
| Überschreitungsfaktor | 2 (15 min, 4×/Schicht) | TRGS 900 |
| Einstufung | Akut toxisch Kat. 2 (oral/dermal/inhalativ) | CLP-VO |
| Biomonitoring | Nicht etabliert | — |
| BK-Nummer | BK 1109 | BKV |
| Tödliche Dosis (oral) | Vermutlich <50 mg | DGUV E WPH |
Die Weiße-Phosphor-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — konkret in Anhang Teil 1 Nr. 1 (Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Gefahrstoffen). Die DGUV Empfehlung E WPH konkretisiert die fachärztliche Durchführung.
Die ArbMedVV unterscheidet bei weißem Phosphor drei Vorsorgearten. Eine nachgehende Vorsorge ist nicht vorgesehen.
Zu veranlassen bei Tätigkeiten mit weißem Phosphor, wenn der AGW (0,01 mg/m³) nicht eingehalten wird.
Anzubieten bei Tätigkeiten mit weißem Phosphor, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist.
Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen, sofern ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | Vor Aufnahme der Tätigkeit | Nach 12 Monaten | Alle 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | Vor Aufnahme | 12–24 Monate | 24–36 Monate |
| Branche | Typische Tätigkeiten | Kritische Expositionsmomente |
|---|---|---|
| Pyrotechnik / Munitionsfertigung | Pyrotechniker, Sprengstoffmechaniker, Signalmunitionsherstellung | Befüllung, Handhabung kleiner Mengen, Abbrandgefahr |
| Kampfmittelbeseitigung / Munitionsbergung | Räumdienst-Spezialisten, Landesbehörden | Bergung von P-Brandbomben (WWII), Hautkontaktrisiko |
| Chemische Synthese (Phosphorhalogenide) | Chemie-Operatoren, Anlagenfahrer | Wartung an Reaktoren, Filtertausch, Probenahme |
Weißer Phosphor wirkt über sein starkes Reduktionsvermögen: Die intrazelluläre Oxidation wird gehemmt, fermentative Funktionen von Leber und Nieren werden gestört. Wegen der engen Verknüpfung zwischen Phosphat- und Calciumhaushalt sind insbesondere die Knochen betroffen.

Die Schlüsseldiagnostik der Phosphor-Vorsorge liegt in der regelmäßigen zahnärztlichen Inspektion, Leber- und Nierenwerten sowie einer sehr sorgfältigen Anamnese. Ein Biomonitoring ist für weißen Phosphor nicht etabliert.
| Untersuchung | Parameter | Bewertung |
|---|---|---|
| Urinstatus | Mehrfachteststreifen | Proteinurie als Nieren-Screening |
| Entzündungsmarker | BSG oder CRP | Osteomyelitis-Frühzeichen |
| Hämoglobin | Hb | Anämie-Screening |
| Nierenwert | Kreatinin im Serum | Nierenparenchymschädigung |
| Leberenzyme | SGPT, SGOT, γ-GT | Lebertoxizität |
Die Inspektion der Mundhöhle und des Gebisses ist die wichtigste klinische Untersuchung der Phosphor-Vorsorge. Gesucht werden: Karies, Zahngranulome, Zahnfleischblutungen, Mukosaveränderungen. Bei Auffälligkeiten erfolgt die Mit-Beurteilung durch einen Zahnarzt.

Die DGUV-Empfehlung gliedert die Beurteilung in vier Stufen:
| Stufe | Beurteilung | Konsequenz |
|---|---|---|
| 1 | Keine Erkenntnisse, die Maßnahmen erfordern | Tätigkeit fortsetzbar |
| 2 | Maßnahmen empfohlen | Substitution prüfen, technische/organisatorische Schutzmaßnahmen, PSA |
| 3 | Verkürzte Fristen empfohlen | Engere Verlaufsbeobachtung, ergänzende Fachdiagnostik |
| 4 | Tätigkeitswechsel erwägen | Wenn Maßnahmen aus Stufe 2/3 keine Aussicht auf Erfolg |
Folgevorsorgen alle 24–36 Monate; bei Auffälligkeiten oder nach Brandverletzungen mit systemischer Aufnahme verkürzt auf 6–12 Monate.
Die historische Phosphornekrose des Kieferknochens — eine schwere, chronische Berufserkrankung der Streichholzfabrikarbeiterinnen des 19. Jahrhunderts. Klinisch: schmerzhafte Kieferosteomyelitis mit Sequesterbildung. Eintrittspforte: Karies und Zahngranulome. Heute durch Hygiene und Substitution selten, aber bei mangelnder Zahnsanierung weiterhin möglich.
Wegen Pyrophorität — er entzündet sich bei Raumtemperatur an Luft selbst. Wasser ist das einzig praktikable Lager-Medium; in Wasser ist er unlöslich. Beim Umgang Wasservorlage und Wasservorrat in Reichweite.
Nein. Für weißen Phosphor existieren keine validen biologischen Grenzwerte. Phosphor hat sehr kurze Halbwertszeiten und keine spezifischen Metaboliten. Die Überwachung erfolgt über klinische Parameter (Leber, Niere, Mundinspektion).
Sofortiges, dauerhaftes Spülen mit Wasser (Sauerstoffabschluss); Phosphor-Reste mit feuchten Sterilkompressen abdecken; Transport in Klinik unter ständiger Wasservorlage. Cave: systemische Aufnahme — erweiterte Diagnostik (Niere, Leber, Gerinnung) erforderlich.
BK 1109 „Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen“. Anerkannt werden Phosphornekrose des Kiefers, Lebertoxizität, hämorrhagische Diathese und Osteoporose nach hoher Exposition.
Nein. Weißer Phosphor ist nicht als krebserzeugend eingestuft, daher entfällt die nachgehende Vorsorge. Die Schädigungen entstehen primär durch akute oder subchronische Wirkung.
Als spezialisierter arbeitsmedizinischer Dienst führen wir die komplette Phosphor-Vorsorge durch — inklusive zahnärztlicher Kooperation, Mundinspektion, Hepatologie-Screening und Notfallmanagement bei Verätzungen. Sprechen Sie uns an.
Jetzt Beratung anfragenDieser Artikel dient der fachlichen Information und ersetzt keine individuelle arbeitsmedizinische Beratung. Stand: April 2026.