Seit Januar 2026 regelt die AMR 3.4 rechtssicher, wann Betriebsarzt-Leistungen per Telemedizin erbracht werden dürfen. Das verändert die betriebsische Betreuung grundlegend – und eröffnet Ihrem Unternehmen neue Möglichkeiten.
Was ist digitale Arbeitsmedizin?
Digitale Arbeitsmedizin bezeichnet die Erbringung betriebsrztlicher Leistungen über digitale Kanäle – Videokonferenz, Online-Fragebogen, digitale Dokumentation – statt ausschließlich im persönlichen Kontakt. Sie ergänzt die Präsenzmedizin, ersetzt sie aber nicht vollständig.
Kern ist die Telemedizin nach AMR 3.4: Die Arbeitsmedizinische Regel 3.4, gültig seit 27. Januar 2026, schafft erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen dafür, welche Vorsorgeuntersuchungen und Beratungsleistungen digital stattfinden dürfen.