FAQ: Digitale Arbeitsmedizin erklärt

Antworten auf häufige Fragen zu digitaler Vorsorge, Beratung und Impfungen für Unternehmen aller Größen. Von der Betriebsärztpflicht über die DGUV Vorschrift 2 Reform 2026 bis hin zu Telemedizin, Datenschutz, Kosten und Impfungen – hier finden Sie alle Antworten.

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Wie funktioniert die digitale Vorsorge?

Die digitale Vorsorge umfasst Anamnese, Sehtest und Beratung per Videosprechstunde. Mitarbeitende erhalten automatisierte Einladungen, führen die Vorsorge online durch und erhalten nach ärztlicher Auswertung eine Teilnahmebescheinigung. Alle Schritte sind DSGVO-konform und papierlos.

Wie sicher sind meine Gesundheitsdaten?

Alle Daten werden nach höchsten Datenschutzstandards verarbeitet und ausschließlich auf deutschen Servern gespeichert. Der Zugriff ist nur für berechtigte Personen möglich. Die Plattform ist vollständig DSGVO-konform.

Wie integriere ich neue Mitarbeitende?

Neue Mitarbeitende können einfach über das HR-Dashboard eingeladen werden. Die Integration erfolgt automatisiert, sodass Einladungen, Vorsorge und Nachweise ohne manuellen Aufwand ablaufen. Ideal für wachsende Teams und Remote-Arbeitsplätze.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung gilt ab dem 1. Mitarbeiter – nicht erst ab 10 oder 50. Rechtsgrundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 2). Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeiter können seit der DGUV-Reform 2026 das kostengünstige Unternehmermodell (Anlage 1) oder den kostenfreien BG-Kompetenzzentrum-Service (Anlage 4) nutzen. Ab 21 Mitarbeitern greift die Regelbetreuung nach Anlage 2 mit 2,5 bis 4,0+ Stunden pro Mitarbeiter und Jahr je nach Gefährdungsgruppe.

Was hat sich durch die DGUV Vorschrift 2 Reform 2026 geändert?

Zum 1. Januar 2026 trat die umfassendste Reform der DGUV Vorschrift 2 seit Jahren in Kraft. Die wichtigsten Änderungen: (1) Der Schwellenwert für das Unternehmermodell wurde von 10 auf 20 Mitarbeiter erhöht – ca. 500.000 Kleinbetriebe profitieren davon. (2) Videosprechstunden und digitale Begehungen sind erstmals rechtlich normiert – bis zu 33 % der Grundbetreuung dürfen digital erfolgen. (3) E-Mails und PDFs sind für Unterweisungsnachweise rechtsgültig (Textform). (4) Die 20 %-Regel ist nun Pflicht: Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft müssen je mindestens 20 % der Grundbetreuung erbringen. Bestehende Verträge mussten bis 31. März 2026 angepasst werden.

Welche Impfungen bietet CompDocs an?

CompDocs bietet betriebliche Impfungen für: Grippe (trivalent und tetravalent), COVID-19, Hepatitis A/B, Tetanus / Diphtherie sowie weitere Reise- und Berufsimpfungen auf Anfrage. Mobile Impfteams kommen direkt ins Unternehmen – STIKO-konform, bundesweit. Terminvereinbarung, Einwilligungsformulare und Dokumentation laufen vollständig über die Plattform.

Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?

Nach den DGUV-Empfehlungen (2025, ersetzen die alten G-Sätze) gibt es drei Kategorien: Pflichtvorsorge – Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sie durchzuführen (z. B. G37 bei Bildschirmarbeit, G20 bei Lärm, G25 bei Fahrerlaubnis). Ablehnung durch den Mitarbeiter ist nicht möglich. Angebotsvorsorge – Der Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten; der Mitarbeiter kann sie ablehnen. Wunschvorsorge – Der Mitarbeiter kann auf eigenen Wunsch eine Vorsorge verlangen, auch ohne besondere Gefährdung.

Hat der Arbeitgeber Zugriff auf die Gesundheitsbefunde?

Nein – die ärztliche Schweigepflicht gilt uneingeschränkt. Arbeitgeber sehen im HR-Dashboard nur den Vorsorge-Status (abgeschlossen / ausstehend) sowie bei Eignungsuntersuchungen die Eignungsaussage. Diagnosen, Laborwerte und Befunde verbleiben ausschließlich beim Betriebsarzt. Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt und werden auf deutschen Servern gespeichert.

Welche Betreuungsmodelle gibt es 2026?

Nach der DGUV Vorschrift 2 (2026) stehen vier Modelle zur Wahl: Anlage 1 – Für Betriebe bis 20 MA: ab 0,5 Std./MA/Jahr, günstigste Option. Anlage 2 – Regelbetreuung ab 21 MA: 2,5–4,0+ Std./MA/Jahr nach Gefährdungsgruppe (Büro bis Bau). Anlage 3 – Alternativbetreuung für 21–50 MA nach Arbeitgeber-Schulung. Anlage 4 – Kostenloser BG-Kompetenzzentrum-Service für Betriebe bis 20 MA (neu seit 2026). CompDocs bietet digitale Lösungen für alle Modelle und unterstützt bei der Betreuungsplanung.

Ist CompDocs bundesweit verfügbar?

Ja – CompDocs und IAAI Arbeitssicherheit sind bundesweit tätig. Digitale Vorsorgen und Beratungen sind standortunabhängig verfügbar. Mobile Impfteams fahren deutschlandweit. Besonders vorteilhaft für Unternehmen mit mehreren Standorten oder dezentralen Teams: Alle Mitarbeitenden werden zentral über ein HR-Dashboard gesteuert – unabhängig vom Arbeitsort.

Wie funktioniert die digitale Dokumentation von Unterweisungen?

Seit der DGUV-Reform 2026 sind Unterweisungsnachweise in Textform (E-Mail, PDF) rechtsgültig – handschriftliche Unterschriften sind nicht mehr zwingend erforderlich. Die CompDocs Academy ermöglicht Online-Unterweisungen mit automatisiertem Teilnahmenachweis, HR-Dashboard-Integration und revisionssicherer Archivierung. Alle Nachweise sind EU-konform gespeichert und bei Behördenkontrollen sofort abrufbar.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung gilt ab dem 1. Mitarbeiter – nicht erst ab 10 oder 50. Rechtsgrundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 2). Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeiter können seit der DGUV-Reform 2026 das kostengünstige Unternehmermodell (Anlage 1) oder den kostenfreien BG-Kompetenzzentrum-Service (Anlage 4) nutzen. Ab 21 Mitarbeitern greift die Regelbetreuung nach Anlage 2 mit 2,5 bis 4,0+ Stunden pro Mitarbeiter und Jahr je nach Gefährdungsgruppe.

Was hat sich durch die DGUV Vorschrift 2 Reform 2026 geändert?

Zum 1. Januar 2026 trat die umfassendste Reform der DGUV Vorschrift 2 seit Jahren in Kraft. Die wichtigsten Änderungen: (1) Der Schwellenwert für das Unternehmermodell wurde von 10 auf 20 Mitarbeiter erhöht – ca. 500.000 Kleinbetriebe profitieren davon. (2) Videosprechstunden und digitale Begehungen sind erstmals rechtlich normiert – bis zu 33 % der Grundbetreuung dürfen digital erfolgen. (3) E-Mails und PDFs sind für Unterweisungsnachweise rechtsgültig (Textform). (4) Die 20 %-Regel ist nun Pflicht: Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft müssen je mindestens 20 % der Grundbetreuung erbringen. Bestehende Verträge mussten bis 31. März 2026 angepasst werden.

Welche Betreuungsmodelle gibt es 2026?

Nach der DGUV Vorschrift 2 (2026) stehen vier Modelle zur Wahl: Anlage 1 – Für Betriebe bis 20 MA: ab 0,5 Std./MA/Jahr, günstigste Option. Anlage 2 – Regelbetreuung ab 21 MA: 2,5–4,0+ Std./MA/Jahr nach Gefährdungsgruppe (Büro bis Bau). Anlage 3 – Alternativbetreuung für 21–50 MA nach Arbeitgeber-Schulung. Anlage 4 – Kostenloser BG-Kompetenzzentrum-Service für Betriebe bis 20 MA (neu seit 2026). CompDocs bietet digitale Lösungen für alle Modelle und unterstützt bei der Betreuungsplanung.

Was passiert, wenn ich keinen Betriebsarzt bestelle?

Ohne bestellten Betriebsarzt drohen empfindliche Konsequenzen: Bußgelder bis zu 5.000 € (ASiG) bei einfachen Pflichtverstößen, bis zu 30.000 € bei Verletzung der 20 %-Regel. Ab 2026 wurde die Kontrollquote der Gewerbeaufsichtsämter auf 5 % aller Betriebe pro Jahr verfünffacht – die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist damit deutlich gestiegen. Zusätzlich entstehen haftungsrechtliche Risiken bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, wenn keine ordnungsgemäße betriebsärztliche Betreuung nachgewiesen werden kann.

Ist telemedizinische Vorsorge rechtlich zulässig?

Ja – seit der AMR 3.4 (Januar 2026) ist telemedizinische arbeitsmedizinische Vorsorge verbindlich geregelt. Die Grundregel: Erstvorsorgen müssen stets in Präsenz erfolgen. Folgevorsorgen (z. B. G37-Sehtest, Büroarbeitsplatz) können danach digital durchgeführt werden. Wunschvorsorgen sind vollständig digital zulässig. Das optimale Betreuungsmodell kombiniert ca. 33 % digital mit 67 % Präsenz. CompDocs arbeitet nach diesem Prinzip und stellt rechtssichere Nachweise für alle Vorsorgearten aus.

Was kostet die betriebsärztliche Betreuung über CompDocs?

Die Kosten hängen von Betreuungsmodell und Teamgröße ab. Orientierungswerte: Unternehmermodell bis 20 MA ab 0€ (BG-Kompetenzzentrum, neu 2026). Alternativbetreuung 21–50 MA ca. 300–800€/Jahr. Regelbetreuung ab 21 MA ab ca. 2.000€ aufwärts. CompDocs bietet transparente Festpreise pro Vorsorge ohne versteckte Stundensätze.

Bin ich zur psychischen Gefährdungsbeurteilung verpflichtet?

Ja – seit 2013 sind Arbeitgeber nach ArbSchG § 5 verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erfassen und zu beurteilen. Derzeit erfüllen nur ca. 28 % der deutschen Betriebe diese Pflicht. Ab 2026 wurde die Kontrollquote der Gewerbeaufsicht auf 5 % aller Betriebe pro Jahr verfünffacht. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis zu 30.000 €. Psychische Erkrankungen führen im Schnitt zu 43,7 Fehltagen – und kosten Unternehmen 400–600 € pro Fehltag. CompDocs unterstützt mit digitalen Tools für den 7-Schritte-Prozess.

Wie funktioniert die digitale Dokumentation von Unterweisungen?

Seit der DGUV-Reform 2026 sind Unterweisungsnachweise in Textform (E-Mail, PDF) rechtsgültig – handschriftliche Unterschriften sind nicht mehr zwingend erforderlich. Die CompDocs Academy ermöglicht Online-Unterweisungen mit automatisiertem Teilnahmenachweis, HR-Dashboard-Integration und revisionssicherer Archivierung. Alle Nachweise sind EU-konform gespeichert und bei Behördenkontrollen sofort abrufbar.

Was ist der Gesundheitscheck für Führungskräfte?

Der Führungskräfte-Check ist ein umfassender Executive-Health-Check, speziell für Führungspersönlichkeiten. Er umfasst: großes Blutbild und Laboranalyse, EKG und kardiovaskuläres Screening, Burnout- und Stressdiagnostik, Seh- und Hörtest sowie individuelle ärztliche Empfehlungen. Betriebsärztlich begleitet, bundesweit verfügbar. Ideal als präventive Maßnahme und für die betriebliche Gesundheitsfürsorge von Entscheidungsträgern.