Rechtskonforme Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeitsplätze — digital unterstützt und effizient. Für Unternehmen ab 1 Mitarbeiter.
Drei Schritte für gesunde Augen Ihrer Mitarbeitenden – die erste Vorsorge in Präsenz, Folgevorsorgen nach ärztlicher Prüfung auch telemedizinisch.
Im ersten Schritt erfassen wir Beschwerden sowie bestehende Vorerkrankungen der Augen – schnell, digital und individuell.
Geprüft werden nach AMR 14.1 Sehschärfe in Nähe und Ferne, Augenstellung, zentrales Gesichtsfeld und Farbsinn. So erkennen wir frühzeitig, ob eine Bildschirmbrille nötig ist.
Mitarbeitende erhalten konkrete Empfehlungen – z. B. für eine Bildschirmbrille oder ergonomische Verbesserungen. Auch eine virtuelle Arbeitsplatzbegehung ist möglich.
Die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehemals G37) ist eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für Beschäftigte mit Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ArbMedVV Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1).
Viele Menschen klagen über müde oder gereizte Augen, Kopfschmerzen oder Verspannungen – oft durch unerkannte Sehprobleme. Die Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge hilft, solche Belastungen frühzeitig zu erkennen und den Bedarf an einer speziellen Bildschirmbrille rechtzeitig festzustellen.
Häufige Fragen
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV, Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten mit Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Angebotsvorsorge anzubieten. Sie umfasst das Angebot einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Sind spezielle Sehhilfen notwendig, sind sie im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.
Alle Arbeitgeber, bei denen Mitarbeiter regelmäßig an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind — unabhängig von der Unternehmensgröße. Ab dem ersten Bildschirmarbeitsplatz besteht die Angebotspflicht.
Die erste Vorsorge findet in Präsenz statt (AMR 3.4). Für Folgevorsorgen erhalten Ihre Mitarbeitenden nach ärztlicher Prüfung einen persönlichen Zugangscode, füllen eine digitale Anamnese aus und führen einen standardisierten Sehtest durch; anschließend folgt das ärztliche Beratungsgespräch per Video. Das Verfahren dauert ca. 30–45 Minuten.
Telemedizinische Vorsorge ist nach AMR 3.4 zulässig, jedoch nicht für die erste Vorsorge: Diese findet im Betrieb in Präsenz statt – auch nach einem Betriebsarztwechsel. Folgevorsorgen sind nach ärztlicher Einzelfallprüfung telemedizinisch möglich. CompDocs stellt die notwendige Dokumentation für Ihre Unterlagen bereit.
Jetzt starten
Wir erstellen Ihnen innerhalb eines Werktags ein individuelles Angebot für Ihre Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge.
Jetzt Angebot anfordernKostenlos & unverbindlich — Antwort innerhalb 24h