Arbeitsmedizin

Grundbetreuung nach DGUV V2 – Betreuungspflicht rechtssicher erfüllen

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Digital unterstützt. Rechtssicher. Preise: siehe Preisseite.

Jetzt Angebot anfordern

Was ist Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung ist der gesetzlich vorgeschriebene Kern der Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 – verpflichtend für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten werden nach Anlage 1 betreut: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung plus anlassbezogene Betreuung, ohne feste Einsatzzeiten.

Sie ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt und umfasst alle Aufgaben, die Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit grundsätzlich für jeden Betrieb erbringen müssen. Dazu gehören insbesondere die Beratung des Arbeitgebers zu Fragen des Gesundheitsschutzes, Begehungen der Arbeitsstätten, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA).

Grundbetreuung ≠ Anlassbezogene Betreuung

Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten werden nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 1 betreut: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Wiederholung bei maßgeblichen Änderungen, spätestens nach drei Jahren) plus anlassbezogene Betreuung, ohne feste Einsatzzeiten. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten benötigen in der Regelbetreuung nach Anlage 2 die Grundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung.

Was ist im Paket enthalten?

Unsere Grundbetreuung deckt die Kernaufgaben nach DGUV V2 ab – Erstbegehung in Präsenz, danach Betreuung bis zu einem Drittel digital (DGUV V2 § 6), effizient und dokumentiert.

⚕️

Betriebsarzt

  • Beratung zu Gesundheitsschutz & Prävention
  • Begehungen & Arbeitsplatzbewertungen
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Teilnahme am ASA (Arbeitsschutzausschuss)
  • Beratung zu arbeitsmedizinischen Vorsorgen
🦺

Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Sicherheitstechnische Beratung
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Prüfung von Arbeitsmitteln & PSA
  • Unfallanalyse & Präventionsmaßnahmen
  • Schulungen & Unterweisungen
💻

Digital unterstützt

  • Beratung per Video-Sprechstunde
  • Digitale Dokumentation aller Maßnahmen
  • Rechtssichere Nachweisführung
  • Online-Zugang zu allen Unterlagen
  • Schnelle Erreichbarkeit bei akutem Bedarf

Wie viel Betreuungszeit brauche ich?

Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und der Betreuungsgruppe Ihres Betriebs (Anlage 2, ab 21 Beschäftigten). Die DGUV V2 legt Einsatzzeiten fest: 2,5 Stunden (Gruppe I), 1,5 Stunden (Gruppe II) bzw. 0,5 Stunden (Gruppe III) je Beschäftigtem und Jahr als Summe für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, mit mindestens 20 % je Profession.

Beispiel: 50 Beschäftigte, Betreuungsgruppe III

Grundbetreuung: 0,5 Std. je Beschäftigtem und Jahr = 25 Stunden/Jahr insgesamt
Davon mindestens 20 % (5 Std.) je Profession – Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

→ Bei bis zu 20 Beschäftigten gilt Anlage 1 ohne feste Einsatzzeiten. Preise: siehe Preisseite.

Nutzen Sie unseren DGUV V2 Einsatzzeitenrechner, um den genauen Betreuungsbedarf für Ihr Unternehmen zu berechnen.

Grundbetreuung einfach starten

Kein Papierkram, kein langer Vertrag. Sagen Sie uns Ihre Mitarbeiterzahl und Branche – wir schicken Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein maßgeschneidertes Angebot.

✓ Kostenloses Erstgespräch✓ Angebot in 24h✓ Keine Mindestlaufzeit
Jetzt Angebot anfordern