Service · ASiG § 6 & DGUV Vorschrift 2

Sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Pflicht nach § 6 ASiG: Professionelle Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und ASA-Begleitung. Wir sind Ihr überbetrieblicher Dienst für sicherheitstechnische Betreuung — kompetent, rechtssicher, bundesweit.

Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Warnweste und Tablet bei Sicherheitsbegehung in modernem Betrieb

Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine gesetzliche Pflicht nach § 6 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Sie ist essentiell für die Sicherheitskultur Ihres Unternehmens.

CompDocs bietet Ihnen als überbetrieblicher Dienst eine verlässliche, fachlich fundierte sicherheitstechnische Betreuung.

Aufgaben der Sifa nach ASiG § 6

  • Begehungen und Beurteilungen: Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
  • Gefährdungsbeurteilung: Beratung des Arbeitgebers bei Ermittlung und Dokumentation von Gefährdungen (Verantwortung: Arbeitgeber)
  • Unterweisungen: Optimierung der Arbeitssicherheitsunterweisungen
  • ASA-Sitzungen: Teilnahme und Beratung im Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG)
  • Arbeitsmittel und Anlagen: Prüfung und Beratung
  • PSA: Beratung bei Auswahl und Nutzung
  • Unfalluntersuchung: Untersuchung und Dokumentation
  • BGM: Mitwirkung bei Präventionsmaßnahmen

Pflicht ab 1 Mitarbeiter – Einsatzzeiten nach DGUV V2, Anlage 2

GruppeBeschreibungEinsatzzeit Grundbetreuung (Summe Betriebsarzt + Sifa)Beispiele
Gruppe IHohe Unfallgefährdung2,5 Std. je Beschäftigten/JahrMetall, Chemie, Bau
Gruppe IIMittlere Unfallgefährdung1,5 Std. je Beschäftigten/JahrHandwerk, Lager, Kfz-Werkstätten
Gruppe IIIGeringe Unfallgefährdung0,5 Std. je Beschäftigten/JahrBüros, Handel, Dienstleistungen

Hinweis: Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten werden nach Anlage 1 betreut (Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung plus anlassbezogene Betreuung, ohne feste Einsatzzeiten); die Tabelle gilt erst ab 21 Beschäftigten, mit mindestens 20 % je Profession. Je nach Unfallversicherungsträger ist alternativ das Unternehmermodell nach Anlage 3 möglich – mit Informations- und Motivationsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers.

Regelbetreuung vs. Unternehmermodell

KriteriumRegelbetreuung (Sifa)Unternehmermodell (Anlage 3)
Wer?Externe oder interne FachkraftUnternehmer, geschult durch den Unfallversicherungsträger, plus bedarfsorientierte Betreuung
GrößeAlle Betriebe (bis 20 Beschäftigte Anlage 1, ab 21 Anlage 2)Je nach Unfallversicherungsträger, z. B. VBG bis 50 (Gruppe III) bzw. 30 (Gruppe II) Beschäftigte
AnforderungSifa-Ausbildung + ErfahrungInformations- und Motivationsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers (VBG: 8 + 1–16 Lerneinheiten, Fortbildung spätestens alle 3 Jahre)
EinsatzzeitenDGUV V2 Anlage 2Bedarfsorientiert und anlassbezogen
VorteilExterne Fachkompetenz, RechtssicherheitNähe zum Betrieb, niedrige Kosten

Ablauf einer Sicherheitsbegehung

  1. Vorbereitung: Auswertung von Unfallstatistiken und Unterlagen
  2. Betriebsbegehung: Vor-Ort-Kontrolle aller Arbeitsstätten
  3. Dokumentation: Feststellung von Mängeln
  4. Maßnahmenentwicklung: Konkrete Empfehlungen
  5. Berichterstattung: Schriftliches Begehungsprotokoll
  6. Nachbereitung: Umsetzungsfristen und Wiederholungsbegehungen

Abgrenzung: Sifa vs. Betriebsarzt

Sifa: Technische Arbeitssicherheit – Unfallverhütung, Beratung zur Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel, PSA.

Betriebsarzt: Arbeitsmedizinische Betreuung – Gesundheitsschutz, arbeitsmedizinische Vorsorge, Prävention.

Zusammenarbeit bei Gefährdungsbeurteilungen mit Gesundheitsrisiken (Lärm, Chemikalien, Ergonomie), Unterweisungen und ASA-Sitzungen.

Warum überbetriebliche Betreuung durch CompDocs?

  • Rechtssicherheit: Vollständige Erfüllung von ASiG § 6 und DGUV V2
  • Externe Perspektive: Unabhängige, objektive Beurteilung
  • Fachkompetenz: Qualifizierte Sifas mit Branchenerfahrung
  • Flexibilität: Betreuung nach tatsächlichem Bedarf
  • Bundesweit verfügbar
  • Kostenersparnis: Pay-per-Use-Modell
  • Verzahnung mit Betriebsarzt

Häufig gestellte Fragen

1. Ab wie vielen Mitarbeitern brauchen wir eine Sifa?

Sicherheitstechnische Betreuung ist ab dem ersten Beschäftigten Pflicht. Bis 20 Beschäftigte gilt Anlage 1 der DGUV V2 (ohne feste Einsatzzeiten), ab 21 Beschäftigten die Regelbetreuung nach Anlage 2. Je nach Unfallversicherungsträger ist alternativ das Unternehmermodell (Anlage 3) möglich.

2. Wie oft muss die Sifa kommen?

Abhängig von Betriebsgröße und Gefährlichkeitsgruppe nach DGUV V2 Anlage 2.

3. Sifa vs. Betriebsarzt?

Sifa = technische Sicherheit, Betriebsarzt = Gesundheit. Beide notwendig.

4. Kann die Geschäftsführung die Rolle selbst übernehmen?

Ja, im Unternehmermodell nach Anlage 3 DGUV V2, sofern Ihr Unfallversicherungsträger es anbietet – mit dessen Informations- und Motivationsmaßnahmen und regelmäßiger Fortbildung. Die Größengrenzen legt der jeweilige Träger fest.

5. Wie lange dauert eine Begehung?

2–8 Stunden je nach Betriebsgröße. Kosten nach DGUV-V2-Einsatzzeiten.

Ihre nächsten Schritte

Sicherheitstechnische Betreuung ist nicht optional — sie ist Ihre Pflicht und Chance, eine sicherheitsgerechte Arbeitsumgebung zu schaffen.