Service · ASiG § 6 & DGUV Vorschrift 2

Sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Pflicht nach § 6 ASiG: Professionelle Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und ASA-Begleitung. Wir sind Ihr überbetrieblicher Dienst für sicherheitstechnische Betreuung — kompetent, rechtssicher, bundesweit.

Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Warnweste und Tablet bei Sicherheitsbegehung in modernem Betrieb

Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine gesetzliche Pflicht nach § 6 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Sie ist essentiell für die Sicherheitskultur Ihres Unternehmens.

IAAI Arbeitssicherheit GmbH und CompDocs.de bieten Ihnen als überbetrieblicher Dienst eine verlässliche, fachlich fundierte sicherheitstechnische Betreuung.

Aufgaben der Sifa nach ASiG § 6

  • Begehungen und Beurteilungen: Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
  • Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung und Dokumentation von Gefährdungen
  • Unterweisungen: Optimierung der Arbeitssicherheitsunterweisungen
  • ASA-Sitzungen: Teilnahme und Beratung im Arbeitssicherheitsausschuss
  • Arbeitsmittel und Anlagen: Prüfung und Beratung
  • PSA: Beratung bei Auswahl und Nutzung
  • Unfalluntersuchung: Untersuchung und Dokumentation
  • BGM: Mitwirkung bei Präventionsmaßnahmen

Pflicht ab 1 Mitarbeiter – Einsatzzeiten DGUV V2

GruppeBeschreibungEinsatzzeit (h/Jahr)Beispiele
Gruppe IGeringe Unfallgefährdung0,5 × BeschäftigteBüros, Handel, Dienstleistungen
Gruppe IIMittlere Unfallgefährdung1 × BeschäftigteHandwerk, Lager, Kfz-Werkstätten
Gruppe IIIHohe Unfallgefährdung2 × BeschäftigteMetall, Chemie, Bau

Hinweis: Seit 2026 beträgt der neue Schwellenwert für die Befreiung von einer hauptamtlichen Sifa 20 Mitarbeiter. Betriebe mit 1–19 MA können das Unternehmermodell nutzen.

Regelbetreuung vs. Unternehmermodell

KriteriumRegelbetreuung (Sifa)Unternehmermodell (UVV 1)
Wer?Externe oder interne FachkraftUnternehmer + UVV-1-Ansprechpartner
GrößeAlle Betriebe (empfohlen ab 20 MA)Bis 19 Mitarbeiter
AnforderungSifa-Ausbildung + ErfahrungUVV-1-Kurs (4 Tage)
EinsatzzeitenDGUV V2 Anlage 2Selbst organisiert
VorteilExterne Fachkompetenz, RechtssicherheitNähe zum Betrieb, niedrige Kosten

Ablauf einer Sicherheitsbegehung

  1. Vorbereitung: Auswertung von Unfallstatistiken und Unterlagen
  2. Betriebsbegehung: Vor-Ort-Kontrolle aller Arbeitsstätten
  3. Dokumentation: Feststellung von Mängeln
  4. Maßnahmenentwicklung: Konkrete Empfehlungen
  5. Berichterstattung: Schriftliches Begehungsprotokoll
  6. Nachbereitung: Umsetzungsfristen und Wiederholungsbegehungen

Abgrenzung: Sifa vs. Betriebsarzt

Sifa: Technische Arbeitssicherheit – Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel, PSA.

Betriebsarzt: Arbeitsmedizinische Betreuung – Gesundheit, Eignungsuntersuchungen, Prävention.

Zusammenarbeit bei Gefährdungsbeurteilungen mit Gesundheitsrisiken (Lärm, Chemikalien, Ergonomie), Unterweisungen und ASA-Sitzungen.

Warum überbetriebliche Betreuung durch IAAI & CompDocs?

  • Rechtssicherheit: Vollständige Erfüllung von ASiG § 6 und DGUV V2
  • Externe Perspektive: Unabhängige, objektive Beurteilung
  • Fachkompetenz: Qualifizierte Sifas mit Branchenerfahrung
  • Flexibilität: Betreuung nach tatsächlichem Bedarf
  • Bundesweit verfügbar
  • Kostenersparnis: Pay-per-Use-Modell
  • Verzahnung mit Betriebsarzt

Häufig gestellte Fragen

1. Ab wie vielen Mitarbeitern brauchen wir eine Sifa?

Ab 1 MA gesetzlich erforderlich. Bis 19 MA Unternehmermodell möglich, ab 20 MA Sifa-Regelbetreuung.

2. Wie oft muss die Sifa kommen?

Abhängig von Betriebsgröße und Gefährlichkeitsgruppe nach DGUV V2 Anlage 2.

3. Sifa vs. Betriebsarzt?

Sifa = technische Sicherheit, Betriebsarzt = Gesundheit. Beide notwendig.

4. Kann die Geschäftsführung die Rolle selbst übernehmen?

Bis 19 MA über Unternehmermodell mit UVV-1-Ausbildung möglich.

5. Wie lange dauert eine Begehung?

2–8 Stunden je nach Betriebsgröße. Kosten nach DGUV-V2-Einsatzzeiten.

Ihre nächsten Schritte

Sicherheitstechnische Betreuung ist nicht optional — sie ist Ihre Pflicht und Chance, eine sicherheitsgerechte Arbeitsumgebung zu schaffen.