Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine gesetzliche Pflicht nach § 6 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Sie ist essentiell für die Sicherheitskultur Ihres Unternehmens.
IAAI Arbeitssicherheit GmbH und CompDocs.de bieten Ihnen als überbetrieblicher Dienst eine verlässliche, fachlich fundierte sicherheitstechnische Betreuung.
Aufgaben der Sifa nach ASiG § 6
- Begehungen und Beurteilungen: Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
- Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung und Dokumentation von Gefährdungen
- Unterweisungen: Optimierung der Arbeitssicherheitsunterweisungen
- ASA-Sitzungen: Teilnahme und Beratung im Arbeitssicherheitsausschuss
- Arbeitsmittel und Anlagen: Prüfung und Beratung
- PSA: Beratung bei Auswahl und Nutzung
- Unfalluntersuchung: Untersuchung und Dokumentation
- BGM: Mitwirkung bei Präventionsmaßnahmen
Pflicht ab 1 Mitarbeiter – Einsatzzeiten DGUV V2
| Gruppe | Beschreibung | Einsatzzeit (h/Jahr) | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Gruppe I | Geringe Unfallgefährdung | 0,5 × Beschäftigte | Büros, Handel, Dienstleistungen |
| Gruppe II | Mittlere Unfallgefährdung | 1 × Beschäftigte | Handwerk, Lager, Kfz-Werkstätten |
| Gruppe III | Hohe Unfallgefährdung | 2 × Beschäftigte | Metall, Chemie, Bau |
Hinweis: Seit 2026 beträgt der neue Schwellenwert für die Befreiung von einer hauptamtlichen Sifa 20 Mitarbeiter. Betriebe mit 1–19 MA können das Unternehmermodell nutzen.
Regelbetreuung vs. Unternehmermodell
| Kriterium | Regelbetreuung (Sifa) | Unternehmermodell (UVV 1) |
|---|---|---|
| Wer? | Externe oder interne Fachkraft | Unternehmer + UVV-1-Ansprechpartner |
| Größe | Alle Betriebe (empfohlen ab 20 MA) | Bis 19 Mitarbeiter |
| Anforderung | Sifa-Ausbildung + Erfahrung | UVV-1-Kurs (4 Tage) |
| Einsatzzeiten | DGUV V2 Anlage 2 | Selbst organisiert |
| Vorteil | Externe Fachkompetenz, Rechtssicherheit | Nähe zum Betrieb, niedrige Kosten |
Ablauf einer Sicherheitsbegehung
- Vorbereitung: Auswertung von Unfallstatistiken und Unterlagen
- Betriebsbegehung: Vor-Ort-Kontrolle aller Arbeitsstätten
- Dokumentation: Feststellung von Mängeln
- Maßnahmenentwicklung: Konkrete Empfehlungen
- Berichterstattung: Schriftliches Begehungsprotokoll
- Nachbereitung: Umsetzungsfristen und Wiederholungsbegehungen
Abgrenzung: Sifa vs. Betriebsarzt
Sifa: Technische Arbeitssicherheit – Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel, PSA.
Betriebsarzt: Arbeitsmedizinische Betreuung – Gesundheit, Eignungsuntersuchungen, Prävention.
Zusammenarbeit bei Gefährdungsbeurteilungen mit Gesundheitsrisiken (Lärm, Chemikalien, Ergonomie), Unterweisungen und ASA-Sitzungen.
Warum überbetriebliche Betreuung durch IAAI & CompDocs?
- Rechtssicherheit: Vollständige Erfüllung von ASiG § 6 und DGUV V2
- Externe Perspektive: Unabhängige, objektive Beurteilung
- Fachkompetenz: Qualifizierte Sifas mit Branchenerfahrung
- Flexibilität: Betreuung nach tatsächlichem Bedarf
- Bundesweit verfügbar
- Kostenersparnis: Pay-per-Use-Modell
- Verzahnung mit Betriebsarzt
Häufig gestellte Fragen
1. Ab wie vielen Mitarbeitern brauchen wir eine Sifa?
Ab 1 MA gesetzlich erforderlich. Bis 19 MA Unternehmermodell möglich, ab 20 MA Sifa-Regelbetreuung.
2. Wie oft muss die Sifa kommen?
Abhängig von Betriebsgröße und Gefährlichkeitsgruppe nach DGUV V2 Anlage 2.
3. Sifa vs. Betriebsarzt?
Sifa = technische Sicherheit, Betriebsarzt = Gesundheit. Beide notwendig.
4. Kann die Geschäftsführung die Rolle selbst übernehmen?
Bis 19 MA über Unternehmermodell mit UVV-1-Ausbildung möglich.
5. Wie lange dauert eine Begehung?
2–8 Stunden je nach Betriebsgröße. Kosten nach DGUV-V2-Einsatzzeiten.
Ihre nächsten Schritte
Sicherheitstechnische Betreuung ist nicht optional — sie ist Ihre Pflicht und Chance, eine sicherheitsgerechte Arbeitsumgebung zu schaffen.
