Arbeitsmedizin

Grundbetreuung nach DGUV V2 – für jedes Unternehmen Pflicht

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Digital. Rechtssicher. Ab 49 €/Monat.

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Was ist Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung ist der gesetzlich vorgeschriebene Kern der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung – verpflichtend für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Branche und Größe.

Sie ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt und umfasst alle Aufgaben, die Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit grundsätzlich für jeden Betrieb erbringen müssen. Dazu gehören insbesondere die Beratung des Arbeitgebers zu Fragen des Gesundheitsschutzes, Begehungen der Arbeitsstätten, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA).

Grundbetreuung ≠ Anlassbezogene Betreuung

Während die Grundbetreuung für alle Unternehmen obligatorisch ist, kann die anlassbezogene Betreuung (DGUV Gruppe III) unter bestimmten Voraussetzungen die Regelbetreuung ersetzen – und ist damit nur für Kleinbetriebe mit geringem Gefährdungspotenzial geeignet. Größere Betriebe oder solche mit erhöhten Gefährdungen benötigen immer die Grundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung.

Was ist im Paket enthalten?

Unsere digitale Grundbetreuung deckt alle gesetzlich geforderten Kernaufgaben nach DGUV V2 ab – effizient, dokumentiert und ortsunabhängig.

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Betriebsarzt

  • Beratung zu Gesundheitsschutz & Prävention
  • Begehungen & Arbeitsplatzbewertungen
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Teilnahme am ASA (Arbeitsschutzausschuss)
  • Beratung zu arbeitsmedizinischen Vorsorgen
🦺

Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Sicherheitstechnische Beratung
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Prüfung von Arbeitsmitteln & PSA
  • Unfallanalyse & Präventionsmaßnahmen
  • Schulungen & Unterweisungen
💻

100 % Digital

  • Beratung per Video-Sprechstunde
  • Digitale Dokumentation aller Maßnahmen
  • Rechtssichere Nachweisführung
  • Online-Zugang zu allen Unterlagen
  • Schnelle Erreichbarkeit bei akutem Bedarf

Wie viel Betreuungszeit brauche ich?

Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und Gefährdungsgruppe Ihres Unternehmens. Die DGUV V2 legt Mindesteinsatzzeiten fest – typisch sind 0,5–2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr (Betriebsarzt + Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen).

Beispiel: 20 Mitarbeiter, Büro (Gruppe I)

Grundbetreuung: ca. 0,5 Std./MA/Jahr = 10 Stunden/Jahr total
Betriebsarzt: 5 Std. + Fachkraft für Arbeitssicherheit: 5 Std.

→ Mit CompDocs digital ab 49 €/Monat abgedeckt.

Nutzen Sie unseren DGUV V2 Einsatzzeitenrechner, um den genauen Betreuungsbedarf für Ihr Unternehmen zu berechnen.

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Kein Papierkram, kein langer Vertrag. Sagen Sie uns Ihre Mitarbeiterzahl und Branche – wir schicken Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein maßgeschneidertes Angebot.

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