Was ist anlassbezogene Betreuung?
Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten werden nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 1 betreut. Dazu gehören die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Leistungen der anlassbezogenen Betreuung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen bei konkreten Anlässen zur Verfügung – ohne feste Einsatzzeiten.
Feste Einsatzzeiten gibt es in Anlage 1 nicht. Die Gefährdungsbeurteilung wird bei maßgeblichen Änderungen, spätestens nach drei Jahren, überprüft. Darüber hinaus rufen Sie uns bei Bedarf an.