Nach ArbSchG §5 müssen alle Arbeitgeber auch psychische Belastungen erfassen und beurteilen. Wir begleiten Sie rechtssicher, digital und betriebsärztlich fundiert.
Seit der ArbSchG-Novelle 2013 sind psychische Belastungen explizit in §5 Abs. 3 ArbSchG genannt. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit für jedes Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtend – unabhängig von Branche, Größe oder Art der Tätigkeit.
Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht nehmen zu. Fehlende oder unvollständige GBU-Dokumentation kann zu Verstößen führen und – im Schadensfall – die Haftung des Arbeitgebers begründen.
Unser strukturiertes Verfahren ermöglicht eine rechtssichere Dokumentation in 5 klaren Schritten – digital, zeitsparend und betriebsärztlich begleitet.
Betriebsarzt analysiert Unternehmensstruktur, Branche, Tätigkeitsbereiche und spezifische Belastungsfaktoren. Definition des Beurteilungsumfangs.
Einsatz validierter Instrumente (z. B. KFZA, Mitarbeiterbefragung, Beobachtungsinterview). Befragungen sind auch digital möglich.
Analyse der Ergebnisse nach GDA-Leitlinie. Einschätzung von Ausmaß und Dauer der Belastungen – Grundlage für Präventionsmaßnahmen.
Priorisierte Maßnahmenliste mit konkreten Schritten: organisatorisch, technisch und personenbezogen. SMART formuliert und zuweisbar.
Rechtssichere Dokumentation gem. ArbSchG §6. Regelmäßige Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen (empfohlen: jährlich oder bei wesentlichen Änderungen).
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist Bestandteil des Enterprise-Pakets; für andere Pakete erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot (siehe Preisseite).
Vollständige und rechtssichere Dokumentation gem. ArbSchG §5 und §6, inkl. Bewertungsmatrix und Wirksamkeitskontrolle.
Fachkundige Beratung durch Betriebsärzte – persönlich oder digital.
Eingesetzte Verfahren sind wissenschaftlich validiert (z. B. KFZA, BAuA-Leitfaden).
Automatische Erinnerung zur Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung – kein Compliance-Risiko durch veraltete Dokumentation.
Mitarbeiterbefragungen können vollständig digital, DSGVO-konform und anonym durchgeführt werden – bundesweit skalierbar.
Abgestimmt mit Ihrer Betreuung nach DGUV V2 – ein Ansprechpartner. Leistungsumfang je Paket siehe Preisseite.
Ja. ArbSchG §5 gilt für alle Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Kein Unternehmen ist ausgenommen.
Bei Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht oder nach einem Arbeitsunfall kann die fehlende Dokumentation Haftungsrisiken auslösen. Ordnet die Behörde Maßnahmen an und wird die vollziehbare Anordnung missachtet, drohen Bußgelder bis 30.000 € (§ 25 ArbSchG).
Mindestens bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse (Umstrukturierung, neue Tätigkeiten, Vorfälle). Empfehlung: jährliche Wirksamkeitskontrolle. CompDocs erinnert Sie automatisch.
Ja. Digitale Mitarbeiterbefragungen können vollständig anonym gestaltet werden. So erhalten Sie valide Ergebnisse und minimieren Vorbehalte der Belegschaft.
Die Beratung zur Gefährdungsbeurteilung gehört zur betriebsärztlichen Betreuung. Die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (Befragung, Auswertung, Dokumentation) ist Bestandteil des Enterprise-Pakets; für andere Pakete erstellen wir ein individuelles Angebot – Details auf der Preisseite.
GBU rechtssicher erstellen: KI-gestützte Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5 für alle Gefährdungsarten.
Mehr erfahren →Artikel5-%-Kontrollquote, Bußgeldrahmen und 7-Schritte-Prozess: der Fachbeitrag zur psychischen GBU 2026.
Zum Artikel →LeistungBetriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2 – inklusive Beratung zur Gefährdungsbeurteilung.
Mehr erfahren →Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden und erklären, wie wir die psychische Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen umsetzen.