Nur 28% der deutschen Betriebe führen aktuell eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch – obwohl sie seit 2013 gesetzlich verpflichtend ist. Ab 2026 wird die Kontrollquote auf 5% aller Betriebe verfünffacht und Bußgelder bis 30.000 EUR konsequent verhängt.
Gesetzliche Grundlage: Warum die psychische GBU Pflicht ist
Seit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen und zu beurteilen. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat 2026 die Kontrollquote von 1% auf 5% erhöht.
28% Compliance-Quote
Nur gut jeder vierte Betrieb erfüllt seine Pflicht zur psychischen GBU (DEKRA Report 2025).
5% Kontrollquote ab 2026
Die Gewerbeaufsämter prüfen 5x so viele Betriebe wie bisher – eine Verfünffachung des Kontrolldrucks.
Bis 30.000 EUR Bußgeld
Bei fehlender oder mangelhafter psychischer GBU drohen empfindliche Strafen.
