Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung –
Pflicht, die Unternehmen schützt

Nach ArbSchG §5 müssen alle Arbeitgeber auch psychische Belastungen erfassen und beurteilen. Wir begleiten Sie rechtssicher, digital und betriebsärztlich fundiert.

✓ Pflicht ab 1 Mitarbeiter✓ Betriebsarzt-begleitet✓ DSGVO-konform✓ Ab 49 €/Monat
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So läuft die psychische GBU mit CompDocs ab

Unser strukturiertes Verfahren ermöglicht eine rechtssichere Dokumentation in 5 klaren Schritten – digital, zeitsparend und betriebsärztlich begleitet.

01

Erstgespräch & Bedarfsanalyse

Betriebsarzt analysiert Unternehmensstruktur, Branche, Tätigkeitsbereiche und spezifische Belastungsfaktoren. Definition des Beurteilungsumfangs.

02

Erfassung psychischer Belastungen

Einsatz validierter Instrumente (z. B. KFZA, Mitarbeiterbefragung, Beobachtungsinterview). Ermöglicht digitale Durchführung nach AMR 3.4.

03

Bewertung & Risikoklassifizierung

Analyse der Ergebnisse nach GDA-Leitlinie. Einschätzung von Ausmaß und Dauer der Belastungen – Grundlage für Präventionsmaßnahmen.

04

Maßnahmen & Handlungsempfehlungen

Priorisierte Maßnahmenliste mit konkreten Schritten: organisatorisch, technisch und personenbezogen. SMART formuliert und zuweisbar.

05

Dokumentation & Wirksamkeitskontrolle

Rechtssichere Dokumentation gem. ArbSchG §6. Regelmäßige Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen (empfohlen: jährlich oder bei wesentlichen Änderungen).

Was ist im Paket enthalten?

Die psychische GBU ist Teil unserer Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 – und lässt sich nahtlos in Ihr bestehendes Paket integrieren.

📊

GBU-Dokumentation

Vollständige und rechtssichere Dokumentation gem. ArbSchG §5 und §6, inkl. Bewertungsmatrix und Wirksamkeitskontrolle.

👨‍⚕️

Betriebsärztliche Begleitung

Fachkundige Beratung durch erfahrene Betriebsärzte und Arbeitspsychologen – persönlich oder per Telemedizin gem. AMR 3.4.

📝

Validierte Instrumente

Eingesetzte Verfahren sind wissenschaftlich validiert (KFZA, BAuA-Leitfaden). Ergebnisse sind gerichtsverwertbar.

🔄

Jährliche Aktualisierung

Automatische Erännerung zur Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung – kein Compliance-Risiko durch veraltete Dokumentation.

💻

Digitale Durchführung

Mitarbeiterbefragungen können vollständig digital, DSGVO-konform und anonym durchgeführt werden – bundesweit skalierbar.

💼

Integration in Grundbetreuung

Nahtlose Einbindung in bestehende Grundbetreuung nach DGUV V2. Keine zusätzlichen Verträge – ein Ansprechpartner.

Häufige Fragen zur psychischen GBU

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja. ArbSchG §5 gilt für alle Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Kein Unternehmen ist ausgenommen.

Was passiert, wenn wir keine psychische GBU haben?

Bei Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht oder nach einem Arbeitsunfall kann die fehlende Dokumentation Ordnungswidrigkeiten und Haftungsrisiken auslösen. Im Wiederholungsfall drohen Bußgelder bis 25.000 €.

Wie oft muss die GBU aktualisiert werden?

Mindestens bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse (Umstrukturierung, neue Tätigkeiten, Vorfälle). Empfehlung: jährliche Wirksamkeitskontrolle. CompDocs erinnert Sie automatisch.

Können wir die GBU anonym digital durchführen?

Ja. Digitale Mitarbeiterbefragungen sind nach AMR 3.4 zulässig und können vollständig anonym gestaltet werden. So erhalten Sie valide Ergebnisse und minimieren Vorbehalte der Belegschaft.

Ist die psychische GBU in der Grundbetreuung enthalten?

Ja. Bei CompDocs ist die psychische GBU integraler Bestandteil der betriebsarztlichen Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Kein Zusatzvertrag erforderlich.

Jetzt rechtssicher werden – psychische GBU mit Betriebsärztlicher Begleitung

Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden und erklären, wie wir die psychische Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen umsetzen.

✓ Kein Risiko – unverbindlich✓ Antwort in 24 h✓ Bundesweit✓ DSGVO-konform