Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist die systematische Analyse aller Arbeitsbedingungen auf mögliche Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Sie ist gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.
Rechtsgrundlage: ArbSchG §5 (Beurteilungspflicht) & §6 (Dokumentation), DGUV Vorschrift 1, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Regel 100-001
Gilt für Betriebe jeder Größe – vom 1-Personen-Unternehmen bis zum Konzern
Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen und nach Unfällen zu prüfen; eine regelmäßige Überprüfung wird empfohlen
Ab 1 Beschäftigten: Dokumentation der Ergebnisse vorgeschrieben (§ 6 ArbSchG) – auch elektronisch
Seit 2013 Pflicht: psychische Belastungen müssen explizit beurteilt werden (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
Die empfohlene Methodik nach GDA, DGUV und BAuA – gesetzlich vorgeschrieben ist das Ergebnis (§§ 5, 6 ArbSchG).
Alle Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Prozesse systematisch erfassen – inkl. Homeoffice und mobiler Arbeit
Alle Gefährdungsarten nach DGUV-Systematik erfassen: mechanisch, physikalisch, chemisch, biologisch, ergonomisch, psychisch
Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten – Risikomatrix anwenden und Beurteilung dokumentieren
STOP-Prinzip anwenden: Substitution → Technisch → Organisatorisch → Persönlich. Verantwortliche und Fristen festlegen
Beschlossene Maßnahmen termingerecht realisieren und Umsetzung nachverfolgen
Effektivität der Maßnahmen überprüfen – häufig vernachlässigt, aber gesetzlich vorgeschrieben
Dokumentation aktuell halten – bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, nach Unfällen oder Beinaheunfällen
KI-gestützte Werkzeuge können die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen – die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, Datenschutz und Mitbestimmung sind zu beachten. CompDocs nutzt KI, um Ihren GBU-Prozess zu beschleunigen, ohne auf Rechtssicherheit zu verzichten.
Erste GBU-Entwurf in Minuten – statt wochenlanger Recherchearbeit
DSGVO-konform, BetrVG-Mitbestimmung geprüft, ArbSchG-compliant
Jede GBU wird betriebsärztlich geprüft – die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber
Alle 7 Schritte inkl. Maßnahmenmanagement und Wirksamkeitskontrolle
Vorlagen und Handlungshilfen von BAuA, DGUV und Berufsgenossenschaften – kostenlos.
15+ kostenlose Tools inkl. EMKG-Tool für Gefahrstoffe und branchenspezifische Führungshilfen
Zur BAuA →Alle BG-Mitgliedsbetriebe erhalten kostenlose Gefährdungskataloge und Mustervorlagen für ihre Branche
Zur DGUV →Speziell für Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – integriert in Betriebsarzt-Programme
Zur BGW →Handlungshilfen und digitale Werkzeuge der BG BAU für die Gefährdungsbeurteilung am Bau
Zur BG BAU →Keine Zeit für Eigenrecherche? CompDocs übernimmt die gesamte GBU – rechtssicher, branchenspezifisch, mit Betriebsarzt.
Jetzt Angebot anfordernAb 2026 müssen die Arbeitsschutzbehörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Vermeiden Sie die häufigsten Fehler:
Fehlt sie, kann die Behörde Maßnahmen anordnen. Bußgeld bei Missachtung der Anordnung: bis 30.000 €
Unveränderte Mustervorlagen bilden die tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb oft nicht ab
Kann nach behördlicher Anordnung bußgeldbewehrt sein (§ 25 ArbSchG)
Schritt 6 & 7 werden am häufigsten vernachlässigt – gesetzlich aber zwingend vorgeschrieben
Pflichtenübertragung schriftlich festhalten (§ 13 Abs. 2 ArbSchG)
Seit ArbStättV-Reform: Telearbeitsplätze müssen in die GBU einbezogen werden
Praxis-Tipp: CompDocs-Betriebsärzte prüfen Ihre bestehende GBU kostenlos auf die häufigsten Fehler – Jetzt GBU-Check anfragen
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