Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt spezifische Impfungen je nach beruflicher Expositionsrisiko. Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage.
Nächster Schritt: Konsultieren Sie den Betriebsarzt und nutzen Sie das RKI-STIKO-Tool für eine berufsgruppen-spezifische Gefährdungsbeurteilung.
Nach § 3 Abs. 3 ArbSchG dürfen Arbeitsschutzmaßtnahmen nicht auf Arbeitnehmer übertragen werden. Dies gilt explizit auch für beruflich indizierte Impfungen.
Das Arbeitsvergütungsgesetz sieht vor, dass Arbeitsschutzmaßnahmen kostenfrei für Arbeitnehmer sein müssen. Dies umfasst:
Freiwillige Betriebsimpfungen: Arbeitgeber können sich diese Leistungen als Betriebliche Gesundheitsförderung bis 500 Euro pro Arbeitnehmer/Jahr lohnsteuerfrei gewähren lassen.
Diese Kosten bezahlt Ihr Unternehmen. Eine Kostenbeteiligung durch Arbeitnehmer ist gesetzlich nicht zulässig.
| Impfung | Impfschema | Kostenpro Person |
|---|---|---|
| Influenza (Grippe) | 1 Dosis, jährlich | 25–30 Euro |
| Hepatitis B | 3 Dosen (Grundimmunisierung) | 90–120 Euro |
| Tetanus/Diphtherie | Auffrischung alle 10 Jahre | 20–30 Euro |
| Hepatitis A | 2 Dosen (6–12 Monate Abstand) | 80–100 Euro |
| COVID-19 | Je nach Impfstoff und Dosen | 20–50 Euro |
Tipp: Bei regelmäßigen Kampagnen erhalten Betriebe oft Rabatte von ihren Betriebsarztpartnern. Sprechen Sie uns an – wir gestalten Ihre Impfkosten transparent und effizient.
Nein. Solange keine gesetzliche Impfpflicht besteht, sind Impfungen freiwillig. Der Arbeitgeber kann ein Angebot machen, darf aber nicht zur Impfung verpflichten. Eine Ablehnung hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen – das ist rechtlich klar festgehalten.
Ja. Wir verwenden immer die aktuellen, von der STIKO und WHO empfohlenen Impfstoffe. Für die Grippeimpfung wird dies jährlich neu bewertet und die Impfstoffzusammensetzung angepasst – das ist ein Qualitätsstandard.
Der Betriebsarzt. Der Betriebsarzt hält die durchgeführte Impfung im Impfpass des Arbeiters fest und dokumentiert auch etwaige Ablehnung (mit Arzt besprochen) in der Betriebsarztakte. Der Arbeitgeber erhält nur Information darüber, dass die Impfung stattfand – nicht die medizinischen Daten. Das unterliegt der arbeitsmedizinischen Schweigepflicht.
Oktober bis November. Die Grippe-Saison läuft typischerweise von November bis März. Eine Impfung zwei bis vier Wochen vorher ist optimal, damit der Impfschutz aufgebaut ist. Bei CompDocs planen wir dies zusammen mit Ihnen.
Die Grippe-Saison rückt näher. Eine Grippeimpfkampagne in Oktober/November schützt Ihr Team optimal. Nutzen Sie unseren Impfservice bundesweit – direkt bei Ihnen vor Ort, ohne lange Wartezeiten.
Reaktionszeit: Angebot innerhalb von 24 Stunden
Jetzt Impfkampagne planenWas ist die G37? Die G37 (nun AMR 3.4) ist eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für Arbeitnehmer mit regelmäßiger Bildschirmarbeit. Sie dient der Früheräffnung und Prävention von Augenerkrankungen und Sehbeschwerden am Arbeitsplatz.
Wichtige Neuerung seit Januar 2026: Nach der neuen Arbeitsmedizinischen Regel AMR 3.4 sind Folgeuntersuchungen der G37 jetzt vollständig digital möglich. Die Erstuntersuchung muss weiterhin in Präsenz durchgeführt werden.
Für Arbeitgeber: Das Angebot der G37 ist Pflicht. Nicht-Angebot kann zu Bußgeldern bis 5.000 Euro führen.
Die G37 ist nach der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung) eine Angebotsvorsorge, keine Pflichtvorsorge. Das bedeutet:
Rechtliche Grundlage: ArbMedVV, Anlage (Teil 4), Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.4
Die AMR 3.4 unterscheidet streng zwischen Erst- und Folgeuntersuchungen:
Die G37 ist eine Angebotsvorsorge. Arbeitgeber müssen sie anbieten, Arbeitnehmer können freiwillig teilnehmen. Bußgeldrisiko: bis zu 5.000 Euro.
Erstuntersuchung (Präsenz): In Präsenz durchführen, Dauer 45-60 Min., Kosten 100-150 Euro.
Folgeuntersuchungen (Digital nach AMR 3.4): Online möglich, wenn gleiche Tätigkeit, keine neuen Symptome. Dauer 20-30 Min., Kosten 45-80 Euro.
Kosten pro Untersuchung: Erstuntersuchung 100-150 Euro, Folgeuntersuchung digital 45-80 Euro.
Intervalle: Standard alle 2-3 Jahre, über 40 Jahren: 1-2 Jahre empfohlen.
Kostentragung: 100% durch den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Keine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmer zulässig.
Bußgeldrisiko: Arbeitgeber, die die Angebotspflicht der G37 verletzen, riskieren Bußgelder bis zu 5.000 Euro nach der ArbMedVV. Zusätzlich drohen Sanktionen durch die Berufsgenossenschaft und potenzielle Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen.
Hybrid-Modell: Erste Untersuchung vor Ort, Folgeuntersuchungen digital – flexibel und kosteneffizient.
Rechtssicherheit: Vollständig konform mit AMR 3.4 (2026), ArbMedVV und DSGVO. Dokumentation nach höchsten Standards.
Transparente Kosten: Ab 45 Euro für digitale Folgeuntersuchungen. Keine versteckten Gebühren.
Ja, das Angebot ist Pflicht (Angebotsvorsorge), die Teilnahme jedoch freiwillig. Nicht-Angebot kann zu Bußgeldern bis 5.000 Euro führen.
Folgeuntersuchungen ja (nach AMR 3.4). Die Erstuntersuchung muss normalerweise in Präsenz stattfinden. Unser Hybrid-Modell ist optimal: 1x vor Ort, dann digital.
Der Arbeitgeber zu 100% (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Eine Kostenbeteiligung durch den Arbeitnehmer ist nicht zulässig.
Standard: alle 2-3 Jahre. Für Arbeitnehmer über 40 Jahren: 1-2 Jahre empfohlen. Bei Beschwerden: kürzere Abstände.
Rechtssichere digitale Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge nach AMR 3.4. Unverbindlich, transparent, bundesweit.
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