STIKO-Empfehlungen nach Berufsgruppe

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt spezifische Impfungen je nach beruflicher Expositionsrisiko. Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage.

Gesundheitswesen

  • Hepatitis B – Standard bei Blutexposition
  • Influenza – Jährlich empfohlen
  • Pertussis – Mit Tetanus/Diphtherie
  • Masern – Für Ungeimpfte unter 45 Jahren

Pädagogisches Personal

  • Masern – Erhöhte Expositionshäufigkeit
  • Pertussis – Schutz für Säuglinge
  • Influenza – Jährlich empfohlen

Labor- und Forschung

  • Hepatitis A + B
  • Tetanus – Mit regelmäßiger Auffrischung
  • Typhus – Bei Fernreisen relevant

Lebensmittelverarbeitung

  • Hepatitis A – Zwei Dosen
  • Typhus – Nach Risikobewertung

Nächster Schritt: Konsultieren Sie den Betriebsarzt und nutzen Sie das RKI-STIKO-Tool für eine berufsgruppen-spezifische Gefährdungsbeurteilung.

Typische Kostenbeispiele

Diese Kosten bezahlt Ihr Unternehmen. Eine Kostenbeteiligung durch Arbeitnehmer ist gesetzlich nicht zulässig.

ImpfungImpfschemaKostenpro Person
Influenza (Grippe)1 Dosis, jährlich25–30 Euro
Hepatitis B3 Dosen (Grundimmunisierung)90–120 Euro
Tetanus/DiphtherieAuffrischung alle 10 Jahre20–30 Euro
Hepatitis A2 Dosen (6–12 Monate Abstand)80–100 Euro
COVID-19Je nach Impfstoff und Dosen20–50 Euro

Kampagnen-Beispiel für 100 Arbeitnehmer (Grippeimpfung)

Tipp: Bei regelmäßigen Kampagnen erhalten Betriebe oft Rabatte von ihren Betriebsarztpartnern. Sprechen Sie uns an – wir gestalten Ihre Impfkosten transparent und effizient.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann der Arbeitgeber Impfungen verpflichtend machen?

Nein. Solange keine gesetzliche Impfpflicht besteht, sind Impfungen freiwillig. Der Arbeitgeber kann ein Angebot machen, darf aber nicht zur Impfung verpflichten. Eine Ablehnung hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen – das ist rechtlich klar festgehalten.

Muss der Impfstoff aktuell sein (z.B. aktueller Grippestamm)?

Ja. Wir verwenden immer die aktuellen, von der STIKO und WHO empfohlenen Impfstoffe. Für die Grippeimpfung wird dies jährlich neu bewertet und die Impfstoffzusammensetzung angepasst – das ist ein Qualitätsstandard.

Wer dokumentiert Impfungen und Ablehnung?

Der Betriebsarzt. Der Betriebsarzt hält die durchgeführte Impfung im Impfpass des Arbeiters fest und dokumentiert auch etwaige Ablehnung (mit Arzt besprochen) in der Betriebsarztakte. Der Arbeitgeber erhält nur Information darüber, dass die Impfung stattfand – nicht die medizinischen Daten. Das unterliegt der arbeitsmedizinischen Schweigepflicht.

Welcher Zeitpoint ist optimal für die Grippeimpfung?

Oktober bis November. Die Grippe-Saison läuft typischerweise von November bis März. Eine Impfung zwei bis vier Wochen vorher ist optimal, damit der Impfschutz aufgebaut ist. Bei CompDocs planen wir dies zusammen mit Ihnen.

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Arbeitsmedizin

G37 Sehtest für Bildschirmarbeitsplätze – Jetzt digital möglich

Jannes Angerer (Betriebsarzt)April 20265 Min. Lesezeit

Was ist die G37? Die G37 (nun AMR 3.4) ist eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für Arbeitnehmer mit regelmäßiger Bildschirmarbeit. Sie dient der Früheräffnung und Prävention von Augenerkrankungen und Sehbeschwerden am Arbeitsplatz.

Wichtige Neuerung seit Januar 2026: Nach der neuen Arbeitsmedizinischen Regel AMR 3.4 sind Folgeuntersuchungen der G37 jetzt vollständig digital möglich. Die Erstuntersuchung muss weiterhin in Präsenz durchgeführt werden.

Für Arbeitgeber: Das Angebot der G37 ist Pflicht. Nicht-Angebot kann zu Bußgeldern bis 5.000 Euro führen.

G37 Sehtest: Pflicht oder Angebot?

Die G37 ist nach der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung) eine Angebotsvorsorge, keine Pflichtvorsorge. Das bedeutet:

Rechtliche Grundlage: ArbMedVV, Anlage (Teil 4), Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.4

Erstuntersuchung & Folgeuntersuchungen

Die AMR 3.4 unterscheidet streng zwischen Erst- und Folgeuntersuchungen:

Erstuntersuchung (Präsenz zwingend)

  • Muss persönlich vor Ort beim Betriebsarzt stattfinden.
  • Umfassende augenärztliche Bewertung und Arbeitsplatzanalyse.
  • Typische Dauer: 45-60 Minuten.
  • Kosten: ca. 100-150 Euro pro Person.

Folgeuntersuchungen (Digital möglich)

  • Dürfen digital/telemedizinisch durchgeführt werden (nach AMR 3.4).
  • Voraussetzung: Gleiche Tätigkeit, keine neuen Symptome, ärztliche Bewertung positiv.
  • Typische Dauer: 20-30 Minuten online.
  • Kosten: ca. 45-80 Euro pro Person.

G37 Sehtest: Pflicht oder Angebot?

Die G37 ist eine Angebotsvorsorge. Arbeitgeber müssen sie anbieten, Arbeitnehmer können freiwillig teilnehmen. Bußgeldrisiko: bis zu 5.000 Euro.

Erstuntersuchung & Folgeuntersuchungen

Erstuntersuchung (Präsenz): In Präsenz durchführen, Dauer 45-60 Min., Kosten 100-150 Euro.

Folgeuntersuchungen (Digital nach AMR 3.4): Online möglich, wenn gleiche Tätigkeit, keine neuen Symptome. Dauer 20-30 Min., Kosten 45-80 Euro.

Kosten & Fristen

Kosten pro Untersuchung: Erstuntersuchung 100-150 Euro, Folgeuntersuchung digital 45-80 Euro.

Intervalle: Standard alle 2-3 Jahre, über 40 Jahren: 1-2 Jahre empfohlen.

Kostentragung: 100% durch den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Keine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmer zulässig.

Was droht bei Nicht-Einhaltung?

Bußgeldrisiko: Arbeitgeber, die die Angebotspflicht der G37 verletzen, riskieren Bußgelder bis zu 5.000 Euro nach der ArbMedVV. Zusätzlich drohen Sanktionen durch die Berufsgenossenschaft und potenzielle Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen.

Warum CompDocs für G37-Vorsorge?

Hybrid-Modell: Erste Untersuchung vor Ort, Folgeuntersuchungen digital – flexibel und kosteneffizient.

Rechtssicherheit: Vollständig konform mit AMR 3.4 (2026), ArbMedVV und DSGVO. Dokumentation nach höchsten Standards.

Transparente Kosten: Ab 45 Euro für digitale Folgeuntersuchungen. Keine versteckten Gebühren.

Häufige Fragen

Ist G37 eine Pflicht für Arbeitgeber?

Ja, das Angebot ist Pflicht (Angebotsvorsorge), die Teilnahme jedoch freiwillig. Nicht-Angebot kann zu Bußgeldern bis 5.000 Euro führen.

Kann die G37 komplett digital durchgeführt werden?

Folgeuntersuchungen ja (nach AMR 3.4). Die Erstuntersuchung muss normalerweise in Präsenz stattfinden. Unser Hybrid-Modell ist optimal: 1x vor Ort, dann digital.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber zu 100% (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Eine Kostenbeteiligung durch den Arbeitnehmer ist nicht zulässig.

In welchen Abständen muss G37 angeboten werden?

Standard: alle 2-3 Jahre. Für Arbeitnehmer über 40 Jahren: 1-2 Jahre empfohlen. Bei Beschwerden: kürzere Abstände.

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