Warum arbeitsmedizinische Betreuung wichtig ist
Die arbeitsmedizinische Betreuung ist nicht optional – sie ist eine gesetzliche Pflicht für jeden Betrieb in Deutschland. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 3) und der Betriebsverfassungsordnung (ASiG § 2) müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten arbeitsmedizinisch betreut werden.
Im Gegensatz zur Sicherheitsfachkraft (Sifa), die sich auf technische Sicherheit und Gefährdungsbeurteilung konzentriert, liegt der Fokus des Betriebsarztes auf der Prävention von Berufskrankheiten, der Eignung von Beschäftigten und der Beratung zu arbeitsmedizinischen Maßnahmen.
Was umfasst die arbeitsmedizinische Betreuung?
| Aufgabenbereich | Beschreibung |
|---|---|
| Betriebsbegehung | Regelmäßige Inspektionen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen und Gefährdungen |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Eignungs-, Pflicht- und Angebotsuntersuchungen gemäß ArbMedVV |
| Beratung Arbeitsschutz | PSA-Empfehlungen, Gesundheitsförderung und Prävention |
| Notfallversorgung | Mitwirkung bei Erste-Hilfe-Organisation |
| Dokumentation | Digitale Vorsorgekartei und Compliance-Nachweise |
Einsatzzeiten nach DGUV V2
| Kategorie | Charakterisierung | Einsatzzeit |
|---|---|---|
| Gruppe I | Geringe Gefährdung (z.B. Büro) | 1 Tag/Jahr |
| Gruppe II | Erhöhte Gefährdung (Handwerk, Logistik) | 2 Tage/Jahr |
| Gruppe III | Hohe Gefährdung (Chemie, Lärm) | 4 Tage/Jahr |
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Häufig gestellte Fragen
Brauchen wir wirklich einen Betriebsarzt?
Ja. Das ArbSchG und die ASiG verpflichten jeden Betrieb zur arbeitsmedizinischen Betreuung. Seit 2026 gilt: ab 20 Mitarbeitern ist ein Betriebsarzt erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsarzt und Sifa?
Der Betriebsarzt konzentriert sich auf Gesundheit und Eignung. Die Sifa verantwortet technische Sicherheit und Gefährdungsbeurteilung. Beide ergänzen sich.
Wie oft muss ein Betriebsarzt uns besuchen?
Abhängig von der DGUV V2 Kategorie: Gruppe I 1 Tag/Jahr, Gruppe II 2 Tage, Gruppe III 4 Tage. Größere Betriebe benötigen Ständige Betreuung.
Ist überbetriebliche Betreuung genauso effektiv?
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