Asbest Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge · BK 4103/4104

Vorsorge Asbest

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter bei Asbestabbruch und Sanierung – Pflichtvorsorge nach TRGS 519 und ArbMedVV durch erfahrene Betriebsärzte.

/ ArbMedVV & TRGS 519 · Pflichtvorsorge bei Asbestarbeiten
/ Spirometrie & Röntgen-Thorax · Mesotheliom- und Asbestose-Frühkennung
/ Jährliche Pflichtvorsorge · Lebenslange Nachsorge nach Exposition

Was wir untersuchen

Spezialisierte Diagnostik zur Frühkennung von Asbestose, Mesotheliom und Lungenkrebs.

01

Anamnese & Asbestexposition

Erfassung von Asbestprodukten, Expositionsdauer, Schutzklasseneinstufung der Tätigkeit und individuellen Risikofaktoren (Rauchen erhöht Krebsrisiko massiv).

02

Spirometrie

Lungenfunktion auf restriktive Muster als Frühzeichen der Asbestose. Basiswerte vor Tätigkeitsbeginn und regelmäßige Verlaufskontrolle.

03

Röntgen-Thorax & HRCT

Röntgenthorax auf Pleuraplaques und Fibrose. HRCT bei Verdacht auf Asbestose oder Mesotheliom deutlich sensitiver als konventionelles Röntgen.

04

Lebenslange Nachsorge

Mesotheliom und Lungenkrebs können 20–50 Jahre nach Exposition auftreten. Nachsorge auch nach Ende der Asbestexposition lebenslang erforderlich.

Häufige Fragen zur Asbestvorsorge

Wer ist zur Asbestvorsorge verpflichtet?

Alle Beschäftigten bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigem Material, auch bei kurzer Exposition.

Wie lange nach Asbestexposition besteht Krebsrisiko?

Bis zu 50 Jahre – Mesotheliom (Pleurakrebs) hat eine der längsten Latenzzeiten aller Berufskrankheiten. Regelmäßige Nachsorge ist lebenslang erforderlich.

Welche Gebäudeteile enthalten Asbest?

Gebäude vor 1993: Dachplatten, Bodenbelag, Putze, Fugenmasse, Dämmmaterialien, Spritzasbest. Kataster-Prüfung vor Renovierung notwendig.

Was kostet Asbestvorsorge?

Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im CompDocs-Rahmenvertrag pauschal abrechenbar.

„Asbest verursacht Asbestose, Mesotheliom und Lungenkrebs mit Latenzzeiten bis zu 50 Jahren. Es gibt keine sichere Expositionsgrenze – jede Faser ist potenziell gefährlich.“

DGUV Grundsatz G1.3, aktualisiert 2024

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