
Arbeitsmedizinische Vorsorge · G26
Schützen Sie Mitarbeiter bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten – Pflichtvorsorge nach ArbMedVV, durchgeführt von erfahrenen Betriebsärzten.
Einblicke in unsere G26-Untersuchung vor Ort.



Umfassende arbeitsmedizinische Diagnostik für Atemschutzträger aller Klassen.
Erfassung von Vorerkrankungen, Medikation und körperlichen Einschränkungen zur Bestimmung der geeigneten Atemschutzgeräteklasse.
Lungenfunktionsprüfung zur Beurteilung der Atemwegskapazität. Basis für die Eignung zu Filtergräten und Isoliergeräten.
Kardiologische Belastbarkeit für schwere Atemschutzgeräte (Klasse 3). EKG und Blutdruckmessung unter standardisierter Belastung.
Klasse 1/2: alle 36 Monate. Klasse 3: alle 24 Monate, ab 50 Jahre jährlich. Erstvorsorge vor Tätigkeitsbeginn verpflichtend.
Alle Beschäftigten, die Atemschutzgeräte der Klassen 1–3 tragen müssen. Je nach Geräteklasse unterscheiden sich Anforderungen und Intervalle.
G26/1 für leichte Filtergräte, G26/2 für mittelschwere Geräte, G26/3 für schwere Isoliergeräte wie Druckluft-Atemschutz. G26/3 erfordert Belastungs-EKG.
Kosten trägt der Arbeitgeber. Im CompDocs-Rahmenvertrag in der Grundbetreuung enthalten oder pauschal abrechenbar.
Feuerwehr, Chemie, Lackierung, Bergbau, Bauwesen, alle Betriebe mit Exposition gegenüber Gasen, Dämpfen oder Partikeln über Grenzwert.
„Atemschutzgeräte stellen hohe Anforderungen an Herz-Kreislauf- und Atemsystem. Ohne ärztliche Eignungsfeststellung darf Klasse-3-Atemschutz nicht getragen werden.“
DGUV Grundsatz G26, aktualisiert 2024
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot – transparent, rechtskonform und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Kostenlos anfragen