
Arbeitsmedizinische Vorsorge · G37
Schützen Sie Ihre Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen – Angebotsvorsorge nach ArbMedVV und BildscharbV durch erfahrene Betriebsärzte.
Einblicke in unsere Bildschirmarbeitsuntersuchung vor Ort.



Ophthalmologische Diagnostik für alle Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen.
Erfassung von Bildschirmart, Sehabstand, Beleuchtung, täglicher Nutzungsdauer und bestehenden Augenbeschwerden oder Kopfschmerzen.
Fernvisus, Nahvisus, Kontrastempfindlichkeit, Stereosehen und Farbsehen. Refraktionsbestimmung für optimale Bildschirmkorrektur.
Feststellung des Bedarfs für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Der Arbeitgeber trägt Kosten für eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille, wenn Standardbrillen nicht ausreichen.
Erstvorsorge bei Tätigkeitsaufnahme. Wiederholung alle 3 Jahre oder bei Beschwerden. Bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen sofort.
Beim erstmaligen Einsatz an Bildschirmen und bei Beschwerden, die mit der Bildschirmarbeit zusammenhängen. Kosten trägt der Arbeitgeber.
Ja – wenn der Augenarzt eine spezielle Sehhilfe für Bildschirmarbeit verordnet und Standardbrillen nicht ausreichen. Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber.
Für alle Beschäftigten, die regelmäßig und überwiegend an Bildschirmen arbeiten – also Büroarbeiter, Grafiker, Programmierer, Disponenten, Kassierer.
Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im CompDocs-Rahmenvertrag pauschal abrechenbar.
„Bildschirmarbeit belastet das visuelle System erheblich. Korrekte Sehhilfen und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung reduzieren Beschwerden und Fehlzeiten signifikant.“
DGUV Grundsatz G37, aktualisiert 2024
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