Krebserzeugende Gefahrstoffe Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge · G40

Vorsorge Krebserzeugende Gefahrstoffe

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor krebserzeugenden Arbeitsstoffen – G40-Pflichtvorsorge nach ArbMedVV für alle Tätigkeiten mit CMR-Stoffen.

/ ArbMedVV & GefStoffV · Pflichtvorsorge CMR-Kategorie 1A/1B
/ Biomonitoring & Organspezifische Diagnostik · Individuell je nach Stoff
/ Jährliche Pflichtvorsorge · Plus lebenslange Nachsorge

Was wir untersuchen

Stoffspezifisches Biomonitoring und organspezifische Diagnostik bei CMR-Stoffen am Arbeitsplatz.

01

Anamnese & Gefahrstofferfassung

Identifikation aller CMR-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch) am Arbeitsplatz, Expositionsdauer und Schutzmaßnahmen.

02

Stoffspezifisches Biomonitoring

Je nach Gefahrstoff: Arsen im Urin (Holzschutzmittel), Chrom-VI im Urin (Schweißen), Benzol-Metaboliten, Formaldehyd-Addukte im Blut.

03

Organspezifische Untersuchung

Je nach Zielorgan: Leber (Chlorkohlenwasserstoffe), Niere (Schwermetalle), Lunge (Fasern), Blut (Benzol), Harnwege (aromatische Amine).

04

Nachsorge nach Expositionsende

Pflichtvorsorge auch nach Tätigkeitsende je nach Stoff. Krebserkrankungen können Jahrzehnte später auftreten. Dokumentation im Vorsorgekartei-System.

Häufige Fragen zur G40-Vorsorge

Was sind CMR-Stoffe?

Stoffe der Kategorien krebserzeugend (C), erbgutverändernd (M) oder reproduktionstoxisch (R) nach GHS/CLP-Verordnung, Kategorien 1A und 1B.

Welche Stoffe erfordern G40?

Benzol, Formaldehyd, Chrom-VI, Nickelverbindungen, Asbest, PAK, aromatische Amine, Hartholzstaub, Diesel-Motoremissionen und weitere CMR-Stoffe.

Wie lange gilt Nachsorge nach Krebsstoff-Exposition?

Je nach Stoff zwischen 10 und 40 Jahren. Bei Asbest, PAK und aromatischen Aminen lebenslange Nachsorge empfohlen.

Was kostet G40?

Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im CompDocs-Rahmenvertrag pauschal abrechenbar.

„Etwa 40% aller Berufskrebserkrankungen sind auf Exposition gegenüber krebserzeugenden Arbeitsstoffen zurückzuführen. Frühzeitige Vorsorge und Biomonitoring sind entscheidend.“

DGUV Grundsatz G40, aktualisiert 2024

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