
Arbeitsmedizinische Vorsorge · G20
Schützen Sie das Gehör Ihrer Mitarbeiter – G20-Pflichtvorsorge nach LärmVibrationsArbSchV und ArbMedVV durch erfahrene Betriebsärzte.
Einblicke in unsere G20-Untersuchung vor Ort.



Audiologische Diagnostik zum Schutz vor lärmbedingter Schwerhörigkeit.
Erfassung von Lärmquellen, täglichem Schallexpositionspegel, Spitzenschalldruckpegel, Gehörschutzverwendung und Hörbeschwerden.
Reintonaudiometrische Messung in einer Schallisolationskabine. Basismessung vor Exposition und Verlaufskontrolle für die Frühkennung lärmbedingter Schwerhörigkeit.
Mittelohrdruckmessung und Stapediusreflexmessung. Ausschluss von Mittelohrschwierhörigkeit als Differenzialdiagnose.
Erstvorsorge vor erster Exposition. Bei 85–90 dB(A): Pflichtvorsorge jährlich. Bei 80–85 dB(A): Angebotsvorsorge alle 3 Jahre.
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder Spitzenpegel von 137 dB(C). Zwischen 80–85 dB(A) ist Angebotsvorsorge anzubieten.
Nein. Lärmbedingte Schwerhörigkeit ist irreversibel. Regelmäßige Audiometrie ermöglicht Frühkennung und Maßnahmen bevor Kommunikationsprobleme entstehen.
Metallverarbeitung, Maschinenbau, Bauwesen, Holzbearbeitung, Gastronomie, Musik, alle Betriebe mit lärmintensiven Maschinen oder Prozessen.
Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im CompDocs-Rahmenvertrag in der DGUV 2-Grundbetreuung enthalten oder pauschal abrechenbar.
„Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Regelmäßige Audiometrie erkennt Schädigungen, bevor sie zu dauerhaften Kommunikationseinschränkungen führen.“
DGUV Grundsatz G20, aktualisiert 2024
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