
Arbeitsmedizinische Vorsorge · G39
Schützen Sie Ihre Schweißer vor Pneumokoniosen und Lungenkrebsrisiken durch Schweißrauch – Pflichtvorsorge nach ArbMedVV, durchgeführt von erfahrenen Betriebsärzten.
Einblicke in unsere arbeitsmedizinische Vorsorge für Schweißer.



Strukturierte Vorsorge nach TRGS 528 – von der Anamnese bis zur Biomonitoring-Kontrolle
Erfassung von Schweißverfahren, eingesetzten Zusatzstoffen, Expositionsdauer und bisherigen Atemwegsbeschwerden zur individuellen Risikobewertung.
Lungenfunktionsprüfung zur Frühkennung von obstruktiven oder restriktiven Ventilationsstörungen. Baseline-Messung vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtend.
Bei Exposition gegenüber Chrom-VI- oder Nickelverbindungen: Biomonitoring im Urin. Röntgen-Thorax bei Verdacht auf Siderofibrose oder Pneumokoniose.
Erstvorsorge vor Tätigkeitsaufnahme. Pflichtvorsorge jährlich, bei dokumentiertem Expositionsminderungsplan bis 2 Jahre verlängerbar.
Nein – nur bei Exposition gegenüber Schweißrauch oder chrom-/nickelhaltigen Zusatzstoffen. Bei reiner Mechanisierung ohne Rauchentwicklung entfällt die Pflichtvorsorge.
Jährlich bei Pflichtvorsorge. Mit dokumentiertem Expositionsminderungsplan können bis zu 2 Jahre vereinbart werden. Bei Erstexposition: Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit.
Kosten trägt vollständig der Arbeitgeber. Für CompDocs-Vertragsunternehmen ist die Vorsorge in der DGUV 2-Grundbetreuung enthalten oder wird pauschal abgerechnet.
Metallverarbeitung, Automotive, Maschinenbau, Schiffbau, Stahlbau sowie alle Betriebe mit WIG-, MIG/MAG-, Elektroden- oder Laserschweißen und Trennverfahren.
„Exposition gegenüber Schweißrauchen führt bei längerfristiger Einwirkung zu Siderofibrosen. Chromhaltige Zusätze erhöhen das Lungenkrebsrisiko signifikant.“
DGUV Grundsatz G39, aktualisiert 2024
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