
Arbeitsmedizinische Vorsorge · BK 5103
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Hautkrebs durch UV-Strahlung – Pflichtvorsorge nach ArbMedVV für alle Beschäftigten im Freien.
Einblicke in unsere Hautschutzuntersuchung vor Ort.



Dermatologische Diagnostik zum Schutz vor UV-bedingtem Hautkrebs bei Außenarbeiten.
Erfassung von Außentätigkeitsdauer, Jahreszeiten, geografischen Faktoren, Sonnenschutzmaßnahmen und Vorerkrankungen (Hauttyp, Muttermale).
Ganzkörperinspektion auf Hautveränderungen, aktinische Keratosen, Basaliome und Melanomverdacht. Dermatoskopische Untersuchung auffälliger Läsionen.
Bestimmung des Fitzpatrick-Hauttyps. Individuelle Beratung zu Sonnenschutzmitteln, UV-Schutzkleidung und Verhaltensmaßnahmen bei Außenarbeit.
Erstvorsorge bei Tätigkeitsaufnahme. Pflichtvorsorge jährlich für alle regelmäßig im Freien Beschäftigten. Bei Befund: Überweisung Dermatologie.
Alle Beschäftigten, die regelmäßig im Freien arbeiten: Bauarbeiter, Landwirte, Gärtner, Dachdecker, Straßenbauer, Forstarbeiter – mindestens 30 Min./Tag Sonnenlicht.
Ja – seit 2015 ist Plattenepithelkarzinom durch UV-Strahlung als BK 5103 anerkannt. Regelmäßige Vorsorge stärkt den BK-Anerkennungsfall.
Als alleinige Maßnahme nicht. UV-Schutzkleidung (UPF 50+), Mützen und Aufenthaltsplanung (Mittagshitze meiden) sind primäre Schutzmaßnahmen.
Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im CompDocs-Rahmenvertrag pauschal abrechenbar.
„Plattenepithelkarzinome durch natürliche UV-Strahlung sind seit 2015 als Berufskrankheit 5103 anerkannt. Outdoor-Beschäftigte haben ein bis zu dreifach erhöhtes Hautkrebsrisiko.“
DGUV Grundsatz UV-Strahlung, 2024
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