Die Grundbetreuung ist der gesetzlich vorgeschriebene Kern der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung – verpflichtend für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Branche und Größe.
Sie ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt und umfasst alle Aufgaben, die Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit grundsätzlich für jeden Betrieb erbringen müssen. Dazu gehören insbesondere die Beratung des Arbeitgebers zu Fragen des Gesundheitsschutzes, Begehungen der Arbeitsstätten, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA).
Unsere digitale Grundbetreuung deckt alle gesetzlich geforderten Kernaufgaben nach DGUV V2 ab – effizient, dokumentiert und ortsunabhängig.
Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und Gefährdungsgruppe Ihres Unternehmens. Die DGUV V2 legt Mindesteinsatzzeiten fest – typisch sind 0,5–2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr (Betriebsarzt + Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen).
Nutzen Sie unseren DGUV V2 Einsatzzeitenrechner, um den genauen Betreuungsbedarf für Ihr Unternehmen zu berechnen.
Kein Papierkram, kein langer Vertrag. Sagen Sie uns Ihre Mitarbeiterzahl und Branche – wir schicken Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein maßgeschneidertes Angebot.
Kostenlos berechnen: Wie viele Stunden Betriebsärzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt Ihr Betrieb nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2?
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