Service · AMR 3.4

Telemedizin in der Arbeitsmedizin — AMR 3.4 Videosprechstunde

Sichere, regulierungskonforme Vorsorgeuntersuchungen per Videokonsultation. Rechtssicherheit nach AMR 3.4, Datenschutz nach DSGVO Art. 9, integriert in Ihre HR-Prozesse — von IAAI Arbeitssicherheit GmbH mit eigener CompDocs-Plattform.

Videosprechstunde zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die AMR 3.4 regelt seit Januar 2026 Vorsorgeuntersuchungen mittels Telemedizin. Für dezentralisierte Teams und Homeoffice eröffnet dies Effizienzpotenziale — ohne Kompromisse bei Rechtssicherheit oder Datenschutz. Die CompDocs-Plattform ist KBV-zertifiziert und DSGVO-konform.

Was ist Telemedizin in der Arbeitsmedizin?

Durchführung von Vorsorgen per Video-Echtzeit. Zulässig nach AMR 3.4 für:

  • Bildschirmarbeitsplatz (G37) — vollständig
  • Quecksilber (G1) — teilweise
  • Asbeststaub (G1.5) — teilweise
  • Biologische Arbeitsstoffe (G42) — Einzelfall
  • Beratungen/Schulungen — vollständig

Rechtsrahmen: AMR 3.4 und Vorsorgebescheinigung

VorsorgetypTelemedizinHinweise
Bildschirmarbeit (G37)JaKomplett per Video
Quecksilber (G1)EingeschränktBlutentnahme vor Ort
Asbest (G1.5)TeilweiseRöntgen vor Ort
Lärm (G20)NeinAudiometrie vor Ort
Hautschutz (G24)TeilweisePatch-Tests vor Ort
BeratungJaErgonomie, Hygiene

Vorsorgebescheinigung (ArbMedVV § 6): rechtlich identisch mit Präsenz.

Ablauf einer digitalen Vorsorge

  1. Anmeldung & Anamnese — Personalportal-Fragebogen.
  2. Videosprechstunde — KBV-zertifiziert via CompDocs.
  3. Befunddokumentation — strukturierte Echtzeit-Einträge.
  4. Bescheinigung — digital signiert.
  5. Archivierung — DSGVO-konform, Compliance-Dashboard.

Datenschutz & Sicherheit

  • Verschlüsselung TLS 1.2/1.3, AES-256.
  • Server Deutschland — DSGVO-zertifiziert.
  • Zugriffskontrolle — authentifiziert, geloggt.
  • Auftragsverarbeitung — Art. 28 DSGVO.
  • Aufbewahrung — 10 Jahre, sichere Löschung.
  • KBV-Zertifizierung der Videokomponente.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Effizienz ohne Anfahrt
  • Dezentralisierte Teams abgedeckt
  • AMR 3.4 / ArbMedVV / DSGVO
  • HR-Integration (SAP, Personio)
  • Weniger Ausfallzeiten
  • Audit-Ready Nachweise

Häufig gestellte Fragen

Rechtlich bindend?

Ja. AMR 3.4 und ArbMedVV § 6 — gleichwertig zu Präsenz.

Was geht nicht per Video?

Audiometrie, Spirometrie, Sehtests, Röntgen, Blutabnahmen.

Datenschutz-Audit notwendig?

Nein — IAAI ist AV nach Art. 28; Zertifikate auf Anfrage.

Technische Voraussetzungen?

Standard-Browser, stabile Internetverbindung, keine Installation.

Übermittlung an HR?

Nur Bescheinigung, kein Befund — Arztgeheimnis bleibt.

Nächste Schritte

Fragen zur Umsetzung? Das Team der IAAI Arbeitssicherheit GmbH berät zu HR-Schnittstellen und Implementierung.

Unverbindlichen Termin vereinbaren oder info@compdocs.de.