Nach ArbSchG §5 müssen alle Arbeitgeber auch psychische Belastungen erfassen und beurteilen. Wir begleiten Sie rechtssicher, digital und betriebsärztlich fundiert.
Seit der ArbSchG-Novelle 2013 sind psychische Belastungen explizit in §5 Abs. 3 ArbSchG genannt. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit für jedes Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtend – unabhängig von Branche, Größe oder Art der Tätigkeit.
Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht nehmen zu. Fehlende oder unvollständige GBU-Dokumentation kann zu Verstößen führen und – im Schadensfall – die Haftung des Arbeitgebers begründen.
Unser strukturiertes Verfahren ermöglicht eine rechtssichere Dokumentation in 5 klaren Schritten – digital, zeitsparend und betriebsärztlich begleitet.
Betriebsarzt analysiert Unternehmensstruktur, Branche, Tätigkeitsbereiche und spezifische Belastungsfaktoren. Definition des Beurteilungsumfangs.
Einsatz validierter Instrumente (z. B. KFZA, Mitarbeiterbefragung, Beobachtungsinterview). Ermöglicht digitale Durchführung nach AMR 3.4.
Analyse der Ergebnisse nach GDA-Leitlinie. Einschätzung von Ausmaß und Dauer der Belastungen – Grundlage für Präventionsmaßnahmen.
Priorisierte Maßnahmenliste mit konkreten Schritten: organisatorisch, technisch und personenbezogen. SMART formuliert und zuweisbar.
Rechtssichere Dokumentation gem. ArbSchG §6. Regelmäßige Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen (empfohlen: jährlich oder bei wesentlichen Änderungen).
Die psychische GBU ist Teil unserer Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 – und lässt sich nahtlos in Ihr bestehendes Paket integrieren.
Vollständige und rechtssichere Dokumentation gem. ArbSchG §5 und §6, inkl. Bewertungsmatrix und Wirksamkeitskontrolle.
Fachkundige Beratung durch erfahrene Betriebsärzte und Arbeitspsychologen – persönlich oder per Telemedizin gem. AMR 3.4.
Eingesetzte Verfahren sind wissenschaftlich validiert (KFZA, BAuA-Leitfaden). Ergebnisse sind gerichtsverwertbar.
Automatische Erännerung zur Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung – kein Compliance-Risiko durch veraltete Dokumentation.
Mitarbeiterbefragungen können vollständig digital, DSGVO-konform und anonym durchgeführt werden – bundesweit skalierbar.
Nahtlose Einbindung in bestehende Grundbetreuung nach DGUV V2. Keine zusätzlichen Verträge – ein Ansprechpartner.
Ja. ArbSchG §5 gilt für alle Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Kein Unternehmen ist ausgenommen.
Bei Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht oder nach einem Arbeitsunfall kann die fehlende Dokumentation Ordnungswidrigkeiten und Haftungsrisiken auslösen. Im Wiederholungsfall drohen Bußgelder bis 25.000 €.
Mindestens bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse (Umstrukturierung, neue Tätigkeiten, Vorfälle). Empfehlung: jährliche Wirksamkeitskontrolle. CompDocs erinnert Sie automatisch.
Ja. Digitale Mitarbeiterbefragungen sind nach AMR 3.4 zulässig und können vollständig anonym gestaltet werden. So erhalten Sie valide Ergebnisse und minimieren Vorbehalte der Belegschaft.
Ja. Bei CompDocs ist die psychische GBU integraler Bestandteil der betriebsarztlichen Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Kein Zusatzvertrag erforderlich.
GBU rechtssicher erstellen: KI-gestützte Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5 für alle Gefährdungsarten.
Mehr erfahren →Artikel5%-Kontrollquote, Bußgelder bis 30.000 € und 7-Schritte-Prozess: der Fachbeitrag zur psychischen GBU 2026.
Zum Artikel →LeistungDie psychische GBU ist Teil der Grundbetreuung – kein Zusatzvertrag, ein Ansprechpartner, volle Rechtssicherheit.
Mehr erfahren →Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden und erklären, wie wir die psychische Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen umsetzen.