Die neue Hitzeschutzverordnung macht den Hitzeschutzplan ab Warnstufe 2 (ab 34°C) zur Pflicht. Ab 35°C gilt ein Arbeitsplatz ohne Gegenmaßnahmen als ungeeignet.
Ab 34°C: Hitzeschutzplan Pflicht
Arbeitgeber müssen einen dokumentierten Hitzeschutzplan mit technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen vorhalten.
Ab 35°C: Arbeitsplatz ungeeignet
Ohne wirksame Gegenmaßnahmen darf bei über 35°C nicht weitergearbeitet werden.
Wearables für Hitzeschutz
Körpertemperatur-Sensoren und Herzfrequenz-Monitoring ermöglichen Echtzeitschutz bei Hitzearbeit.
Maßnahmen nach der Hitzeschutzverordnung
Technisch: Klimaanlagen, Sonnenschutzfolien, Ventilatoren. Organisatorisch: Verlagerung von Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Trinkwasserbereitstellung. Persönlich: Kühle Arbeitskleidung, UV-Schutz, Hitzeschutz-Unterweisungen.
Besonders betroffene Branchen
Bau, Logistik, Landwirtschaft, Produktion und Gastronomie sind besonders betroffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss Hitzebelastung explizit berücksichtigen.
