Hitzeschutz am Arbeitsplatz 2026
Arbeitssicherheit

Hitzeschutz am Arbeitsplatz 2026 – Neue Verordnung und Pflichten für Arbeitgeber

Von CompDocs Redaktion9. April 202610 Min. Lesezeit

Die neue Hitzeschutzverordnung macht den Hitzeschutzplan ab Warnstufe 2 (ab 34°C) zur Pflicht. Ab 35°C gilt ein Arbeitsplatz ohne Gegenmaßnahmen als ungeeignet.

Ab 34°C: Hitzeschutzplan Pflicht

Arbeitgeber müssen einen dokumentierten Hitzeschutzplan mit technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen vorhalten.

Ab 35°C: Arbeitsplatz ungeeignet

Ohne wirksame Gegenmaßnahmen darf bei über 35°C nicht weitergearbeitet werden.

Wearables für Hitzeschutz

Körpertemperatur-Sensoren und Herzfrequenz-Monitoring ermöglichen Echtzeitschutz bei Hitzearbeit.

Maßnahmen nach der Hitzeschutzverordnung

Technisch: Klimaanlagen, Sonnenschutzfolien, Ventilatoren. Organisatorisch: Verlagerung von Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Trinkwasserbereitstellung. Persönlich: Kühle Arbeitskleidung, UV-Schutz, Hitzeschutz-Unterweisungen.

Besonders betroffene Branchen

Bau, Logistik, Landwirtschaft, Produktion und Gastronomie sind besonders betroffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss Hitzebelastung explizit berücksichtigen.

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