Hitzearbeiten Vorsorge G30 — Pflichtvorsorge bei extremer Wärmebelastung
„Diese arbeitsmedizinische Empfehlung gibt Anhaltspunkte für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, um Erkrankungen, die durch Hitzearbeiten entstehen können, zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.“
— DGUV Empfehlung „Hitzearbeiten“ (E HTZ), Fassung Januar 2022, S. 838 ff.
1. Was ist die Hitzearbeiten-Vorsorge?
Die Hitzearbeiten-Vorsorge (G30) ist Pflichtvorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte mit regelmäßiger extremer Hitzebelastung. Schutzziel: Früherkennung von Vorerkrankungen, die zu Hitzschlag, Kreislaufkollaps oder Hitzekrämpfen führen können — und Sicherstellung ausreichender Hitzeadaption.
Hitzearbeit ist die Kombination aus hoher Lufttemperatur, starker Wärmestrahlung, schwerer körperlicher Arbeit und/oder isolierender Bekleidung. Auslöser ist die AMR 13.1, die konkrete Arbeitsverfahren (Pfannenarbeit, Flämmen, Schmiedearbeit über 100 kg, Heißreparaturen an Glaswannen) als Pflichtvorsorge-Anlass definiert.
Die Beurteilung erfolgt über die Normal-Effektivtemperatur (NET) nach Yaglou und die effektive Bestrahlungsstärke (Eeff) in Kombination mit der Arbeitsschwere.
2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026
Geregelt in der ArbMedVV Anhang Teil 3 (Physikalische Einwirkungen). Maßgeblich ist die AMR 13.1. Klimatische Mindestanforderungen regelt die ArbStättV (Anhang 3.5).
- ArbMedVV — Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 3a (Pflicht)
- AMR 13.1 — Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung
- ArbStättV / ASR A3.5 — Raumtemperatur, Maßnahmenplan ab 26/30/35 °C
- BKV — BK 2401 „Grauer Star durch Wärmestrahlung“
- ArbSchG, ASiG, DGUV V1, DGUV V2
3. Vorsorgeanlässe — wann ist welche Vorsorge fällig?
3.1 Pflichtvorsorge nach AMR 13.1
Pfannenarbeit im Stahlwerk, Flämmen warmer Brammen, Schweißarbeiten an vorgewarmten Werkstücken (> 0,5 t, > 80 °C), Befahren nicht abgekühlter Behälter/Öfen, Arbeiten auf Ofendecken, Schmiede > 100 kg, Heißreparaturen an Glaswannen/Keramiköfen, Feuerwehreinsätze am Brandherd.
3.2 Fristen
| Vorsorgeart | Erst | Erste Nach | Folge |
|---|---|---|---|
| Pflicht | vor Aufnahme | 12–24 Mon. | 36 Mon. |
| Bei Auffälligkeiten | — | 6–12 Mon. | individuell |
4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten
4.1 Gießerei / Stahlwerk
Schmelzbetriebe, Pfannenarbeiten, Abstich, Reparaturen an Öfen und Pfannen. NET-Werte > 36 °C bei mittelschwerer Arbeit. Pflichtvorsorge für Schmelzer, Pfannenführer, Anschläger, Wartungspersonal.
4.2 Bäckerei / Backwarenproduktion
Industriebäckereien mit Etagen-/Tunnelöfen. Lufttemperaturen bis 35 °C, Wärmestrahlung bis 600 W/m². Pflichtvorsorge für Bäcker und Reinigungspersonal an heißen Backstraßen.
4.3 Glas- und Keramikindustrie
Heißreparaturen an Glaswannen (> 1.500 °C), Tunnelöfen in Keramik. Ofenmaurer und Wartungspersonal sind pflichtvorsorgepflichtig.
4.4 Berufsgruppen
Schmelzer, Gießer, Schmiede, Schweißer, Ofenmaurer, Glasmacher, Keramiker, Industriebäcker, Köche in Großküchen, Feuerwehrleute, Wartungsmechaniker an heißen Anlagen.
5. Untersuchungsumfang
5.1 Beratung
Gefährdungen durch Hitze/IR-Strahlung, Akklimatisation, Entwärmungsphasen, PSA (Kühlweste), Flüssigkeitszufuhr (mind. 1 L/h bei schwerer Hitzearbeit).
5.2 Anamnese
Herz-Kreislauf (Hypertonie, KHK, Rhythmusstörungen), ZNS (Anfallsleiden), Medikamente (Diuretika, Betablocker, Anticholinergika), Flüssigkeitsaufnahme, Akklimatisationsstand.
5.3 Klinische Untersuchung
- Urinstatus, kleines Blutbild, Leber-/Nierenwerte, Blutzucker
- Blutdruck- und Pulsmessung
- EKG in Ruhe und bei Belastung (Ergometrie nach DGUV-Leitfaden)
- Röntgen-Thorax nur bei spezieller Indikation
5.4 Klimabeurteilung
Normal-Effektivtemperatur (NET) und effektive Bestrahlungsstärke (Eeff) in Kombination mit Arbeitsschwere (4 Stufen nach Energieumsatz: leicht ~100 W bis sehr schwer > 300 W).
6. Beurteilung und Bescheinigung
Vier Beurteilungsstufen. Relevante Krankheitsgruppen: Herz-Kreislauf (KHK, Hypertonie, Rhythmusstörungen), Lunge (COPD, Emphysem), ZNS (Anfallsleiden), Stoffwechsel (Diabetes, Adipositas), Augen (Katarakt bei Wärmestrahlung).
Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3: Anlass + nächster Termin, ohne Befund.
BK 2401 — Grauer Star durch Wärmestrahlung
Bei langjähriger Wärmestrahlungsexposition und Katarakt-Befund: BK-Anzeige nach § 202 SGB VII.
Akute Hitzeerkrankungen
- Hitzeerschöpfung: Schwäche, Kopfschmerz, Übelkeit — Schatten, Flüssigkeit
- Kreislaufkollaps: kurze Bewusstlosigkeit — Schocklage
- Hitzekrämpfe: Muskelkrämpfe durch Salzverlust — Elektrolytausgleich
- Hitzschlag: Kerntemperatur > 40 °C, Bewusstseinsstörung — Notfall! Sofortige Kühlung + Notarzt
7. Praxistipps für Unternehmen
- GBU mit Klimamessung: DIN EN ISO 7726 — Lufttemperatur, Feuchttemperatur, Luftgeschwindigkeit, Strahlungstemperatur.
- Hitzeadaption: Erste Woche 50 % Aufenthaltszeit, Steigerung über 2 Wochen. Nach 3–4 Wochen Pause: erneuter Aufbau.
- Entwärmungsphasen: Klimatisierte Bereiche< 25 °C, Kühlduschen, Pausen nach NET-Wert.
- PSA und Getränke: Kühlwesten, isotonische Getränke (0,5–1 L/h, frei zugänglich).
- IAAI: Erstvorsorgen vor erstem Arbeitstag inkl. Belastungs-EKG und Akklimatisationsplan via digitale Vorsorgekartei.
8. Praxistipps für Betriebsärzte
Aktuelle GBU mit NET-/Eeff-Daten anfordern. Vorabklärung kardiov. Risiken (Framingham-Score). Belastungs-EKG strikt nach DGUV-Leitfaden Ergometrie. Bei Adipositas (BMI > 30) ergänzende Risikobewertung, bei Z. n. Infarkt Rücksprache Kardiologie.
- Saisonale Beschäftigte ohne Hitzeadaption: verkürzte Erstvorsorge-Intervalle
- Langzeitexposition Wärmestrahlung: Augenstatus für BK 2401 erfassen
- Akklimatisationsplan in Vorsorgekartei aufnehmen
9. Häufige Fragen (FAQ)
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber — ausnahmslos. Reise-/Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.
Ab welcher Temperatur ist Vorsorge Pflicht?
Kein einzelner Schwellenwert. Maßgeblich ist AMR 13.1 mit namentlich benannten Tätigkeiten. Klimakritisch: NET > 30–34 °C bei mittelschwerer Arbeit.
Was ist Hitzeadaption?
Physiologische Anpassung über 2–4 Wochen: erhöhte Schweißrate, niedrigerer Salzgehalt, mehr Flüssigkeitsaufnahme. Geht nach 3–4 Wochen ohne Hitzearbeit verloren.
Welche Untersuchungen sind Pflicht?
Urinstatus, Blutbild, Leber-/Nierenwerte, Blutzucker, Blutdruck, EKG in Ruhe und bei Belastung (Ergometrie).
Kann ich die Vorsorge ablehnen?
Die Untersuchung darf nicht gegen Ihren Willen erfolgen — die Beratung ersetzt sie dann. Ohne Pflichtvorsorge-Termin ist die Tätigkeit jedoch unzulässig.
Was bei festgestellter Herzerkrankung?
Zusätzliche Schutzmaßnahmen oder verkürzte Intervalle. Bei manifester KHK ggf. Tätigkeitswechsel — Mitteilung an Arbeitgeber nur mit Einwilligung.
10. Quellen und Literatur
Primärquelle: DGUV Empfehlungen, 2. Auflage Sept. 2024, „Hitzearbeiten“ (E HTZ), Fassung Jan. 2022, S. 838–859.
Rechtsgrundlagen: ArbMedVV (Anhang Teil 3), AMR 13.1, ArbStättV, ASR A3.5, ArbSchG, ASiG, DGUV V1/V2, BKV (BK 2401).
Normen: DIN EN ISO 7726, DIN EN ISO 8996, DIN SPEC 33428.
Stand: 22. April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.