Content Guide · §12 ArbSchG

Unterweisungen im Arbeitsschutz: Pflicht, Frequenz, Nachweis

Mindestens einmal jährlich, bei Neueinstellung und bei Gefährdungsänderung – Unterweisungen nach §12 ArbSchG und DGUV V1 §4 sind Arbeitgeberpflicht. CompDocs macht sie digital, erinnert automatisch und liefert den revisionssicheren Nachweis.

Sicherheitsbeauftragter führt Unterweisung nach §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 mit digitalem Nachweis durch

Die Unterweisung ist das zentrale Instrument, mit dem Arbeitgeber ihre Beschäftigten über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und sicheres Verhalten informieren. Rechtsgrundlage: §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 §4. Wer Unterweisungen verschätzt, riskiert Bußgelder, Regress der Unfallversicherung und persönliche Haftung der Führungskraft.

Wann sind Unterweisungen Pflicht?

AnlassHäufigkeitGrundlage
ErstunterweisungVor Aufnahme der Tätigkeit§12 ArbSchG
WiederholungsunterweisungMindestens jährlich (Jugendliche halbjährlich)DGUV V1 §4
AnlassbezogenBei neuem Arbeitsplatz, Stoffwechsel, Unfall, Verfahrensänderung§12 ArbSchG
LeiharbeitnehmendeVor jedem neuen EinsatzAUG + §12 ArbSchG

Typische Unterweisungsthemen

Dokumentationspflicht – wie sauber nachweisen?

Der Nachweis muss personenbezogen, datiert und inhaltsbezogen sein. Mindestens: Teilnehmer, Datum, Themen, Unterweisender, Unterschrift (digital oder analog). Aufbewahrung: mindestens 2 Jahre, bei Gefahrstoffen & biologischen Arbeitsstoffen länger (bis 40 Jahre nach GefStoffV/BioStoffV).

Online vs. Präsenz – was ist zulässig?

E-Learning ist grundsätzlich zulässig, wenn Interaktivität, Verständnisprüfung und Rückfragemöglichkeit gegeben sind (BAuA-Position, DGUV Information 211-005). Bei hohen Gefährdungen (z. B. Atemschutz, Gefahrstoffe) ist eine praktische Präsenz-Komponente vorgeschrieben.

Haftung bei Versäumnis

Digitale Unterweisung mit CompDocs

Häufige Fragen

Reicht ein einmaliges Video im Onboarding?

Nein. Die Unterweisung muss mindestens jährlich wiederholt werden, anlassbezogen ergänzt und mit Verständnisprüfung belegt werden.

Wer darf unterweisen?

Der Arbeitgeber oder eine von ihm schriftlich beauftragte, fachkundige Person (Führungskraft, Sifa, Betriebsarzt). Externe Dienstleister wie CompDocs können dies übernehmen.

Sind Unterweisungen während der Arbeitszeit zu leisten?

Ja. Unterweisung gilt als Arbeitszeit und ist vom Arbeitgeber zu vergüten (§12 Abs. 1 Satz 4 ArbSchG).

Welche Fristen gelten für die Dokumentation?

Allgemein 2 Jahre; länger bei Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen. Zugriff auditfähig für BG und Gewerbeaufsicht.

Was zhlt als anlassbezogene Unterweisung?

Neuer Arbeitsplatz, Verfahrensänderung, neuer Gefahrstoff, Beinaheunfall oder Unfall, Beschaffung neuer Maschinen.

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