Arbeitsmedizin

Betriebsarzt ab wie vielen Mitarbeitern? Die genaue Antwort für Ihr Unternehmen

Von CompDocs Redaktion·9. April 2026·10 Min. Lesezeit
Betriebsarzt in modernem deutschen Büro bei der Beratung

Viele Arbeitgeber sind unsicher: Brauchen wir bereits einen Betriebsarzt ab wie vielen Mitarbeitern? Diese Frage ist berechtigt — das deutsche Arbeitsschutzrecht ist nicht immer transparent. Wir zeigen Ihnen die genaue gesetzliche Regelung, welche Betreuungsmodelle es gibt und wie sich die Neuregelungen ab 2026 auswirken.

Die Antwort ist klar: Es gibt keine Ausnahme — auch Ein-Personen-Betriebe benötigen betriebsärztliche Betreuung. Allerdings gibt es Modelle, die für kleine Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll sind. Wir erklären, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen, ohne unnötige Kosten zu tragen.

Die kurze Antwort: Ab dem ersten Mitarbeiter

Betriebsärztliche Betreuung ist ab dem 1. Mitarbeiter Pflicht — nicht ab 10 oder 50 Mitarbeitern, sondern ab dem ersten Tag eines Arbeitsverhältnisses. Dies regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 2.

Allerdings bedeutet das nicht, dass jedes kleine Unternehmen einen vollzeitbeschäftigten Betriebsarzt anstellen muss. Für Kleinbetriebe (bis 20 Mitarbeiter) reicht das Unternehmermodell: Der Arbeitgeber absolviert eine Grundschulung, benennt einen Betriebsarzt und kümmert sich bedarfsorientiert um Arbeitsschutz. Das ist kostengünstig und rechtssicher.

Was sagt das Gesetz?

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973 verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Bestellung eines Betriebsarztes – unabhängig von der Betriebsgröße. Hinzu kommen die DGUV Vorschrift 2 und die berufsgenossenschaftlichen Regelwerke, die konkrete Einsatzzeiten (Stundendeputate) festlegen.

Wichtig: Reform 2026
Die DGUV hat ihre Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026 reformiert. Die wichtigste Änderung: Die Schwelle für das Unternehmermodell wurde von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben. Unternehmen bis 20 Beschäftigte können damit jetzt ohne externe Betriebsarztbestellung auskommen – wenn der Unternehmer selbst eine Schulung absolviert.
HR-Managerin prüft arbeitsmedizinische Unterlagen

Die 3 Betreuungsmodelle im Überblick

Je nach Betriebsgröße und Branche gibt es drei Modelle der arbeitsmedizinischen Betreuung:

1. Regelbetreuung (ab 10 bzw. 20 Mitarbeiter)

Der Klassiker: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit werden regulär bestellt. Das Stundendeputat richtet sich nach Betreuungsgruppe und Mitarbeiterzahl. Geeignet für Betriebe mit mittlerem bis höherem Gefährdungspotenzial.

2. Alternative bedarfsorientierte Betreuung (bis ca. 50 Mitarbeiter)

Kleinbetriebe können die Regelbetreuung durch ein alternatives Modell ersetzen: Der Unternehmer absolviert eine Grundbetreuung (Schulung), die laufende Betreuung erfolgt anlassbezogen. Zulässig nur bei niedrigem Gefährdungsniveau (Betreuungsgruppe III).

3. Unternehmermodell (bis 20 Mitarbeiter – neu ab 2026)

Für Betriebe bis 20 Mitarbeiter (seit 2026 – zuvor: bis 10) ohne besondere Gefährdungen. Der Unternehmer selbst übernimmt nach Schulung die Schutzfunktion. Kein externer Betriebsarzt erforderlich, solange keine anlassbezogenen Betreuungsbedarfe entstehen.

Grundbetreuung: Wie viele Stunden pro Mitarbeiter?

Die Grundbetreuungszeit gibt an, wie viele Einsatzstunden pro Jahr und Mitarbeiter für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft vorgesehen sind. Die Stunden können zwischen den Fachbereichen aufgeteilt werden, dabei ist eine Gewichtung bis zu 80% pro Fachrichtung möglich. Es hängt von der Betreuungsgruppe ab:

BetreuungsgruppeBeispielbranchenStd./MA/Jahr (BA)Std./MA/Jahr (SiFa)
Gruppe IBaugewerbe, Chemie, Bergbau1,01,5
Gruppe IIHandel, Pflege, Gastgewerbe0,51,0
Gruppe IIIBüro, IT, Verwaltung0,250,25
Team-Meeting in modernem Büro

Was kostet ein Betriebsarzt?

Die Kosten hängen von Betriebsgröße, Betreuungsgruppe und gewähltem Modell ab. Als Orientierung:

UnternehmenstypModellKosten/Jahr (ca.)
1–20 MA, BüroUnternehmermodellab 0 € (Schulung einmalig)
20–50 MA, Gruppe IIIAlternativbetreuung300–800 €
50–200 MA, Gruppe IIRegelbetreuung2.000–6.000 €
200+ MA, Gruppe IRegelbetreuungab 10.000 €

Online-Betriebsarztmodelle (telemedizinisch) sind seit der DGUV-Reform 2026 bis zu 50 % der Einsatzzeit zulässig – und können die Kosten erheblich senken.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Mitarbeiter sind Sie gesetzlich zur Bestellung eines Betriebsarztes verpflichtet. Betriebe bis 20 Mitarbeiter können seit 2026 das Unternehmermodell nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsarzt und Werksarzt?

Beide Begriffe meinen dasselbe. „Werksarzt“ ist der ältere Begriff aus der Industrie, „Betriebsarzt“ der gesetzlich korrekte Terminus gemäß ASiG.

Kann ich einen Online-Betriebsarzt nutzen?

Ja. Seit der DGUV-Reform 2026 ist telemedizinische Betreuung bis zu 50 % der Einsatzzeit zulässig (AMR 3.4). CompDocs bietet genau dieses Modell an.

Was passiert, wenn ich keinen Betriebsarzt bestelle?

Ordnungswidrigkeiten gemäß § 25 ASiG: Geldbussen bis zu 5.000 €. Bei Arbeitsunfällen zusätzlich Haftungsrisiken. Die Berufsgenossenschaft kann Auflagen erteilen.

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