Recht & Compliance

Betriebsarzt Pflicht: Ab wann, für wen – und was bei Verstoß droht

Von Dr. Johannes Angerer, Betriebsarzt April 2026 8 Min. Lesezeit

Kurze Antwort: Ein Betriebsarzt ist in Deutschland ab dem ersten Mitarbeiter Pflicht. Es gibt keine Untergrenze. Was sich unterscheidet, ist der Umfang der Betreuung – abhängig von Branche, Betriebsgröße und Gefährdungslage.

Das Wichtigste auf einen Blick
✅ Pflicht gilt ab 1 Mitarbeiter (§ 2 ASiG)
✅ Umfang: 0,5–2,5 h/Mitarbeiter/Jahr je nach Branche
✅ Neuregelung 2026: Schwellenwert für vereinfachte Betreuung auf 20 MA angehoben
❌ Bei Verstoß: Bußgeld bis 25.000 €, persönliche GF-Haftung

Gesetzliche Grundlage: ASiG und DGUV Vorschrift 2

Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung ergibt sich aus zwei Regelwerken:

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 2: Arbeitgeber haben Betriebsärzte zu bestellen. Keine Ausnahme nach Größe – die Pflicht gilt absolut. Der Umfang der Betreuung wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.

DGUV Vorschrift 2 – Anlage 1 & 2: Regelt den konkreten Betreuungsumfang nach Betreuungsmodell (Regelbetreuung oder Alternativbetreuung) und Betreuungsgruppe (I, II oder III).

Wie viele Stunden braucht mein Betrieb?

Die Grundbetreuung richtet sich nach der Betreuungsgruppe Ihrer Branche:

Gruppe I – 2,5 h/Mitarbeiter/Jahr
Hochrisikobranchen: Chemie, Bergbau, bestimmte Metallverarbeitung, Gesundheitswesen (mit Infektionsrisiko)
Gruppe II – 1,5 h/Mitarbeiter/Jahr
Mittleres Risiko: Elektrotechnik, Fahrzeugbau, Baugewerbe, Pflege ohne Infektionsrisiko
Gruppe III – 0,5 h/Mitarbeiter/Jahr
Niedrigrisikobereich: Büro & Verwaltung, IT, Handel, Dienstleistung, Bildung

Zusätzlich zur Grundbetreuung kommt die betriebsspezifische Betreuung (Teil 2) – diese richtet sich nach tatsächlichen Gefährdungen und kann den Gesamtaufwand deutlich erhöhen.

👉 Berechnen Sie Ihren genauen Bedarf mit unserem kostenlosen DGUV V2 Rechner

Wie viele Stunden braucht mein Betrieb?

Die Grundbetreuung richtet sich nach der Betreuungsgruppe Ihrer Branche:

Gruppe I – 2,5 h/Mitarbeiter/Jahr
Hochrisikobranchen: Chemie, Bergbau, bestimmte Metallverarbeitung, Gesundheitswesen (mit Infektionsrisiko)
Gruppe II – 1,5 h/Mitarbeiter/Jahr
Mittleres Risiko: Elektrotechnik, Fahrzeugbau, Baugewerbe, Pflege ohne Infektionsrisiko
Gruppe III – 0,5 h/Mitarbeiter/Jahr
Niedrigrisikobereich: Büro & Verwaltung, IT, Handel, Dienstleistung, Bildung

Zusätzlich zur Grundbetreuung kommt die betriebsspezifische Betreuung (Teil 2) – diese richtet sich nach tatsächlichen Gefährdungen und kann den Gesamtaufwand deutlich erhöhen.

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Neuregelungen 2026: Was hat sich geändert?

DGUV V2 Reform – die wichtigsten Änderungen:
• Schwellenwert für Anlage 1 (vereinfachte Regelbetreuung) von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben
• Digitale Betreuung (Telemedizin nach AMR 3.4) bis zu 1/3 der Grundbetreuung erlaubt
• Klarstellung: Unternehmermodell bleibt für bis zu 50 MA möglich

Alternativen für kleine Betriebe

Telebetriebsarzt: Die kostengunstigung Option für Betriebe mit geringer Gefährdung. Digitale Betreuung über Videosprechstunde, ab ca. 12 EUR/Mitarbeiter/Monat. Seit AMR 3.4 (2026) rechtssicher.

Unternehmermodell (Uberbetrieblicher Dienst): Für Betriebe bis 50 MA in Gruppe II/III. Kombination aus Motivationsschulung und anlassbezogener Betreuung. Kostenaufwand: einmalig 250–500 EUR/Jahr.

Überbetrieblicher Dienst (ÜBD): Teilen sich mehrere kleine Betriebe einen Betriebsarzt. Günstig, aber weniger personalisiert.

Was droht bei Verstoß gegen die Betriebsarztpflicht?

Die Nichtbestellung eines Betriebsarztes ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 20 ASiG:

⚠️ Konsequenzen im Überblick:
• Bußgeld bis 25.000 EUR pro Verstoß (§ 20 ASiG)
• Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Arbeitsunfällen
• Regressansäprüche der Berufsgenossenschaft bei Folgekosten
• Verlust des Versicherungsschutzes für vermeidbare Unfälle
• Im Extremfall: Strafrechtliche Verfolgung (fahrlässige Körperverletzung)

Checkliste: Bin ich ausreichend abgesichert?

✅ Betriebsarzt bestellt und schriftlich dokumentiert?
✅ Betreuungsumfang berechnet (DGUV V2 Anlage 1 oder 2)?
✅ Pflichtvorsorgen für alle gefährdeten Mitarbeiter angeboten?
✅ Vorsorgekartei geführt (ohne Befundinhalte)?
✅ Gefährdungsbeurteilung aktuell und dokumentiert?

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