Gefahrstoffe

Schweißrauch-Vorsorge nach DGUV-Empfehlung E STM

Johannes F. Angerer
29. April 2024
25. April 2026
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Schweißer in Lederschürze und Atemschutzhelm beim Lichtbogen-Handschweißen einer Stahlkonstruktion mit Punktabsaugung

Auf einen Blick: Schweißrauche sind disperse Verteilungen feinster fester Stoffe in der Luft — sie enthalten je nach Verfahren und Werkstoff Eisen-, Mangan-, Chrom-, Nickel-, Cobalt-, Aluminium- und Cadmiumoxide sowie Gase wie Ozon und Stickstoffoxide. Schweißrauche wurden 2017 von der IARC als Gruppe 1 (humankarzinogen) eingestuft. Wer regelmäßig schweißt oder trennt, unterliegt der Pflichtvorsorge bei Überschreitung von 3 mg/m³ Schweißrauch, sonst der Angebotsvorsorge. Untersuchungsschwerpunkte: Spirometrie, Biomonitoring (Cr, Ni, Al, Mn, Pb, Cd), HRCT bei Aluminium-Schweißern. Die AMR 6.7 sieht im Rahmen der Vorsorge ein Pneumokokken-Impfangebot vor.

1. Was ist die Schweißrauch-Vorsorge?

Die Schweißrauch-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die schweißtechnische Tätigkeiten durchführen oder ihnen beiwohnen — Schweißen, Trennen, Löten, Brennschneiden, Lichtbogenspritzen. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E STM geregelt (Fassung Januar 2022) und in die ArbMedVV-Systematik aus Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge eingebettet. Schutzziel ist die Früherkennung schweißrauchbedingter Erkrankungen — primär chronische Bronchitis, restriktive und obstruktive Atemwegserkrankungen, Aluminose, Siderofibrose, Bronchialkarzinom (bei Cr/Ni-Exposition).

Beim Schmelzschweißen wird der Grundwerkstoff örtlich begrenzt, mit oder ohne Zuführung von Zusatzwerkstoffen, ohne Anwendung von Kraft aufgeschmolzen. Beim Pressschweißen werden die Werkstoffe durch Energie auf Schweißtemperatur gebracht und unter Krafteinwirkung verbunden. Beim Löten wird ein geschmolzener Zusatzwerkstoff (Lot) oberflächlich an den Grundwerkstoff angefügt.

Wirtschaftliche Schwerpunkte: Metallbau, Maschinen- und Anlagenbau, Schiffbau, Stahl- und Edelstahlverarbeitung, Aluminiumverarbeitung, KFZ-Karosseriewerkstätten, Schienenfahrzeugbau.

2. Rechtsgrundlage und Stand 11.05.2026

Die Schweißrauch-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — konkret in Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b (Pflichtvorsorge bei Überschreitung von 3 mg/m³ Schweißrauch) und Abs. 2 Nr. 2 Buchst. f (Angebotsvorsorge bei Einhaltung). Die DGUV Empfehlung E STM konkretisiert die fachärztliche Durchführung (Fassung Januar 2022, 2. Auflage September 2024).

Relevante Rechtsgrundlagen: ArbMedVV (Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Überschreitung von 3 mg/m³ → Pflicht; Abs. 2 Nr. 2 Buchst. f: Einhaltung von 3 mg/m³ → Angebot), GefStoffV, TRGS 528 (zentrale TRGS für Schweiß-Gefährdungsbeurteilungen), TRGS 401/402/500/900/903/905, CLP-Verordnung (Cr(VI) krebserzeugend Kat. 1A/1B), AMR 2.1/6.2/6.3/6.7 (Pneumokokken-Impfung), MuSchG/JArbSchG, BKV (BK 1103, 4106, 4109, 4115, 4301, 4302).

IARC-Einstufung: Seit März 2017 stuft die International Agency for Research on Cancer (IARC) Schweißrauche als Gruppe 1 (humankarzinogen) ein — eine Höherstufung von Gruppe 2B (1990). Hauptkanzerogene: Cr(VI) und Ni-Oxide aus hochlegierten Stabelektroden und Fülldrähten. Die ArbMedVV-Vorsorge umfasst keine Eignungsbeurteilung. Wird bei Schweißarbeiten Atemschutz getragen, ist das ein eigener Vorsorgeanlass nach ArbMedVV Anhang Teil 4 (Pflicht bei Geräten der Gruppen 2 und 3, Angebot bei Gruppe 1; DGUV E ASG, ehem. G 26). Eignungsuntersuchungen, etwa für Arbeiten mit Absturzgefahr (ehem. G 41), ergeben sich nicht aus der DGUV Vorschrift 1; sie brauchen eine eigene Rechtsgrundlage und sind von der Vorsorge zu trennen (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).

3. Vorsorgeanlässe — wann ist welche Vorsorge fällig?

Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei Schweißen und Trennen von Metallen bei Überschreitung einer Luftkonzentration von 3 mg/m³ Schweißrauch. Maßgeblich ist die ermittelte Konzentration, nicht das Verfahren; häufig überschritten wird der Wert bei emissionsstarken Verfahren wie Lichtbogen-Handschweißen, MAG-Massivdraht und Fülldraht, MIG-Massivdraht (Ni-Basis), Lichtbogenspritzen und autogenem Brennschneiden. Bei Chrom-Nickel-Werkstoffen besteht zusätzlich Pflichtvorsorge wegen Chrom(VI)- bzw. Nickelverbindungen (Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b), wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann – unabhängig von der 3-mg/m³-Schwelle (DGUV E CR6 bzw. E NIC).

Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Einhaltung einer Luftkonzentration von 3 mg/m³. Häufig eingehalten wird der Wert bei emissionsarmen Verfahren wie Wolfram-Inertgasschweißen (WIG), Gasschweißen, Unterpulverschweißen, Laserstrahlschweißen ohne Zusatzwerkstoff und Weichlöten; maßgeblich bleibt die ermittelte Konzentration.

Pneumokokken-Impfung (AMR 6.7)

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei schweißtechnischen Tätigkeiten ist gemäß AMR 6.7 eine Pneumokokken-Impfung anzubieten. Diese Impfung ist Bestandteil der Vorsorge — sie wird vom Betriebsarzt angeboten und vom Arbeitgeber finanziert. Ablehnung möglich, ist zu dokumentieren.

VorsorgeartErstvorsorgeErste NachvorsorgeFolgevorsorgen
Pflichtvorsorgevor Aufnahme der Tätigkeitspätestens nach 12 Monatenspätestens alle 36 Monate
Angebotsvorsorgevor Aufnahmespätestens nach 12 Monatenspätestens alle 36 Monate
Pneumokokken (AMR 6.7)im Rahmen Erstvorsorgegemäß STIKObei Indikation Booster
Lungenfunktionsprüfung Spirometrie eines Schweißers in einer arbeitsmedizinischen Praxis

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

Emissionsraten nach Schweißverfahren (TRGS 528)

VerfahrenEmissionsrate (mg/s)Emissionsgruppe
Unterpulver-Schweißen< 1niedrig
Gasschweißen (Autogen)< 1niedrig
Wolfram-Inertgas (WIG)< 1niedrig
Laserstrahlschweißen1 bis 2mittel
MIG/MAG (energiearm)1 bis 4mittel bis hoch
MAG-Massivdraht2 bis 12hoch
Lichtbogen-Handschweißen2 bis 22hoch
MAG-Fülldraht mit Schutzgas6 bis >25hoch bis sehr hoch
MAG-Fülldraht ohne Schutzgas> 25sehr hoch
Autogenes Brennschneiden> 25sehr hoch
Lichtbogenspritzen> 25sehr hoch

Krankheitsbild — was steht auf dem Spiel?

Akut/subakut: Metalldampffieber (Latenz Stunden bis 10 h) mit Atemnot, Fieber, Schüttelfrost nach Schweißen verzinkter Materialien. Akute Reizungen der Augen und oberen Atemwege. Toxisches Lungenödem mit 1–2 Tagen Latenz nach Stickoxid-Exposition in engen Räumen.

Chronisch: Chronische Bronchitis und Verminderung der 1-Sekunden-/Vitalkapazität. Schweißerlunge (Siderose) — Eisenoxid-Ablagerung, meist klinisch stumm und reversibel. Siderofibrose (BK 4115) — manifeste Lungenfibrose nach extremer und langjähriger Einwirkung. Aluminose (BK 4106) — diffuse interstitielle Lungenfibrose, Frühdiagnose nur per HRCT. Bronchialkarzinom (BK 4109/1103) bei mehrjähriger Cr(VI)/Ni-Oxid-Exposition. Manganismus — chronische Mn-Toxizität mit Parkinson-ähnlichen Symptomen.

Top-3-Branchen

Metallbau / Maschinen- und Anlagenbau: Größte Schweißer-Kohorte in Deutschland. Lichtbogen-Hand- und MAG-Schweißen sind Standard. Hochlegierte Edelstahl-Verarbeitung verschiebt das Risiko in Richtung BK 4109. Schutzmaßnahmen: Punktabsaugung am Brennpunkt, Kabinen-Trennung, gebläseunterstützte Atemschutzhauben.

Schiffbau / Werften: Großstrukturen mit Schweißarbeiten in beengten Räumen, häufig kombiniert mit Hitze, Höhe und Restexposition zu alten Beschichtungen. Spezifische Schwerpunkte: Spirometrie + HRCT-Bereitstellung; bei Atemschutz zusätzlich Vorsorge nach ArbMedVV Anhang Teil 4.

Stahl- und Edelstahlverarbeitung: Hochlegierte Stähle (Cr ≥5 %) und Ni-Basis-Legierungen erzeugen kanzerogene Cr(VI)-/Ni-Oxid-Rauche. DGUV Information 209-049 „Edelstahlbearbeitung“ ist Standardreferenz.

5. Untersuchungsumfang — was passiert bei der Vorsorge?

Beratung

Inhalte: Anlass und Zweck der Vorsorge, mögliche Gefährdung durch Schweißrauche und -gase, AGW-Einhaltung, Vermeidung von Inhalation und Hautkontakt, persönliche Schutzausrüstung (FFP3, gebläseunterstützte Atemschutzhaube, Punktabsaugung), Pneumokokken-Impfangebot nach AMR 6.7, Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche, werdende und stillende Mütter.

Anamnese

Die DGUV-Empfehlung sieht die Erfassung der Rauchgewohnheiten vor: Packungsjahre dokumentieren. Atemwegserkrankungen (Asthma, COPD, Bronchitis). Detaillierte Arbeitsanamnese: Schweißverfahren, Werkstoffe (insb. Cr/Ni-Anteil), Werkstattgröße, Punktabsaugung, PSA, Schichtdauer.

Klinische Untersuchungen

Erstuntersuchung: Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve. Röntgenaufnahme des Thorax bei spezieller Indikation (keine Routinepflicht). Nachuntersuchung: wie Erstuntersuchung plus Biomonitoring (Cr, Ni, Al, Mn, Pb, Cd). Bei Aluminium-Schweißrauchexposition: HRCT bei BGW-Überschreitung (Aluminium 50 µg/g Kreatinin im Urin).

Biomonitoring

ParameterBGW / BeurteilungswertMaterialZeitpunkt
Aluminium50 µg/g Kreatinin (BGW/BAT)UrinSchichtende
ManganBAR 15 µg/LVollblutSchichtende
Chrom (VI)EKA-TabelleUrinSchichtende
NickelEKA-TabelleUrinSchichtende
BleiBGW 150 µg/L (für Frauen im gebärfähigen Alter ausgesetzt)Vollblutkeine Beschränkung
CadmiumBAR 1 µg/L (Nichtraucher)Vollblutkeine Beschränkung

Auswahl entsprechend Werkstoff und Verfahren — nicht alle Parameter bei jedem Schweißer, sondern indikationsbezogen. Routine-Röntgen ist nicht vorgesehen; HRCT bei Aluminium-Schweißrauch-Exposition mit BGW-Überschreitung.

Schiffbauer beim MAG-Schweißen in einer deutschen Werft mit Frischluft-Atemschutzhaube und Absaugbrenner

6. Beurteilung und Bescheinigung

Beurteilungskriterien

Relevant für die Beurteilung: manifeste obstruktive oder restriktive Atemwegserkrankung (Asthma bronchiale, chronische Bronchitis, Emphysem), klinisch manifeste irreversible bronchiale Hyperreagibität, röntgenologisch objektivierbare Staublunge, Silikose, Asbestose, Aluminose bei Al-Schweißrauchexposition, bestehende Herzinsuffizienz, fortgesetzter Verlust der FEV1 oder FVC um mehr als 30 mL oberhalb des Altersgangs pro Jahr.

Die DGUV-Empfehlung gliedert die Beurteilung in vier Stufen. Bei Aluminium-Schweißrauchexposition und BGW-Überschreitung: engmaschige Kontrolle der Aluminiumkonzentration im Urin und verkürzte Vorsorgefristen.

Vorsorgebescheinigung

Gemäß AMR 6.3 erhalten versicherte Person und Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — keine Diagnose, keine Befunde, kein Eignungsurteil.

Rückmeldung an das Unternehmen

Wenn Schutzmaßnahmen nicht ausreichen — etwa bei Häufung pathologischer Spirometrie-Befunde — ist dies dem Unternehmen mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV) als anonymisierte, betriebliche Empfehlung.

7. Praxistipps für Unternehmen

TRGS 528 als Anker: Die TRGS 528 ist die zentrale Pflichtgrundlage — sie liefert Emissionsraten, Schutzmaßnahmen-Hierarchie und Werkstoff-spezifische Vorgaben. Ohne TRGS-528-Gefährdungsbeurteilung keine valide Vorsorge.

STOP-Hierarchie konsequent umsetzen: Substitution (PAK-arme Lacke, emissionsärmere Schweißverfahren gemäß Emissionstabelle der TRGS 528), Technische Schutzmaßnahmen (Punktabsaugung am Brennpunkt), Organisatorische Maßnahmen (Pausen, Schichtbegrenzung), Persönliche Maßnahmen (FFP3, Gebläsehaube TM3 für hochlegierte Werkstoffe).

Schweißrauch-Konzentration messen: Stationäre und personenbezogene Messungen mind. alle 2 Jahre. Wird 3 mg/m³ überschritten, ist Pflichtvorsorge zu veranlassen.

Pneumokokken-Impfung anbieten: AMR 6.7 — im Rahmen der Vorsorge anbieten, dokumentieren und finanzieren.

Edelstahlschweißer separat führen: Cr(VI)/Ni-Oxid-Exposition triggert BK 4109 und 1103 — engmaschiges Biomonitoring (Cr, Ni im Urin am Schichtende), Latenz 20 Jahre.

Vorsorgekartei: Lückenlos führen nach § 3 ArbMedVV — Verstöße sind ordnungswidrig mit bis zu 5.000 Euro je Fall.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

Vor der Vorsorge: Aktuelle TRGS-528-Gefährdungsbeurteilung anfordern; Schweißverfahren und Werkstoffe erfragen. Arbeitsplatzbegehung — Punktabsaugung, Kabinen-Trennung, PSA-Praxis dokumentieren. Bei Werften und beengten Räumen: Vorsorge bei Atemschutz (ArbMedVV Anhang Teil 4, ehem. G 26) klären; etwaige Eignungsuntersuchungen nur mit eigener Rechtsgrundlage und getrennt von der Vorsorge (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).

Eingangsberatung: IARC-Einstufung Gruppe 1 (humankarzinogen) klar adressieren. Aluminose-Risiko bei Al-Schweißern explizit ansprechen — Frühdiagnose nur per HRCT. Pneumokokken-Impfung aktiv anbieten (AMR 6.7).

Untersuchungsdurchführung: Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve gehört zum empfohlenen Untersuchungsumfang (nach ärztlichem Ermessen, nicht gegen den Willen der Beschäftigten). Packungsjahre-Anamnese strukturiert erheben. Biomonitoring-Auswahl werkstoff-spezifisch — bei Edelstahl Cr/Ni, bei Al Aluminium. Röntgen-Thorax nur bei spezieller Indikation (§ 83 StrlSchG).

Beurteilungsfallen: Siderose ist röntgenologisch sichtbar, aber klinisch meist stumm und reversibel — kein Tätigkeitswechsel-Trigger ohne Funktionsstörung. Aluminose vs. Sarkoidose-Differentialdiagnose beachten. Metalldampffieber wird oft als Erkältung verkannt — gezielt nach Symptomen 4–10 h nach verzinktem Material fragen.

Praxisanker: Bei CompDocs nutzen wir unsere digitale Vorsorgekartei mit Spirometrie-Verlauf, Pneumokokken-Impfstatus-Tracking, werkstoff-spezifischem Biomonitoring (Cr/Ni/Al/Mn/Pb/Cd), HRCT-Indikationsmanagement und Fristerinnerungen für Metallbau-, Werften- und Stahlbau-Kunden.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten der Schweißrauch-Vorsorge?

Vorsorge nach ArbMedVV inkl. Pneumokokken-Impfung trägt der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden.

Wann gilt Pflichtvorsorge, wann Angebotsvorsorge?

Pflichtvorsorge bei Überschreitung von 3 mg/m³ Schweißrauch, Angebotsvorsorge bei Einhaltung. Maßgeblich ist die ermittelte Konzentration, nicht das Verfahren; emissionsstarke Verfahren (Lichtbogen-Hand, MAG-Fülldraht, Brennschneiden, Lichtbogenspritzen) überschreiten den Wert häufiger als emissionsarme (WIG, Gas, Unterpulver, Weichlöten). Bei Chrom-Nickel-Werkstoffen kommt unabhängig davon Pflichtvorsorge wegen Chrom(VI)- bzw. Nickelverbindungen in Betracht (DGUV E CR6, E NIC).

Was ist der Unterschied zwischen Siderose und Siderofibrose?

Siderose: Eisenoxid-Ablagerung im Lungeninterstitium, röntgenologisch sichtbar, klinisch meist stumm, reversibel nach Expositionsende. Siderofibrose: manifeste Lungenfibrose nach extremer und langjähriger Schweißrauch-Einwirkung — anerkannt als BK 4115.

Was ist die Aluminose?

Diffuse interstitielle Lungenfibrose nach Aluminium-Exposition. Bevorzugung Ober-/Mittelfelder, subpleurale Emphysemblasen, Pneumothorax-Risiko. Frühdiagnose nur mit HRCT. BK 4106.

Welche BK-Ziffern sind schweißrauchbezogen?

Sechs BK-Ziffern: BK 1103 (Chrom), BK 4106 (Aluminium), BK 4109 (Lungenkrebs durch Nickel), BK 4115 (Siderofibrose/Schweißerlunge), BK 4301 (allergische Atemwegserkrankungen), BK 4302 (chemisch-irritativ).

Sind Schweißrauche krebserzeugend?

Ja. Seit 2017 stuft die IARC Schweißrauche als Gruppe 1 (humankarzinogen) ein. Hauptkanzerogene: Cr(VI) und Ni-Oxide aus hochlegierten Stäben und Fülldrähten. Latenzzeit ca. 20 Jahre.

Wer darf die Schweißrauch-Vorsorge durchführen?

Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für die Pneumokokken-Impfung im Rahmen der AMR 6.7 ist Impfberechtigung erforderlich.

Was ist Metalldampffieber?

Akute, reversible Vergiftung mit Atemnot, Fieber, Schüttelfrost und Abgeschlagenheit nach Schweißen verzinkter Materialien (Zinkoxid-Rauche). Latenz Stunden bis 10 h, Symptome gehen in Tagen zurück. Gewöhnungseffekte bekannt — daher häufig „Montagsbeschwerden“ nach Wochenende.

Müssen Schwangere mit Schweißrauch arbeiten dürfen?

Nicht mit kanzerogenen Cr(VI)/Ni-Oxiden (hochlegierter Edelstahl). Bei Al-Schweißen oder reinem Eisen ist die Beurteilung individuell — die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG ist arbeitsplatzbezogen vorzunehmen.

10. Quellen, Literatur und DGUV-Zitation

Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Schweißen und Trennen von Metallen“ (E STM), Fassung Januar 2022, S. 540–565. Webcode p022429.

Rechtsgrundlagen (Stand 11.05.2026): ArbMedVV (Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. f), GefStoffV, MuSchG, JArbSchG, CLP-Verordnung, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.

Weiterführende Empfehlungen: AMR 2.1, 6.2, 6.3, 6.7 (Pneumokokken-Impfung). TRGS 528 (zentral), TRGS 401/402/500/900/903/905. DGUV Information 209-010 (Lichtbogenschweißen), 213-714/213-725 (Kolbenlöten), 209-049 (Edelstahlbearbeitung), 250-415 (Cr(VI)/Ni-Exposition). IARC Monograph Vol. 118 (2018).

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Stand: 25. April 2026 · CompDocs · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.