Diese Einrichtungen betreuen wir gemeinsam mit der IAAI Arbeitssicherheit GmbH












Mehr Prüfungen, neue Regeln, hohe Belastung
- Neue DGUV Vorschrift 2: Bei der BGW gilt seit 01.06.2026 eine neue Fassung. Sie ändert unter anderem die Grenze für die Betreuung ohne feste Einsatzzeiten (jetzt bis 20 Beschäftigte) und regelt die digitale Betreuung.
- Mehr Besichtigungen: Die Arbeitsschutzbehörden müssen seit 2026 jährlich mindestens 5 % der Betriebe besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Dazu kommen MD-Qualitätsprüfung, Heimaufsicht und Gesundheitsamt.
- Haut als häufigste Berufskrankheiten-Anzeige: 2025 betrafen 5.115 von 12.179 BK-Verdachtsanzeigen bei der BGW Hauterkrankungen.
- Hohe Ausfallzeiten: Beschäftigte in der Altenpflege hatten 2025 laut TK im Schnitt 32,7 Fehltage, der Durchschnitt aller Berufe lag bei 17,7.
Ihre Pflichten im Überblick
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Was das im Pflegeheim bedeutet |
|---|---|---|
| Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen | ASiG, DGUV Vorschrift 2 | Pflegeheime gehören bei der BGW zur Gruppe III: 0,5 Stunden Grundbetreuung je Beschäftigtem und Jahr, davon mindestens je 20 % für Betriebsarzt und Sifa. Bis 20 Beschäftigte gilt Anlage 1, bis 50 ist das Unternehmermodell wählbar. |
| Gefährdungsbeurteilung, einschließlich psychischer Belastung | § 5 ArbSchG | Psychische Belastung ist Pflichtbestandteil. In der Pflege gehören Gewalt und Aggression sowie Schicht- und Nachtarbeit dazu. |
| Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit | § 10 MuSchG | Anlassunabhängig, also auch dann, wenn gerade keine Schwangere beschäftigt ist. |
| Pflichtvorsorge Infektionsgefährdung | ArbMedVV Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 c | Bei regelmäßigem direktem Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen: Pertussis, Hepatitis A, Masern, Mumps, Röteln. Bei regelmäßigem Kontakt in größerem Umfang mit Körperflüssigkeiten: Hepatitis B und C. |
| Vorsorge bei Feuchtarbeit | ArbMedVV Anhang Teil 1 | Pflichtvorsorge bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag, Angebotsvorsorge bei regelmäßig mehr als zwei Stunden. |
| Impfangebot | § 6 Abs. 2 ArbMedVV | Impfungen sind anzubieten, wenn das Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt erhöht ist. |
| Schutz vor Stichverletzungen | TRBA 250 (Ausgabe 11/2025) | Sicherheitsgeräte, Recapping-Verbot, Dokumentation und Auswertung von Nadelstichverletzungen, Schmuckverbot an Händen und Unterarmen. |
| Lastenhandhabung und Patiententransfer | §§ 2, 4 LasthandhabV | Belastungen beurteilen, Hilfsmittel einsetzen, unterweisen. |
| Arbeitsschutzausschuss | § 11 ASiG | Ab mehr als 20 Beschäftigten, Sitzung mindestens vierteljährlich, mit Betriebsarzt und Sifa. |
| Ersthelfer | § 26 DGUV Vorschrift 1 | Personen mit abgeschlossener Ausbildung in einem Gesundheitsberuf gelten als Ersthelfer. |
Ergänzend: Nach § 35 Abs. 2 IfSG darf ein Pflegeheim den Impf- und Serostatus seiner Beschäftigten verarbeiten, um über Einstellung und Einsatz zu entscheiden. Nachtarbeitnehmer haben nach § 6 Abs. 3 ArbZG ein eigenes Untersuchungsrecht.
Was Ihr Paket für das Pflegeheim enthält
- Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2: Betriebsarzt und Sifa aus einer Hand, Einsatzzeiten nach Gruppe III, Erstbegehung vor Ort.
- Gefährdungsbeurteilung: psychische Belastung und Gewalt (DGUV Information 207-025), Patiententransfer (Leitmerkmalmethode Ganzkörperkräfte, DGUV Information 207-022), Hautschutz, Hitze.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Infektionsgefährdung E INF (ehem. G 42) und Gefährdung der Haut E GHA (ehem. G 24), Fristen nach AMR 2.1, Untersuchungsangebot für Nachtarbeitnehmer.
- Impfangebot und Immunstatus: Impfberatung und Impfungen nach § 6 ArbMedVV, Dokumentation des Impf- und Serostatus nach § 35 IfSG.
- Mutterschutz: anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung und ein klarer Ablauf, wenn eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft meldet.
- TRBA 250: Prozess für Nadelstichverletzungen, Auswahl von Sicherheitsgeräten, Hautschutzplan.
- Sicherheitstechnik: Brandschutz und Räumung, Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl (bei eingeschränkt mobilen Bewohnerinnen und Bewohnern mehr als die üblichen 5 %, ASR A2.2), Ersthelfer, Hitzeschutzplan, Unfallauswertung.
- Arbeitsschutzausschuss: Teilnahme und Protokoll, vierteljährlich.
Einsatzzeiten und Preis der Grundbetreuung richten sich nach Ihrer Beschäftigtenzahl. Preis auf Anfrage, Orientierung unter /preise.
Haut und Infektion an einem Termin
Brauchen Pflegekräfte beide Vorsorgen, Infektionsgefährdung E INF (ehem. G 42) und Gefährdung der Haut E GHA (ehem. G 24), legen wir sie auf einen Termin in Ihrer Einrichtung und planen die Termine nach Ihrem Dienstplan. Wer welche Vorsorge braucht, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
- Preis: 220 € je Beschäftigtem für beide Vorsorgen an einem Termin. Das ist die Summe der Einzelpreise (Gefährdung der Haut 100 €, Infektionsgefährdung 120 €).
- Zuzüglich: Anfahrt sowie Labor nach Indikation, zum Beispiel für den Immunstatus.
- Erstvorsorge in Präsenz: Die erstmalige Pflicht- oder Angebotsvorsorge im Betrieb findet nach AMR 3.4 vor Ort statt. Folgevorsorgen können digital erfolgen, wenn das ärztlich vertretbar ist.
Ihre Prüfmappe: was bei einer Prüfung vorliegen sollte
Wir führen die Nachweise digital und halten sie für Sie abrufbar:
- Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung und Mutterschutz
- Vorsorgekartei mit Fristen nach AMR 2.1
- Nachweise über Impfangebote
- Unterweisungsnachweise
- Protokolle des Arbeitsschutzausschusses
- Bericht von Betriebsarzt und Sifa nach § 5 DGUV Vorschrift 2, mit Dokumentation des digitalen Anteils
- Hautschutzplan und Dokumentation von Nadelstichverletzungen
- Nachweise zu Ersthelfern und Brandschutzhelfern
So starten wir in vier Schritten
- Erstgespräch: Wir klären Beschäftigtenzahl (Teilzeit anteilig nach § 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2), Betreuungsform und Ansprechpartner. Das geht auch per Video.
- Erstbegehung vor Ort: Wir sehen uns Wohnbereiche, Funktionsräume und Abläufe an und sichten vorhandene Unterlagen. Die Erstbegehung ist Voraussetzung für digitale Betreuungsanteile.
- Betreuungsplan: Sie erhalten Einsatzzeiten je Profession, Vorsorgetermine nach Dienstplan und eine Liste der offenen Punkte nach Priorität.
- Laufende Betreuung mit Bericht: Arbeitsschutzausschuss, Vorsorge nach Fristen, Unterweisungen und ein Bericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen und Ärzte, die den Pflegealltag kennen
Wir setzen Doppelfachärztinnen und -ärzte mit unterschiedlichen Fachrichtungen ein. Unser Team kennt den Klinik- und Pflegealltag aus eigener Erfahrung: Schichtdienst, Personalengpässe und die Frage, wie Vorsorge stattfinden kann, ohne dass ein Wohnbereich unterbesetzt ist.
Besonderen Wert legen wir auf die hygienetechnische Beratung: Einige unserer Ärztinnen und Ärzte haben zusätzlich selbst im Gesundheitsamt Hygienebegehungen durchgeführt und kennen die Anforderungen daher auch aus Sicht der Überwachung. Wir gleichen Hygieneplan und Arbeitsschutz ab und bereiten Ihre Einrichtung auf Begehungen des Gesundheitsamts vor.
Die Betreuung in Pflege und Klinik erbringen wir gemeinsam mit der IAAI Arbeitssicherheit GmbH, einem eigenständigen Partnerunternehmen. Bei kirchlichen und freigemeinnützigen Trägern binden wir Mitarbeitervertretung oder Betriebsrat von Beginn an ein.
Häufige Fragen
Wie viel Betreuungszeit braucht ein Pflegeheim nach DGUV Vorschrift 2?
Pflegeheime (WZ 87.1 und 87.3) gehören bei der BGW zur Gruppe III. Die Grundbetreuung beträgt 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr für Betriebsarzt und Sifa zusammen, davon jeweils mindestens 20 %. Bei 60 Beschäftigten sind das 30 Stunden im Jahr. Teilzeitkräfte zählen anteilig. Die arbeitsmedizinische Vorsorge kommt hinzu, sie wird nicht auf die Grundbetreuung angerechnet.
Seit wann gilt die neue DGUV Vorschrift 2 für Pflegeheime?
Die BGW-Fassung gilt laut BGW seit 01.06.2026. Jeder Unfallversicherungsträger hat einen eigenen Stichtag. Ist Ihre Einrichtung bei einem anderen Träger versichert, gilt dessen Fassung.
Welche arbeitsmedizinische Vorsorge ist für Pflegekräfte Pflicht?
Bei regelmäßigem direktem Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen ist Vorsorge wegen Infektionsgefährdung E INF (ehem. G 42) Pflicht, bezogen auf Pertussis, Hepatitis A, Masern, Mumps und Röteln. Bei regelmäßigem Kontakt in größerem Umfang mit Körperflüssigkeiten kommen Hepatitis B und C hinzu. Bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag ist zusätzlich die Vorsorge Gefährdung der Haut E GHA (ehem. G 24) Pflicht.
Wie oft muss die Vorsorge wiederholt werden?
Nach AMR 2.1 findet die Erstvorsorge innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit statt. Die zweite Vorsorge folgt spätestens nach zwölf Monaten, bei Feuchtarbeit spätestens nach sechs Monaten. Jede weitere Vorsorge ist spätestens nach 36 Monaten fällig.
Darf die Betreuung digital stattfinden?
Teilweise. Nach DGUV Vorschrift 2 sind bis zu einem Drittel der Leistungen digital zulässig, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist. Bis zu 50 % sind möglich, wenn eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt und sich die Leistungen eignen. Für die Vorsorge gilt AMR 3.4: Die erstmalige Pflicht- oder Angebotsvorsorge im Betrieb, jeder neue Anlass und die Vorsorge nach einem Betriebsarztwechsel finden in Präsenz statt.
Brauchen wir eine Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung, auch wenn niemand schwanger ist?
Ja. § 10 MuSchG verlangt die Beurteilung für jede Tätigkeit, unabhängig davon, ob gerade eine Schwangere beschäftigt ist. So stehen die Schutzmaßnahmen fest, bevor eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft meldet.
Lösen FFP2-Masken noch arbeitsmedizinische Vorsorge aus?
Nein. Nach der Neufassung der AMR 14.2 von 2026 gehören FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken keiner Gerätegruppe mehr an. Sie lösen weder Pflicht- noch Angebotsvorsorge aus, Beschäftigte können aber Wunschvorsorge verlangen.
Weiterführende Seiten
- Vorsorge bei Infektionsgefährdung
- Vorsorge bei Gefährdung der Haut
- Einsatzzeiten berechnen
- Preise
- Vorsorge Infektionsgefährdung (ehem. G 42) in der Pflege
- Hautschutzplan mit Vorlage
- TRBA 250: was sich ändert
- Gewalt gegen Pflegekräfte
- Schwanger in der Pflege
- DGUV Vorschrift 2 (2026) für Pflegeheime
- Nachtdienst in der Pflege
- Ambulante Pflege
Ihr Angebot für das Pflegeheim
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