Diese Einrichtungen betreuen wir gemeinsam mit der IAAI Arbeitssicherheit GmbH












Für wen die Konzepte geschrieben sind
Die Konzepte richten sich an alle, die über Betriebsarzt und Sifa entscheiden oder mit ihnen arbeiten:
- Träger-Geschäftsführung und Einrichtungsleitung: Umfang, Einsatzzeiten und Pflichten auf einen Blick.
- Pflegedienstleitung und Pflegedirektion: Vorsorge, Impfangebote, Mutterschutz und Dienstplanung.
- Kaufmännische Direktion: Bemessung nach DGUV Vorschrift 2 und Grundlage für Angebotsvergleich oder Vergabe.
- Ärztliche Direktion und Krankenhaushygiene: Schnittstellen und Zuständigkeiten.
- Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung: Grundlage für die Beteiligung bei der Bestellung des Betriebsarztes.
Fassung Pflegeheim (auch für ambulante Dienste)
Für Pflegeheime, Altenheime und ambulante Pflegedienste. Alle drei gehören bei der BGW zur Gruppe III.
- Einstieg: Erstbegehung vor Ort und Wahl der Betreuungsform: Anlage 1 (bis 20 Beschäftigte), Anlage 2 (über 20) oder Unternehmermodell nach Anlage 3 (bis 50).
- Grundbetreuung: 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, mindestens 20 % je Betriebsarzt und Sifa. Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung, Gewalt, Patiententransfer, Hautschutz und Hitze. Arbeitsschutzausschuss vierteljährlich ab mehr als 20 Beschäftigten.
- Vorsorge: Infektionsgefährdung E INF (ehem. G 42), Gefährdung der Haut E GHA (ehem. G 24), Fristen nach AMR 2.1, Impfangebot, Impf- und Serostatus nach § 35 IfSG, Untersuchungsangebot für Nachtarbeitnehmer.
- Mutterschutz: anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG und Ablauf bei Schwangerschaftsmeldung.
- Sicherheitstechnik: Brandschutzhelfer, Räumungskonzept, Ersthelfer, Hitzeschutzplan, Unfallauswertung.
- Ambulant zusätzlich: Wege und Fahrten, Alleinarbeit, Gewalt in Privathaushalten, wechselnde Einsatzorte.
- Nachweise: Bericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2 mit Dokumentation des digitalen Anteils, optional Vorbereitung auf BGW Orga-Check plus oder qu.int.as.
Fassung Krankenhaus
Für Krankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken (BGW Gruppe II).
- Bemessung: 1,5 Stunden Grundbetreuung je Beschäftigtem und Jahr, mindestens 20 % je Profession, betriebsspezifischer Teil schriftlich vereinbart.
- Organisation: Arbeitsschutzausschuss vierteljährlich, Mitbestimmung, Schnittstellen zu Krankenhaushygiene, Strahlenschutz und Apotheke.
- Vorsorge und Impfungen: Infektionsgefährdung, Feuchtarbeit, Atemschutz nach AMR 14.2 (2026), Bildschirmarbeit, Masernnachweis nach § 20 IfSG, Impf- und Serostatus nach § 23a IfSG.
- TRBA 250: Sicherheitsgeräte, Prozess für Nadelstichverletzungen, Schmuckverbot, Hautschutzplan.
- Gefährdungsbeurteilung: psychische Belastung, Gewalt in Notaufnahme und Psychiatrie, Schicht- und Nachtarbeit, Patiententransfer, Hitze, Gefahrstoffe.
- Mutterschutz: Tätigkeitskataster je Station.
- Vergabe: Hinweise für Angebotsunterlagen in offenen Verfahren mit Qualitätskriterien.
Wofür Sie das Konzept nutzen können
- als Entscheidungsvorlage für Geschäftsführung, Träger oder Aufsichtsgremium
- zur Vorbereitung des Arbeitsschutzausschusses
- als Grundlage für die Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung
- zum Vergleich von Angeboten verschiedener Dienste
- als Ausgangspunkt für Leistungsbeschreibungen in einer Ausschreibung
Das Konzept beschreibt die Betreuung allgemein. Ein Angebot für Ihre Einrichtung erstellen wir nach Beschäftigtenzahl, Bereichen und Standort.
Konzept anfordern
Ihr Betreuungskonzept steht hier zum Download bereit. Bei Fragen erreichen Sie uns unter office@compdocs.de.
Von Ärztinnen und Ärzten, die Klinik und Pflege kennen
Wir setzen Doppelfachärztinnen und -ärzte mit unterschiedlichen Fachrichtungen ein. Unser Team kennt den Klinik- und Pflegealltag aus eigener Erfahrung. Die Betreuung in Pflege und Klinik erbringen wir gemeinsam mit der IAAI Arbeitssicherheit GmbH, einem eigenständigen Partnerunternehmen.
Besonderen Wert legen wir auf die hygienetechnische Beratung: Einige unserer Ärztinnen und Ärzte haben zusätzlich selbst im Gesundheitsamt Hygienebegehungen durchgeführt und kennen die Anforderungen daher auch aus Sicht der Überwachung.
Ansprechpartner: Johannes F. Angerer, Geschäftsführer · office@compdocs.de · Telefon +49 30 16637677
Häufige Fragen
Was kostet das Betreuungskonzept?
Nichts. Sie erhalten das Konzept nach Angabe Ihrer Kontaktdaten als Download.
Welche Fassung passt für einen ambulanten Pflegedienst?
Die Fassung Pflegeheim. Sie enthält einen eigenen Baustein für ambulante Dienste mit Wegen, Alleinarbeit, Gewalt in Privathaushalten und wechselnden Einsatzorten. Pflegeheime und ambulante Dienste gehören bei der BGW beide zur Gruppe III.
Auf welchem Rechtsstand sind die Konzepte?
Auf dem Stand Oktober 2026: DGUV Vorschrift 2 in der BGW-Fassung, die seit 01.06.2026 gilt, AMR 3.4 mit der Änderung vom 22.06.2026, AMR 14.2 in der Neufassung 2026 und TRBA 250 in der Ausgabe November 2025.
Ist das Konzept auf meine Einrichtung zugeschnitten?
Nein, es beschreibt die Betreuung für den jeweiligen Einrichtungstyp. Die konkrete Bemessung nach Ihrer Beschäftigtenzahl und Ihren Bereichen erhalten Sie mit dem Angebot.
Kann ich das Konzept für eine Ausschreibung verwenden?
Als Ausgangspunkt ja. Die Fassung Krankenhaus enthält Hinweise für Leistungsbeschreibungen mit Qualitätskriterien. Die Vergabeunterlagen selbst legt der Auftraggeber fest.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihnen das Konzept bereitzustellen und Sie zu Ihrer Anfrage zu kontaktieren. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.