Diese Einrichtungen betreuen wir gemeinsam mit der IAAI Arbeitssicherheit GmbH












Was DGUV Vorschrift 2 für Ihr Haus vorgibt
Krankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken gehören bei der BGW zur Gruppe II. Die neue Fassung gilt dort seit 01.06.2026.
- Grundbetreuung: 1,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr für Betriebsarzt und Sifa zusammen.
- Mindestanteil je Profession: Betriebsarzt und Sifa erhalten jeweils mindestens 20 % der Grundbetreuung.
- Rechenbeispiel: Ein Haus mit 800 Beschäftigten kommt auf 1.200 Stunden Grundbetreuung im Jahr, davon mindestens je 240 Stunden für Betriebsarzt und Sifa.
- Betriebsspezifischer Teil: wird zusätzlich schriftlich vereinbart. Arbeitsmedizinische Vorsorge wird nicht auf die Grundbetreuung angerechnet.
- Wegezeiten zählen nicht als Einsatzzeit.
- Digital: bis zu einem Drittel der Leistungen nach Erstbegehung, bis 50 % bei aktueller Gefährdungsbeurteilung und geeigneten Leistungen. Die Höchstanteile gelten getrennt für Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
- Bericht: Betriebsarzt und Sifa berichten regelmäßig nach § 5, neu auch mit Fortbildungsnachweisen (bei Altverträgen ohne Regelung ab 01.01.2029).
Pflichten im Krankenhaus mit Rechtsgrundlage
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Umsetzung im Krankenhaus |
|---|---|---|
| Bestellung Betriebsarzt und Sifa, Betreuungsumfang | ASiG, DGUV Vorschrift 2 | Gruppe II, 1,5 h je Beschäftigtem und Jahr. Die Bestellung liegt bei Geschäftsführung bzw. kaufmännischer Direktion. |
| Zustimmung der Arbeitnehmervertretung | § 9 Abs. 3 ASiG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 16 BPersVG | Betriebsrat stimmt der Bestellung des Betriebsarztes zu. Für Personalräte gilt Bundes- bzw. Landesrecht, bei kirchlichen Trägern das Mitarbeitervertretungsrecht. |
| Arbeitsschutzausschuss | § 11 ASiG | Mindestens vierteljährlich, mit Betriebsarzt und Sifa. |
| Pflichtvorsorge Infektionsgefährdung | ArbMedVV Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 c | Pertussis, Hepatitis A, Masern, Mumps, Röteln bei regelmäßigem direktem Patientenkontakt, Hepatitis B und C bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten in größerem Umfang. Gilt auch für Bereiche, die der Versorgung der Einrichtung dienen. Tuberkulose nur in Tuberkulose- und pulmologischen Einrichtungen. |
| Vorsorge bei Feuchtarbeit | ArbMedVV Anhang Teil 1 | Pflicht ab regelmäßig vier Stunden je Tag, Angebot ab mehr als zwei Stunden. |
| Atemschutz | ArbMedVV Anhang Teil 4, AMR 14.2 (2026) | Vorsorge nur noch ab Gerätegruppe 1. FFP-Masken lösen keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge mehr aus. |
| Bildschirmarbeit | ArbMedVV Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 | Angebotsvorsorge für Verwaltung und Leitstellen. |
| Impfangebot | § 6 Abs. 2 ArbMedVV | Bei tätigkeitsbedingt erhöhtem Infektionsrisiko. |
| Masernschutz | § 20 Abs. 8 und 9 IfSG | Wer nach dem 31.12.1970 geboren ist und im Krankenhaus tätig wird, muss vor Tätigkeitsbeginn einen Nachweis vorlegen. |
| Impf- und Serostatus | § 23a IfSG | Das Krankenhaus darf ihn verarbeiten, um über Einstellung und Einsatz zu entscheiden. |
| Schutz vor Stichverletzungen | TRBA 250 (Ausgabe 11/2025) | Sicherheitsgeräte u. a. bei Blutentnahmen, Punktionen, Gefäßzugängen, in Notaufnahme und bei fremdgefährdenden Patienten, Recapping-Verbot, Meldung und Auswertung. |
| Gefahrstoffe | TRGS 525 | CMR-Arzneimittel wie Zytostatika: zentrale Zubereitung, Sicherheitswerkbank oder Isolator, geschlossene Applikationssysteme. |
| Mutterschutz | § 10 MuSchG | Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit, praktisch als Tätigkeitskataster je Station. |
| Nachtarbeit | § 6 Abs. 3 ArbZG | Untersuchungsrecht vor Beginn und danach im Abstand von nicht weniger als drei Jahren, ab 50 Jahren jährlich. |
Klare Schnittstellen zu Hygiene, Strahlenschutz und Apotheke
Im Krankenhaus arbeitet der Betriebsarzt nicht allein. Wir legen die Zuständigkeiten zu Beginn fest:
- Krankenhaushygiene: Impf- und Serostatus, Masernnachweise und Hygienepläne stimmen wir mit der Krankenhaushygiene ab (§ 23 IfSG und Landes-Hygieneverordnungen).
- Strahlenschutz: Die Untersuchung beruflich exponierter Personen der Kategorie A ist Aufgabe eines behördlich ermächtigten Arztes (§§ 77, 175 StrlSchV). Wir stimmen Termine und Abläufe mit dem ermächtigten Arzt ab, etwa für Radiologie, Nuklearmedizin, Kardiologie und OP mit C-Bogen.
- Apotheke: Zytostatika-Zubereitung und Umgang mit CMR-Arzneimitteln nach TRGS 525 bewerten wir gemeinsam mit der Krankenhausapotheke.
- Personalabteilung und Pflegedirektion: Vorsorgefristen, Beschäftigungsverbote nach MuSchG und Einsatzplanung laufen über einen abgestimmten Ablauf.
Was Ihr Paket für das Krankenhaus enthält
- Grundbetreuung nach Gruppe II mit Betriebsarzt und Sifa aus einer Hand, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, darunter Infektionsgefährdung E INF (ehem. G 42) und Gefährdung der Haut E GHA (ehem. G 24) als Kombi-Termin, Fristen nach AMR 2.1.
- Impfungen und Immunstatus: Impfangebot, Masernnachweise, Impf- und Serostatus.
- TRBA 250: Sicherheitsgeräte, Prozess für Nadelstichverletzungen mit Meldung, Durchgangsarzt und Auswertung, Schmuckverbot, Hautschutzplan.
- Gefährdungsbeurteilung: psychische Belastung, Gewalt in Notaufnahme und Psychiatrie (DGUV Information 207-025), Schicht- und Nachtarbeit, Patiententransfer, Hitze, Gefahrstoffe wie Desinfektionsmittel, Narkosegase und Zytostatika.
- Mutterschutz: Tätigkeitskataster je Station und ein Ablauf für Schwangerschaftsmeldungen.
- Prüfmappe: Gefährdungsbeurteilungen, Vorsorgekartei, Unterweisungsnachweise, ASA-Protokolle, Impfangebote und Bericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2, digital abrufbar.
Kombi-Vorsorge Haut und Infektion: Beide Vorsorgen an einem Termin, geplant nach Dienstplan und Station. Für Krankenhäuser erstellen wir ein Angebot nach Beschäftigtenzahl und Bereichen.
Vergabefähige Unterlagen für öffentliche Häuser
Kommunale Kliniken sind in der Regel öffentliche Auftraggeber (§ 99 Nr. 2 GWB). Ab 216.000 € netto (EU-Schwellenwert für Dienstleistungen ab 01.01.2026) ist europaweit auszuschreiben. Ausschreibungen für den betriebsärztlichen Dienst können neben dem Preis auch die Qualität bewerten, zum Beispiel mit 60 % Preis und 40 % Qualität.
Wir liefern Unterlagen, die sich in ein Verfahren einfügen:
- Betreuungskonzept mit Bemessung nach DGUV Vorschrift 2
- Darstellung der Schnittstellen zu Hygiene, Strahlenschutz und Apotheke
- Ablauf- und Berichtskonzept nach § 5 DGUV Vorschrift 2
- Leistungsverzeichnis für Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung und Vorsorge
So starten wir in vier Schritten
- Erstgespräch mit kaufmännischer Direktion, Pflegedirektion und Ärztlicher Direktion: Betreuungsumfang, Schnittstellen, Mitbestimmung.
- Erstbegehung vor Ort: Stationen, Funktionsbereiche, Notaufnahme, Labor, Apotheke. Voraussetzung für digitale Betreuungsanteile.
- Betreuungsplan: Einsatzzeiten je Profession, Vorsorgeplanung nach Stationen und Dienstplan, Zuständigkeitsmatrix für die Schnittstellen.
- Laufende Betreuung mit Bericht: vierteljährlicher Arbeitsschutzausschuss, Vorsorge nach Fristen, Bericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2.
Von Ärzten für Ärzte
Wir setzen Doppelfachärztinnen und -ärzte mit unterschiedlichen Fachrichtungen ein. Unser Team kennt den Klinikalltag aus eigener Erfahrung. Das erleichtert die Abstimmung mit Chefärztinnen und Chefärzten, mit der Pflegedirektion und mit der Krankenhaushygiene.
Besonderen Wert legen wir auf die hygienetechnische Beratung: Einige unserer Ärztinnen und Ärzte haben zusätzlich selbst im Gesundheitsamt Hygienebegehungen durchgeführt und kennen die Anforderungen daher auch aus Sicht der Überwachung. Wir gleichen Hygieneplan und Arbeitsschutz ab und bereiten Ihre Klinik auf Begehungen des Gesundheitsamts vor.
Die Betreuung in Pflege und Klinik erbringen wir gemeinsam mit der IAAI Arbeitssicherheit GmbH, einem eigenständigen Partnerunternehmen. Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung binden wir bei Bestellung und Konzept von Beginn an ein.
Häufige Fragen
Wie viel Betreuungszeit braucht ein Krankenhaus nach DGUV Vorschrift 2?
Krankenhäuser gehören bei der BGW zur Gruppe II. Die Grundbetreuung beträgt 1,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr für Betriebsarzt und Sifa zusammen, davon jeweils mindestens 20 %. Bei 800 Beschäftigten sind das 1.200 Stunden. Die betriebsspezifische Betreuung und die arbeitsmedizinische Vorsorge kommen hinzu.
Ist der Betriebsarzt auch für die Strahlenschutzuntersuchung zuständig?
Nur wenn er dafür behördlich ermächtigt ist. Beruflich exponierte Personen der Kategorie A dürfen nach § 77 StrlSchV nur arbeiten, wenn ein ermächtigter Arzt sie innerhalb des letzten Jahres untersucht hat. Die Ermächtigung erteilt die Behörde befristet auf fünf Jahre (§ 175 StrlSchV).
Für wen gilt im Krankenhaus die Masernnachweispflicht?
Für alle, die nach dem 31.12.1970 geboren sind und in einer Einrichtung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 IfSG tätig werden, also auch im Krankenhaus. Der Nachweis ist vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG).
Lösen FFP2-Masken im Krankenhaus noch Vorsorge aus?
Nein. Nach der AMR 14.2 in der Fassung von 2026 gehören FFP-Masken keiner Gerätegruppe mehr an und lösen weder Pflicht- noch Angebotsvorsorge aus. Die TRBA 250 nennt FFP2 noch als Gruppe 1, ist insoweit aber überholt. Pflichtvorsorge besteht weiter bei Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3, Angebotsvorsorge bei Gruppe 1.
Muss die Bestellung des Betriebsarztes mit dem Betriebsrat abgestimmt werden?
Ja. Nach § 9 Abs. 3 ASiG kann der Betriebsarzt nur mit Zustimmung des Betriebsrats bestellt oder abberufen werden. Für Personalräte gilt § 80 Abs. 1 Nr. 16 BPersVG bzw. das jeweilige Landesrecht, für kirchliche Träger das Mitarbeitervertretungsrecht.
Wie viel der Betreuung darf digital erfolgen?
Nach § 6 DGUV Vorschrift 2 bis zu einem Drittel der Leistungen, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist, und bis 50 %, wenn eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt und sich die Leistungen eignen. Die Grenzen gelten getrennt für Grund- und betriebsspezifische Betreuung. Die erstmalige Pflicht- oder Angebotsvorsorge im Betrieb, jeder neue Anlass und die Vorsorge nach einem Betriebsarztwechsel finden nach AMR 3.4 in Präsenz statt.
Welche Vorsorge gilt bei Tuberkulose?
Pflichtvorsorge wegen Mycobacterium tuberculosis besteht nur in Tuberkulose- und pulmologischen Einrichtungen. In den übrigen Bereichen ist Angebotsvorsorge möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Infektionsgefährdung nicht ausschließt.
Weiterführende Seiten
- TRBA 250: was sich ändert
- Nadelstichverletzung: Sofortmaßnahmen und Meldung
- Vorsorge Infektionsgefährdung (ehem. G 42) in Pflege und Klinik
- Gewalt gegen Pflegekräfte
- Schwanger in der Pflege
- DGUV Vorschrift 2 (2026) für Kliniken
- Nachtdienst: Untersuchungsrecht
- Vorsorge bei Infektionsgefährdung
- Vorsorge bei Gefährdung der Haut
- Einsatzzeiten berechnen
- Preise
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