Gesundheitswesen

TRBA 250: Was die aktuelle Fassung für Pflegeheime und Kliniken bedeutet

Von Redaktion CompDocs29. Oktober 20267 Min. Lesezeit

Seit November 2025 gilt eine neue Fassung der TRBA 250. Vieles ist redaktionell, einiges aber konkreter geworden, etwa bei Nadelstichschutz, Arbeitskleidung, Atemschutz und ambulanter Pflege.

Die TRBA 250 ist die zentrale Regel für den Infektionsschutz der Beschäftigten in Pflege und Klinik. Sie konkretisiert die Biostoffverordnung. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Wer anders vorgeht, muss mindestens den gleichen Schutz erreichen. Das steht so im Vorspann der Regel.

Welche Fassung der TRBA 250 ist aktuell?

Aktuell ist die Ausgabe November 2025, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) Nr. 34–37 vom 10.11.2025, geändert in GMBl. Nr. 38 vom 14.11.2025. Die BGW gibt sie mit Stand 01/2026 heraus. Sie ersetzt die Fassung, deren letzter Stand von März 2018 war.

Der Titel lautet jetzt „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“, früher „im Gesundheitswesen“. Die Nummerierung hat sich geändert. Wer in Hygieneplan, Betriebsanweisung oder Gefährdungsbeurteilung auf Abschnittsnummern verweist, sollte diese prüfen.

Für wen gilt die TRBA 250?

Für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen dort, wo Menschen medizinisch untersucht, behandelt, transportiert oder gepflegt werden (Abschnitt 1). Die Regel nennt unter anderem:

  • Krankenhäuser und Kliniken,
  • Reha-Einrichtungen und Heime,
  • stationäre und ambulante Alten- und Krankenpflege, ambulante Intensivpflege, Hospize,
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mit Unterstützung bei der Körperpflege.

Erfasst sind auch Bereiche, die der Ver- und Entsorgung oder dem Betrieb dienen, sowie ehrenamtlich Tätige. Die Begriffsbestimmung „Wohlfahrtspflege“ stellt klar: Auch das Wechseln von Inkontinenzmaterial, das Waschen inkontinenter Betreuter und der Umgang mit verschmutzter Wäsche fallen unter die Regel.

Was hat sich in der neuen TRBA 250 geändert?

Laut DGUV-Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (FBWoGes-010, Stand 03/2026) betrafen die Änderungen alle Abschnitte. Vieles ist strukturell oder redaktionell. Für die Praxis wichtig sind vor allem diese Punkte:

ThemaWas neu oder konkreter ist
Schutzstufe 4ausgelagert in die neue TRBA 252; Einrichtungen müssen trotzdem Notfallmaßnahmen für ungeplanten Kontakt festlegen
Begriffeneu definiert unter anderem Bioaerosol, hygienische Händedesinfektion, Arbeitskleidung, Wohlfahrtspflege
ArbeitskleidungKleidung mit Schutzfunktion stellt und reinigt der Arbeitgeber
GefährdungsbeurteilungInformationen sind zeitnah an Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit weiterzugeben; Bioaerosole und Biostoffverzeichnis werden betont
MindestmaßnahmenWaschgelegenheiten konkretisiert, Lüftung ergänzt, Hinweise zur Minimierung der Hautbelastung
NadelstichschutzVerordnungsfähigkeit von Sicherheitsgeräten über die Hilfsmittel-Richtlinie ergänzt; Ausnahmen von Sicherheitsgeräten sind zu begründen; passiv auslösende Geräte bevorzugen
AtemschutzAbgrenzung zum Mund-Nasen-Schutz; betriebsbezogenes Konzept bei Verdacht auf luftübertragbare Erreger
Ambulante Versorgungauch therapeutische Berufe; Umgang mit Arbeitskleidung und Desinfektion außerhalb der Dienststelle konkretisiert
Arbeitsmedizinische VorsorgeAbschnitt 10 neu aufgebaut, mit Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge

Die DGUV bewertet die Neufassung als Anlass, die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen.

Welche Schutzstufe gilt in der Pflege?

Entscheidend ist der mögliche Kontakt zu potenziell infektiösem Material (Abschnitt 3.4). Der Schutzstufe 2 sind unter anderem zugeordnet:

  • Blutentnahmen, Injektionen, Legen von Gefäßzugängen,
  • Katheterisieren, Absaugen, Verbinden von Wunden,
  • körpernahe Pflege: Windelwechsel, Waschen, Duschen, Baden, Zahn- und Mundpflege, Lagern inkontinenter Menschen,
  • Umgang mit fremdgefährdenden Menschen bei Gefahr von Biss- und Kratzverletzungen,
  • Umgang mit benutzter Wäsche, die mit Körperflüssigkeiten behaftet ist.

Ein ganzes Bewohnerzimmer lässt sich dagegen nicht sinnvoll einer Schutzstufe zuordnen, weil dort auch Essen ausgegeben oder routinemäßig gereinigt wird. Die ambulante Pflege muss nach Biostoffverordnung keine Schutzstufen bilden. Die TRBA 250 verlangt dort trotzdem angemessene Schutzmaßnahmen und verweist auf die Maßnahmen der Schutzstufe 2.

Welche Pflichten sollten Einrichtungen jetzt prüfen?

Gefährdungsbeurteilung: vor Beginn der Tätigkeiten, fachkundig und dokumentiert. Sie ist mindestens jedes zweite Jahr dokumentiert zu überprüfen (Abschnitt 3.2.2). Die Betriebsärztin ist vorrangig zu beteiligen, etwa bei Vorsorge, Erste-Hilfe-Organisation nach Nadelstich, Schutzausrüstung und Hautschutz (3.2.3).

Mindestmaßnahmen für alle Tätigkeiten (4.1):

  • Händedesinfektionsmittelspender, Waschplätze mit Einmalhandtüchern,
  • Hautschutzplan und mindestens jährliche Unterweisung zu Hautschutzmitteln,
  • schriftlicher Hygieneplan,
  • keine Ringe, auch keine Eheringe, keine Uhren, Armbänder oder künstlichen Fingernägel bei Tätigkeiten mit Händedesinfektion,
  • Pausenräume oder Pausenbereiche, die nicht mit Schutzkleidung betreten werden.

Schutzstufe 2 (4.2):

  • Sicherheitsgeräte zum Schutz vor Stichverletzungen, verpflichtend unter anderem bei Blutentnahmen, Punktionen, Gefäßzugängen, in Notaufnahme und Rettungsdienst und bei fremdgefährdenden Patienten,
  • kein Zurückstecken gebrauchter Kanülen in die Schutzkappe,
  • durchstichsichere Abwurfbehälter möglichst nah am Verwendungsort,
  • Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Atemschutz nach Gefährdungsbeurteilung,
  • bei Patienten mit nachgewiesener luftübertragbarer Erkrankung: bei aerosolerzeugenden Tätigkeiten und bei sehr leicht übertragbaren Erregern wie Masern und Windpocken mindestens eine FFP2-Maske.

Unfälle (6): Vorab festlegen, was nach Nadelstich oder Schleimhautkontakt passiert, und eine Stelle für die Prophylaxe benennen. Die Regel empfiehlt den Durchgangsarzt.

Betriebsanweisung und Unterweisung (7): schriftliche Betriebsanweisung, Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich, mündlich und arbeitsplatzbezogen, dokumentiert und unterschrieben. Die Betriebsärztin ist an der Unterweisung zu beteiligen.

Was gilt für ambulante Pflegedienste?

Abschnitt 5.1 ist für ambulante Dienste besonders praxisnah. Die Regel verlangt unter anderem:

  • Arbeitskleidung stellt der Arbeitgeber. Wer mit dem Auto direkt von zu Hause zu Kundinnen und Kunden fährt, darf sich zu Hause umziehen.
  • Kontaminierte Arbeits- und Schutzkleidung reinigt der Arbeitgeber. Dafür sind Sammelbehälter bereitzustellen.
  • Im Dienstfahrzeug sind Hände- und Flächendesinfektion sowie Sitzabdeckungen vorzuhalten.
  • Sicherheitslanzetten und sichere Blutentnahmesysteme sind einzusetzen, Abwurfbehälter mitzuführen.
  • Die Bedingungen in der Wohnung der Kundin, etwa das Bad, gehören in die Gefährdungsbeurteilung.

Was sagt die TRBA 250 zur Vorsorge?

Abschnitt 10 fasst die Anlässe aus der ArbMedVV zusammen: Pflichtvorsorge bei den dort genannten Erregern und bei Feuchtarbeit ab vier Stunden täglich, Angebotsvorsorge bei Schutzstufe 2 und nach einer Exposition, außerdem Wunschvorsorge. Im Rahmen der Vorsorge ist ein Impfangebot nach ärztlicher Beratung zu machen.

Ein Punkt ist bereits überholt: Die TRBA 250 nennt FFP2-Masken als Beispiel für Atemschutz der Gruppe 1 mit Angebotsvorsorge. Nach der Neufassung der AMR 14.2 (GMBl. Nr. 20 vom 28.07.2026) gehören FFP-Masken keiner Gerätegruppe mehr an. Sie lösen nur noch Wunschvorsorge aus. Die TRBA selbst weist darauf hin, dass manche Atemschutzgeräte keiner Gruppe zugeordnet sind.

Häufige Fragen

Ist die TRBA 250 verbindlich?

Sie ist eine Technische Regel zur Biostoffverordnung. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Wer abweicht, muss gleichwertigen Schutz nachweisen.

Wo finde ich die TRBA 250 als PDF?

Die BGW stellt die Ausgabe November 2025 kostenlos als PDF bereit, Link in den Quellen.

Dürfen Pflegekräfte einen Ehering tragen?

Nicht bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern. Die TRBA 250 nennt Eheringe ausdrücklich (Abschnitt 4.1.8).

Wie oft muss nach TRBA 250 unterwiesen werden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei maßgeblichen Änderungen und mindestens jährlich (Abschnitt 7.2).

Muss ich wegen der neuen Fassung die Gefährdungsbeurteilung ändern?

Die DGUV sieht die Neufassung als Anlass zur Überprüfung. Unabhängig davon ist die Gefährdungsbeurteilung mindestens alle zwei Jahre dokumentiert zu überprüfen.

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