Gesundheitswesen

Hautschutzplan für Pflege und Klinik: Pflichten bei Feuchtarbeit und Vorlage

Von Redaktion CompDocs29. Oktober 20267 Min. Lesezeit

Händedesinfektion, Handschuhe und Waschen belasten die Haut von Pflegekräften jeden Tag. Hier lesen Sie, welche Pflichten Einrichtungen beim Hautschutz haben, wann Vorsorge bei Feuchtarbeit (früher G 24) fällig ist und wie ein einfacher Hautschutzplan aussieht.

Hautprobleme an den Händen sind in Pflege und Klinik kein Randthema. Bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) waren 2025 Hauterkrankungen die häufigste Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige: 5.115 von 12.179 Anzeigen. Ein gut gemachter Hautschutzplan ist deshalb mehr als ein Aushang am Waschbecken. Er ist eine Pflicht und eine der wirksamsten Präventionsmaßnahmen.

Ist ein Hautschutzplan in der Pflege Pflicht?

Ja. Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 (Ausgabe November 2025) verlangt in Abschnitt 4.1.3 ausdrücklich:

  • Der Arbeitgeber stellt geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel zur Verfügung.
  • Er erstellt einen Hautschutzplan zur Auswahl der Präparate für Hautreinigung, Hautschutz und Hautpflege.
  • Er unterweist die Beschäftigten mindestens jährlich und vor der Verwendung neuer Präparate zur richtigen Anwendung.

Die TRBA 250 gilt für Krankenhäuser, Heime sowie stationäre und ambulante Alten- und Krankenpflege. Für ambulante Dienste verlangt sie ausdrücklich, Hautschutz- und Hautpflegemittel auch für die Arbeit in der häuslichen Versorgung bereitzustellen (Abschnitt 5.1.1).

Was gilt als Feuchtarbeit?

Feuchtarbeit ist in der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ definiert. Gemeint sind Tätigkeiten mit Hautkontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten, häufiges Händewaschen und der Wechsel mit flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen. Das reine Tragen von Handschuhen gilt nach der aktuellen TRGS 401 nicht mehr als Feuchtarbeit. Laut IPA-Journal der DGUV zählen nach einer Ergänzung von 2024 auch alkoholische Händedesinfektionsmittel zu den wässrigen Desinfektionsmitteln.

Die TRGS 401 nennt Orientierungswerte je Arbeitstag:

TätigkeitAngebotsvorsorgePflichtvorsorge
Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten2 bis unter 4 Stundenab 4 Stunden
Händewaschen15- bis 24-malab 25-mal
Wasserkontakt im Wechsel mit flüssigkeitsdichten Handschuhen10- bis 20-malmehr als 20-mal
Händewaschen im Wechsel mit flüssigkeitsdichten Handschuhen5- bis 10-malmehr als 10-mal

Die Werte sind Orientierung. Eine Hautgefährdung kann laut IPA-Journal auch darunter vorliegen, etwa wenn Handschuhe, Waschen und Desinfektion direkt aufeinander folgen.

Wann ist die G24-Untersuchung Pflicht?

Fachlich richtet sich die Vorsorge heute nach der DGUV Empfehlung „Gefährdung der Haut“ (E GHA, früher G 24). Die Rechtsgrundlage ist die ArbMedVV, Anhang Teil 1:

  • Pflichtvorsorge bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag (Abs. 1 Nr. 2 a).
  • Angebotsvorsorge bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag (Abs. 2 Nr. 2 e).
  • Pflichtvorsorge auch bei Naturgummilatex-Handschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm Handschuhmaterial (Abs. 1 Nr. 2 f).

Wie bei jeder Vorsorge ist die Teilnahme am Termin bei Pflichtvorsorge verpflichtend, eine Untersuchung aber nicht. Untersuchungen finden nur statt, wenn sie für die Beratung erforderlich sind und die beschäftigte Person sie nicht ablehnt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3, § 6 Abs. 1 ArbMedVV). Vorsorge ist keine Eignungsuntersuchung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV).

Was passiert bei der G24-Untersuchung?

Nach der DGUV-Empfehlung „Gefährdung der Haut“:

  • Beratung und Anamnese, auch zur Arbeitsweise und zu bisherigen Hautproblemen.
  • Untersuchung der Haut nach ärztlichem Ermessen, in der Regel Hände, Unterarme und Gesicht, mit Blick auf trockene Haut, Schwitzen und Ekzeme.
  • Laboruntersuchungen sind nicht vorgesehen.
  • Abschließende Beratung zur Anwendung des Hautschutzplans, zu Handschuhen und zu Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegemitteln.

Der Arbeitgeber erhält nur die Vorsorgebescheinigung: dass, wann und aus welchem Anlass Vorsorge stattfand und wann die nächste angezeigt ist (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 ArbMedVV). Befunde bleiben bei der Ärztin.

Fristen nach AMR 2.1: erste Vorsorge innerhalb von drei Monaten vor Tätigkeitsbeginn, die zweite bei Feuchtarbeit spätestens nach sechs Monaten, danach spätestens alle 36 Monate. Mehrere Anlässe sollen in einem Termin stattfinden (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV). In der Pflege bietet sich deshalb an, Haut- und Infektionsvorsorge zusammenzulegen.

Was gehört in einen Hautschutzplan?

Ein Hautschutzplan beantwortet für jeden Arbeitsbereich drei Fragen: Was wird gemacht, wann und womit. Er nennt konkrete Produkte, die in der Einrichtung vorhanden sind. Die BGW stellt dafür einen ausfüllbaren „Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kranken- und Altenpflege“ bereit (Stand 10/2023).

Mustertabelle: Hautschutzplan für Pflege und Klinik

Die folgende Tabelle ist eine Vorlage. Tragen Sie in der Spalte „Womit“ die Präparate Ihrer Einrichtung ein und stimmen Sie den Plan mit Betriebsärztin und Hygienefachkraft ab.

MaßnahmeWannWomit (Präparat eintragen)Hinweise
Hautschutzvor Arbeitsbeginn, nach Pausen, nach dem HändewaschenHautschutzcreme: ________vollständig einziehen lassen, bevor Handschuhe angezogen werden
Schutzhandschuhebei Kontakt mit Blut, Sekreten, Ausscheidungen, bei längerem Wasserkontakt, bei Flächendesinfektion und Reinigungmedizinische Einmalhandschuhe: ________; chemikalienbeständige Handschuhe mit langem Schaft: ________nur auf trockene Hände; nur so lange wie nötig; bei langer Tragezeit Baumwoll-Unterziehhandschuhe, wechseln, wenn sie feucht sind
Händedesinfektionvor und nach Patienten- oder Bewohnerkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Ablegen der HandschuheHändedesinfektionsmittel: ________auf trockene Hände, Einwirkzeit einhalten, nicht abtrocknen; Vorrang vor dem Waschen
Händewaschenbei Arbeitsbeginn, bei sichtbarer Verschmutzung, nach dem Toilettengangmildes Waschpräparat: ________; Einmalhandtücherauf das Nötige beschränken, lauwarmes Wasser, gründlich abtrocknen
Hautpflegeam Arbeitsende und in der FreizeitPflegecreme: ________möglichst ohne Duftstoffe

Ergänzend gilt bei Tätigkeiten mit Händedesinfektion: keine Ringe, Uhren, Armbänder oder künstlichen Fingernägel an Händen und Unterarmen (TRBA 250, Abschnitt 4.1.8).

Wie wird der Hautschutzplan wirksam?

Ein Plan an der Wand ändert allein wenig. Wirksam wird er durch:

  • Unterweisung mindestens jährlich und bei neuen Präparaten, am besten praktisch mit Einreibeübung (TRBA 250, 4.1.3).
  • Erreichbarkeit: Spender für Hautschutz und Pflege dort, wo gearbeitet wird, nicht nur im Personalraum.
  • Produktauswahl mit Beteiligung der Beschäftigten, damit die Mittel tatsächlich genutzt werden.
  • Frühes Handeln bei ersten Hautproblemen: Die TRBA 250 rät Beschäftigten mit Hautschäden an Händen und Unterarmen, direkt die Betriebsärztin aufzusuchen.

Was tun, wenn die Haut trotzdem krank wird?

Dann zählt Zeit. Für berufsbedingte Hauterkrankungen gibt es das Hautarztverfahren der Unfallversicherung. Die Formulare, etwa der Hautarztbericht zur Einleitung des Hautarztverfahrens und der betriebsärztliche Gefährdungsbericht Haut, stehen auf der Website der BGW. Die DGUV-Empfehlung verweist zum Ablauf auf die DGUV Information 250-005 „Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen“.

Hat der Arbeitgeber Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit, muss er sie dem Unfallversicherungsträger anzeigen (§ 193 Abs. 2 SGB VII).

Häufige Fragen

Wer muss den Hautschutzplan erstellen?

Der Arbeitgeber (TRBA 250, Abschnitt 4.1.3). Fachlich beraten ihn Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit, in Kliniken zusätzlich die Krankenhaushygiene.

Gibt es eine Vorlage für den Hautschutzplan?

Ja. Die BGW bietet einen ausfüllbaren Hautschutz- und Händehygieneplan für Kranken- und Altenpflege an. Die Mustertabelle in diesem Beitrag können Sie ebenfalls als Grundlage nutzen.

Zählt Händedesinfektion als Feuchtarbeit?

Laut IPA-Journal der DGUV gehören alkoholische Händedesinfektionsmittel nach der Ergänzung der TRGS 401 von 2024 zu den wässrigen Desinfektionsmitteln. Die Desinfektion bleibt trotzdem hautschonender als das Waschen und hat nach TRBA 250 Vorrang.

Wie oft muss die G24-Untersuchung wiederholt werden?

Bei Feuchtarbeit ist die zweite Vorsorge spätestens nach sechs Monaten fällig, danach spätestens alle 36 Monate (AMR 2.1).

Muss ich bei der G24-Vorsorge meine Hände zeigen?

Nein. Die Teilnahme am Termin ist bei Pflichtvorsorge verpflichtend, eine Untersuchung können Sie ablehnen.

Sie möchten Hautschutzplan, Unterweisung und Vorsorge bei Feuchtarbeit aus einer Hand? CompDocs betreut Pflegeheime, ambulante Dienste und Kliniken und bietet Haut- und Infektionsvorsorge an einem Termin an. Mehr zur Betreuung für Pflegeheime und Krankenhäuser, oder direkt ein Angebot anfordern.

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