Eine Nadelstichverletzung dauert eine Sekunde, die richtige Reaktion entscheidet über die Folgen. Dieser Beitrag zeigt, was Beschäftigte sofort tun, wie Einrichtungen melden und dokumentieren und wie sich Stichverletzungen vermeiden lassen.
Nach einer Blutentnahme rutscht die Kanüle ab, beim Entsorgen sticht eine benutzte Nadel durch den Handschuh. Solche Verletzungen sind in Pflege und Klinik Alltag. Laut einer Fachpublikation in der Zeitschrift ASU wurden der BGW im Jahr 2024 rund 47.600 Nadelstichverletzungen gemeldet. Die Zahl beruht auf einer persönlichen Mitteilung der BGW an die Autorinnen und Autoren und ist keine amtliche Statistik. Sie zeigt aber die Größenordnung.
Das Risiko liegt vor allem in blutübertragbaren Erregern: Hepatitis B, Hepatitis C und HIV. Gut vorbereitete Einrichtungen haben einen klaren Ablauf, den alle kennen.
Was ist eine Nadelstichverletzung?
Die TRBA 250 definiert sie weit (Abschnitt 2.7): jede Stich-, Schnitt- oder Kratzverletzung der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente, die mit Patientenmaterial verunreinigt sein können. Es spielt keine Rolle, ob die Wunde blutet. Gemeint sind Nadeln, Lanzetten, Kanülen, Skalpelle oder chirurgische Drähte.
Was ist nach einer Nadelstichverletzung sofort zu tun?
Die BGW beschreibt in ihrem Leitfaden „Stich- oder Schnittverletzungen“ diese Sofortmaßnahmen:
| Situation | Sofortmaßnahme |
|---|---|
| Verletzung mit offener Wunde | Blutfluss fördern, nach Angaben der BGW ohne zu drücken; dann intensiv desinfizieren |
| Kontamination intakter Haut | intensiv desinfizieren |
| Kontamination von Schleimhaut oder Auge | sofort intensiv spülen mit dem, was am schnellsten erreichbar ist: Wasser oder isotonische Kochsalzlösung |
Danach geht es ohne Verzögerung weiter:
- Ärztin oder Arzt aufsuchen. Die BGW empfiehlt, umgehend eine durchgangsärztliche Praxis aufzusuchen. In großen Einrichtungen sind auch Betriebsärztin oder Notaufnahme möglich. Die TRBA 250 empfiehlt, vorab einen nahe gelegenen Durchgangsarzt zu benennen (Abschnitt 6.1).
- Infektionsrisiko bewerten. Wie tief war die Verletzung, mit welchem Instrument, war sichtbar Blut daran?
- Indexperson klären. Ist bekannt, ob die Patientin oder der Bewohner mit Hepatitis B, C oder HIV infiziert ist? Für eine Blutuntersuchung der Indexperson ist deren Einverständnis nötig.
- Immunstatus der verletzten Person prüfen, etwa den Impfschutz gegen Hepatitis B. Den Impfausweis mitzunehmen hilft.
- Prophylaxe entscheiden. Eine HIV-Postexpositionsprophylaxe sollte laut BGW-Leitfaden innerhalb von zwei Stunden beginnen. Bei Hepatitis B kommt je nach Immunstatus eine Impfung in Betracht.
Die Entscheidung über Diagnostik und Prophylaxe trifft die Ärztin oder der Arzt. Wichtig für die Organisation ist, dass die Betroffenen sofort losgehen können und nicht erst den Dienst beenden.
Wie wird eine Nadelstichverletzung gemeldet?
Es gibt drei Ebenen, die oft verwechselt werden.
1. Interne Erfassung: Der Arbeitgeber muss ein Verfahren zur lückenlosen Erfassung haben. Alle Nadelstichverletzungen und sonstigen Haut- oder Schleimhautkontakte mit potenziell infektiösem Material sind zu dokumentieren und der benannten Stelle zu melden (TRBA 250, Abschnitt 6.2). Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren, etwa im Verbandbuch. Die Dokumentation ist fünf Jahre verfügbar zu halten und vertraulich zu behandeln (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).
2. Bericht an die Unfallversicherung: Eine Nadelstichverletzung im Dienst ist ein Arbeitsunfall. Laut BGW geht ein (durchgangs-)ärztlicher Bericht oder eine Unfallanzeige an die BGW oder Unfallkasse. Das kann die behandelnde Ärztin oder der Arbeitgeber veranlassen.
3. Gesetzliche Unfallanzeige: Der Arbeitgeber muss einen Unfall anzeigen, wenn die versicherte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird (§ 193 Abs. 1 SGB VII).
Die interne Dokumentation ist auch dann Pflicht, wenn zunächst keine Folgen erkennbar sind.
Was passiert nach der Erstversorgung?
- Nachsorge: Laut BGW erfolgt sie bei der im Notfallplan festgelegten Ärztin, in Abständen je nach Risikobewertung.
- Angebotsvorsorge: Muss nach einer Exposition mit einer schweren Infektionskrankheit gerechnet werden und ist eine Postexpositionsprophylaxe möglich, oder ist eine Infektion erfolgt, muss der Arbeitgeber Vorsorge anbieten (ArbMedVV, Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2). Die TRBA 250 nennt als Beispiel die Infektionsgefahr durch HIV.
- Auswertung: Jede Verletzung ist auf technische und organisatorische Ursachen zu prüfen, daraus sind Abhilfemaßnahmen festzulegen. Beschäftigte und ihre Vertretung werden über die Ergebnisse informiert, ohne individuelle Schuldzuweisungen (TRBA 250, Abschnitt 6.2).
Die TRBA 250 enthält in Anhang 3 einen Musterbogen zur Analyse. Er fragt unter anderem nach Instrument, Sicherheitsgerät, getragener Schutzausrüstung und möglichen Ursachen wie Zeitdruck, Störungen, unerwarteten Bewegungen des Patienten, Müdigkeit oder fehlender Schulung.
Wie lassen sich Nadelstichverletzungen vermeiden?
Die TRBA 250 verlangt einen Ansatz aus technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen (Abschnitt 4.2.5):
- Ohne Spitze arbeiten, wo es geht: zum Beispiel nadelfreie Konnektionssysteme oder Kunststoffkanülen zum Aufziehen.
- Sicherheitsgeräte einsetzen: verpflichtend unter anderem bei Blutentnahmen, sonstigen Punktionen, Legen von Gefäßzugängen, in Notaufnahme und Rettungsdienst, bei fremdgefährdenden Patienten und bei Patienten mit Erregern der Risikogruppe 3 oder höher. Passiv auslösende Geräte sind zu bevorzugen. Ausnahmen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
- Einheitlich ausstatten: In einem Arbeitsbereich für vergleichbare Tätigkeiten entweder Sicherheitsgeräte oder herkömmliche Instrumente, damit es nicht zu Fehlbedienungen kommt.
- Kein Recapping: Gebrauchte Kanülen nicht in die Schutzkappe zurückstecken, nicht verbiegen oder abknicken.
- Abwurfbehälter nah am Einsatzort: durchstichsicher, fest verschließbar, mit erkennbarer Füllgrenze, nicht umfüllen.
- Ruhig arbeiten können: Arbeitsablauf und Umgebung so gestalten, dass ungestörtes, konzentriertes Arbeiten möglich ist. Der Arbeitgeber muss geeignetes Personal in ausreichender Zahl einsetzen, um Verletzungen durch Hektik zu vermeiden.
- Schulen und üben: Beschäftigte müssen die Sicherheitsgeräte richtig anwenden können. Anwenderinnen und Beschäftigtenvertretung sind bei der Auswahl einzubeziehen.
Ambulante Pflege: Sicherheitslanzetten und sichere Blutentnahmesysteme sind auch in der häuslichen Versorgung einzusetzen, Abwurfbehälter werden mitgeführt (Abschnitt 5.1.1). Sicherheitsgeräte, die Pflegekräfte vor Stichverletzungen schützen, können unter Voraussetzungen über die Hilfsmittel-Richtlinie vertragsärztlich verordnet werden, etwa wenn der Patient das Hilfsmittel nicht selbst anwenden kann (Abschnitt 4.2.5).
Impfschutz: Gegen Hepatitis B gibt es eine Impfung. Sie ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anzubieten, wenn das Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt erhöht ist (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV).
Häufige Fragen
Muss ich eine Nadelstichverletzung melden, auch wenn sie nicht blutet?
Ja. Nach der TRBA 250 zählt jede Stich-, Schnitt- oder Kratzverletzung durch möglicherweise verunreinigte Instrumente, unabhängig davon, ob sie blutet. Alle Fälle sind intern zu dokumentieren.
Wie schnell muss ich nach einer Nadelstichverletzung zum Arzt?
Umgehend. Eine HIV-Postexpositionsprophylaxe sollte laut BGW-Leitfaden innerhalb von zwei Stunden beginnen. Deshalb sollte die Anlaufstelle vorher feststehen.
Ist eine Nadelstichverletzung ein Arbeitsunfall?
Ja, wenn sie bei der beruflichen Tätigkeit passiert. Laut BGW geht ein ärztlicher Bericht oder eine Unfallanzeige an die Unfallversicherung. Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit ist die Unfallanzeige Pflicht (§ 193 SGB VII).
Bekomme ich nach einer Nadelstichverletzung eine arbeitsmedizinische Vorsorge?
Ja, wenn mit einer schweren Infektionskrankheit gerechnet werden muss und eine Prophylaxe möglich ist oder eine Infektion erfolgt ist. Dann muss der Arbeitgeber Angebotsvorsorge anbieten (ArbMedVV, Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2).
Muss die Einrichtung Sicherheitskanülen stellen?
Bei den in der TRBA 250 genannten Tätigkeiten, etwa Blutentnahmen und Gefäßzugängen, ja. Für alle anderen Tätigkeiten entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.
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Weiterführende Seiten
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- TRBA 250: Was die aktuelle Fassung für Pflegeheime und Kliniken bedeutet
- G 42 in der Pflege: Welche Vorsorge ist Pflicht, was wird untersucht, wie oft?
- Lexikon: Vorsorge bei Infektionsgefährdung
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Quellen
- TRBA 250, Ausgabe November 2025, Abschnitte 2.7, 4.2.5, 5.1.1, 6, 10 und Anhang 3 (BGW)
- BGW, Leitfaden „Stich- oder Schnittverletzungen“ (BGW 09-20-002)
- BGW, Themenseite „Risiko Nadelstich“
- Dulon et al., ASU 2026 (Zahl der NSV-Meldungen 2024 als persönliche Mitteilung der BGW)
- DGUV Vorschrift 1, § 24 Abs. 6 (Volltextspiegel BGN)
- SGB VII § 193 (Unfallanzeige)
- ArbMedVV, Anhang Teil 2 (Stand 11.05.2026)
- ArbMedVV § 6 (Impfangebot)