Gefahrstoffe

Quarzstaub-Vorsorge nach DGUV-Empfehlung E SIS (silikogener Staub)

Johannes F. Angerer
18. September 2024
12. April 2026
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Quarzstaub-Vorsorge: Steinmetz bei der Trockenbearbeitung von Naturstein

Auf einen Blick: Wer mit silikogenem Staub umgeht — Quarzfeinstaub aus Naturstein, Beton, Klinker, Gießerei-Sanden oder Schamottauskleidungen — fällt unter die arbeitsmedizinische Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV (DGUV E SIS). Quarzfeinstaub ist krebserzeugend Kategorie 1A (TRGS 906). Schutzziel sind die Früherkennung von Silikose, Lungenkrebs (BK 4112), quarzstaubbedingter COPD (BK 4117) sowie Tuberkulose-Risikobeobachtung. Nach Ende der Tätigkeit ist nachgehende Vorsorge anzubieten — wegen Latenzen von 15+ Jahren bis zur Silikose-Manifestation.

1. Was ist die Quarzstaub-Vorsorge?

Die Quarzstaub-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber silikogenem Staub exponiert sind. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E SIS geregelt (Fassung Januar 2022) und in die ArbMedVV-Systematik aus Pflicht-, Angebots-, Wunsch- und nachgehender Vorsorge eingebettet. Schutzziel ist die Früherkennung der quarzstaubbedingten Erkrankungen — primär die Silikose, die staubbedingte COPD sowie der Lungenkrebs bei nachgewiesener Silikose.

Silikogener Staub bezeichnet alveolengängigen A-Staub, der kristallines Siliziumdioxid (SiO₂) enthält — in den Modifikationen Quarz, Cristobalit oder Tridymit. Bereits 1 bis 2 Massen-% Quarzgehalt im A-Staub können eine silikogene Wirkung haben. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich über die Atemluft.

Der Beurteilungsmaßstab nach TRGS 559 liegt bei 0,05 mg/m³ A-Staub-Quarzanteil (50 µg/m³). Er ist formal kein Arbeitsplatzgrenzwert, keine Akzeptanz- und keine Toleranzkonzentration, aber bei der Gefährdungsbeurteilung und Wirksamkeitskontrolle einzuhalten. Die AMR 11.1 (CMR-Vorsorge) gilt vollumfänglich.

2. Rechtsgrundlage und Stand 11.05.2026

Die Quarzstaub-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — Anhang Teil 1 Nr. 1; ergänzend gelten die besonderen Schutzmaßnahmen für krebserzeugende Stoffe und Tätigkeiten nach § 10 GefStoffV. Die DGUV Empfehlung E SIS konkretisiert die fachärztliche Durchführung (Fassung Januar 2022, 2. Auflage September 2024).

Relevante Rechtsgrundlagen: ArbMedVV, GefStoffV (2024), TRGS 559 (Mineralischer Staub — zentrales Schutzpaket Quarz), TRGS 906 (Quarz/Cristobalit: krebserzeugend Kat. 1A/1B), TRGS 910 (Risikobezogenes Maßnahmenkonzept), TRGS 900 (ASGW), TRGS 400/401/402, ArbSchG, ASiG, DGUV V2, AMR 2.1/6.3/11.1, MuSchG, BKV (BK 4101, 4102, 4112, 4117).

Wichtig: Der Beurteilungsmaßstab Quarz (50 µg/m³ A-Staub) ist kein „Abschneidekriterium“ — Vorsorge ist immer zu veranlassen bzw. anzubieten, wenn eine Quarzfeinstaub-Exposition stattfindet. Die TRGS 559 fordert ergänzend ein Substitutionsgebot (z. B. Olivin- statt Quarzsand bei Strahlarbeiten) und eine Hierarchie technischer Maßnahmen vor PSA.

3. Vorsorgeanlässe — wann ist welche Vorsorge fällig?

Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub, wenn eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Das betrifft praktisch alle regelmäßigen Tätigkeiten in Steinmetzbetrieben mit Trockenbearbeitung, Naturstein-Verarbeitung, Tunnelvortrieb, Sandstrahlen mit quarzhaltigen Strahlmitteln, Eisengießerei (Entformen, Putzerei) sowie keramische Aufbereitung.

Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten mit silikogenem Staub, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat — etwa bei dokumentiert geringer Exposition in staubfrei belüfteten Kabinen oder geschlossenen Systemen.

Nachgehende Vorsorge — der kritische Punkt

Nach dem Ausscheiden aus der Tätigkeit ist eine nachgehende Vorsorge anzubieten. Wegen der 15+ Jahre Latenz bis zur Silikose-Manifestation ist dies der wichtigste Schutz. Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses kann der Arbeitgeber diese Pflicht – mit Einwilligung der oder des Beschäftigten – auf den Unfallversicherungsträger übertragen (Meldung über www.dguv-vorsorge.de). Ohne Übertragung bleibt der Arbeitgeber verpflichtet. Nach AMR 2.1 ist die nachgehende Vorsorge spätestens alle 36 Monate anzubieten.

VorsorgeartErstvorsorgeErste NachvorsorgeFolgevorsorgen
Pflichtvorsorgevor Aufnahmespätestens nach 12 Monatenspätestens alle 36 Monate
Angebotsvorsorgevor Aufnahmespätestens nach 12 Monatenspätestens alle 36 Monate
Nachgehende Vorsorgenach Ausscheiden, spätestens 36 Monate nach der letzten Vorsorgespätestens nach 36 Monatenspätestens alle 36 Monate

Praxisrelevanz: Häufigster Fehler in Steinmetz- und Gießerei-Betrieben: Die nachgehende Vorsorge wird beim Austritt vergessen. Der Anspruch der Beschäftigten bleibt bestehen; ohne Übertragung auf den Unfallversicherungsträger bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, sie anzubieten. Empfehlung: fester Workflow im HR-Austrittsprozess, der die Einwilligung zur Meldung über www.dguv-vorsorge.de einholt.

Spirometrie-Untersuchung bei der Quarzstaub-Vorsorge

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

4.1 Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Nassschneid- und Trennarbeiten von quarzhaltigen Materialien ohne Wasseraufbereitung
  • Druckluft-Strahlarbeiten mit trockenen quarzhaltigen Strahlmitteln (höchstes Risiko, Substitutionsgebot)
  • Einbringen und Ausbrechen von quarzhaltigen feuerfesten Materialien (Schamott, Silikatsteine) aus Öfen, Glaswannen, Schmelzaggregaten
  • Brechen, Mahlen, Klassieren und Transport quarzhaltiger Materialien
  • Absacken und Verwiegen ohne effektive Absaugung
  • Filterkammer-Tätigkeiten mit Quarzfeinstaubexposition
  • Bauwirtschaft: Schleifen von Estrich/Beton, Trockenschneiden, Abbruch ohne Staubniederschlagung, Vortriebsarbeiten unter Tage
  • Keramische und Glasindustrie: Trockenputzen großformatiger Sanitärkeramik, Klinkerherstellung, Glasgemenge mit Quarzmehl
  • Metallindustrie/Gießerei: Entformen/Entkernen von Sandformen, Gussputzen, Brennschneiden sandbehafteter Gussstücke

4.2 Tätigkeiten mit nicht geringer Exposition

  • Schleif-/Schneidarbeiten mit wirksamer Absaugung
  • Druckluft-Strahlarbeiten mit Nass-/Feuchtverfahren oder integrierter Absaugung
  • Pflasterarbeiten auf vorbereiteten Planien

4.3 Krankheitsbild — was steht auf dem Spiel?

SiO₂-Partikel werden im Alveolarbereich von Makrophagen phagozytiert; deren Untergang setzt erneut Partikel frei und perpetuiert die Entzündungsreaktion. Histologisch entstehen knötchenförmige Bindegewebsneubildungen — die klassischen Silikoseknötchen. Klinisch beschwerdefrei oft 15+ Jahre, dann Atemnot, Husten, Auswurf.

Berufskrankheitenrechtlich sind vier BK-Ziffern relevant:

  • BK 4101 — Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)
  • BK 4102 — Silikose mit aktiver Lungentuberkulose
  • BK 4117 — Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch Quarzstaubexposition (seit 01.04.2025; die BK 4111 betrifft nur den Steinkohlenbergbau)
  • BK 4112 — Lungenkrebs durch SiO₂ bei nachgewiesener Silikose

4.4 Typische Branchen

Branche 1: Steinmetz-, Naturstein- und Bauwirtschaft. Trockenbearbeitung von Granit, Sandstein, Quarzit. Die Branche kombiniert hohe Quarzexposition mit Lärm und Vibration — mehrgleisige Vorsorgeanlässe (DGUV E LRM, ehem. G 20; E MSB, ehem. G 46; E SIS).

Branche 2: Tunnel- und Stollenbau. Vortriebsarbeiten in quarzhaltigem Gestein, Spritzbeton-Auftrag, Bohren ohne Wasserspülung — historisch der Hochrisiko-Klassiker.

Branche 3: Eisen- und Stahl-Gießereien. Entformen und Entkernen von Sandformen, Gussputzen, Brennschneiden. Mischstaub-Pneumokoniosen sind hier der Regelfall.

4.5 Berufsgruppen

Steinmetze, Steinbildhauer, Naturstein-Verleger, Trockenbauer, Tunnelbauer, Mineure, Sprengmeister, Spritzbetonbauer, Sandstrahler, Schamotte-Maurer, Kupolofen-Bauer, Eisengießer, Stahlwerker, Putzer, Keramiker, Porzellan-Hersteller, Fliesenleger (Trockenschnitt), Glasbläser, Zahntechniker.

5. Untersuchungsumfang — was passiert bei der Vorsorge?

5.1 Beratung

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beginnt zwingend mit einem Beratungsgespräch auf Grundlage einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung. Inhalte: Anlass und Zweck; krebserzeugende Wirkung des silikogenen Staubs; Beurteilungsmaßstab (50 µg/m³); Schutzmaßnahmen-Hierarchie; Atemschutz-Auswahl (FFP3, P3-Vollmaske, TM3P); Tabakentwöhnung; nachgehende Vorsorge.

Der Beratungsteil bleibt Pflicht auch bei Untersuchungsablehnung.

5.2 Anamnese und Arbeitsanamnese

  • Vorerkrankungen der Lunge (COPD, Asthma, Tuberkulose, Sarkoidose)
  • Systemerkrankungen mit Lungenbeteiligung (rheumatoide Arthritis → Caplan-Syndrom)
  • Medikamentenanamnese (immunsuppressive Therapie)
  • Tabakkonsum detailliert: Pack-Years, Beginn und Ende
  • Arbeitsanamnese: PSA-Typ, Schutzmaßnahmen, frühere Quarzstaub-Tätigkeiten
  • Beschwerden: Atemnot, Husten, Auswurf

5.3 Körperliche Untersuchung

Organbezogene Untersuchung der Atmungs- und Kreislauforgane: Auskultation, Perkussion, Inspektion der Atemmechanik, Beurteilung Trommelschlegelfinger/Uhrglasnägel, Beinödeme bei Cor pulmonale.

5.4 Labordiagnostik / Biomonitoring

Biomonitoring entfällt — derzeit keine validierte Methode verfügbar. Labordiagnostik nur indikationsbezogen (CRP, BSG bei TBC-Verdacht, Quantiferon-Test).

5.5 Funktionsdiagnostik — Spirometrie

Zentrales Element ist die Spirometrie nach Anhang 1 der DGUV-Empfehlung. Ob sie erforderlich ist, entscheidet der Arzt; die Untersuchung kann abgelehnt werden. Zu beurteilen: FVC, FEV1, FEV1/FVC (Tiffeneau-Index), MEF50/25 und Fluss-Volumen-Kurve. Bei Auffälligkeiten: Bronchospasmolyse-Test, Ganzkörperplethysmographie, ggf. DLCO/TLCO.

5.6 Bildgebende Verfahren — ILO-codiert

Röntgen Thorax p. a. ist nicht generell Pflicht — rechtfertigende Indikation nach § 83 StrlSchG im Einzelfall. Typischerweise erst nach 10–15 Jahren Quarzstaubexposition. Befundung nach ILO-Klassifikation (kleine rundliche Schatten p, q, r; große Schwielen A, B, C).

Bei unklarem Befund: Low-Dose-Volumen-HRCT nach ICOERD-Klassifikation. Zweitbeurteiler vor CT-Anforderung. Bei Tumorverdacht: CT mit Tumorprotokoll.

Tunnelbau-Arbeiter im Vortrieb mit Quarzstaubexposition

6. Beurteilung und Bescheinigung

6.1 Beurteilungskriterien

Maßgebliche Befunde sind Vorerkrankungen und funktionelle Beeinträchtigungen des kardiopulmonalen Systems, bei denen durch alveolengängigen Quarzstaub eine klinisch relevante Verschlechterung zu erwarten ist:

  • Erhebliche Störungen der Lungenfunktion und des Herz-Kreislauf-Systems
  • Chronische Bronchitis, COPD, Bronchialasthma, Lungenemphysem
  • Pleuritis (chronisch oder rezidivierend)
  • Röntgenologisch fassbare Staublungen, fibrotische und granulomatöse Veränderungen
  • Benigne und maligne Tumoren der Lunge, Pleuraschwarten
  • Brustkorb-/Wirbelsäulen-Deformitäten mit Atemwirkung, Z. n. Lungenresektion
  • Aktive oder ausgedehnte inaktive Tuberkulose
  • Manifeste oder vorzeitig zu erwartende Herzinsuffizienz

Beurteilung in vier Stufen (E SIS 7.4): keine Maßnahmen → Maßnahmen empfohlen → verkürzte Fristen → Tätigkeitswechsel zu erwägen.

6.2 Vorsorgebescheinigung

Gemäß AMR 6.3 erhalten versicherte Person und Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — KEINE Diagnose, KEINE Befunde, kein Eignungsurteil.

6.3 Rückmeldung an das Unternehmen

Ergeben sich Anhaltspunkte, dass Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, ist dies dem Unternehmen anonymisiert mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV). Tätigkeitswechsel aus persönlichen Gründen nur mit Einwilligung der versicherten Person.

6.4 Fristen für Folgevorsorgen

Nach AMR 2.1 gelten Höchstfristen: zweite Vorsorge spätestens 12 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, danach spätestens alle 36 Monate; bei Auffälligkeiten kann der Arzt kürzere Fristen festlegen. Auch die nachgehende Vorsorge ist spätestens alle 36 Monate anzubieten.

7. Praxistipps für Unternehmen

1. Gefährdungsbeurteilung als Anker. Nach TRGS 559 systematisch nach Tätigkeit, Material, Verfahren und Schutzpaket einstufen.

2. Substitutionsgebot ernst nehmen. Olivin- oder Korundsand statt Quarzsand bei Strahlarbeiten; gebundene Schamotte statt loser Stampfmasse.

3. Wasser, Absaugung, Kapselung. Bedüsung an Trennscheiben, Wasserspülung an Bohrhämmern, abgesaugte Maschinen (Klasse M oder H). PSA ist immer letzte Stufe.

4. Nachgehende Vorsorge bei jedem Austritt sichern. Fester Workflow im HR/Personal: Einwilligung der Beschäftigten einholen und dann über www.dguv-vorsorge.de melden. Ohne Übertragung bleibt der Arbeitgeber zur nachgehenden Vorsorge verpflichtet.

5. Tabakentwöhnungsangebot. Tabakrauch und Quarzfeinstaub potenzieren das Lungenkrebsrisiko multiplikativ.

6. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen. Verstöße sind ordnungswidrig mit bis zu 5.000 Euro je Fall.

7. Schweigepflicht respektieren. Sie erhalten als Arbeitgeber nur die Bescheinigung, keinen Befund.

8. Mutterschutz konsequent umsetzen. Für Schwangere liegt bei Quarzfeinstaub-Exposition regelmäßig eine unverantwortbare Gefährdung nach § 11 MuSchG vor. Für Stillende gibt es kein Pauschalverbot; erforderlich ist eine arbeitsplatzbezogene Beurteilung nach §§ 10, 12 MuSchG.

9. Fristen-Tracker einsetzen. CompDocs-Kunden erhalten automatisierte Fristerinnerungen über unsere digitale Vorsorgekartei.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

Vor der Vorsorge

  • Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern (§ 6 ArbMedVV); TRGS-559-Schutzpaket-Zuordnung erfragen
  • Arbeitsplatzbegehung: Trockenbearbeitung vs. Nassverfahren, Absaughauben-Funktion
  • Klärung: Pflicht / Angebot / nachgehend / Wunsch

Eingangsberatung

  • Krebserzeugende Wirkung klar adressieren
  • Pack-Years aktiv erfragen, Tabakentwöhnung anbieten
  • Atemschutz-Tragezeitenbegrenzung nach DGUV Regel 112-190 thematisieren
  • Information über die nachgehende Vorsorge

Untersuchungsdurchführung

  • Spirometrie nach DGAUM-/Atemwegsliga-Standards (Kalibrierung, Reproduzierbarkeit, GLI-2012)
  • Bei obstruktivem Befund: Bronchospasmolyse, Ganzkörperplethysmographie, ggf. DLCO
  • Röntgen p. a. nicht generell — rechtfertigende Indikation dokumentieren
  • ILO-Codierung nur durch zertifizierte Befunder; Voraufnahmen vergleichen

Beurteilungsfallen

  • Mischstaub-Pneumokoniosen sind häufiger als „reine“ Silikose
  • Bei Silikose Tuberkulose-Reaktivierung beachten — Quantiferon vor immunsuppressiver Therapie
  • Caplan-Syndrom (Pneumokoniose + RA) abgrenzen
  • Quarzstaub-COPD seit 01.04.2025 als BK 4117 (BK 4111 nur Steinkohlenbergbau); BK 4112 nur bei nachgewiesener Silikose

Praxisanker: Bei CompDocs nutzen wir unsere digitale Vorsorgekartei mit Fristerinnerungen, Bescheinigungs-Templates, DGUV-Vorsorge-Anmelde-Listen, Spirometrie-Reminder und Vorsorge-Reportings für Steinmetz-, Tunnelbau- und Gießereibetriebe.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten der Quarzstaub-Vorsorge?

Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden. Wird die nachgehende Vorsorge nach dem Ausscheiden mit Einwilligung der Beschäftigten auf den Unfallversicherungsträger übertragen (Meldung über DGUV Vorsorge), organisiert und finanziert dieser sie; ohne Übertragung bleibt sie Pflicht des Arbeitgebers.

Darf der Beschäftigte die Untersuchung ablehnen?

Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge — ohne sie gilt die Pflichtvorsorge als nicht stattgefunden.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Vorsorge nicht anbietet?

Ordnungswidrigkeit nach § 10 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Bei Quarzfeinstaub kommt der GefStoffV-Verstoß hinzu. Im BK-Fall droht der Regress des Unfallversicherungsträgers.

Wer darf die Quarzstaub-Vorsorge durchführen?

Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). ILO-Befundung ist Spezialqualifikation; CT-/HRCT-Befundung in Kooperation mit zertifizierten Radiologen.

Ab wann ist eine Röntgenaufnahme sinnvoll?

Erfahrungsgemäß erst nach 10–15 Jahren Quarzstaub-Exposition oder bei klinischem Verdacht. Die Erstuntersuchung als solche ist keine Indikation — die rechtfertigende Indikation nach § 83 StrlSchG ist immer einzelfallbezogen zu dokumentieren.

Was bedeutet der Beurteilungsmaßstab 50 µg/m³?

Die TRGS 559 setzt 0,05 mg/m³ A-Staub-Quarzanteil als Beurteilungsmaßstab. Er ist kein AGW, keine Akzeptanz- und keine Toleranzkonzentration — Quarzstaub-Vorsorge ist immer zu veranlassen bzw. anzubieten, wenn eine Exposition stattfindet.

Welche BK-Ziffern sind quarzbezogen?

Vier BK-Ziffern: BK 4101 (Silikose), BK 4102 (Silikose mit Tuberkulose), BK 4112 (Lungenkrebs bei nachgewiesener Silikose) und seit 01.04.2025 BK 4117 (COPD einschließlich Emphysem durch Quarzstaub). Die BK 4111 betrifft nur den Steinkohlenbergbau.

Müssen Schwangere mit Quarzfeinstaub arbeiten dürfen?

In der Regel nein. Für Schwangere liegt bei Quarzfeinstaub-Exposition regelmäßig eine unverantwortbare Gefährdung nach § 11 MuSchG vor. Für Stillende enthält § 12 MuSchG kein Pauschalverbot; hier entscheidet die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG.

Was passiert bei einem auffälligen ILO-Befund?

ILO ≥ 1/1 oder Schwielen A/B/C lösen die BK-Anzeige durch den Arzt aus. Die versicherte Person wird aufgeklärt, der Unfallversicherungsträger eingeschaltet und ggf. eine Begutachtung veranlasst.

10. Quellen, Literatur und DGUV-Zitation

Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Silikogener Staub“ (E SIS), Fassung Januar 2022, S. 566–610.

Rechtsgrundlagen (Stand 11.05.2026): ArbMedVV (zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 136), GefStoffV, MuSchG, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.

Weiterführende Empfehlungen: AMR 2.1 (Fristen), AMR 6.3 (Vorsorgebescheinigung), AMR 11.1 (CMR-Abweichungen), TRGS 559 (Mineralischer Staub), TRGS 906/910/900/400/401/402, DGUV Quarzreport, Falkensteiner Empfehlung, Reichenhaller Empfehlung, ILO-Klassifikation 2011/2022, ICOERD, Merkblätter BK 4101/4102/4111/4112 (BAuA), AWMF S2k-Leitlinie BK 4101, DGUV Information 213-730, GESTIS-Stoffdatenbank.

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Stand: 12. April 2026 · CompDocs · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.